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100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Themenstarteram 20. März 2012 um 7:21

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?

Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

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Hallo,

die Aussge ist doch klar:

Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein

 

HIER oder HIER

Dies gilt zum Zeitpunkt einer Kontrolle :D

am 20. März 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

Zitat:

Original geschrieben von situ

. . .

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

 

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

Und die übliche Antwort jedes Juristen lautet:

 

        Es kommt auf den Fall an.

 

Bis 6 Jahre heißt ganz klar, das lt. Paragraph ein Reifen der 6 Jahre und 1 Tag alt ist, zu alt ist für die 100km/h Zulassung, die folgerichtige Frage aber könnte sein, ob man dann noch bis 80km/h fahren dürfte, oder ob durch die Zulassung auf 100km/h ein Reifenwechsel zwingend erforderlich ist, eben weil der Anhänger auf 100km/h zugelassen ist.

Joe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Bis 6 Jahre heißt ganz klar, das lt. Paragraph ein Reifen der 6 Jahre und 1 Tag alt ist, zu alt ist für die 100km/h Zulassung, die folgerichtige Frage aber könnte sein, ob man dann noch bis 80km/h fahren dürfte, oder ob durch die Zulassung auf 100km/h ein Reifenwechsel zwingend erforderlich ist, eben weil der Anhänger auf 100km/h zugelassen ist.

Joe

Das würde mich auch mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Bis 6 Jahre heißt ganz klar, das lt. Paragraph ein Reifen der 6 Jahre und 1 Tag alt ist, zu alt ist für die 100km/h Zulassung, die folgerichtige Frage aber könnte sein, ob man dann noch bis 80km/h fahren dürfte, oder ob durch die Zulassung auf 100km/h ein Reifenwechsel zwingend erforderlich ist, eben weil der Anhänger auf 100km/h zugelassen ist.

Joe

Das schreibt die DEKRA zur Frage.

 

Zitat:

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Anmerkung: Dann also 80 km/h max.

 

Link zur Quelle > www.dekra.de/de/1407

 

am 20. März 2012 um 16:06

Da es kein Reifenablaufdatum gibt darf man mit reifen die älter als 6 Jahre sind weiterhin 80kmh fahren bis zum bitteren Ende.

Die Reifenalterbschränkung beruht lediglich auf der 100kmh Zulassung.

 

Jedoch muss man sich ggf. bei einem Unfall wegen Reifenplatzer eine Teilschuld geben lassen.

am 20. März 2012 um 16:10

Dazu braucht man eigentlich nicht die DEKRA, sondern lediglich den § 6 der Verordnung (ich ziehe die Quelle immer der Intrepretation vor), wo das eben so in leicht verständlichen und klaren Worten drin steht.

Ganz genau ist mit 6 Jahren schon Schluss. Die Reifen müssen nämlich "bei Fahrtantritt jünger als 6 Jahre sein". Ich möchte den Fortgangs des Threads ja nicht bremsen, nehme es aber trotzdem vorweg: Nein, es ist nicht definiert, ob "jünger" einen Tag oder eine Millisekunde bedeutet.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Jedoch muss man sich ggf. bei einem Unfall wegen Reifenplatzer eine Teilschuld geben lassen.

Sicher kennst du Urteile (mit AZ), welche Versicherungen Recht geben, welche Leistungen wegen eines Reifenalters von 7 Jahren (nichts sonst!) verweigerten oder gar AZ von Straftaturteilen, weil nach einem Unfall das Alter eines Reifens mit 7 Jahren festgestellt wurde (als ausreichende Grundlage für eine Schuld/Teilschuld).

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Jedoch muss man sich ggf. bei einem Unfall wegen Reifenplatzer eine Teilschuld geben lassen.

Aha,

dann kannst du das mal deiner Versicherung oder wem auch immer

mitteilen:

4. Reifenalter

Experten empfehlen, Reifen, die über 10 Jahre alt sind, auszutauschen. Je nach Zustand des Reifens sollten sie aber auch schon vorher gewechselt werden. Sind Ihre Reifen 6 Jahre und älter, überlassen Sie die Begutachtung einfach einem Reifenexperten. Dieser kann Ihnen zuverlässig sagen, ob Profil, Lauffläche und Gummi noch sicher sind.

Übrigens: Das Reifenalter können Sie an der so genannten DOT-Nummer ablesen. Diese ist vierstellig und befindet sich auf einer Flanke jedes Reifens. Die ersten beiden Zahlen geben die Kalenderwoche an, in denen der Reifen produziert wurde. Die beiden letzten Zahlen geben Aufschluss über das Produktionsjahr.

Zu finden beim

Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)

Hallo,

und für das Reifenalter (6 Jahre) für die 100er Zulassung gilt:

6,000 Jahre ab dem Herstellungsdatum (DOT).

Nicht ab dem Kauf und aufziehen der Reifen!!

Die Sicherheit geht nat. vor, aber wen interessiert denn sonst das

Alter deiner Reifen? Man müsste dich direkt nach einer 100km/h-

Fahrt anhalten und das Reifenalter prüfen um erkennen zu können,

ob du die 100 fahren durftest. (nebenbei müsste dann auch dein

Reifendruck kontrolliert werden, denn der muss dafür auch 4 bar,

oder waren es 4,5:confused:, betragen) Die 100km/h-Plakette

darfst du nat. trotzdem dranhaben, kannst ja auch max. 80 fahren

mit älteren Reifen. Den TÜV juckt das ebenfalls nicht.

Zitat:

Original geschrieben von meixxu35

Die Sicherheit geht nat. vor, aber wen interessiert denn sonst das

Alter deiner Reifen? Man müsste dich direkt nach einer 100km/h-

Fahrt anhalten und das Reifenalter prüfen um erkennen zu können,

ob du die 100 fahren durftest. (nebenbei müsste dann auch dein

Reifendruck kontrolliert werden, denn der muss dafür auch 4 bar,

oder waren es 4,5:confused:, betragen) Die 100km/h-Plakette

darfst du nat. trotzdem dranhaben, kannst ja auch max. 80 fahren

mit älteren Reifen. Den TÜV juckt das ebenfalls nicht.

Vorsicht mit Angaben zum Reifendruck! Der ist verschieden- kommt darauf an, ob Du 13", 14" oder 15"-Felgen hast, welche Bereifung drauf ist und wie schwer der Wohnwagen ist! Gängig sind 3,5- 4 Bar, kleinere Wohnwagen- wie der Touring zB.- brauchen jedoch lediglich 2,7 Bar auf 13" Stahlfelgen!

Zum Reifendruck: meiner braucht 2,5 bei 195, 16 Zoll. M.E. ist für den Druck auch das Gesamtgewicht mit zu berücksichtigen.

Nun zum Reifenalter: Ich fahre seit 25 Jahren mindestens einmal im Jahr mit dem Wohnwagen durch Deutschland. In dieser Zeit wurde weder das Gewicht geschweige denn die Reifen des WW kontrolliert. Ich fahre inzwischen Reifen, die älter als 6 Jahre sind, mit einer Tempo 100-Freigabe. Einen Strafzettel würde ich mir nur einhandeln, wenn nach dem Blitzen mit über 80 km eine Reifenkontrolle erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit dafür schätze ich eher gering ein. Oder ist hier jemand im Forum, der nach einem Blitzen auf die Tempo-100 Bedingungen überprüft wurde?

Sicherheitsaspekte: Ein Reifen der 10 Jahre alt ist, kann sicherer sein, als ein 5 Jahre alter. Je nachdem, wie man mit den Reifen umgeht. Zu hoher oder zu niedriger Druck, lange Standzeiten ohne Entlastung, Fahren über Bordsteinkanten, starke Sonneneinstrahlungen etc.. Ich achte auf meine Reifen, hatte noch nie einen Platten, geschweige denn, einen Platzer. Und das auf Strecken durch den Balkan und in der Türkei.

Versicherung: Sicherlich könnte die Versicherung eine Teilschuld bei einem Unfall mit Reifenschaden geltend machen. Dann müsste aber bewiesen werden, dass der WW mit über 80 km unterwegs war. Ist auch nicht so einfach.

am 28. März 2012 um 6:22

Zitat:

Original geschrieben von Dandy46

 

Nun zum Reifenalter: Ich fahre seit 25 Jahren mindestens einmal im Jahr mit dem Wohnwagen durch Deutschland. In dieser Zeit wurde weder das Gewicht geschweige denn die Reifen des WW kontrolliert. Ich fahre inzwischen Reifen, die älter als 6 Jahre sind, mit einer Tempo 100-Freigabe. Einen Strafzettel würde ich mir nur einhandeln, wenn nach dem Blitzen mit über 80 km eine Reifenkontrolle erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit dafür schätze ich eher gering ein. Oder ist hier jemand im Forum, der nach einem Blitzen auf die Tempo-100 Bedingungen überprüft wurde?

Gestern auf der A11:

Blitzer

beim nächsten Rastplatz dann große Verkehrskontrolle

Alle FZ wurden über den Rastplatz geschläust...

Dort waren mobile Waagen, und alles was man sonst so braucht zum kontrollieren.

Die Kontrolle war übrigens in beiden Richtungen gleichzeitig!

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