130 Prozent Regel , Unfall, Gutachter

Hallo,

ich benötige eure Hilfe und Erfahrungen.
Am 25.11. fuhr mir an einem geschlossenen Bahnübergang, an dem ich stand, ein in Spanien versichertes Auto ungebremst ins Heck.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie kompliziert die ganze Geschichte ist, Partnerversicherung ect…

Ich bin nach langen hin und her, jetzt soweit, das ich einen Gutachter (leider wie ich erfahren habe nicht der ehrlichste, er arbeitet mit bestimmten Autohäusern zusammen) beauftragt habe, er hat am Freitag mein Fahrzeug grob von außen begutachtet, er meinte es war noch voller Schnee und er hat von außen ein Blick drauf geworfen.Er meinte zu mir ich soll mich auf einen Totalschaden einstellen, da am Fahrzeug Zuviel gemacht werden muss, am Montag schaut er es sich auf einer Bühne an.
Er hat anhand meiner Fahrzeugdaten einen Wert berechnet, was mein Fahrzeug vor dem Unfall wert gewesen sein soll, dieser lag nach seinen Berechnungen bei 25000 Euro, diese Summe habe ich auch bezahlt aber würde stand jetzt in Deutschland kein vergleichbares Auto in der Farbe mit der Ausstattung bekommen, das wäre erst bei ca 29000 der Fall sein.
Ist seine Berechnung trotzdem korrekt??
Er versuchte mich auch während des Gesprächs mich drauf zu lenken, das es ein Totalschaden wird, was ich komisch finde da er den Schaden noch nicht richtig beurteilen kann vom grob anschauen.
Ich meinte zu ihm, das ich recherchiert habe, das man das Fahrzeug bis zu 130 Prozent reparieren lassen kann und ich definitiv an dem Fahrzeug festhalten möchte, da es nichts vergleichbares gibt.
Wie genau funktioniert es mit der 130 Prozent Regel?
Ist das auto dann trotzdem ein Totalschaden?
Ich würde ja dann auf ca 30000 Euro kommen für Reparatur und dafür bin ich mir sicher, kann man mein Auto komplett wieder herrichten.
Er meinte immer wieder, das ich nach einem neuen Auto schauen soll und das eine Reparatur nur Nachteile mit sich bringt.
Was meint ihr wie kann ich die 130 Prozent Regel in Anspruch nehmen?
Kann ich hier Bilder vom Fahrzeug hochladen?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen.

Ich wünsche euch einen schönen 2. Advent.

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61 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:26:08 Uhr:


Besprich das mit deinem Anwalt unter dem Stichwort Quotenvorrecht. Machbar ist es.

Welches Mitverschulden siehst du denn bei ihm?

Es geht um das abgestimmte Vorgehen.

Klär mich bitte mal auf.

Was hat das Quotenvorrecht mit unserem Fall hier zu tun?

@Jonicc
Wie hat sich denn die Sache heute weiter entwickelt?

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[i]@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:29:43 Uhr:
@Dellenzaehler Ich denke, das Gutachten fällt mir dann auf die Füße und ich trage die Kosten, falls ich es dann doch über meine Versicherung abrechne?

wenn du es nicht verwenden willst, musst du es im jedem Fall bezahlen, du hast den SV ja auch beauftragt.

Warte doch erst einmal ab, eventuell kommst du doch mit den Zahlen klar.

Hallo, ich habe das Gutachten machen lassen, der Schaden beläuft sich auf 32000 Euro.
Der Anwalt, hat die Gutachten zur spanischen Versicherung und zu meiner geschickt.Er versucht, das meine in vorkasse geht und es später verrechnet wird, wenn die spanische Versicherung einspringt.
Ich warte jetzt einfach ab, vielleicht habe ich ja mal wieder Glück und es gibt positive Nachrichten.ich halte euch auf den Laufenden.

Abrechnung über Quotenvorrecht hilft dir für den Moment, kann aber sein, dass nicht der ganze Betrag von der gegnerischen Versicherung reguliert wird und du einen Stufungsschaden hast.

Zudem wundert mich, dass du direkt mit der gegnerischen Versicherung aus dem Ausland in Kontakt bist, ich dachte, für diese Fälle gibt es eine Partnerversicherung aus Deutschland.

Sorry, ja ich meinte natürlich die Partnerversicherung von der spanischen Versicherung.

Zitat:

@Traveler schrieb am 10. Dezember 2023 um 21:33:35 Uhr:


Klär mich bitte mal auf.

Was hat das Quotenvorrecht mit unserem Fall hier zu tun?

Eine Menge, denn man kann immer über die VK der eigenen Versicherung abrechnen, gerade bei unklarer Schuldfrage oder anteiliger Haftung oder aber auch wie hier, wenn ggf. nicht der gesamte Schaden von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

Kurze Frage, ich habe jetzt ein Gutachten bekommen und ein Angebot, für mein verunfalltes Auto.
Kann ich dieses schon verkaufen oder wäre das unklug? Mein Gedanke ist, nicht das die spanische Versicherung auf die Idee kommt, das Auto selbst begutachten zu wollen.

Nach deutscher Rechtsprechung bist du berechtigt, das Fahrzeug zum Höchstgebot laut Gutachten zu verkaufen und musst der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht Gelegenheit geben, selbst bessere Gebote zu unterbreiten.

Vielleicht könnte mich mal jemand aufklären, warum die spanische Versicherung nicht den Schaden vollständig regulieren (und damit dann vor Gericht durchkommen) sollte. Ein vor einer geschlossenen Bahnschranke stehendes Fahrzeug zu rammen, da stellt sich die Verschuldens- oder Mithaftungsfrage nicht einmal. Und wenn zum Teil von der VK, zum Teil von der gegn. Versicherung reguliert wird, dann gehört der Höherstufungsschaden auch dazu.

Kleiner Nachtrag - liegt dir ein Angebot von örtlichen Händlern oder eines von Überregionalen aus der Restwertbörse vor? Letzteres bist du nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, anzunehmen.

@PeterBH Das Angebot wurde vom Abschlepp-Service gemacht, die haben auch eine Werkstatt und arbeiten mit dem Gutachter zusammen.
Meine Befürchtung, war jetzt, das die spanische Versicherung evl das Gutachten anfechten könnte? Und sie dann selber jemanden schicken, dann wäre das Auto ja nicht mehr in meinem Besitz oder mache ich mir da umsonst Gedanken?
Bei der von dir genannten Restwertbörse kann man sich melden und diese unterbreiten einen dann ein unverbindliches Angebot?
Sorry, alles Neuland für mich.

Restwertbörse funktioniert etwas anders - da musst du registriert sein (Gutachter oder Werkstatt) und stellst dann den Unfallwagen ein. Andere Händler, oft aus dem Ausland, bieten dann verbindlich auf das Fahrzeug und du als Eigentümer kannst (nicht musst) dann ein Angebot annehmen.

Wie es mit deinem Fahrzeug weitergeht? Ich fabuliere jetzt mal: du verkaufst es zum Höchstpreis des Gutachtens an den Abschleppservice, der stellt das Auto dann in die Restwertbörse ein und verkauft es mit einem satten Aufschlag weiter nach Polen, Tschechien usw. Da wird das Auto deutlich günstiger repariert und dann in Deutschland wieder an den Mann oder die Frau gebracht. Natürlich über mind. zwei Ecken, damit der Weg des Fahrzeugs nicht so gut nachzuvollziehen ist. Rückfragen nach Polen bleiben dann unbeantwortet und der hiesige Verkäufer "weiß" vom Vorschaden nichts...

@PeterBH Also müsste ich dann wenn ich es dort zu einen höheren Preis verkaufen möchte, den Gutachter darum bitte es dort zu inserieren oder ich müsste jemanden fragen, der eine Werkstatt hat und dort angemeldet ist?
Das ist auch meine Vermutung, dass das Auto in Polen günstig repariert wird.
Wenn ich nicht in Vorkasse gehen müsste, würde ich das Auto wahrscheinlich auch reparieren lassen und behalten wollen.

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