100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen
Hallo,
welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.
Kommst du mit 2,51 m durch?
(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
231 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von navec
Kommt wohl im Ergebnis auch etwas drauf an, wie man das Problem dem Ministerium schildert ...
@navec:
Keine Sorge ... ich bin sowohl des Lesens, als auch des Schreibens mächtig 😎 ... ich habe exakt die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der HU-Plakette bei einer späteren Hauptuntersuchung mit bereits erteilter 100Km/h-Zulassung wegen z.B. 7 Jahre alter Reifen gestellt,
Gruß
NoGolf
Sehr gut!
Na - schauen wir mal, was da kommt. Das BMVBS ist da mitunter sehr kreativ.
Leicht offtopic - aber mal Frage und Antwort des BMVBS zu einer anderen Frage.
Mal sehen, was da an Antworten kommt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Na - schauen wir mal, was da kommt. Das BMVBS ist da mitunter sehr kreativ.Leicht offtopic - aber mal Frage und Antwort des BMVBS zu einer anderen Frage.
Mal sehen, was da an Antworten kommt. 😁
Das ist ja heftig ...
Ich hatte dort mal eine Anfrage bezüglich Zulassung gestellt (5-Tages-Kurzzeitkennzeichen). Diese wurde sehr schnell und eindeutig beantwortet.
Gruß
NoGolf
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Da werden schon mal alle Aspekte auseinandergenommen - aber mehr auch nicht. 😉
Was wäre, wenn ich mit einem WW mit 100er-Zulassung ohne Stabilisierungskupplung zum TÜV fahre? Bekomme ich dann auch die Plakette mit dem Hinweis, nur noch 80 fahren zu dürfen?
Ich meine nein. Der WW hat die 100er-Freigabe im Schein eingetragen und auch die dazu notwendigen technischen Vorraussetzungen zu erfüllen. Neben der Anti-Schlinger-Kupplung also auch das Alter der Reifen < 6 Jahre. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, keine Plakette. Oder man lässt die Eintragung wieder Löschen. Diese technischen Daten sind die Vorraussetzung für die Erteilung und auch vom TÜV überprüft worden. Anders verhält es sich mit dem Auto. Da ist nichts eingetragen und der Fahrer ist verantwortlich, dass das Gespann die Voraussetzungen erfüllt. Deshalb eine Verhaltensvorschrift, weil man das anders nicht regeln konnte, sonst hätte die 100er-Freigabe genau an nur eine Gespannkobi bebunden sein müssen.
M.M. kommt diese Verhaltensregelung bei alten Reifen nur dann zum tragen, wenn sie beim TÜV-Termin z.B. 5 jahre und 11 Monate alt sind. Dann muss die Plakette erteilt werden, der Fahrer darf aber nach einem Monat nur noch 80 fahren. Beim nächsten Termin würde dann aufgrund der Alten Reifen keine neue Plakette vergeben werden.
Zitat:
Was wäre, wenn ich mit einem WW mit 100er-Zulassung ohne Stabilisierungskupplung zum TÜV fahre? Bekomme ich dann auch die Plakette mit dem Hinweis, nur noch 80 fahren zu dürfen?
Woher sollte der TÜV denn immer genau wissen, dass der WoWa seine 100km/h-Zulassung überhaupt mit einer ASK bekommen hatte?
Bei meinem WoWa war das ja der Fall:
Der hatte die 100er-Freigabe ohne ASK bekommen.
Wenn der TÜV nicht den Fehler bei der Eintragung des Leergewichts gemacht hätte (nur Faktor 0,8 berücksichtigt, obwohl auch bei dem WoWa ohne ASK, aber mit Anhänger-ESP des ZugFz, Faktor 1,0 möglich ist), hätte der TÜV bei einer HU keinerlei Hinweis auf eine ASK und könnte somit in dieser Richtung auch gar nichts prüfen.
Man kann es drehen wie man will:
Das Ganze ist eine unbefriedigende Lösung, die ihr Beta-Stadium seit 1998 (in dieser Richtung: verschlimmert 2005) bis heute nicht abgelegt hat.
Da müssten, gerade in Deutschland..., mal eindeutige, klare Regeln zu den hier erörterten Fällen herrschen.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Also bei mir steht genau drinn, dass Tempo 100 nur mit ASK und Zugwagen > 1300 kg gilt und zusätzlich wird auf das Einhalten der Zusatzverordnung verwiesen.Zitat:
Woher sollte der TÜV denn immer genau wissen, dass der WoWa seine 100km/h-Zulassung überhaupt mit einer ASK bekommen hatte?
Beides sind Bedingungen für die 100er-Freigabe. Damit muss das ansich das Vorhandensein der ASK genau wie das Reifenalter überprüft werden, damit eine Plakette bei eingetragenen 100 km erteilt wird.
Ich sehte dass genauso, wie bei einer Auflastung. Da ist das höhere GG auch eingetragen und bedingt Reifen mit einer höheren Traglast. Wenn ich mit Reifen zum Prüfer fahre, die diese Traglast nicht erfüllen, bekomme ich keine Plakette und nicht etwa den Hinweis, ich dürfte den Wagen nicht mehr so schwer beladen. Es steht mir dann - genau wie bei der 100er-Regelung - frei, die Eintragung rückgängig zu machen.
Das Argument, es würde sich bei der Zusatzverordnung nur um eine Verhaltensvorschrift handeln, zieht nicht, da beim TüV die technischen Vorgaben vorliegen müssen.
PS.: In deinem Fall müsste im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges vermerkt sein, das der Pkw aufgrund eines Anhänger ESP in der Lage ist, Anhänger bis Tempo 120 stabil zu halten. (Anmerk. Beim Passat bloss nicht das Anhänger ESP benutzen). Übrigens wird auch hier nur das Vorhandensein überprüft, nicht das Einschalten.
@Dandy46:
Zitat:
Also bei mir steht genau drinn, dass Tempo 100 nur mit ASK und Zugwagen > 1300 kg gilt
Das ist ja dann ähnlich falsch wie bei meinem WoWa, denn auch dein WoWa wäre ja ohne ASK für 100km/h mit Faktor 1 zulassungsfähig, wenn der Zugwagen eine anerkannte (gem der Ausnahmeverordnung) Anhänger-ESP hat. Von daher ist der Hinweis auf die ASK für die Ausnahmeverordnung gar nicht nötig bzw. schränkt nur ein.
Ob das im Einzelfall zutrifft und was da zutrifft, ist wie bei allen anderen Forderungen der Verordnung auch, immer Sache des Halters/Fahrers.
In meinem Auto-Fz-Schein steht drin, dass mein Wagen ein fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb für Tempo 100km/h gem der Ausnahmeverordnung hat und mit dem dürfte ich daher deinen WoWa eigentlich auch ohne ASK mit 100km/h ziehen, wenn bei dir im Fz-Schein nicht dieser überfüssige bzw unsinnige Hinweis auf die ASK stehen würde.
Also ich meine nicht, dass der Hinweis (im Schein des WW) überflüssig ist, denn er beschreibt genau, welche Mindestanforderung der Zugwagen für genau diesen haben muss. Der Zugwagen muss nämlich, weil AKS vorhanden ist, mindestens 1300 Kg wiegen (Faktor 1:1, WW hat Zgw von 1300 kg), Wäre AKS nicht vorhanden, müsste "...mindestens 1625 kg oder mindestens 1300 kg wenn Zugfahzeug mit ESP ... ausgestattet ist" im Schein stehen. Wenn ich jetzt die AKS abbaue bekommt der WW keine Plakette mehr. Er ist für 100 km freigegeben und eine Bedingung dafür fehlt. Das müsste der TüV genauso kontrollieren, wie das Alter der Reifen. Und nur so macht auch das ganze einen Sinn. Es wäre unlogisch, bei der Eintragung das Reifenalter zugrunde zu legen, weil es sicherheitsrelevant ist, dieses Reifenalter später aber nicht mehr zu kontrollieren. Und diese Kontrolle kann eben nur durch den Tüv erfolgen.
Jetzt aber erstmal Schöne Ostern. Vielleicht gibt es ja nach Ostern schon eine offizielle Meinung.
PS.: Mittwoch nach Ostern kommen bei mir neue Reifen drauf.
Zitat:
Er ist für 100 km freigegeben und eine Bedingung dafür fehlt
Warum?
Wenn du ein Zug-Fz mit Anhänger-ESP hast, ist auch diese Bedingung gem. der Ausnahmeverordnung, trotz fehlender ASK am WoWa, zu 100% erfüllt! Die Ausnahmeverordnung fordert nicht, dass alle WoWa für den Faktor 1,0 eine ASK haben müssen!
Dass dir die ASK, anscheinend im Zusammenhang mit der 100er-Regelung, eingetragen wurde, ist eine unnötige Einschränkung. Notwendig ist die Eintragung nicht.
Davon habe ich hier ja schon geschrieben:
Die 2 Zeilen, die unter Bemerkungen üblicherweise noch übrig sind, reichen für eine komplette Beschreibung der Anforderungen nicht aus.
So kommt es dann, dass da die Angaben z.Teil nicht vollständig sind und, wie in meinem Fall, sogar ohne Not zu einer Einschränkung führen.
Also entweder stehen die Forderungen der Ausnahmeverordnung zu meinem WoWa irgendwo (das lässt sich ja eigentlich nur auf einem Extra-Blatt vollständig auflisten) komplett drin, oder ich verweise im Fz-Schein nur allgemein auf die Bedingungen der Verordnung und gut ist.
Wenn man schon meint, ein Mindestleergewicht in den Fz-Schein schreiben zu müssen (offenbar traut man dem Fahrer diese "komplizierte" Berechnung, im Gegensatz zur beurteilung der der anderen Anforderungen, nicht zu...), dann sollten es grundsätzlich auch beide Werte mit einem entsprechenden Hinweis sein (0,8 und 1,0).
Dann liegt es, wie ja sowieso in jedem Fall, in der Hand des Fahrers zu ermitteln, welcher der beiden Werte gilt. Damit hat man dem Fahrer immerhin die schwierige Multplikation erspart.
Wenn die ASK sowieso, unabhängig von der 100er-Regelung, in den Papieren mit aufgeführt wurde, muss sie in jedem Fall vorhanden sein (auch beim TÜV) und somit wäre ausschließlich der Eintrag des Mindestleergewichts für Faktor 1,0 nötig.
Wie auch immer:
1. Das ganze sollte bundeseinheitlich und eindeutig eingetragen werden.
2. Die Einträge zur Ausnahmeverordnung dürfen niemals zu Einschränkungen führen, die es laut der Ausnahmeverordnung gar nicht gibt!
Da keiner ausschließen kann, dass ein Anhänger auch mal mit Fahrzeugen, die Anhänger-ESP-haben, gezogen wird, muss der obere Mindestleergewichtswert immer mit aufgeführt werden.
Umkehrschluss:Wenn im Fz-Schein nur der untere Mindestleergewichtswert aufgeführt ist, ist es immer ein Fehler.
Hallo im Forum,
aus diesem Grund habe ich als Vielfahrer mit WW (pro Jahr ca. 5TKm ) auf die 100Km/h Plakette verzichtet. Hier hat die Reifenindustrie mit den Regierigen wieder einen guten Deal ausgehandelt! Bei guter Pflege d. Reifen des WW, richtiger L-Druck und im Winter im Winterlager auf Abstellböcken und bei Nutzung von Sonnenabdeckungen, hält lt. TÜV-Prüferaussagen der Reifen mehr als sechs Jahre!! Nehmt bei Neureifen für den WW einen höheren Traglastindex und der WW läuft stabil mit.
Gute Campersaison Der JeverPilz
Leider kann man ein Gesetz aber nicht nach den wenigen machen bei Denen der Reifen auch länger gut ist. Die meisten WW (und andere Hänger) stehen am 360 Tagen im Jahr. Nicht aufgebockt und der Luftdruck wird einmal im Jahr kontrolliert...
Zitat:
Original geschrieben von JeverPilz
Hallo im Forum, aus diesem Grund habe ich als Vielfahrer mit WW (pro Jahr ca. 5TKm ) auf die 100Km/h Plakette verzichtet.
Nun würde ich 5.000 km im Jahr alles andere als "Vielfahrer" nennen. Über die zusätzlichen Kosten, welche durch ein ggf. 1.. 2 Jahre "vorzeitiges" Wechseln entstehen, haben wir ja schon geschrieben.
Jeder bestraft sich selbst, so gut er kann. Brächte ich die Kosten für einen Reifenwechsel nach 6 Jahren nicht auf (oder wollte ich das nicht), dann würde ich mich eben ab den 7. Jahr einfach an die 80 km/h halten. Das wäre doch eine Lösung.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Nun würde ich 5.000 km im Jahr alles andere als "Vielfahrer" nennen. Über die zusätzlichen Kosten, welche durch ein ggf. 1.. 2 Jahre "vorzeitiges" Wechseln entstehen, haben wir ja schon geschrieben.Zitat:
Original geschrieben von JeverPilz
Hallo im Forum, aus diesem Grund habe ich als Vielfahrer mit WW (pro Jahr ca. 5TKm ) auf die 100Km/h Plakette verzichtet.Jeder bestraft sich selbst, so gut er kann. Brächte ich die Kosten für einen Reifenwechsel nach 6 Jahren nicht auf (oder wollte ich das nicht), dann würde ich mich eben ab den 7. Jahr einfach an die 80 km/h halten. Das wäre doch eine Lösung.
Hallo,
geht auch nicht, es sei, man trennt sich von der 100 Km/h Zulassung des WW um anschließend mit 80 Km/h weiterzufahren. Wer die Plakette auf dem WW hat, muss damit rechnen, dass der Prüfer auf einen korrekten Wechsel der Reifen besteht. Übrigens eine Frage: Was ist denn ein Vielfahrer (Kilometerleistung mit WW ??) nach Deiner Meinung? Unter Campern wird diese Fahrleistung sehr oft als hoch bezeichnet....sicherlich wer beruflich mit einem Gespann immer auf Achse ist wird diese Fahrleistung als gering einstufen. Und mit Kostenaufbringung für neue Reifen hat es überhaupt nichts zu tun, ich habe diese Kostenfalle sehr schnell erkannt und habe auch schon viele Nachahmer gefunden, die schmunzelnd den Grund nennen, warum ihr WW nicht die 100 Km/h Plakette besitzt.
Frohe Ostern Der JeverPilz (seit 32 Jahren mit WW unfallfrei auf Achse)