125 ccm Roller angeblich verkauft und umgemeldet, Versicherung kündigt meinen Vertrag
Guten Abend zusammen,
habe heute von meiner Versicherung ein Schreiben samt Gutschrift bekommen, da ich angeblich meinen 125 er Roller verkauft haben soll. Ich habe dann die Hotline angerufen, das ich den weder verkauft und umgemeldet habe. Dort meinte die nette Dame, das sie ein Schreiben von der Zulassungsstelle bekommen hat, das der Roller samt Kennzeichen umgemeldet wurde. Auf wen der angemeldet wurde, hat sie nicht gesagt, nur, das es so ist und er nun nicht mehr auf mich läuft seit dem 10.06.2025, und auch nicht mehr auf mich versichert ist, ich damit jetzt auch nicht mehr fahren kann. Sie konnte nicht viel dazu sagen, nur eine Notiz in ihrem PC machen, ich solle Montag bei der Zulassungsstelle anrufen zwecks Klärung.
Was kann da falsch gelaufen sein, der Roller, eine Yamaha Beluga, ist seit 2 Jahren in meinem Besitz und ist mit einem Saisonkennzeichen zugelassen unbd ich habe den weder verkauft noch sonstwas. Und der, der den angeblich umgemeldet hat, müsste doch Brief, Schein und TÜV Bericht bei der Zulassung vorlegen oder irre ich mich da !?
Danke für´s lesen, den ein oder anderen Rat und einen schönen Abend.....
28 Antworten
Du hast aber nachgeschaut, ob der Roller noch dort steht wo er sein soll und die Papiere weiterhin in deinem Besitz sind?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juni 2025 um 21:11:04 Uhr:
Du hast aber nachgeschaut, ob der Roller noch dort steht wo er sein soll und die Papiere weiterhin in deinem Besitz sind?
Natürlich, alles da, wo es sein soll.......
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Juni 2025 um 21:14:12 Uhr:
Irren ist menschlich und so könnte durchaus ein kleiner Übertragungsfehler für Verwirrung sorgen
Ich denke auch so, aber das Kennzeichen und Fahrgestellnummer identisch sind bei der Abmeldung bei meiner Versicherung!?
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Wenn es eine Gemeinde ist, wo das noch möglich ist: mit allen Papieren hingehen und vorher Foto vom Roller mit Zeitstempel machen und alles zeigen.
Statt Foto Kennzeichen und Fahrzeugschein (ZBI) mitnehmen.
Wenn bei der Eingabe des Kennzeichens der Fehler gemacht wurde, erfolgt doch zwingend der Hinweis auf deinen Roller mit der entsprechenden FIN.
Ich hab aufgrund eines Zahlendrehers schon einen Anhörungsbogen bekommen, zusammen mit dem Foto meiner Missetat. Dass das Kennzeichen beim Foto nicht mit dem Text übereinstimmte, hätte eigentlich auffallen können. Aber beim Massengeschäft schaut keiner genau hin.
Ich denke auch, dass es dann ein Fehler der Zulassungsstelle bei der Abmeldung eines anderen Fahrzeugs ist. Das sollte sich klären lassen.
Am Montag Morgen in der Zulassungsstelle anrufen.
Die haben ganz offensichtlich einen Fehler gemacht und das falsche Fahrzeug erwischt.
Ich hoffe anrufen reicht da aus. Hier in der Region gibt es mehrere Zulassungsstellen, die, die das verzapft hat ist natürlich die, die am weitesten weg ist (35 KM).......
Da wird es wohl einen Tippfehler beim Aufrufen des Kennzeichens gegeben haben, was nicht aufgefallen ist.
Jetzt muss aber die Zulassungsstelle auch den anderen ermittel und diesen Sagen, dass er noch mal kommen muss, damit er sein Fahrzeug richtig anmelden kan.
Darf nicht passieren, aber passiert nun mal ab und zu.
Ist leider für die Betroffenen Personen unangenehm und stressig.
Zitat:@blackhawk168 schrieb am 14. Juni 2025 um 12:20:11 Uhr:
Ich hoffe anrufen reicht da aus. Hier in der Region gibt es mehrere Zulassungsstellen, die, die das verzapft hat ist natürlich die, die am weitesten weg ist (35 KM).......
Vielleicht schon mal alles an Dokumenten (Zulassung, Versicherung, ggf Tüv, etc.) abfotografieren, einschließlich des Scooters, und per PDF dorthin mailen, dann kann der Sachbearbeiter das anschauen, wenn ihr telefoniert. Vielleicht erspart dir das die Gurkerei.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 14. Juni 2025 um 13:25:06 Uhr:
Vielleicht schon mal alles an Dokumenten (Zulassung, Versicherung, ggf Tüv, etc.) abfotografieren, einschließlich des Scooters, und per PDF dorthin mailen, dann kann der Sachbearbeiter das anschauen, wenn ihr telefoniert. Vielleicht erspart dir das die Gurkerei.
Das kannst Du vergessen. Die Zulassungsstellen haben fast alle eine Zentrale Mailadresse.
Bis sich irgendein Mitarbeiter dann die entsprechen Mail raus zu sucht, bist Du 4-mal die 35 km gefahren.
Dann lieber ein Telefonat führen und sich dann die Mailadresse des Sacharbeiters geben lassen damit er dann die Unterlagen direkt den Sacharbeiter zukommen zu lassen.
Aber ich stehe auf persönliche Gespräche, da kann man viel mehr erreichen und hat vielleicht auch sofort wieder ein Fahrzeug was auf wieder richtig angemeldet ist. Und die eVB Nummer, wenn eine gebraucht wird, kann man sich auch Telefonisch bei seiner Versicherung geben lassen.
Ich würde auf die für mich zuständige Zulassungsstelle gehen und dort die Nachweise vorzeigen, die für einen Abmeldefehler andernorts sprechen. An sich gehe ich davon aus, dass sich dann meine örtlich zuständige ZSt mit der anderen darüber auseinandersetzt, warum die fehlerhaft den Datensatz einer anderen ZSt wahrheitswidrig verändert hat. Die Berichtigung des Datensatzes müsste die "eigene" ZSt aus den Bestimmungen des BDSG heraus selbst vornehmen.
Bei der eVB würde ich abwarten welche Art der eVB die ZSt haben möchte. Es gibt für verschiedene Zwecke besondere Arten der eVB und da sollte man sich doppelte Arbeit vermeiden.