100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen
Hallo,
welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.
Kommst du mit 2,51 m durch?
(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
231 Antworten
Hallo
Mit dem Wissen auf dem Wohnwagen ziemlich alte Reifen zu haben, nächsten Monat mit dem Teil fahren zu wollen und durch diesen Thread aufgeweckt, habe ich mal nachgesehen was an den Reifen steht und im Internet nach der Entschlüsselung gesucht, komme aber nicht so ganz klar. Auf den Reifen steht:
GT Radial GTR 378 in 195/70 R14 91H
DOT 9UQZ 389< 1002
DOT 9UQZ 389< 1008
Der Wohnwagen ist 05/2002 erstzugelassen und stand wohl schon einige Zeit beim Händler. Es ist noch nie ein Reifen gewechselt worden, also gehe ich mal von 38. Woche 1999 aus, obwohl überall geschrieben wird das der dritte Block die Herstellung angibt.
Welche Reifen sind empfehlenswert, müssen es unbedingt Anhängerreifen sein oder gehen auch normale "Auto" Sommerreifen die die Werte erfüllen?
Hi kreysel,
195/70 R14 91H = Reifengröße, (Felge)
195 mm breit
70 hoch
R14 = Radius 14 Zoll
H= bis 210 km/h zugelassen
DOT 9UQZ 389
9UQZ = Hersteller und Ort
389 = hergestellt Kalenderwoche 03 (Januar) Jahr= 1989
Welcher Hersteller ??
Hi
Reifendimension war mir schon klar. Ich bin nur bei der Herstellung unsicher, auf jeden Fall sind die Teile für 100 kmh zu alt. Und Du machst ja ne ganz neue Deutung der Dot Nummer. Das < sollte dieses Dreieck darstellen was ja für 90er Jahre steht, also wäre 38. Woche 99. Hersteller ist GT Radial laut Herstellertabelle 9U ein Chinesischer Hersteller.
Was mich noch interessiert gibt es spezielle Anhängerreifen oder geht man einfach hin und sagt ich will einen 195/70 R14 min 91 H (auch Quatsch würde ja eigentlich auch P reichen) Reifen und gut is. Natürlich so jung wie möglich um ihn so lang wie möglich mit 100er Zulassung fahren zu können.
Hi,
soweit ich weiß gibt es ein Dreieck, aber nicht das Zeichen "<"
Siehe z.B. hier oder hier unter Wochencodes .
Ich habe die 100er Zulassung und "stink-normale" 195/70 R14 91 H mit entsprechendem Reifendruck drauf.
Die Traglast ist entscheidend.
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Ja aufm Computer gibts nur schlecht ein Dreieck, das kleiner Zeichen sollte das Dreieck welches auf dem Reifen ist darstellen. Hmm stimmt wenn die Traglast passt ist ja alles gegeben was passen muss. Ich hab mal in der Zulassung geguckt bei den 195/70 ist 91 K gefordert. Da gibt es ja schon um 50 Euro Reifen in der Größe, müssen halt nur sehr neu sein, das ich viel von den 6 Jahren nutzen kann.
Danke
Etwas OT:
Ich hatte von der Firma Hankook netterweise mal eine schriftliche Bestätigung zu meinen Reifen bekommen, dass meine Reifen damals (2003) mit DOT 089 ohne Dreieck nicht von 1989 stammen, sondern tatsächlich von 1999.
Das Dreieck war laut Hankook gesetzlich sowieso nicht vorgeschrieben und wurde von Hankook in den 90er-Jahren auch nicht verwendet.
Hi,
K (110 km/h) reicht nicht. Für eine 100km/h Zulassung müssen die Reifen mindestens für 120 km/h zugelassen sein - also Klasse L.
Mein Reifenhändler hat bei der Bestellung angegeben, dass es sich um einen 100km/h Anhänger handelt und er Reifen > 1/2 Jahr wieder zurücksendet.
Hmm ich war grad nochmal unten in der Zulassung gucken, mit Kennzeichen bis max. 100 kmh zulässig, alle Dimensionen mit K Geschwindigkeitsindex und die ASK ist nicht eingetragen. Ich mein es gibt ja kaum K-Reifen, die werden auf jeden Fall schneller.
@kreysel:
Zitat:
mit Kennzeichen bis max. 100 kmh zulässig, alle Dimensionen mit K Geschwindigkeitsindex
Ein sehr gutes Beispiel, dass meine Forderung nach einer
vernünftigen und eindeutigenEintragung für die 100er-Regelung unterstreicht!
Bei meinem Eriba Troll war es fast genau so:
Die 100er-Zulassung ist im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung bestätigt, aber gleichzeitig wurde die Reifengröße mit Geschwindigkeitsindex "J" (für maximal 100km/h) im Feld 15.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen gelassen!
(und im Feld 22 gibt es definitiv keinen Hinweis auf einen geänderten Geschwindigkeitsindex bei der 100er-Regelung!)
Wie sehr will man den Fahrer eigentlich verwirren? Ein absolutes Beta-Stadium dieser Eintragungen.
Ich bleibe dabei: Die Eintragungen für die 100er-Regelung müssen dringend vereinheitlicht und verbessert werden.
@kreysel,
die Eintragung mit dem Geschwindigkeitsindex "K" stammen, genau wie bei mir, wahrscheinlich noch aus der Zeit, wo dein WoWa keine 100er-Regelung hatte.
Mit der 100er-Regelung hast du (hoffentlich) ein Merkblatt mit bekommen, in dem steht, dass du bei Ausnutzung der 100er-Regelung Reifen haben musst, die mindestens den Geschwindigkeitsindex L (für 120km/h) haben müssen.
Mindestens "L" ist also für dich (und alle anderen, die an der 100er-Regelung teilnehmen) Pflicht.
In der Praxis juckt das natürlich meistens sowieso nicht, da die Reifen i.d.R. immer einen höheren Geschwindigkeitsindex haben.
Hallo,
du schreibst auch von ASK, ich nehme an du meinst die Antischlingerkupplung und warscheinlich von AL-KO. Die brauchen laut Hersteller keinen Eintrag, laut Bedienungsanleitung nicht erforderlich.
Es muß nur eine vorhanden sein, ob Al-KO, Winterhoff oder Westfallia egal oder dein Zugfahrzeug hat ein entsprechendes Fahrprogramm. Dann geht auch eine normale Hängerkupplung.
Allzeit gute Fahrt
Dortmunder 65
Zitat:
Original geschrieben von Dortmunder 65
Hallo,
du schreibst auch von ASK, ich nehme an du meinst die Antischlingerkupplung und warscheinlich von AL-KO. Die brauchen laut Hersteller keinen Eintrag, laut Bedienungsanleitung nicht erforderlich.
Es muß nur eine vorhanden sein, ob Al-KO, Winterhoff oder Westfallia egal oder dein Zugfahrzeug hat ein entsprechendes Fahrprogramm. Dann geht auch eine normale Hängerkupplung.Allzeit gute Fahrt
Dortmunder 65
Wer schreibt was, wozu und überhaupt ...?
Hallo,
tut mir leid ist ungenau. Meine Bemerkung bezieht sich auf Kreysel (letzter Beitrag) vom 15 April.
Gruß
Dortmunder 65
Zitat:
Original geschrieben von navec
@kreysel:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Ein sehr gutes Beispiel, dass meine Forderung nach einer vernünftigen und eindeutigen Eintragung für die 100er-Regelung unterstreicht!Zitat:
mit Kennzeichen bis max. 100 kmh zulässig, alle Dimensionen mit K Geschwindigkeitsindex
Bei meinem Eriba Troll war es fast genau so:
Die 100er-Zulassung ist im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung bestätigt, aber gleichzeitig wurde die Reifengröße mit Geschwindigkeitsindex "J" (für maximal 100km/h) im Feld 15.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen gelassen!
(und im Feld 22 gibt es definitiv keinen Hinweis auf einen geänderten Geschwindigkeitsindex bei der 100er-Regelung!)Wie sehr will man den Fahrer eigentlich verwirren? Ein absolutes Beta-Stadium dieser Eintragungen.
Ich bleibe dabei: Die Eintragungen für die 100er-Regelung müssen dringend vereinheitlicht und verbessert werden.
@kreysel,
die Eintragung mit dem Geschwindigkeitsindex "K" stammen, genau wie bei mir, wahrscheinlich noch aus der Zeit, wo dein WoWa keine 100er-Regelung hatte.
Mit der 100er-Regelung hast du (hoffentlich) ein Merkblatt mit bekommen, in dem steht, dass du bei Ausnutzung der 100er-Regelung Reifen haben musst, die mindestens den Geschwindigkeitsindex L (für 120km/h) haben müssen.
Mindestens "L" ist also für dich (und alle anderen, die an der 100er-Regelung teilnehmen) Pflicht.In der Praxis juckt das natürlich meistens sowieso nicht, da die Reifen i.d.R. immer einen höheren Geschwindigkeitsindex haben.
Ich gebe dir vollkommen recht, wer soll eigentlich bei den ganzen Regelungen wirklich noch den Durchblick behalten.
Allerdings sind die Eintragungen in dem Fahrzeugschein eben für einen Anhänger im allgemeinen gedacht. Die 100 km/h Regelung ist ein Zusatz und gilt nur bei bestimmten Bedingungen, hierfür bekommt man bei der 100er Zulassung von der Prüfstelle ein Merkblatt ... natürlich mit vielen "wenn" und "aber".
IMHO könnte der Gesetzgeber einfach sagen:
Stoßdämpfer + Reifen (min L max 6 Jahre) + Bremse = 100 km/H
Die Sinnhaftigkeit der weiteren Regelungen leuchten mir nicht so ganz ein. Klar ist es immer besser wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als der Anhänger ... nur wie sieht denn das Verhältnis bei einem Sattelschlepper aus?
Die Sinnhaftigkeit der Faktoren selbst, ist ja hier noch gar nicht angesprochen worden.
Weswegen man einen flachen 1,2m hohen Klappwohnwagen nur mit maximal Faktor 1 bei 100km/h bewegen darf, während man bei einem hochbeinigen, schmalen Gepäckanhänger, der mit Plane und Spriegel, sagen wir mal (übertrieben) 3m hoch ist, auch ohne ASK o.ä. Faktor 1,1 (mit ASK Faktor 1,2) ansetzen darf, erschließt sich natürlich nicht so unbedingt.
Da wurde wahrscheinlich die Transport-Lobby "bedient".
Aber das ist eine andere Baustelle dieser Verordnung.
Jaja mit dem Gewichtsverhältnis da sagst was, zu der Zeit wo noch die Genehmigung explizit fürs Gespann erteilt wurde waren wir wiegen, Wohnwagen, Vaters Golf 4 und ich mit meinem damaligen Vento. Man nahm dann die in der Zulassung der Autos angegebenen je nach Ausstattung bis Gewichte. Da war das beim Golf größer als das beim Vento. Weil wir ja wiegen waren wussten wir das mein Vento tatsächlich schwerer war als der Golf. Der Golf hat die Zulassung bekommen, der Vento nicht 🙄
Am Wohnwagen klebte dann die 100 und ich bin auch etwas schneller mitgeschwommen. Wenn 130 geblitzt wirde ist man mit 90 kmh eh nicht dabei, das ist doch eh egal. Es ist ja nicht das ich mit 100 durchbraten will, es geht ja nur ums mitschwimmen mit teils mal 90 95, man hat ja schließlich doch Respekt vor dem Geschiebe.
Der Touran jetzt hat ESP mit Gespannstabilisierung und am Wohnwagen ist ne Antischlingerkupplung verbaut. Das die nicht eingetragen ist hatte ich nur geschrieben weil ich da hier im Thread schon was drüber gelesen hatte.