130 Prozent Regel , Unfall, Gutachter

Hallo,

ich benötige eure Hilfe und Erfahrungen.
Am 25.11. fuhr mir an einem geschlossenen Bahnübergang, an dem ich stand, ein in Spanien versichertes Auto ungebremst ins Heck.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie kompliziert die ganze Geschichte ist, Partnerversicherung ect…

Ich bin nach langen hin und her, jetzt soweit, das ich einen Gutachter (leider wie ich erfahren habe nicht der ehrlichste, er arbeitet mit bestimmten Autohäusern zusammen) beauftragt habe, er hat am Freitag mein Fahrzeug grob von außen begutachtet, er meinte es war noch voller Schnee und er hat von außen ein Blick drauf geworfen.Er meinte zu mir ich soll mich auf einen Totalschaden einstellen, da am Fahrzeug Zuviel gemacht werden muss, am Montag schaut er es sich auf einer Bühne an.
Er hat anhand meiner Fahrzeugdaten einen Wert berechnet, was mein Fahrzeug vor dem Unfall wert gewesen sein soll, dieser lag nach seinen Berechnungen bei 25000 Euro, diese Summe habe ich auch bezahlt aber würde stand jetzt in Deutschland kein vergleichbares Auto in der Farbe mit der Ausstattung bekommen, das wäre erst bei ca 29000 der Fall sein.
Ist seine Berechnung trotzdem korrekt??
Er versuchte mich auch während des Gesprächs mich drauf zu lenken, das es ein Totalschaden wird, was ich komisch finde da er den Schaden noch nicht richtig beurteilen kann vom grob anschauen.
Ich meinte zu ihm, das ich recherchiert habe, das man das Fahrzeug bis zu 130 Prozent reparieren lassen kann und ich definitiv an dem Fahrzeug festhalten möchte, da es nichts vergleichbares gibt.
Wie genau funktioniert es mit der 130 Prozent Regel?
Ist das auto dann trotzdem ein Totalschaden?
Ich würde ja dann auf ca 30000 Euro kommen für Reparatur und dafür bin ich mir sicher, kann man mein Auto komplett wieder herrichten.
Er meinte immer wieder, das ich nach einem neuen Auto schauen soll und das eine Reparatur nur Nachteile mit sich bringt.
Was meint ihr wie kann ich die 130 Prozent Regel in Anspruch nehmen?
Kann ich hier Bilder vom Fahrzeug hochladen?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen.

Ich wünsche euch einen schönen 2. Advent.

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61 Antworten

Die Sache wird doch von einer deutschen Versicherung nach deutschem Recht bearbeitet.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Dezember 2023 um 13:26:34 Uhr:


Die Sache wird doch von einer deutschen Versicherung nach deutschem Recht bearbeitet.

Fast richtig. Zwar findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, aber nicht immer bearbeitet eine deutsche Versicherung den Vorgang, sondern oft (leider zu oft) werden sog. deutsche Schadenregulierer eingeschaltet. Nennen sich dann "Dekra Claims Service GmbH" usw. Und die scheinen wenig eigene Kompetenzen zu haben, müssen sich angeblich jeden Furz von der ausländischen Versicherung absegnen lassen und auch den Geldeingang abwarten.

Logisch, man kann durchaus im Rahmen der 130%-Regel einen Schaden abwickeln. Wenn es mit neuen Ersatzteilen nicht klappt, kann man auch gebrauchte nehmen.

Nur mal nüchtern nachgedacht - wie lange möchte man das Auto selbst fahren? Bis es auseinanderfällt? Wie groß wird später das Interesse an dem Gebrauchtwagen sein, wenn als Vorschaden "wirtschaftlicher Totalschaden, aber repariert" angegeben werden muss? Wenn der Ersatzwagen nicht die gewünschte Farbe hat, helfen Folierer weiter.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Dezember 2023 um 13:26:34 Uhr:


Die Sache wird doch von einer deutschen Versicherung nach deutschem Recht bearbeitet.

Die deutsche Versicherung ist nur Regulierungsbeauftragte, kann aber nicht verklagt werden wenn die spanische Versicherung nicht alles bezahlen will.
Verklagen kann man dann nur den spanischen Fahrzeughalter bzw die spanische Versicherung, unter bestimmten Voraussetzungen das deutsche Büro grüne Karte, das eigentlich für die Regulierung zuständig ist da der Unfall in Deutschland passiert ist.

Na und? Klage vor deutschem Gericht in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Und die Klage wird dem deutschen Regulierungsbeauftragten zugestellt.

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@TE: allein hier siehst du schon einen kleinen Ausschnitt der Fallstricke. Die User Peter, Delle, Germania usw. sind Profis, und trotzdem gibt es schon Diskussionen über die Regulierung

Oh man, das klingt nach viel Zeit die vergehen wird, bis was geklärt ist, da bin ich ja besser dran, wenn ich jemanden rein fahre, da kommt wenigstens für mich meine Vollkasko schnell zu tragen.

Ich denke mal bis die Versicherung bezahlt, vergeht viel Zeit, habt ihr da Erfahrungen?
Vorher könnte ich auch kein neues Auto kaufen.

Du hast die Lösung ja selber schon erwähnt.
Regulierung über die eigene Vollkasko.

Ob es überhaupt ein 130% Fall ist, steht ja noch lange nicht fest.
Totalschaden kann ja auch unter 100% WBW sein.
Einen Restwert gibts ja eben auch noch.

Das Büro Grüne Karte kann sich leider 3 Monate Zeit lassen bevor es selbst reguliert. Die ausländischen Versicherer lassen sich leider auch viel Zeit. Auf 4-6 Monate sollte man im Minimum gefasst sein.

Der Unfaller sieht ziemlich ramponiert aus. Wenn es ein 4x4 sein sollte, wird ein WTS recht wahrscheilich sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2023 um 14:08:45 Uhr:


Na und? Klage vor deutschem Gericht in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Und die Klage wird dem deutschen Regulierungsbeauftragten zugestellt.

Kannst du vielleicht, aber der reicht es allenfalls an den Spanier weiter weil er nicht der Beklagte ist.

Erneut na und, wenn die Spanier in den gesetzten Fristen nicht reagieren, haben sie ein deutsches Urteil vorliegen, wirksam zugestellt beim Regulierungsbeauftragten. Nebenbei, in den von mir bisher bearbeiteten Vorgängen hat der dt. Regulierer sich auch um die Prozessvertretung gekümmert, sprich einen deutschen Anwalt beauftragt.

Wobei angesichts der Prozessdauer bei dt. Gerichten die von Paul genannten (realistischen) 4-6 Monate schneller sind, als dass das Gericht geurteilt hätte. Und leider hat nicht jedes Unfallopfer eine RS-Versicherung, auch das ein Grund, warum es dann besser ist, auf die Regulierung zu warten, statt zu klagen.
Lustig wird es dann erst, wenn der Geschädigte die Reparatur/Ersatzbeschaffung nicht aus eigenen oder finanzierten Mitteln bewältigen kann und so lange dann auf einen Mietwagen angewiesen ist oder Nutzungsausfall geltend machen kann.

@nogel : Eigentlich gibt es keine Diskussionen, sondern nur unterschiedliche Erfahrungen. Spezielle Schadensregulierungsbeauftragte sind erst in den letzten paar Jahren entstanden, vorher wurde das üblicherweise mit dt. Versicherungen abgewickelt.

Wenn ich, das alles so lese, wäre es dann nicht wirklich der beste und schnellste Weg, den Schaden über meine Vollkasko abzuwickeln?
Diese würde mir dann bestimmt falls es ein Totalschaden ist, den Wiederbeschaffungswert schneller auszahlen oder? Ich kann ehrlich gesagt auch nicht 3-6 Monate auf ein neues Auto warten.

Natürlich. Deshalb macht es ja auch sinn, den Schaden über die eigene VK abzuwickeln.

Besprich das mit deinem Anwalt unter dem Stichwort Quotenvorrecht. Machbar ist es.

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:19:54 Uhr:


Wenn ich, das alles so lese, wäre es dann nicht wirklich der beste und schnellste Weg, den Schaden über meine Vollkasko abzuwickeln?
Diese würde mir dann bestimmt falls es ein Totalschaden ist, den Wiederbeschaffungswert schneller auszahlen oder? Ich kann ehrlich gesagt auch nicht 3-6 Monate auf ein neues Auto warten.

Hab ich in einem Fall auch gemacht.
Hat reibungslos funktioniert. Allerdings wird dir deine Versicherung nochmal einen eigenen Sachverständigen schicken.
Ist aber kein Problem. Du hast dann ein zweites Gutachten und je nachdem was drin steht musst du das ja nicht der gegnerischen Versicherung schicken.
Den Erstattungsanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung trittst du dann automatisch an deine Versicherung ab.

Hierbei ist aber zu beachten, dass der Versicherungs SV sein Gutachten nach Kasko. Gesichtspunkten unter Vorgaben seines Auftraggeber erstellt.

Da wird dann so einiges fehlen (die Wertminderung zum Beispiel) oder nicht zur "Zufriedenheit" ausfallen.

Im übrigen wird der "erste SV" der von Jonicc beauftragt wurde, ganz sicher nicht auf sein Honoroar verzichten, bloß weil die Zahlen hier eventuell nicht genehm sind.

Wir sprechen hier bei diesem Schaden von einen Honorar in einem 5-steliigen Bereich.

Nur mal so.

Und im Kasko-Schaden wird der Versicherer dieses (zusätzliche) Honoroar ganz sicher nicht mal eben freiwillig übernehmen.

Schon gar nicht, wenn da Differenzen vorliegen.

Warum also nicht erst einmal den ersten Sachverständigen seine Arbeit machen lassen und dann schauen, bevor man hier den zweiten vor dem ersten Schritt machen.

Vielleicht auch mal überlegen, ob der erste SV nicht eventuell im Sinne seine Auftraggeber arbeitet und dieses Gesabel vom unehrlichen SV nicht nur Stammtisch ist?

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