12-Monats-Police aber keine bessere Stufe nach einem Jahr??

Hallo Zusammen,
Ich war bei Admiraldirekt von September 2015 bis November 2016 Schadenfrei versichert (Erstversicherung, aber habe Führerschein seit 6 Jahren). Es handelte sich um eine 12-Monats-Police. Im September 2016 wurde ich in SF1 nur als "Sonderstufe" eingestuft. Tatsächliche stufe blieb SF0.
Ich habe im November ein neues Auto gekauft und die neue Versicherung hat "natürlich" SF0 von Admiral bekommen, und jetzt sollte ich fast 2-mal so viel bezahlen, als ob ich SF1 gehabt hätte.

Ich habe im AKB von Admiral jetzt alles über Einstufung gelesen und ich sollte in SF1 sein. Der Mitarbeiter hat gesagt, dass bei Erstversicherung MUSS ein !!!Kalenderjahr!!! ununterbrochen versichert laufen damit man in SF1 kommt. Hat auf AKB gewiesen. Dann habe ich noch einmal gelesen, und jetzt bin ich wieder sicher, dass ich mit 12-Monats-Police nach einem Jahr in SF1 sein sollte. Das 12 Monats-Police hat nicht mit Kalenderjahr zu tun, sondern nur mit Versicherungsjahr.

Ich werde morgen nochmal anrufen, aber ich bin schon sehr geärgert. Auch die Wartezeiten hilfen nicht. Die liegen zwischen 30 und 60 Minuten bis jetzt...

Was denkt ihr?

Habt ihr mit sowas Erfahrung?

Beste Antwort im Thema

Ich denke hier geht einiges durcheinander.
Vorweg: Die Regeln wie und wann eine Hoch- bzw. Runterstufung der SF-Klasse zu erfolgen hat, ist klar definiert. Da kann auch keine Versicherung ihr eigenes Süppchen kochen, die müssen sich an die Regeln halten.

Die Regeln sehen folgender Maßen aus:
Eine SF-Klasse rauf rutschen tut man an sich zum 01.01, sofern das letzte Kalenderjahr schadenfrei war. Bedingung ist, dass man das ganze Kalenderjahr versichert war.

In dem Fall hier mit der 12-Monatsversicherung wird es etwas komplizierter, da Einstufung nach der SF-Klasse und die tatsächliche SF-Klasse terminlich nicht zusammenfallen müssen.
Im Fall des TE´s sieht das folgender Maßen aus:
Einstieg Sept. 2015 = SF 0

01.01.2016 immer noch SF 0, da kein volles Kalenderjahr vor lag

Sept 2016 = SF 0, da die SF-Klasse sich immer nur zu Beginn des Kalenderjahres ändern darf. Gleichzeitig stuft die Admiral aber in dem Fall "wie SF 1" ein. Das ist ein Rabatt, der genau in der Höhe gewährt wird, wie die Differenz zwischen SF 0 und SF 1 liegt. Die reale SF-Klasse liegt weiter bei SF 0, aber es gibt diesen Rabatt, der sich Sondereinstufung nennt.

Nov. 2016 = SF 0, da das Kalenderjahr immer noch nicht rum ist. Die Versicherung ändert sich (Aktion des TE) und die neue Versicherung stuft nach SF-Klasse ein und gewährt diese Sondereinstufung (die nichts anderes als ein Rabatt war) nicht.

01.01.2017 = SF 1, sofern kein Schaden im letzten Kalenderjahr zu beklagen war. Das wirkt sich beim TE aber nicht unmittelbar aus, da bei 12-Monatsverträgen die Neueinstufung nicht zum 01.01. passiert, sondern nach Ablauf des Versicherungsjahrs. Man schaut also zum Vertragsbeginn die SF-Klasse an und nach der bezahlt man auch die nächsten 12-Monate, selbst wenn diese sich zwischendurch im Hintergrund theoretisch ändert. Das gilt natürlich auch für die andere Richtung, sofern man einen Schaden hat (da ist es also von Vorteil).

Die Nummer wäre bei allen Versicherungen gleich abgelaufen, bis auf die "Sondereinstufung". Das ist ein Rabatt und hat sich mit der SF-Klasse nichts zu tun.

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:18:01 Uhr:


wenn du zum 01.01.2017 in SF1 kommst ist doch alles in Ordnung.
Ein Erstvertrag der mit SF0 beginnt, braucht normal ein ganzes Kalenderjahr um in SF 1 zukommen.
Das du bei der Admiraldirect schon im September die SF1 bekommen hast, ist offensichtlich eine Sonderregelung bei denen, die beim Wechsel der Versicherung nicht bestätigt wird.
Zum 01.01.2017 musst du aber in SF 1 kommen, wenn der Ablauf deiner neuen Versicherung 01.01. ist

Vielen Dank für den ersten sinnvollen Beitrag!

Ist es laut eines Gesetzes?

Weil laut Admiral AKB sollten bei 12-Monats-Police Kalenderjahre nicht zählen, nur die Versicherungsjahre.

Weil der Beginn vom alten Versicherungsjahr bei mir September 2015 ist, und vom neuen September 2016.

Mein Problem ist genau, dass mein nächster Vertrag bis November 2016 mit SF0 geht... Was aber unfair ist.

Vielen Dank für die Blumen, lieber TE. Nein, das ergibt sich aus dem Inhalt des von Dir abgeschlossenen Versicherungsvertrages und zwar aus den von Dir zitierten AKB.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:24:01 Uhr:


Vielen Dank für die Blumen, lieber TE. Nein, das ergibt sich aus dem Inhalt des von Dir abgechlossenen Versicherungsvertrages und zwar aus den von Dir zitierten AKB.

Es scheint so, dass ich schwachsinnig bin. Könntest Du bitte zitieren, wovon das sich ergibt? 🙂

Ich bin der Meinung, dass Du mich missverstehst. Der erste "Zitat" war kein richtiges Zitat, sonder ich habe nur geschrieben, dass sowas NICHT im AKB gibt.

Wenn ich dich richtig verstehe steht in deinen Versicherungsbedingungen, dass es nur dann eine SF weiter runter geht, wenn du ein volles KALENDERjahr versichert warst. Das warst du nicht. Zur 12 Monatspolice steht nach deinen Aussagen nichts spezielles in den Bedingungen. Dann gilt eben das allgemeine, also dass es keine SF runter geht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Lattementa schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:36:51 Uhr:


Wenn ich dich richtig verstehe steht in deinen Versicherungsbedingungen, dass es nur dann eine SF weiter runter geht, wenn du ein volles KALENDERjahr versichert warst. Das warst du nicht. Zur 12 Monatspolice steht nach deinen Aussagen nichts spezielles in den Bedingungen. Dann gilt eben das allgemeine, also dass es keine SF runter geht.

Hallo,
nein. 🙂 Der Mitarbeiter hat das gesagt, aber das steht in den Bedingungen nicht. In den Bedingungen steht, dass nach 12 Monaten die Neueinstufung erfolgt...

Zitat:

@happyreindeer schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:26:32 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:24:01 Uhr:


Vielen Dank für die Blumen, lieber TE. Nein, das ergibt sich aus dem Inhalt des von Dir abgechlossenen Versicherungsvertrages und zwar aus den von Dir zitierten AKB.

Es scheint so, dass ich schwachsinnig bin. Könntest Du bitte zitieren, wovon das sich ergibt? 🙂

Ich bin der Meinung, dass Du mich missverstehst. Der erste "Zitat" war kein richtiges Zitat, sonder ich habe nur geschrieben, dass sowas NICHT im AKB gibt.

Na das hier (farblich das Wesentliche hervorgehoben):
19. Seite:
"I.3 Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Ist eine 12-Monats-Police vereinbart, stufen wir Ihren Vertrag zum Beginn des neuen Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf des vergangenen Versicherungsjahres neu ein."

Juristisch ist das glasklar. Das kann man zwangsläufig als normaldenkender Mensch nicht gleich verstehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:39:33 Uhr:



Zitat:

@happyreindeer schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:26:32 Uhr:


Es scheint so, dass ich schwachsinnig bin. Könntest Du bitte zitieren, wovon das sich ergibt? 🙂

Ich bin der Meinung, dass Du mich missverstehst. Der erste "Zitat" war kein richtiges Zitat, sonder ich habe nur geschrieben, dass sowas NICHT im AKB gibt.

Na das hier (farblich das Wesentliche hervorgehoben):
19. Seite:
"I.3 Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Ist eine 12-Monats-Police vereinbart, stufen wir Ihren Vertrag zum Beginn des neuen Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf des vergangenen Versicherungsjahres neu ein."

Juristisch ist das glasklar. Das kann man zwangsläufig als normaldenkender Mensch nicht gleich verstehen.

Mir ist es auch glasklar, aber wir interpretieren es unterschiedlich. 🙂

Bei mir:

Normalvertrag -> Neueinstufung am 1. Januar

12-Monats-Police -> Neueinstufung zum Beginn des neun Versicherungsjahres

Meiner Meinung nach haben die zwei Vertragsarten miteinander nichts zu tun.

Zitat:

@happyreindeer schrieb am 19. Dezember 2016 um 21:27:47 Uhr:


Hallo Zusammen,
Ich war bei Admiraldirekt von September 2015 bis November 2016 Schadenfrei versichert (Erstversicherung, aber habe Führerschein seit 6 Jahren). Es handelte sich um eine 12-Monats-Police. Im September 2016 wurde ich in SF1 nur als "Sonderstufe" eingestuft. Tatsächliche stufe blieb SF0.
Ich habe im November ein neues Auto gekauft und die neue Versicherung hat "natürlich" SF0 von Admiral bekommen, und jetzt sollte ich fast 2-mal so viel bezahlen, als ob ich SF1 gehabt hätte.

M.E. müsste es so sein:

Zu bestätigender SFR

September 2015: SF0.

September 2016: SF1

An der Stelle:

Zitat:

12-Monats-Police
I.3.3.2 Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 0, 1/2, S oder M bei schadenfreiem Verlauf zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres in die SF-Klasse 1 ein.

Quelle: https://www.admiraldirekt.de/haeufig-gefragt/downloads/akb.pdf

November 2016 Bestätigung der SF1 (Letztes Umstufungsjahr: 2016) an den neuen Versicherer.

Ich gehen icht davon aus, dass zwischen September 15 und September 2016 Schäden angefallen sind oder das Fahrzeug vorrübergehend stillgelegt wurde. Mir erschließt derzeit nicht warum die SF1 eine Sonderstufe sein soll.

Die 12-Monastpolice ist intern unterjährig eine Sonderstufe. Da hilft nur Betteln bei der neuen Versicherung unter Übermittlung des bisherigen Versicherungsverlaufes. Wenn die nach ihrem SF-System nur zum 01.01. einstuft, dann kannst Du froh sein, wenn die das ausnahmesweise mitgehen.

Vielen Dank für alle eure Beiträge, die helfen wirklich, auch wenn ich nicht mit allen einverstanden bin. Aber die führen zum immer wieder Nachdenken und eventuell - hoffentlich - zur Wahrheit.

@phaetoninteressent
Danke, dass Du ins AKB reingeschaut hast. Deine Vermutungen sind korrekt, und genau deswegen verstehe ich auch nicht warum ich so eingestuft wurde. Wie gesagt, morgen rufe ich wieder an und frage nach und weise auch an den AKB. Aber es ist jetzt beruhigend, dass noch jemand außer mir an der gleichen Meinung ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:57:22 Uhr:


Die 12-Monastpolice ist intern unterjährig eine Sonderstufe. Da hilft nur Betteln bei der neuen Versicherung unter Übermittlung des bisherigen Versicherungsverlaufes. Wenn die nach ihrem SF-System nur zum 01.01. einstuft, dann kannst Du froh sein, wenn die das ausnahmesweise mitgehen.

Ich verstehe was Du meinst, aber in AKB kann man nicht "interne Regelung", oder "interne Einstufung" oder "Sondereinstufung" (in dieser Sinne) oder ähnliches finden. Es steht nur reine Einstufung drinnen. Vielleicht hast Du recht, aber ich habe nichts gefunden, dass diese Meinung vertragsmäßig unterstützen würde.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 22:57:22 Uhr:


Die 12-Monastpolice ist intern unterjährig eine Sonderstufe. Da hilft nur Betteln bei der neuen Versicherung unter Übermittlung des bisherigen Versicherungsverlaufes. Wenn die nach ihrem SF-System nur zum 01.01. einstuft, dann kannst Du froh sein, wenn die das ausnahmesweise mitgehen.

Hast Recht.
Das ist mir tatsächlich noch nicht unterkommen. Sauerei. Wenn das in der Form mit versichererspezifischen Individualisierung der AKB weitergeht, kann man bald wirklich keine verlässliche Hilfe mehr geben.....

Zitat:

I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihren Pkw bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Pkw nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Sondereinstufungen sind die Zweitfahrzeugregelung nach
I.2.2, die auf den Vertragsbeginn vorgezogene Besserstufung
bei der 12-Monats-Police nach I.6.1 und nach I.3 und der
Rabattschutz nach I.5.1.

man-o-man.
Nach AKB ist die AD wohl doch im Recht. Liest sich wie das inkludierte Zeitschriftenabo beim Waschmaschinenkauf.

Bezieht sich dieser Zitat nicht nur auf Zweitfahrzeugen?

Oder die "vorgezogene Besserstufung" sollte meine Hoffnungen endgültig ermorden?

Besonders fein ist auch die Konstellation, dass man unterjährig beim Fahrzeugwechsel mit dem neuen Auto in diesen onlineTarif der AD mit der letzten SF des Vorversicherers (sagen wir mal SF 10) hinein geht, dann exakt zum unterjährigen Ende des Versicherungsjahres kündigt und wechselt. Dann ist man bei der neuen Versicherung immer noch in der SF 10 und so überlebt sie ein weiteres Jahr. 😉 Prickelnd!

Zitat:

@happyreindeer schrieb am 19. Dezember 2016 um 23:20:34 Uhr:


Bezieht sich dieser Zitat nicht nur auf Zweitfahrzeugen?

Oder die "vorgezogene Besserstufung" sollte meine Hoffnungen endgültig ermorden?

Letzteres.

Deine Antwort
Ähnliche Themen