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Zugfahrzeug bis 1300KG, Anhänger zu Ges Gew bis 2000KG - GEHT DAS????

Themenstarteram 5. September 2005 um 18:56

Hallo ihr da,

Ich weiß dass dies nicht unbedingt das richtige forum ist, aber es gibt noch kein spezielles Forum für Anhänger, hab ich jedenfalls nicht gefunden....

Ich habe eine Frage: Meine Mutter hat einen Toyota Corolla Kombi 1,4 86 Ps mit AHK 75 KG Stützlast. Nun möchte ich damit einen Kastenhänger ziehen, der aber Doppelachsig ist und ein ZulGesGew von 1.8 oder 2 Tonnen hat, 75 KG Stützlast und ein leergewicht von ca 600 KG. MEINE FRAGE: Darf ich diesen Hänger mit dem Corolla ziehen, wenn der Hänger in dem Gesamtgewicht zwar auf mehr zugelassen ist, ich den Hänger aber nur bis zur Differenz (= ca. 700 KG, also 600 Kg leergew. + 700 Kg Ladung = 1300 Kg = das, was der Corolla ziehen darf) zulade. (LKW-Waage vorhanden)

Ist das legal oder riskiere ich damit meinen Lappen bzw. Strafe? Was passiert wenn ich erwischt werde, sollte es illegal sein (ein Anhängerverleiher hat mir mal nen hänger gegeben, der 1.7 to GG hatte und sagte, ich dürfe ihn halt nicht voll machen und jetzt weiß ich nicht ob der das nur so gesagt hat oder ob es tatsächlich so ist???!!!)

ICH WÄRE FÜR SCHNELLE ANTWORTEN SEHR DANKBAR; DA ICH DEN HÄNGER ÜBERMORGEN HOLEN MUSS!!!!

Vielen Dank im Voraus,

Jacky

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9 Antworten

Früher durfte man nur Hänger ziehen, die man auch voll beladen ziehen durfte und musste Fahrzeug mit Hänger zusammen Vorführen. Heute darf man jeden eingelösten Hänger anhängen und ihn einfach nur bis zum zulässigen Gesammtgewicht laden. Da diese Änderungen bei uns immer mit Harmonisierung mit dem EU-Raum gemacht werden nehme ich stark an, das dies in D auch so gilt.

Hallo, lancer

Das, was du vorhast, geht auch bei uns. Du darfst mit dem Corolla

Anhänger ziehen, die das Anhängegewicht nicht überschreiten.

Also, wie du planst, Leergewicht und 700 kg Zuladung = 1300 kg

tatsächliches Gesamtgewicht des Hängers. Pass aber auf, dass er eine Auflaufbremse hat. Der Corolla hat 1300 kg Anhängelast bei gebremsten Hänger.

Ich fahre selbst viel mit Hänger ( am WOMO 2,0 t bei 1,8 to Anhängelast )

CU

bauhenkel

 

Mal sehen, ob´s mit dem Bild im Anhang klappt

Re: Zugfahrzeug bis 1300KG, Anhänger zu Ges Gew bis 2000KG - GEHT DAS????

 

Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0

Hallo ihr da,

Ich weiß dass dies nicht unbedingt das richtige forum ist, aber es gibt noch kein spezielles Forum für Anhänger, hab ich jedenfalls nicht gefunden....

Ich habe eine Frage: Meine Mutter hat einen Toyota Corolla Kombi 1,4 86 Ps mit AHK 75 KG Stützlast. Nun möchte ich damit einen Kastenhänger ziehen, der aber Doppelachsig ist und ein ZulGesGew von 1.8 oder 2 Tonnen hat, 75 KG Stützlast und ein leergewicht von ca 600 KG. MEINE FRAGE: Darf ich diesen Hänger mit dem Corolla ziehen, wenn der Hänger in dem Gesamtgewicht zwar auf mehr zugelassen ist, ich den Hänger aber nur bis zur Differenz (= ca. 700 KG, also 600 Kg leergew. + 700 Kg Ladung = 1300 Kg = das, was der Corolla ziehen darf) zulade. (LKW-Waage vorhanden)

Ist das legal oder riskiere ich damit meinen Lappen bzw. Strafe? Was passiert wenn ich erwischt werde, sollte es illegal sein (ein Anhängerverleiher hat mir mal nen hänger gegeben, der 1.7 to GG hatte und sagte, ich dürfe ihn halt nicht voll machen und jetzt weiß ich nicht ob der das nur so gesagt hat oder ob es tatsächlich so ist???!!!)

ICH WÄRE FÜR SCHNELLE ANTWORTEN SEHR DANKBAR; DA ICH DEN HÄNGER ÜBERMORGEN HOLEN MUSS!!!!

Vielen Dank im Voraus,

Jacky

am 8. September 2005 um 10:58

Und ...??

Das steht doch eindeutig in den Fahrzeugpapieren, was man gebremst ziehen darf.

Oder hab ich jetzt die Frage falsch verstanden?

ich hoffe daß es bei dir noch nicht zu spät ist...

ob das möglich ist hängt von deiner führerscheinklasse ab...

mit dem neuen europaführerschein dürfte dein unterfangen nicht rechtens sein...

solltest du erst in den letzten jahren dein fs gemacht haben dann besitzt du im normalfall fs-klasse b (normaler "autoführerschein")

Fs-klasse }> http://www.motorrad-fuehrerschein.de/Fuhrerschein/a_34_ps/a_34_ps.html

auszug}>

Zitat:

Anhänger:

dürfen mitgeführt werden sofern:

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

wie du lesen kannst schließen die rot markierte passage sowie die grün markierte passage das führen, des von dir angedachten gespanns, aus (vorrausgesetzt du hast nur fs-klasse b)

in deinem fall wird sehrwahrscheinlich die leermasse des corollas (ich schätze mal 1400-1500kg) unter der zulässigen gesamtmasse des hängers (laut dir 1,8-2t) liegen...

genauso ist davon auszugehen daß die addition der zulässigen gesamtmassen von zug-kfz und hänger bei dir über 3,5 t liegen werden...

zul. gesamtmasse hänger = 1,8-2t

zul. gesamtmasse corolle = schätzungsweise 1,9-2,1

}>

addition der zul. gesamtmassen immer größer als 3,5 t

solltest du erwischt werden dann liegt bei dir ein "fahren ohne fahrerlaubnis vor" (siehe bußgeldkatallog)... auch der vermieter, der dir den hänger leiht, ist wegen "zulassen von fahren ohne fahrerlaubnis" dran (habe beides erlebt ;) )

wie gesagt: dies gilt nur wenn du fs-klasse b hast...

solltest du den alten 3er oder fs-klasse be (pkw mit anhänger) haben, so sehe ich keine problem für das von dir angedachte gespann...

gruß

patronn-citron

hier noch ein link mit meinen persönlichen erfahrungen zum thema }> http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=7&threadid=237344

am 24. September 2005 um 12:18

um nochmal zum Ursprungspost zurück zu kommen:

Ich möchte umziehen und würde mir einen Anhänger ausleihen, der 2 Tonnen und bissl als zul Gesamtgewicht hat. Das Auto darf aber nur 1,4 Tonnen ziehen. Ich will den Anhänger kaum beladen, also was zählt?

Tatsächliches Gewicht oder zulälliges max. Gewicht? Der anhänger ist natürlich gebremst.

ich hab da nämlich von einer Unterscheidung gelesen. Mein Fahrer hätte dann nämlich nicht Klasse B, sonder halt die alten Klassen, also darf er auf jedenfall solch ein großes Gespann fahren.

Frage nun: Ist diese Kombination (auto mit anhängelast bis 1,4to und Anhänger mit zul. Gemsatgewicht von über 2to) generell verboten oder nur wenn man Klasse B (oder BE) hat.

dringend!

Danke!

Also mit dem alten Führerschein Klasse 3 darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Letzteres darf allerdings durch das reele Anhängergesamtgewicht nicht überschritten werden.

Es zählt die tatsächlich angehängte Last! Da bei spielt das zulGG des Anhängers nur eine kleine Rolle!

Wenn dein Corolla eine Anhänhelast von 1300kg (gebremst) hat und der Anhänger 500kg wiegt, dann darft du nur 800kg draufladen!

Aufgepasst mit den EU-Führerscheinklassen!

Klasse B:......Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt!

Klasse BE:.....Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

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