125 ccm gefahren obwohl sie nicht angemeldet ist
Erstmal zur Sachlage.
Ich wohne in einer kleinen Siedlung auf dem Land.
Heute habe ich etwas an der wr125 von meinem Sohn geschraubt. Zu test Zwecken bin ich zwischendurch immer mal gefahren. Bei der letzten testfahrt auf einem befestigten wirtschaftsweg, stand auf einmal unser geliebter Nachbar (Kripobeamter) in zivil an der Ecke und hat mich fotografiert oder gefilmt.ich muss dazu sagen, das Motorrad ist nicht angemeldet und ich habe keinen Helm auf gehabt. Dann hat er mich angehalten und meinte, er sei seit einer Stunde vom fahren Genervt und er wolle gar nicht hinterfragen ob sie versichert, versteuert und alles zugelassen wäre.
Jetzt ist meine Frage, kann er mich nun anzeigen und was würde mir passieren und darf er mich überhaupt fotografieren?
Beste Antwort im Thema
Entschuldigen und im gleichen Atemzug mal zum Grillen und Biertrinken einladen
Wenn er vernünftig ist, sollte er sich darauf einlassen. Eine gute Nachbarschaft könnte sich entwickeln
Wenn er ablehnt .. wäre er im eigenen Interesse schön blöd
29 Antworten
...bei solche Leuten, zugezogen, sich nicht integrieren und dann noch den langjährig Einheimischen auf den Keks gehen, da muß nur die Dorfgemeinschaft zusammenhalten. Bei uns hier gibts Ecken, da hätte so einer als geächteter Außenseiter ganz schnell nichts mehr zu lachen.
Da gehen aber ned nur die Uhren anders, da gehen auch sonst ganz andere Sachen ab... und Polizisten...hmm... die finden da erst gar ned hin.
Wenn er sonst ganz ok ist und nur ein Problem mit dem Dauerlärm hat, ist einfach ein nachbarschaftliches Friedensangebot angesagt, z.B. eine Entschuldigung für den Lärm.
Und beim nächsten Mal sprichst Du mit ihm ab, wann er nciht da ist, dass ihn das nicht nervt.
Wenn er ein "nicht integrations-williger" Nachbarschafts-Feierabend-Petzer ist, wie gast356 beschreibt, würde ich ihm vermutlich zusammen mit der Dorfgemeinschaft mächtig auf den Keks gehen, das sein Querulanten-Leben immer schwieriger wird.
Aber wichtig dabei ist, dass er irgendwann kapiert, dass er selbst schuld ist und das durch gesundes Benehmen sehr schnell beheben kann. Dazu muss man ihm die Chance geben, dann kann er sich irgendwann integrieren.
Tut man das nicht, gibts irgendwann Krieg, was niemandem nützt.
Wie gesagt, mit offenen Karten spielen ist immer am besten.
k-hm
PS:
Habe früher auch auf dem Land gewohnt und bin mit den Kisten zwischen den Feldern zu Testzwecken rumgeheizt...
Wenn das bei uns nicht mehr möglich ist, läuft mächtig was schief in diesem Denunzianten-Staat.
Genau so sehe ich das auch. Es läuft mächtig was schief. Klar ist er im recht. Einsichtig auf eine Nachbarschaft ist er allerdings nicht. Ich habe ihn mal drauf hingewiesen, daß Dohlen ein Nest in sein Kamin bauen. Daraufhin hat er nur gesagt er habe keinen Kamin und mir die Türe vor der Nase zu geschlagen. Soviel zur Bereitschaft eine gute Nachbarschaft zu haben.
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Dezember 2015 um 21:43:33 Uhr:
bei uns hier gibts Ecken, da hätte so einer als geächteter Außenseiter ganz schnell nichts mehr zu lachen.
Da gehen aber ned nur die Uhren anders, da gehen auch sonst ganz andere Sachen ab... und Polizisten...hmm... die finden da erst gar ned hin.
hm, und fühlst du dich wohl in so einem Assi-Viertel?
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@TE
Mach' Dir nicht verrückt; Wirtschaftswege gehören meist zum Feld nebenan, oder zu jenem, durch das sie führen und sind damit kein Teil des öffentlichen Straßennetzes? Einfach mal die Bauern ausfindig machen, denen die angrenzenden Felder gehören. Die könnten Dir ja im Zweifel das temporäre Befahren erlaubt haben, sofern es nötig sein sollte?
Zu prüfen wäre auch, ab zu Beginn des Weges ein allgemeines Fahrverbotsschild steht?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 1. Januar 2016 um 16:52:33 Uhr:
Wirtschaftswege gehören meist zum Feld nebenan, oder zu jenem, durch das sie führen und sind damit kein Teil des öffentlichen Straßennetzes?
Solange sie nicht durch Umzäunungen und Tore gesichert sind, müssen sie hinsichtlich Zulassung und Fahrerlaubnis bei der Nutzung wie ein Teil des öffentlichen Straßennetzes eingeordnet werden.
Feld- und Wirtschaftswege sind im Allgemeinen öffentlicher Verkehrsraum, daran ändert auch ein Verbotsschild nichts, weil es immer Ausnahmen vom Verbot gibt. Felder allerdings nicht.
Ja da es sich hier um ein ofzialdelikt handelt, ist er als Polizist sogar verpflichtet dich anzuzeigen. ..leider. ...lg Michael
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Januar 2016 um 18:31:04 Uhr:
Feld- und Wirtschaftswege sind im Allgemeinen öffentlicher Verkehrsraum, daran ändert auch ein Verbotsschild nichts,......
Richtig, nur auf eingezäunten Grundstücken fragt niemand nach einer Zulassung oder Versicherung.
schnell anmelden damit ist es dann fast nachträglich legalisiert...
und er weiss ja dann nicht genau ob halt nur das Kennzeichen nicht dran war... ausser wenn er den Beamtenapparat in Bewegung setzt.
Danach dürfte auch weiteren Testfahrten nichts im Wege stehn (sofern du den passenden Schein hast).
Übermäßiges rumfahren muss aber auch ein Nachbar nicht tolerieren (da steht was dazu in der STVO)
Sorry aber das nutzt nix...die können natürlich von der Zulassungsstelle ganz genau die Information einholen wann und sogar um wieviel uhr das Fahrzeug angemeldet wurde. ...das wird keine Lösung werden. .leider. ...lg Michael
Wenn der TS ein Kind mit dem unversicherten KFZ anfährt und dieses Kind das restliche Leben im Rollstuhl verbringen muss? Und wenn publik wird, dass ein Polizist in der Nachbarschaft Kenntnis von diesen Fahrten ohne Versicherung hatte und nicht eingeschritten ist?
Hoffentlich wird der TS angezeigt, asozial ist in dieser Geschichte nur der TS.
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 3. Januar 2016 um 07:42:20 Uhr:
Wenn der TS ein Kind mit dem unversicherten KFZ anfährt und dieses Kind das restliche Leben im Rollstuhl verbringen muss? Und wenn publik wird, dass ein Polizist in der Nachbarschaft Kenntnis von diesen Fahrten ohne Versicherung hatte und nicht eingeschritten ist?
Hoffentlich wird der TS angezeigt, asozial ist in dieser Geschichte nur der TS.
Grundsätzlich hast du recht soweit .
Dennoch ist das hier auf dem Land gang und gebe . Wir konnten damals so ziemlich alle Auto und MOtorrad fahren, bevor wir alt genug für den Lappen waren 😁
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 3. Januar 2016 um 07:42:20 Uhr:
Wenn der TS ein Kind mit dem unversicherten KFZ anfährt und dieses Kind das restliche Leben im Rollstuhl verbringen muss? Und wenn publik wird, dass ein Polizist in der Nachbarschaft Kenntnis von diesen Fahrten ohne Versicherung hatte und nicht eingeschritten ist?
Hoffentlich wird der TS angezeigt, asozial ist in dieser Geschichte nur der TS.
Und nicht vergessen der berühmte Tanklastzug. Er verunglückt und explodiert. Beides ist Schlimm.
Dein beschriebenes Kind ist mit oder ohne Anmeldung im Rollstuhl.
Der Unterschied liegt in der Bezahlung des angerichteten Schadens.
Versicherung hat Geld und zahlt. Ohne Versicherung zahlt der Schädiger und der hat eventuell kein Geld.
Gruß Frank,
hört sich hart an, ist aber so.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 3. Januar 2016 um 08:58:31 Uhr:
Und nicht vergessen der berühmte Tanklastzug. Er verunglückt und explodiert. Beides ist Schlimm.Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 3. Januar 2016 um 07:42:20 Uhr:
Wenn der TS ein Kind mit dem unversicherten KFZ anfährt und dieses Kind das restliche Leben im Rollstuhl verbringen muss? Und wenn publik wird, dass ein Polizist in der Nachbarschaft Kenntnis von diesen Fahrten ohne Versicherung hatte und nicht eingeschritten ist?
Hoffentlich wird der TS angezeigt, asozial ist in dieser Geschichte nur der TS.Dein beschriebenes Kind ist mit oder ohne Anmeldung im Rollstuhl.
Der Unterschied liegt in der Bezahlung des angerichteten Schadens.
Versicherung hat Geld und zahlt. Ohne Versicherung zahlt der Schädiger und der hat eventuell kein Geld.Gruß Frank,
hört sich hart an, ist aber so.
Ich stimmte hier schon zu. Allerdings tritt in diesen Fällen die Verkehrsopferhilfe ein. Schmerzensgeld, dass in einem solchen Fall ja eine erhebliche Summe aus macht, wird nicht gezahlt. Ein Großteil läuft über die Sozialversicherungsträger.
Finanziell ruiniert hat sich auf jeden Fall der Schuldige. Der arbeitet sein Leben lang nur für die Zahlung dieses Schadens. Da ist auch nichts mit Privatinsolvenz (§ 302 InsO). Wer's denn braucht....