14 Punkte und Aufforderung zum ASP (Punkteabbauseminar)
Hallo Zusammen, ich möchte mir mal Luft machen und mich eventuell mit euch ein wenig darüber austauschen.
Vor einigen Tagen ist mir ein "gebührenpflichtiger" Brief ins Haus geflattert, der meine ganzen Vergehen auflistet. Wohlgemerkt ist der letzte Verstoß fast 1 Jahr her; trotzdem muss ich für das "Infoschreiben" fast 30 EUR blechen 😠
Habe das Infoschreiben angehängt.
Anscheinend habe ich bereits 14 Punkte, und ich frage mich so langsam einiges:
- Sollte das erste Vergehen nicht bereits gelöscht sein, weil das zweite mehr als 2 Jahre später passierte???
- Wie funktioniert das mit dem Abbauseminar? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wofür ist der Quatsch eigentlich?
- Wieviele Punkte habe ich denn eigentlich nach der neuen "Punktereform"?
Das ist sowas von Ärgerlich 🙁 😠
Beste Antwort im Thema
😁 Höhö. Unser Ober- Verkehrsstratege mal wieder!! 😛
Da kann ich mir ein kurzes Auflachen nicht verkneifen.
Hat ja wirklich keinen Falschen erwischt, wie man aus der von dir hier seinerzeit häufig zur Schau gestellten, extremen Ignoranz weiss. Hoffe, die Aufbaukurse bringen was (und: sei froh, daß diese Möglichkeit überhaupt noch gilt. Seit Mai sind die Regeln ja geändert).
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
ja, ich bin gelinde gesagt "dämlich" gewesen. Die ganzen Geschwindigkeitsverstöße waren absolut unnötig und ich übernehme die volle Verantwortung dafür. Seit nunmehr 1 Jahr achte ich penibel auf die Einhaltung aller Limits.Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Du rechtfertigst eine Überschreitung um >40 Km/h damit das du ein neues, stärkeres Auto fährst?
Gelinde gesagt ist gut 😛 Aber wenigstens siehst du deine Fehler ein, Lieber spät als nie 🙂
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
... naja und das verstehe ich eben auch nicht 😕Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Trotzallem versteh ich auch nicht wieso das erste Vergehen nicht nach 2 Jahren gelöscht wurde, würd ich mal nachhaken.
Tja vielleicht kann uns da demnächst jemand aufklären.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
@Sir Donald: Aber das zweite Vergehen war doch 2 Jahre nach dem ersten. Wieso war das nicht gelöscht worden?
1. Tat zählt der Tag der Rechtskraft, bei der 2. Tat zählt der Tattag.
Da es sich um 9 Tage Differenz handelt ist davon auszugehen das Du erst weit nach dem 9.3.2010 den Bußgeldbescheid bekommen hast und Der wird dann erst nach Zahlung oder nach 2Wochen nach Zugang Rechtskräftig, also vermutlich Mitte/Ende April 2010 und somit noch locker in der Zeit. Aber nach der neuen Tabelle spielt das keine Rolle mehr da neue Punkte die Alten nicht mehr verlängern, aber nach dem alten Recht verlängert Das halt die Tilung bis 2015, dumm gelaufen.
Du kannst Dir die Sache auch bei der zuständigen Stelle erklären lassen oder im Verkehrsportal.
Würde mich nicht wundern wenn dort dein Fall auf Interesse stoßen würde, denn eine Anordnung für ein Seminar nach altem Recht die quasi im Monat in dem die Reform in Kraft tritt fällig wird.
RainerSchreiner....war das nicht der mit den Youtube - Videos?
Aber Mut hat er ja schon , wenn er uns seine ganzen Verkehrssünden hier
offenbart .
Naja und Zebrastreifen ist ein ganz heißes Thema .
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Zitat:
Original geschrieben von redactros
Aber Mut hat er ja schon , wenn er uns seine ganzen Verkehrssünden hier
offenbart .
Naja und Zebrastreifen ist ein ganz heißes Thema .
Ich bin sogar für jede Antwort dankbar, die mir meine Dummheit so richtig schön vor Augen führt 😛
Nie wieder will in in diese Alten Muster verfallen.
Zitat:
Splash, ich gebe dir vollkommen recht! Ich weiß es macht den Eindruck der selektiven Wahrnehmung, aber in dieser Situation hielt eine Frau vor dem Zebrastreifen an um ihr Kind (welches gerade vom Kindergarten kam) ins Auto zu lassen.
Es gab zwei Möglichkeiten: Drumherum fahren oder abwarten. Es war absolut keine brenzlige Situation und ich bin nach intensivem Umschauen mit 30 km/h drumherumgefahren.
Da die Frau nicht verkehrsbedingt gestanden hat, wäre es rechtlich gesehen kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren. Entweder also fuhr die Frau noch, als du überholt hast, oder es war zu dem Überholzeitpunkt noch gar nicht klar warum die Frau steht. In beiden Fällen haut deine Geschichte nicht ganz hin 😉
Die Auflistung in dem Brief liest sich fast wie die Strafakte von Memet 😁 Allerdings geb ich auch zu nicht zu wissen warum die ersten Punkte nicht verfallen sind, da die 2 Jahre um waren.
An deiner Stelle wuerde ich so ein Seminar auf jeden Fall ohne zu murren durchziehen. Zusaetzlich wuerde ich noch ueber eine Abruestung Fahrzeugseitig nachdenken. Am besten etwas zulegen was 50 PS hat und richtig laut im Innraum ab 50 km/h wird 😉
Die Punkte aus 2010 könnten durchaus bereits gelöscht gewesen sein. Im alten Punktesystem ist aber zusätzlich noch die Überliegefrist zu beachten. Diese dauert ein Jahr während dieser bereits getilgte Punkte wieder aufleben wenn im Jahr nach deren Löschung neue Punkte hinzu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
ja, ich bin gelinde gesagt "dämlich" gewesen. Die ganzen Geschwindigkeitsverstöße waren absolut unnötig und ich übernehme die volle Verantwortung dafür. Seit nunmehr 1 Jahr achte ich penibel auf die Einhaltung aller Limits.Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Du rechtfertigst eine Überschreitung um >40 Km/h damit das du ein neues, stärkeres Auto fährst?
Ich denke penibel darauf zu achten ist gar nicht notwendig. Ich fahre auch nicht immer genau nach Vorschrift aber habe meinen letzten Strafzettel vor 8 Jahren bekommen.
Ich glaube viele haben das Problem zu denken +20 km/h geht schon. Aber bei einer 30er Zone sind 20 km/h zu viel eine viel zu hohe Abweichung. Dagegen kann man z.B. auf Autobahnen mit 80er oder 100er Beschränkung meistens gefahrlos die 20km/h (laut Tacho) mehr fahren.
Zitat:
Original geschrieben von xspark
Da die Frau nicht verkehrsbedingt gestanden hat, wäre es rechtlich gesehen kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren. Entweder also fuhr die Frau noch, als du überholt hast, oder es war zu dem Überholzeitpunkt noch gar nicht klar warum die Frau steht. In beiden Fällen haut deine Geschichte nicht ganz hin 😉Zitat:
Splash, ich gebe dir vollkommen recht! Ich weiß es macht den Eindruck der selektiven Wahrnehmung, aber in dieser Situation hielt eine Frau vor dem Zebrastreifen an um ihr Kind (welches gerade vom Kindergarten kam) ins Auto zu lassen.
Es gab zwei Möglichkeiten: Drumherum fahren oder abwarten. Es war absolut keine brenzlige Situation und ich bin nach intensivem Umschauen mit 30 km/h drumherumgefahren.
Problem werden die 30 km/h gewesen sein, denn das ist an einem Zebrastreifen, vor dem eine Mutti ihr Kleinkind einsteigen lässt, einfach zu schnell.
Ich weiß, nur 30 km/h wird hier argumentiert, aber das ist viel viel zu schnell in solch einer Situation. Wenn überhaupt sind da 20 km/h gerade noch gerechtfertigt, besser wäre jedoch Schrittgeschwindigkeit, wenn es überhaupt sein muss.
Nie im Leben würde ich in solch einer Situation mit 30 km/h vorbeirauschen, gar lautstark (Macker) beschleunigen. Da wird gerollt, mit dem Fuß auf der Bremse.
Aber in einer Welt, in der man angehupt wird, wenn man mit Tacho 30 durch die 30er Zone fährt, da wundert mich nichts mehr.
Edit:
Zum Thema fällt mir nichts ein, da weiß ich nicht Bescheid. Telefon hilft und unten stehen auch die Öffnungszeiten der Behörde. Dienstag und Donnerstag bis 18:00 Uhr, da kann man doch mal einen Termin vereinbaren? Alternativ auch mal an den anderen Tagen um 7:30 Uhr. 🙂
Rainer, stand denn Polizei daneben, wie Du am Zebra überholt hast oder hat Dich die dort wartende Frau angezeigt?
Die stand nämlich nicht "verkehrsbedingt", sondern weil sie, lt Deinen Worten, jemanden einsteigen ließ. Und ich weiß jetzt nicht, was "mehr" verboten ist: am Zebra überholen oder vor dem Zebra ohne Grund halten.
Mit einem ordentlichen Anwalt wärst wahrscheinlich um die Punkte rum gekommen.
Und jetzt ein natürlich nicht ernst gemeinter Tip:
Wenn Dir in nächster Zeit nach Rasen ist, oder du schnell fahren mußt, setz' eine Sturmmaske auf (=> da es im BMW immer so zieht!). Wenn Du dann geblitzt wirst, kannst nicht als Fahrer identifiziert werden, d.h. im schlimmsten Fall bekommst du eine Fahrtenbuchauflage.
Schlecht ist allerdings die Radarmessung mit Vor-Ort-identifikation - da hilft nix gegen!
Ganz einfach:
Tattag 09.04.10, Rechtskraft 01.05.10
Tattag 18.03.12
Damit zwischen Rechtskraft Verstoß 1 und Tattag Verstoß 2 weniger als 1 Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von hydrou
Ganz einfach:
Tattag 09.04.10, Rechtskraft 01.05.10
Tattag 18.03.12Damit zwischen Rechtskraft Verstoß 1 und Tattag Verstoß 2 weniger als 1 Jahr.
😁
Der 1. Verstoß war am 01.05.2010 Rechtskräftig, der 2. Verstoß am 29.06.2012 = 2 Jahre, 1 Monat, 28 Tage.
Die zwei Jahresfrist wäre also am 01.05.2012 abgelaufen.
Oder zählt man von der Rechtskraft des ersten Vertoßes bis zum Tattag des zweiten Verstoßes?
Dann wäre es 01.05.2010 - 18.03.2012
Ja, genau, von Rechtskraft bis neuer Tattag. Hatte mich oben nur verschrieben...