100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan


Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

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@ navec: Billigflüge in der Hauptsaison? P.P. 1000 €, wenn die Kinder älter als 12 sind. Und das dann mal 4 oder 5. und bis zu 10 Jahre. Mein Spanienurlaub hat in der Zeit nur 2.500 gekostet. Großes Auto brauche ich sowieso, genau wie Anhängekupplung und der WW wurde gebraucht für 9.000 DM gekauft und wurde bisher 12 Jahr lang abgeschrieben...

Jetzt zu zweit würde es sich nicht mehr so lohnen. Aber jetzt brauchen wir nicht mehr in der Hauptsaison verreisen und da kostet die Übernachtung dann auch nur 22 €. Mit dem gesparten Geld leisten wir uns dann einen zweiten Urlaub im Herbst.

Und natürlich fahre ich mit dem WW nicht so, dass ich die schwammigen Winterreifen spüre. In extremen Situationen, plötzliches Ausweichen z.b., kann das aber entscheidend sein.

Wenn jemand nicht bei Schnee oder Eis unterwegs sein muss, macht es einfach keinen Sinn.

Mit Kindern mag das angehen, aber, wie du auch schon sagtest, zu zweit ist das manchmal eine Milchmädchen-Rechnung.
Allein nur die Spritkosten würden bei mir so mindestens um die 600Euro betragen, wenn ich nur mit einem WoWa von uns (Kiel) bis nach Kroatien und zurück fahren würde. Zwei zusätzliche Übernachtungen, die für mich nicht unbedingt zum Urlaub zählen, würden auch noch anfallen.
Ich fahre z.B. auch gerne nach Norwegen.
Die lange Tour über die dänischen Brücken ist mit WoWa nervig und teuer ( Spritmehrkosten (für bei mir durchschnittliche 3000km: 250€ und 120€ WoWa-Aufpreis für die beiden Brücken).
Über die in meinem Heimatort abfahrende Norwegenfähre braucht man erst gar nicht nach zu denken, wenn man von günstigem Urlaub sprechen will. Da kostet allein der Aufschlag (Hin- und Rück) für den WoWa rund 800€.
Hinzu kommt ein normaler PKW mit rund 160Euro, sowie Kabinenkosten pro person von gut 400 Euro an aufwärts. (alles für Hin- und Rückfahrt)

Mit dem Solo-PKW bin ich flexibler, schneller und vieles (in Norwegen gibt es sehr viele kleine Fähren) ist deutlich billiger. In Norwegen und Schweden haben wir bisher immer Hütten auf Campingplätzen oder kleine Ferienhäuser gehabt, die uns durchschnittlich 50€ die Nacht gekostet haben.
Da kann ich rechnen wie ich will. Mit dem Wohnwagen plus dessen gesamten, anteiligen Jahres-Nebenkosten (halbe HU, halbe Gasprüfung, Unterbringung, Reifen, Steuer/Versicherung), kann ich da wohl kaum günstiger Urlaub machen.

Mit dem WoWa zu fahren hat ja eben auch andere Reize. Rechnen tut sich das, wie fast jedes Hobby, meist nie.

PS:
Die meisten "passen" ihr Auto mit der Zeit doch dem WoWa-Betrieb etwas an.
Zu zweit würde eigentlich ein Benzin-Kleinwagen reichen, zum längeren WoWa-Ziehen aber definitiv nicht.
Also holt man sich beispielsweise mindestens einen stärkeren Diesel-Kompaktwagen (mit Dauerplus, was man für sonstige Anhänger und Fahrradträger auch nicht braucht), obwohl man ansonsten vielleicht nur kurze Strecken fährt.
Da gibt es schon versteckte Mehrkosten durch das bloße Vorhandensein eines WoWa.

O.K. das ghört jetzt nicht mehr zum Thema - aber das scheint eh abgeschlossen.

Ich komme auch aus Norddeutschland, mitten aus dem Dreieck HH, B, H. Kroatien wären für mich also ca 100 km weniger. Spanien waren 1730 mit einer Zwischenübernachtung auf Parkplatz oder Campingplatz. Die Mautkosten sind dabei beinahe genauso hoch wie die Spritkosten. Aber der Platz kosten dann nur 60 €, der Bungalow 120. Hinzu kommt, dass die in den Ferien nur von Sa auf Sa zu mieten sind und man dann in Frankreich nur Stau hat.

Als Familienurlaub in den Ferien ist Camping m.M. noch die günstigste Alternative, wobei der Vorteil durch teure Campingplätze, hoher Maut- und Spritkosten immer kleiner wird. Vor 15 Jahren als ich die Entscheidung traf, sah es anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Dandy46


Das Reifenalter wird beim TÜV-Termin überprüft, wenn eine Tempo-100-Freigabe im Schein steht. Der WW erhält keine neue Plakette, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind, oder die 100er-Eintragung nicht rückgängig gemacht wurde.

Fazit: spätestens beim TÜV-Termin müssen also neue Reifen drauf sein, sonst gibt es keine Plakette.

Da scheinen die Prüfer sehr unterschiedlich informiert zu sein.

Ich bin am 30.03.12 ohne Probleme mit 6 Jahre alten Reifen durch die HU gekommen. Der Prüfer wies mich lediglich darauf hin, dass ich mit diesen Reifen nur 80 km/h fahren dürfte.

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Zitat:

Da scheinen die Prüfer sehr unterschiedlich informiert zu sein.

Das liegt wohl daran, dass die offiziellen Aussagen nicht eindeutig sind und jeder sich dann seine Wahrheit selbst bastelt.

Hallo,

der Prüfer war falsch informiert.
In der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Bedingungen für die 100er Genehmigung enthalten.
Bei der Dekra kann dies auch nachgelesen werden: (www)dekra.de/de/1407 , kopieren und runde Klammern entfernen.
Wenn eine der dort aufgeführten Bedingungen entfällt, gilt für das Gespann die nach der StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dazu muss weder die Plakette entfernt noch abgeklebt werden.
Der Fahrzeugführer ist für den Zustand des kompletten Gespannes zuständig und muss sich selbst davon überzeugen, ob er die 100er-Regelung in Anspruch nehmen kann.

Gruß
Wolle50

Interessant wäre, wo genau das einem Gesetzestext oder einer dazu gehörigen Ausführungsverordnung eindeutig zu entnehmen ist.

Ein anerkannter Überwachungsverein hatte mir gegenüber auch mal behauptet, dass mein WoWa (wegen der 100km/h-Regelung) nicht abgelastet werden könne (es ging um 30 kg und dass noch genügend Spielraum vorhanden war, wurde durch eine Wiegebescheinigung bestätigt).
Begründung: Es ist beim WoWa kein Leergewicht in den Papieren eingetragen.

Beim TÜV ging die Ablastung dann ohne Kommentar vonstatten.

Von daher traue ich Aussagen von diesen Vereinen auch nicht unbedingt.

Zitat:

Original geschrieben von wolle50


Hallo,

der Prüfer war falsch informiert.
In der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Bedingungen für die 100er Genehmigung enthalten.
Bei der Dekra kann dies auch nachgelesen werden: (www)dekra.de/de/1407 , kopieren und runde Klammern entfernen.
Wenn eine der dort aufgeführten Bedingungen entfällt, gilt für das Gespann die nach der StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dazu muss weder die Plakette entfernt noch abgeklebt werden.
Der Fahrzeugführer ist für den Zustand des kompletten Gespannes zuständig und muss sich selbst davon überzeugen, ob er die 100er-Regelung in Anspruch nehmen kann.

Gruß
Wolle50

Leider hast du nicht genau gelesen. In dem Text von der DEKRA steht nur, welche Bedingungen ein Gespann für die Freigabe erfüllen muss, wie man die Freigebe bekommt und das der Fahrer verantwortlich für die Einhaltung ist (z.B. bei unterschiedlichen Zugfahrzeugen).

Die Krux ist, das der WW alle zwei Jahre, also auch nach sechs, zur Untersuchung muss. Und da wird überprüft, ob das im Fahrzeugschein Eingetragene stimmt, ansonsten gibt´s keine Plakette.

Im Fahrzeugschein steht: geeignet für 100 km sofern die sonstigen Voraussetzungen nach ... erfüllt sind. Stellt der Prüfer fest, dass die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind (Stabilisierungseinrichtungen, Reifenalter etc.) gibts keine Plakette. Es sei denn, man lässt die 100 Freigabe wieder austragen.

Da die Verordnung erst am 22.10.2005 in Kraft getreten ist und die meisten erst 2006 die Freigabe eingetragen haben, tritt dieses Problem jetzt auf.

Ich war ja zunächst auch anderer Meinung. Nach Rücksprache mit meinem Prüfer erscheint mir das aber einleuchtend.

Im nächsten halben Jahr wird sich das klären. Diejenigen, die jetzt durchrutschen sind dann in zwei Jahren drann.

d

Zu den Voraussetzungen gehört auch ein Zugwagen mit ABS.

Ansonsten ist die Tempo-!00 Regel eine Verhaltensvorschrift der StVO und keine Ausrüstungsvorschrift der STVZO, somit bei der HU kein kritischer Prüfpunkt.

Ich halte die Versagung der Plakette für falsch.

@Dandy46,
@wolle50 hat m.E. durchaus richtig gelesen, denn im Text der Dekra steht auch:

Zitat:

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.

Nur, ich zumindest, habe das noch in keinem offiziellen Text gelesen.

Zitat:

Da die Verordnung erst am 22.10.2005 in Kraft getreten ist und die meisten erst 2006 die Freigabe eingetragen haben, tritt dieses Problem jetzt auf.

...das setzt voraus, dass die Wohnwagen, die in 2006 eine 100er-Freigabe bekommen haben, alle zu dem Zeitpunkt neue Reifen hatten. Es gab da sicherlich auch welche, deren Reifen bereits 5 Jahre alt waren!

Mein Gespann hatte z.B. die 100er-Regelung bereits im Jahr 2003 bekommen (Ausnahmeverordnung von 1998), bekam 2004 neue Reifen und hatte dann bei der Vorstellung für die Ausnahmeverordnung von 2005 (wegen geändertem Zugwagen nötig) im Jahre 2007, gut 4 Jahre alte Reifen. Gibt also 1000 Möglichkeiten mit dem Reifenalter.

@ichtyos:

Zitat:

Ansonsten ist die Tempo-!00 Regel eine Verhaltensvorschrift der StVO

Dann bräuchte genau der einzige Punkt, wo der Fahrer immer wieder sporadisch in der Verantwortung steht (das Reifenalter), bei der 100km/h-Freigabe auch nicht zwingend zu stimmen. Da würde ein schriftlicher Hinweis (Merkblatt) völlig genügen, da es ja nur eine Verhaltensvorschrift der STVO ist.

Soweit ich weiß, bekommt man die Freigabe für 100km/h aber nicht, wenn man mit zu alten Reifen vorstellig wird.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Nur, ich zumindest, habe das noch in keinem offiziellen Text gelesen.

Ist dir der §6 der Ausnahmeverordnung nicht offiziell genug? Ich empfehle immer, sich an der Quelle und nicht an irgendwelchen Auslegungen zu orientieren.

In diesem Falle ist die Verordnung aber wortwörtlich und selbstredend richtig zitiert.

Hast recht. Schwach von mir.

Der §6 ist wirklich so allgemein gehalten, dass das auch für die Anforderungen gelten müsste, die sich nur auf den WoWa selbst beziehen.

Ich war immer davon ausgegangen, dass die Höchstgeschwindigkeit laut STVO (80km/h) immer dann zum Tragen kommt, wenn das Zugfahrzeug die Anforderungen des für 100km/h-zugelassenen Anhängers nicht erfüllt, denn das kann ja immer vor kommen.
Das wäre dann auch eine reine Regelung der STVO.
Wenn der Anhänger aber selber die eigenen techn. Anforderungen nicht mehr erfüllt, habe ich das anders gesehen.

(Ich kann mit meinem Golf auch einen 2,8T-Anhänger ziehen, solange der tatsächlich nicht schwerer als 1,5T ist. Trotzdem muss der Anhänger auch dann vollständig für 2,8T geeignet sein und darf zum Beispiel in dem Moment, wo ich den ziehe, nicht mit Reifen, die insgesamt nur 1,5T-Tragfähigkeit besitzen, fahren.)

Von daher finde ich die Regelung nach wie vor irritierend und dass die unter 6 Jahre alten Reifen bei der Freigabe zwingend vorgeschrieben sind, nicht besonders konsequent.

M.M. handelt es sie hier um zwei Vorschriften.

Zum ersten eine Verhaltensvorschrift für den Fahrer, nur über 80 km zu fahren, wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zum zweiten: Technische Vorschriften, die im KFZ-Schein aufgeführt sind (Hinweis uaf die Zusatzverordnung und damit auf das Alter der Reifen). Dieses müsste der TÜV (oder wer auch immer) vor der Vergabe einer neuen 2-Jahres-Plakett überprüfen. Das ist die Aussage meines Prüfers und diverse andere haben auch die Erfahrung gemacht. Natürlich kann es Prüfer geben, die das nicht so auslegen. Da es anscheinend - noch - Interpretationsspielraum gibt, sollte jeder mit Reifen über 6 Jahren sich vorm nächsten  TüV bei seinem Prüfer erkundigen.

OK Leute ... also ich verfolge diesen Thread jetzt schon geraume Zeit mit wachsendem Interesse. Auch mein WW hat seit 2010 die 100er-Zulassung (Reifenalter lt. DOT 3 Jahre).

Mit dieser Diskussion werden wir nie ein verbindliches Ergebnis erzielen ... alles Auslegungen und Mutmaßungen.

Daher habe ich heute einfach mal das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich die hier vermelden.

Gruß
NoGolf

PS: ich würde schätzen wollen, dass der Prüfer bei einer späteren Hauptuntersuchung eben KEIN Recht hat, wegen 7 Jahre alter Reifen die HU-Plakette zu verweigern, da in den Fahrzeugpapieren ja ganz bewusst auf die 9. Ausnahmeverordnung hingewiesen wird. Und aus der geht ganz klar hervor, dass dann (bis zur Wiederherstellung) eben nur 80Km/h gefahren werden darf. Ich lasse mich von der tatsächlichen Rechtslage überraschen!

Kommt wohl im Ergebnis auch etwas drauf an, wie man das Problem dem Ministerium schildert:

Ob man nur um eine bloße Stellungnahme bittet oder ob man denen zusätzlich mitteilt, dass der TÜV im konkreten Fall bei der HU auf die jüngeren Reifen besteht und man selbst, weil man das, aufgrund des §6, überhaupt nicht einsieht, wegen einer HU keine neuen Reifen kaufen will.

Das kann durchaus unterschiedliche Auskünfte geben:
Im ersten Fall kann so eine Anfrage lapidar mit dem Verweis auf den §6 vom "Hilfs"sachbearbeiter (erste Firewall hinter dem Posteingang...) weg gewischt werden, während man im zweiten Fall wahrscheinlich eher sicher gehen muss, weil davon aus zu gehen ist, dass diese schriftliche Auskunft dem TÜV vorgelegt wird und entsprechenden Ärger verursachen könnte.

Ministerien sind auch nur Menschen und ohne geringen Druck arbeiten auch die nicht gerne.
Außerdem haben die doch mit wichtigeren Dingen zu tun, z.B. Ramsauers extrem bessere, neue Punkteregelung.

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