100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan


Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

231 weitere Antworten
231 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von JeverPilz



Zitat:

Original geschrieben von situ


ich habe diese Kostenfalle sehr schnell erkannt
Original geschrieben von JeverPilz

Zitat:

und habe auch schon viele Nachahmer gefunden, die schmunzelnd den Grund nennen, warum ihr WW nicht die 100 Km/h Plakette besitzt.

Kostenfalle??? das sind bei 6 Jahren pro Reifensatz weniger als 2 Euro im Monat

Und die "Nachahmer... das sind die die ich auf der Autobahn ohne 100 Plakette trotzdem mit 100 fahren... nach dem motto: so brauch ich keine neuen Reifen und erwischen wird mich schon keiner!

Zitat:

Original geschrieben von JeverPilz


Wer die Plakette auf dem WW hat, muss damit rechnen, dass der Prüfer auf einen korrekten Wechsel der Reifen besteht. Übrigens eine Frage: Was ist denn ein Vielfahrer (Kilometerleistung mit WW ??) nach Deiner Meinung?

ZU 1: Die Sache mit dem Prüfer ist strittig und nach meiner Sicht falsch und war ja nun sehr ausgibiges Thema hier. Eventuell gibt es ja bald eine verbindliche, hochministerielle Klärung.

zu 2: Vielfahrer mit Gespann sind in meinen Augen nicht solche, welche einmal im Jahr im Sommer von Hamburg an die Costa Brava (3.600 km) und dann noch 1 x zu Pfingsten an den Gardasee (2.400 km), also 6.000 km/Jahr fahren. Aber ich lasse jedem die Ehre (auch mit 500 km).

Nun gibt es ja aber zur Beurteilung der Frage Reifen< >100 km/h-Regelung und TÜV-Erfordernisse keinen zwingenden Zusammenhang zu Fahrleistung, Alter und Unfallhäufigkeit.

Zur Selbsbestrafung kommt dann vielleicht ja noch wirkliche Bestrafung, damit sich alles schön rund lohnt. Zu Zeiten, als die Eintragung der Ausnahmeregelung noch nicht im Computer der Straßenverkehrsämter abrufbar war, habe ich um ein halbes Dutzend Zahlungsaufforderungen erhalten, welche dann mit E-Mail Anhang der Kopie der Bescheinigung erledigt wurden. Das lag allerdings daran, dass wir als Vielfahrer häufig einen Abschnitt fahren, wo wir uns schon jedesmal auf den roten Blitz freuen können.

Machs doch einfach ganz praktisch und rüste deinen WoWa auf deine PKW-Reifengröße um. Dann kaufst du dir alle 6 Jahre (oder wenn du an den Reifenalterquatsch glaubs, alle 4) neue für den WoWa und machst die "alten" auf deinen PKW.
Ich habe mir schonmal auf die Art und Weise für wenig Geld neue Reifen für meinen Wagen besorgt. 6 Jahre alt, aber volles Profil und ne schmale Mark.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Machs doch einfach ganz praktisch und rüste deinen WoWa auf deine PKW-Reifengröße um. Dann kaufst du dir alle 6 Jahre (oder wenn du an den Reifenalterquatsch glaubs, alle 4) neue für den WoWa und machst die "alten" auf deinen PKW.
Ich habe mir schonmal auf die Art und Weise für wenig Geld neue Reifen für meinen Wagen besorgt. 6 Jahre alt, aber volles Profil und ne schmale Mark.

???

das ist das Neueste für mich...

Meines Wissens sind die Reifen für Wohnwagen und PKW total unterschiedlich. Tragkraft, zul Geschwindigkeit etc...
Selbst wenn die Größe passend wäre, sind die Reifen m.E. doch nicht zulässig..
??
Und dann vom WoWa 'alte' Reifen auf den PKW ??
Mutig find ich das..
Beim Fahrwerk sind einfach keine Kompromisse zulässig.

Alfons

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von fonsle


Meines Wissens sind die Reifen für Wohnwagen und PKW total unterschiedlich. Tragkraft, zul Geschwindigkeit etc...Selbst wenn die Größe passend wäre, sind die Reifen m.E. doch nicht zulässig..

Dein Wissen ist unzutreffend. Viele Wohnwagen fahren mit ganz normalen PKW-Reifen; nur wenige benötigen per Herstellervorschrift verstärkte (C-) Reifen.

In den seltendsten Fällen aber wird der Zufall ergeben, dass Zugwagen und Anhänger die gleichen Reifendimensionen und Felgen verwenden. In meinen Augen eine abstruse Idee - weit weg von jeder Realität.

Es geht. Viele vergleichsweise normale Autos fahren mit C-Reifen, jeder VW-Transporter / Caravelle zum Beispiel.
Ich habe mir "neue" Reifen für mein Wohnmobil geholt, die vorher auf einem WoWa drauf waren.

Ich weiß ja nicht, was eure WoWas für Reifendimensionen haben, vielleicht ja auch irgendwas exotisches a la "165 R13C". Habe aber schon einige WoWa mit Mercedes - 15 - Zoll Felgen gesehen. Und ein Reifen im Standardmaß von 195 /65 R15 mit LI 91 darf auch 615kg pro Reifen Tragen, der etwas teurere 95 sogar 690, also für normale WoWa ausreichend. Diese Reifen passen auch auf fast jedes Auto, vom Golf4 über Mercedes W210 bis zum Opel Vectra.
Bei einer Tandemachse - wo der Reifenkauf natürlich doppelt so unangenehm ist - ist der LI ja eh von untergeordneter Bedeutung, es ist also noch eher möglich, normale Reifen zu verwenden.

Schaut doch mal in eure Fahrzeugpapiere, was ihr sonst noch so alles fahren dürft. Die eventuell anzuschaffenden Felgen haben sich u.U. schnell rentiert.

Neee - gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von JeverPilz


Wer die Plakette auf dem WW hat, muss damit rechnen, dass der Prüfer auf einen korrekten Wechsel der Reifen besteht. Übrigens eine Frage: Was ist denn ein Vielfahrer (Kilometerleistung mit WW ??) nach Deiner Meinung?
ZU 1: Die Sache mit dem Prüfer ist strittig und nach meiner Sicht falsch und war ja nun sehr ausgibiges Thema hier. Eventuell gibt es ja bald eine verbindliche, hochministerielle Klärung.

zu 2: Vielfahrer mit Gespann sind in meinen Augen nicht solche, welche einmal im Jahr im Sommer von Hamburg an die Costa Brava (3.600 km) und dann noch 1 x zu Pfingsten an den Gardasee (2.400 km), also 6.000 km/Jahr fahren. Aber ich lasse jedem die Ehre (auch mit 500 km).

Nun gibt es ja aber zur Beurteilung der Frage Reifen< >100 km/h-Regelung und TÜV-Erfordernisse keinen zwingenden Zusammenhang zu Fahrleistung, Alter und Unfallhäufigkeit.

Zur Selbsbestrafung kommt dann vielleicht ja noch wirkliche Bestrafung, damit sich alles schön rund lohnt. Zu Zeiten, als die Eintragung der Ausnahmeregelung noch nicht im Computer der Straßenverkehrsämter abrufbar war, habe ich um ein halbes Dutzend Zahlungsaufforderungen erhalten, welche dann mit E-Mail Anhang der Kopie der Bescheinigung erledigt wurden. Das lag allerdings daran, dass wir als Vielfahrer häufig einen Abschnitt fahren, wo wir uns schon jedesmal auf den roten Blitz freuen können.

Hallo,

ja was sind denn nun Vielfahrer??? Wie in der Politik: Viel sagen ohne etwas zu konkretisieren!!

MfG der jeverPilz

Wer 50000km/ Jahr mit dem WoWa fährt, ist ein WoWa-Vielfahrer!
Hilft dir das wesentlich weiter?

Zitat:

Original geschrieben von JeverPilz


ja was sind denn nun Vielfahrer??? Wie in der Politik: Viel sagen ohne etwas zu konkretisieren!!

Leute, welche erheblich mehr als der Durchschnitt fahren (also deutlich mehr als schlappe 5.000 km). In dieser Diskussion trägt aber die Unterfütterung der eigenen Argumentation mit einem Hinweis auf vermeintliche oder tatsächliche Vielfahrerei - völlig egal ob unfallfrei oder nicht - nur sehr unwesentlich (präzise: überhaupt nicht) zur Überzeugungskraft der Argumente bei.

Daher nicht noch mehr OT.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Wer 50000km/ Jahr mit dem WoWa fährt, ist ein WoWa-Vielfahrer!
Hilft dir das wesentlich weiter?

Hat mich von meinen Qualen sehr befreit. Nutzlose Diskussion !!!Auch von mir!! Alles wird GUT.

MfG Der JeverPilz

Ich bezweifle doch stark, dass das Weiterverwenden der WW-Reifen auf dem PKW spart. Aber es kommt da sicherlich auf den Einzelfall an. Wer z.B. einen VW-Bus fährt, könnte Glück haben. Ich müsste meinen WW mit 225er-Reifen, 2 Zoll größer und bis 240 km ausrüsten. Zudem fahre ich beim PKW nur den Testsieger. Damit ist ein PKW-Reifen um ca 150 € teurer als ein WW-Reifen mittleren Preissegments. Zudem müssten auch die Felgen ausgetauscht werden und das ganze dann noch eingetragen werden.

Für mich rechnet sich das nicht.

@ navec: Bei deiner Argumentation was nun als Eintragung sinnvoll ist oder nicht, gehst du immer von deiner bestehende Gespannkombi aus. Gespanne lassen sich aber nunmal unterschiedlich zusammenstellen. Und dazu muss beim PKW stehen, mit welchen Gewichtsverhältnissen 100km gefahren werden darf und auch beim WW.

@ Vielfahrer: 5.000 km im Jahr ist schon nicht wenig. Anders als beim WoMo lassen ja viele Camper ihren WW als Immobilie auf irgendeinem Platz stehen. Und jemand, der Erfahrung aus über 150.000 Wohnwagen-Kilometern mitbringt, wirft schon ein wenig mehr Gewicht in die Waagschale, als ein Greenhorn, der seinen WW rückwärts nicht einparkan kann. Um so mehr überrascht mich die Argumentation, bei dieser Fahrleistung auf die 100er-Freigabe zu verzichten. Die Urlaubskasse wird durch den "IC-Zuschlag" beim Tanken garantiert stärker als durch den häufigeren Reifenkauf belastet. Ich finde die Freigabe für 100 km alleine schon deshalb wichtig, um an Steigungen nicht hinter den LKW? bleiben zu müssen.

@Dandy46:

Zitat:

@ navec: Bei deiner Argumentation was nun als Eintragung sinnvoll ist oder nicht, gehst du immer von deiner bestehende Gespannkombi aus. Gespanne lassen sich aber nunmal unterschiedlich zusammenstellen. Und dazu muss beim PKW stehen, mit welchen Gewichtsverhältnissen 100km gefahren werden darf und auch beim WW.

Ich führe nur u.a. meine Gespannkombi an, um darauf hin zu weisen, dass die schlichtweg nicht stimmt und daher eine unnötige Einschränkung darstellt.

Genau das ist ja auch bei deiner WoWa-Eintragung der Fall, wenn dort zwingend die ASK für den 100km/h-Betrieb vorgeschrieben sein sollte.

Ich würde es einfach begrüßen, wenn die Eintragungen alle Möglichkeiten der Ausnahmeverordnung berücksichtigen, es für den Fahrer einfach und vollständig nach zu lesen ist und es keine Einschränkungen gibt. Mehr nicht.

Das hat nichts (mehr) mit mir zu tun. Meinen WoWa konnte ich mit meinen beiden letzten Autos sowie völlig unabhängig von irgendwelchen ASK's und Anhänger-ESP's mit 100km/h ziehen, da das Leergewicht schlichtweg ausreichend war.

Wenn aber jemand anders den WoWa kauft oder ihn ausleiht, sieht das eventuell anders aus und dann kann es schon ärgerlich sein, wenn da irgend ein unnötiger Blödsinn im Fz-Schein steht.

Das ist es ja: Ich finde nicht das es Blödsinn ist. M.M. ist es eindeutig. Mein WW hatte zum Zeitpunkt der Freigabe eine AKS. Also braucht der Zugwagen nur das Leergewicht des WW haben, damit die Gewichtsbedingung erfüllt ist. Also nur 1300 kg. Wenn ich zum Zeitpunkt der Eintragung keine AKS gehabt hätte, würde da nichts stehen und das Verhältnis wäre 0,8 zu 1(d.h. Zugfahrzeug über 1600 kg). Es ist also keine Einschränkung, sondern lässt mehr Zugfahrzeuge zu.

Die Ausnahme von diesen 0,8:1 die ohne ASK vorgeschrieben sind, steht dann nämlich in den Papieren des Zugfahrzeuges, wenn es Anhänger EPS hat (sozusagen als Bonus, mit dem das geforderte Leergewicht des Zugfahrzeuges nur dem Gesamtgewicht des WW entsprechen muss). Wenn mein WW zum Zeitpunkt der Eintragung keine AKS gehabt hätte, hätte auch nichts im Schein gestanden. Dann gilt grundsätzlich 0,8:1. Für mich aber 1300 zu mindestens 1300 kg, da ich auch ein Anhänger ESP habe.

Also ich find's eindeutig. Freigaberegeln können nur dort eingetragen werden, wo sie auch kontrolliert werden können

Hey Dandy, logo, oft rechnet es sich nicht. Zumal auch viele Leute SUV als Zugfahrzeug verwenden.
Aber viele haben ja noch einen Zweitwagen.

Wenn es jedoch zufällig passt oder mit wenig Aufwand passend gemacht werden kann, ist das ne gute Variante. Ich habe jedenfalls ebenjene WoMo-Reifen für einen sehr guten Kurs bekommen, dank der Regelung.

Auf jeden Fall jedoch sollte man seine 6 Jahre alten Reifen nicht kostenpflichtig beim Händler entsorgen lassen, denn 1) geht das beim lokalen Entsorgungshof normalerweise gratis und 2) sollte man sie besser bei Ebay reinstellen, denn es sind objektiv gute Reifen mit viel Profil, die relativ jung sind. 30 Euro für ein paar sind da immer drin.
Das relativiert die Kosten ungemein

Deine Antwort
Ähnliche Themen