130 Prozent Regel , Unfall, Gutachter
Hallo,
ich benötige eure Hilfe und Erfahrungen.
Am 25.11. fuhr mir an einem geschlossenen Bahnübergang, an dem ich stand, ein in Spanien versichertes Auto ungebremst ins Heck.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie kompliziert die ganze Geschichte ist, Partnerversicherung ect…
Ich bin nach langen hin und her, jetzt soweit, das ich einen Gutachter (leider wie ich erfahren habe nicht der ehrlichste, er arbeitet mit bestimmten Autohäusern zusammen) beauftragt habe, er hat am Freitag mein Fahrzeug grob von außen begutachtet, er meinte es war noch voller Schnee und er hat von außen ein Blick drauf geworfen.Er meinte zu mir ich soll mich auf einen Totalschaden einstellen, da am Fahrzeug Zuviel gemacht werden muss, am Montag schaut er es sich auf einer Bühne an.
Er hat anhand meiner Fahrzeugdaten einen Wert berechnet, was mein Fahrzeug vor dem Unfall wert gewesen sein soll, dieser lag nach seinen Berechnungen bei 25000 Euro, diese Summe habe ich auch bezahlt aber würde stand jetzt in Deutschland kein vergleichbares Auto in der Farbe mit der Ausstattung bekommen, das wäre erst bei ca 29000 der Fall sein.
Ist seine Berechnung trotzdem korrekt??
Er versuchte mich auch während des Gesprächs mich drauf zu lenken, das es ein Totalschaden wird, was ich komisch finde da er den Schaden noch nicht richtig beurteilen kann vom grob anschauen.
Ich meinte zu ihm, das ich recherchiert habe, das man das Fahrzeug bis zu 130 Prozent reparieren lassen kann und ich definitiv an dem Fahrzeug festhalten möchte, da es nichts vergleichbares gibt.
Wie genau funktioniert es mit der 130 Prozent Regel?
Ist das auto dann trotzdem ein Totalschaden?
Ich würde ja dann auf ca 30000 Euro kommen für Reparatur und dafür bin ich mir sicher, kann man mein Auto komplett wieder herrichten.
Er meinte immer wieder, das ich nach einem neuen Auto schauen soll und das eine Reparatur nur Nachteile mit sich bringt.
Was meint ihr wie kann ich die 130 Prozent Regel in Anspruch nehmen?
Kann ich hier Bilder vom Fahrzeug hochladen?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen.
Ich wünsche euch einen schönen 2. Advent.
61 Antworten
Kann der Gutachter nicht das Gutachten das er morgen erstellen will nicht für meine Versicherung verwenden? Bzw reicht das meiner Versicherung nicht?
Sollte ich mit ihm vorher nochmal sprechen, das ich es über meine kasko machen möchte?
Sorry, das ich soviel frage, ist für mich alles eine Katastrophe.
Deine Kaskoversicherung ist weisungsberechtigt.
Nur wenn die ihr OK zu "Deinem" Gutachter geben würde das in Ordnung gehen.
Also sollte ich ihn erstmal stoppen und mit meiner Versicherung sprechen?das Gutachten will der SV morgen erstellen und teile abbauen lassen.
Ich habe bei dem Abschlepp Service, eine Vollmacht für einen Anwalt und eine für einen Gutachter unterschrieben.habe aber seine Handynummer und könnte sagen, das er warten soll, bis ich mit meiner Versicherung gesprochen habe.
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@germania47 habe dir pm geschrieben.
naja , das kann ja lustig werden hier.
Viel Erfolg.
Ein Tipp wäre hilfreich, wie ich den Schaden minimieren kann.
Habe mich an jeden Strohhalm geklammert um die Angelegenheit schnell klären zu können.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Dezember 2023 um 18:22:03 Uhr:
Hierbei ist aber zu beachten, dass der Versicherungs SV sein Gutachten nach Kasko. Gesichtspunkten unter Vorgaben seines Auftraggeber erstellt.Da wird dann so einiges fehlen (die Wertminderung zum Beispiel) oder nicht zur "Zufriedenheit" ausfallen.
Das wird einige interessieren - kannst du noch weitere Beispiele nennen, wo der Gutachter im Kaskofall zu anderen Ergebnissen kommt?
Zitat:
Wir sprechen hier bei diesem Schaden von einen Honorar in einem 5-steliigen Bereich.
Echt so hoch? Wenn der Wiederbeschaffungswert bei 25-30 TEUR liegt, bekommt der Gutachter über 10 TEUR als Vergütung? Oder habe ich das falsch verstanden, und gemeint war 5-stellig inkl. der Nachkommastellen?
Zitat:
Vielleicht auch mal überlegen, ob der erste SV nicht eventuell im Sinne seine Auftraggeber arbeitet und dieses Gesabel vom unehrlichen SV nicht nur Stammtisch ist?
@Dellenzaehler : "Wir sprechen hier bei diesem Schaden von einen Honorar in einem 5-steliigen Bereich."
Vierstellig wäre wohl zutreffender.
Es sind immer Differenzen von HP zu VK. In der VK kommt es immer zu geringeren Werten. Das folgt daraus, dass VK nur Vertragsrecht ist und HP eine gedetzliche Grundlage hat. Die Details sind ermüdend und um sie zu verstehen würde das hier ein Juraforum werden. Und das ist nicht erwünscht. Also einfach mal so hinnehmen und ggf. selbst recherchieren.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:03:23 Uhr:
@Dellenzaehler : "Wir sprechen hier bei diesem Schaden von einen Honorar in einem 5-steliigen Bereich."Vierstellig wäre wohl zutreffender.
Ja, man.....😁
@motor_talking
Das wird einige interessieren - kannst du noch weitere Beispiele nennen, wo der Gutachter im Kaskofall zu anderen Ergebnissen kommt?
keine UPE Aufschläge, Stundensätze der "Partnerwerkstätten", keine Verbringungskosten, um nur einige zu nennen. Hat aber keine Anspruch auf Vollständigkeit, nur das was mir hier spontan einfällt gerade...
Da kommt in der Summe einiges zusammen.
@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 19:27:03 Uhr:
Ein Tipp wäre hilfreich, wie ich den Schaden minimieren kann.
Habe mich an jeden Strohhalm geklammert um die Angelegenheit schnell klären zu können.
du kannst einen Schaden nicht mehr "minimieren". Bestenfalls die Folgekosten.
Nochmal: warte das Gutachten ab, dann kann man weiter sehen.
@Dellenzaehler Ich denke, das Gutachten fällt mir dann auf die Füße und ich trage die Kosten, falls ich es dann doch über meine Versicherung abrechne?
@Dellenzaehler : Da war wohl der Wunsch Vater des Gedanken...