100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen
Hallo,
welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.
Kommst du mit 2,51 m durch?
(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
231 Antworten
Zitat:
Wenn du deinen Wohnwagen beim TÜV für das 100er Gutachten vorstellst, dann werden die DOT der Reifen überprüft. Die Gutachten geben immer den Augenblicksstand wieder - auch wenn jeder Prüfer weiß, dass die Schalldämpfer an der nächsten Ecke wieder ausgebaut werden (nicht beim Wohnwagen, sondern beim Motorrad).
An der Stelle beißt sich die Katze dann aber in den Schwanz, denn der Auspuff gehört definitiv zur Betriebserlaubnis, während das Alter der Reifen, wie ja vorher hier festgestellt wurde, nicht dazu gehört. Und der veränderte oder nicht vorhandene Auspuff würde bei jeder TÜV-Prüfung beanstandet werden.
Die Reifen sind beim WoWa die einzigen wichtigen Verschleißteile und auch die einzigen verkehrtechnischen Komponenten (wenn man mal von den Glühlampen absieht) die ein Fahrer durchschnittlich auch selbst wechselt (sogar ständig wechseln müsste, wenn er zusätzlich Winterreifen hätte und auch im Winter fährt)
Weswegen das (momentan noch) korrekte Alter der Reifen bei der 100km/h-Erteilung zwingend notwendig ist, aber bei den folgenden TÜV-Prüfungen nicht, ist daher nicht so ohne weiteres nach zu vollziehen.
Man muss es aber wohl so hinnehmen.
Was ist mit der ASK?
Wenn ich extra für die 100km/h-Regelung eine ASK montiere (um den anderen Faktor zu bekommen) und die nach der Erteilung der 100km/h-Zulassung wieder gegen eine originale Kupplung ohne Dämpfungsbacken austausche, dann wäre es ja eigentlich ähnlich.
Für die Betriebserlaubnis ist die ASK keine Pflicht, weil beispielsweise mein älterer WoWa im Originalzustand keine hatte.
Von daher wäre es bei der nächsten HU dann auch kein Mangel.
Als Fahrer muss ich dann lediglich darauf achten, dass ich nur WoWa mit Faktor 0,8 anstatt 1,0 ziehen darf.
Zufriedenstellend ist so ein Zustand, auch der mit den Reifen, aus meiner Sicht nicht.
Sowohl das maximale Alter der Reifen, als auch der sonstige, veränderte techn. Zustand des WoWa müsste Teil der Zulassung und damit auch Teil der Betriebserlaubnis sein.
(Anmerkung: Jede falsche Glühlampe würde die Betriebserlaubnis aufheben!)
Entweder man legt auf diese Eigenschaften wirklich Wert (dann muss es immer verbindlich sein, auch wenn ich nicht 100km/h fahre) oder ich lasse diesen ganzen Regelungskäse komplett weg. Das wäre wenigstens konsequent.
Die jetzige Regelung ist weder Fisch noch Fleisch und sie ist außerdem für Gelegenheits-WoWa-Fahrer (Mietwagen) teilweise nur kompliziert an zu wenden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
An der Stelle beißt sich die Katze dann aber in den Schwanz, denn der Auspuff gehört definitiv zur Betriebserlaubnis, während das Alter der Reifen, wie ja vorher hier festgestellt wurde, nicht dazu gehört.Zitat:
Wenn du deinen Wohnwagen beim TÜV für das 100er Gutachten vorstellst, dann werden die DOT der Reifen überprüft. Die Gutachten geben immer den Augenblicksstand wieder - auch wenn jeder Prüfer weiß, dass die Schalldämpfer an der nächsten Ecke wieder ausgebaut werden (nicht beim Wohnwagen, sondern beim Motorrad).
Wenn jemand ein Gutachten erstellt, welches an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, dann gehört es dazu. Mir erscheint das sehr logisch. Anderen vielleicht nicht. Wichtig ist zu wissen, dass es so ist. Vielleicht erklärt ein interessierter Jurist, was es rechtlich bedeutet (wenn es was bedeutet), wenn in einer Ausnahmeverordnung zur StOV Dinge stehen, die in ihrer Sache eigentlich besser in die StVZO passen.
@navec:
Also die Betriebserlaubnis erlischt bei einer kaputten Glühlampe nicht. Das ist nur ein zu behebender Mangel und wird auch so geandet.
Ansonsten ist die Regelung eindeutig. Mehr geht nicht, da ein Anhänger mit wechselnden Zugfahrzeugen betrieben werden kann und demzufolge die notwendigen Auflagen nicht immer erfüllt werden. Deshalb ist ja auch der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Gespann, wenn er damit über 80 fährt, alle Auflagen erfüllt. Wenn das nicht gegeben ist, darf er nur 80 fahren oder riskiert einen Strafzettel, wenn nach einer Geschwindigkeitskonntrolle mit einem Temp über 80 km auch die Auflagen kontrolliert werden. Dazu gehört nicht nur das Alter der Anhängerreifen.
Diese Sechs-Jahres-Regel ist in sofern ungünstig, da kaum genutzte Reifen (ca 24.000 km) weggeschmissen werden müssen. Als Ersatz werden dann oft billigreifen montiert. Ob die dann sicherer sind? 10 Jahre wäre m.M. in Ordnung. Natürlich kommt es immer darauf an, wie man mit seinen Reifen umgeht. Das gilt aber fürs Auto genauso. Ich gehe mit meinen Reifen sehr sorgfältig um.
@situ:
Zitat:
Wenn jemand ein Gutachten erstellt, welches an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, dann gehört es dazu. Mir erscheint das sehr logisch.
Ich mache dem, der so ein Gutachten erstellt, ja auch keinen Vorwurf. Der kleine TÜV-Prüfer (wofür hat der ander Fachhochschule überhaupt studiert?) hat bei solchen Geschichten offenbar sowieso kaum Spielraum.
Bei der alten 100er-Regelung konnte der TÜV-Prüfer nicht mal das, durch den TÜV selbst, ermittelte, reale Leergewicht meines Wagens anerkennen und musste den entsprechenden Wert aus dem FZ-Schein verwenden (was dann für mich eine überflüssige Ablastung des WoWa bedeutete)
Das bestehende Regelungen genau umgesetzt werden, ist vorgeschrieben und so gesehen logisch.
Das die Regelungen selbst nicht immer ganz glücklich sind, hat aber damit nichts zu tun.
Für mich macht auch die 100er-Regelung im zweiten Aufguß (nur anhängerbezogene Freigabe) immer noch einen Beta-Eindruck.
@Dandy46:
von defekten Glühlampen habe ich nichts geschrieben, sondern von falschen Glühlampen (also welche ohne Zulassung gem STVZO)
Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, was alles in der STVZO penibelst geregelt ist.
Zitat:
Ansonsten ist die Regelung eindeutig. Mehr geht nicht, da ein Anhänger mit wechselnden Zugfahrzeugen betrieben werden kann und demzufolge die notwendigen Auflagen nicht immer erfüllt werden. Deshalb ist ja auch der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Gespann, wenn er damit über 80 fährt, alle Auflagen erfüllt. Wenn das nicht gegeben ist, darf er nur 80 fahren oder riskiert einen Strafzettel, wenn nach einer Geschwindigkeitskonntrolle mit einem Temp über 80 km auch die Auflagen kontrolliert werden.
Das mit den wechselnden Zugfahrzeugen ist eine ganz andere
zusätzlicheSchwierigkeit und hat mit meinem Einwand nichts zu tun.
Die WoWa werden unabhängig vom Zugfahrzeug für 100km/h zugelassen und da finde ich persönlich es einfach angebracht, dass sämtliche geforderte, technische Voraussetzungen beim WoWa, um eben jederzeit bei passendem Zugfahrzeug und passenden Straßen 100km/h fahren zu können, in der Zulassung aufgeführt werden und somit generell (und nicht geschwindigkeitsabhängig) verbindlich sind.
Dann sind solche Verwirr-Spielchen (alte Reifen, aber generelle Zulassung für 100km/h) eben nicht mehr drin. Wenn dann generell bei einer Kontrolle ein WoWa mit 100er-Zulassung mit alten Reifen erwischt wird, kostet das eben Geld.
Ich würde das besser finden, aber da gibt es natürlich, hauptsächlich aus finanziellen Erwägungen, durchaus andere Meinungen.
Wer sich nicht mal das mit den alle 5-6Jahre neuen WoWa-Reifen leisten kann (geschätzte 30% mehr an Reifenkosten. Mit älteren als ca 8 Jahre alten Reifen würde ich sowieso nie mit einem WoWa in den Urlaub fahren), sollte sich m.E. ein günstigeres Hobby suchen oder darf nur WoWa mit einer Zulassung bis 80km/h haben.
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Irgendein Wirrwarr habe ich zwar noch nicht erkannt.
Ein Satz Reifen kostet für unseren Wohnwagen zwischen 120 und 160 EUR. Sind bei 6 Jahren pro Jahr rund 25 EUR. Verlägerung auf 8 Jahre bedeutet 20 EUR/Jahr; also 5 EUR/Jahr gespart. Diese 5 EUR zwacke ich mir irgendwie - auch wenn es schmerzt und mit großen Schwierigkeiten verbunden ist (soll das nun zu Lasten einer Pizza in Bella Italien gehen oder soll ich mein Urlaubsziel 15 km (bei Benziner) oder 20 km (bei Diesel) näher wählen?) - noch ab. Da teile ich navecs Ansicht zu 150%.
Zitat:
Irgendein Wirrwarr habe ich noch nicht erkannt.
Wenn eine technische Eigenschaft (Reifenalter) nicht in der STVZO wie es eigentlich wohl Standard ist, sondern in der STVO beschrieben wird und dazu auch nur geschwindigkeitsabhängig ist, finde ich das zumindest nicht ganz eindeutig.
Zitat:
Ein Satz Reifen kostet für unseren Wohnwagen zwischen 120 und 160 EUR. Sind bei 6 Jahren pro Jahr rund 25 EUR. Verlägerung auf 8 Jahre bedeutet 20 EUR/Jahr; also 5 EUR/Jahr gespart. Diese 5 EUR zwacke ich mir irgendwie - auch wenn es schmerzt und mit großen Schwierigkeiten verbunden ist - noch ab
Eben, das wollte ich ja auch deutlich machen.
Deswegen kann ich solche Geschichten:
"Ich habe zwar alte Reifen, aber ich fahre trotzdem 100km/h, weil die Wahrscheinlichkeit, dass mich einer auf dem Rastplatz kontrolliert und vorher die Geschwindigkeit gemessen hat klein ist."
auch nicht verstehen!
Ich weiß nicht, wo Ihr zum TÜV geht, aber bei mir wurde sehr wohl ein Augenmerk auf die Reifen gesetzt - ja auch oder gerade WEIL ich eine 100km/h Plakette hinten dran habe und habe den netten Hinweis bekommen, das vor der nächsten HU die reifen gewechselt werden müssen, da sonst die 100km/h Plakette die Gültigkeit verliert.
Es mag sein, das es noch nicht bei allen Prüfern angekommen ist, wohl ähnlich, wie das mit dem Bremstest, aber mir wurde eben gesagt, das die 100km/h Plakette sehr wohl eine Aussage hat, sonst muß die entfernt werden. Es ist hier irrelevant, ob das Zugfahrzeug für das Ziehen geeignet ist, der Fahrer ist für die Einhaltung der Fahrzeugkombination verantwortlich
aber
was wird hier ellenlang diskutiert, wo ein Unfall mit geplatzten Reifen doch erheblich mehr kostet, wie 2 Reifendecken, die man rechtzeitig aufziehen lässt?
Die Diskussion geht doch über normal nichtmal 200€ - das bei Reifen, die Scheiße behandelt werden, die ständig der Sonne ausgesetzt sind, nicht durch Abrieb altern, aber sehr oft überladen ihre Arbeit machen, dazu auch oft schneller laufen, wie es eigentlich sein sollte und einen Warenwert von über 20000€ sicher hinter uns her tragen, wenn wir gemütlich eine angenehme urlaubszeit entgegeneifern.
Ich behalte sie 6 Jahre, tausche sie dann aus, wenn wer sie dann noch haben möchte - nächstes Jahr ist der Tausch dran.
Joe
Allein schon die Tatsache, dass die Geschichten zur 100er-Regelung vom TÜV bei der HU offenbar teilweise unterschiedlich ausgelegt werden und dass, wie schon gesagt, die Einträge der Zulassungsstellen auch noch unterschiedlich sind, zeigt ja die Uneindeutigkeit in der Ausführung dieser Regelung.
So etwas (wie das Reifenalter) müsste in jedem Fall und von jedem TÜV und jeder Zulassungstelle in Deutschland gleich gehandhabt werden.
Außerdem müsste der WoWa-Nutzer m.E. eine Art Merkblatt mitführen, wo nochmal sämtliche Möglichkeiten der Regelung, die für den speziellen WoWa gelten deutlich aufgeführt werden.
(So ein Mitführen eines solchen Papiers ist zwar lästig, aber bei den sonst extra mit zu führenden (und für den Fahrer meist völlig wertlosen) Papieren für nachgerüstete Anbauteile oder der letzten AU-Test, regt sich ja auch keiner mehr auf. Alle notwendigen Angaben zur 100er-Regelung kann man unter den Bemerkungen im Fz-Schein kaum unterbringen).
Dann wären auch einige Diskussionen mit vor Ort überprüfenden Ordnungshütern, die die Feinheiten dieser Regelung m.E. auch nicht voll durchblicken, überflüssig.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Wenn eine technische Eigenschaft (Reifenalter) nicht in der STVZO wie es eigentlich wohl Standard ist, sondern in der STVO beschrieben wird und dazu auch nur geschwindigkeitsabhängig ist, finde ich das zumindest nicht ganz eindeutig.
Ist aber aus zwei Gründen so erforderlich:
Bauartgenehmigt sind heutige Anhänger alle auf 100 geprüft, dass sie nur 80 fahren dürfen ist eine Vorschrift der StVO. Somit muss eine Ausnahme von der Vorschrift auch in der Verordnung selber stehen.
Dazu kommt dass die StVZO nicht für ausländische Fahrzeuge gilt, da aber auch die bei Einhaltung der Voraussetzungen schneller fahren könnten ist die Ausnahme auch in der StVO erforderlich da diese für alle Fahrzeuge gilt.
Die Hauptuntersuchung ("TÜV"😉 prüft aber nur die Einhaltung der StVZO. Sinnvoll wäre es ohne Frage auch da die Kriterien für die 100er-Zulassung zu prüfen und ggf. zu bemängeln. Aufgrund der unterschiedlichen Verordnungen derzeit aber rechtlich nicht machbar.
Das ausgefüllte Merkblatt bekommt der Kunde bei der 100er Abnahme mit, wenn er es wegwirft oder nicht mitführt ist das letztlich sein Problem. Wobei alles wichtige auch in den Fahrzeugpapieren stehen muss/sollte. Mit Schlingerkupplung xy, Mindestleergewicht Zugfahrzeug usw.. Die letzte AU ist übrigens nicht mitführpflichtig - es gibt seit über 2 Jahren keine AU mehr. Der HU-Bericht muss dagegen lediglich aufbewahrt werden. Papiere für Änderungen sind doch wohl selbstverständlich, ansonsten muss man in einer Kontrolle mit entsprechendem Ärger rechnen wenn man die Zulässigkeit nicht nachweisen kann. Von Mängelkarte über Anzeige von Fahren ohne BE bis zur Stillegung ist da vieles möglich. Vermeidbarer Ärger.
Die Betriebserlaubnis kann mit alten Reifen eh nicht erlöschen. Hierzu ist eine (vorsätzliche) Änderung erforderlich, Alterung und Verschleiss zählen nicht dazu.
Ihr habt mich überzeugt.
Ich besorge mir gleich neue Reifen und fahre dann zum TÜV. Zudem der Wagen jetzt aufgebockt steht , und der Reifenwechsel jetzt zeitlich mit geringstem Aufwand über die Bühne geht. Ob ich dann drei Monate früher oder später neue Reifen drauf mache ist eh wurscht.
Schade nur um die Reifen. Die haben keine 15tsd km drauf. Standen immer aufgebockt und sonnengeschützt.
Aber ihr habt recht.
Die 10€/Jahr kann ich mir leisten.
Ich werde keine Billigreifen drauf machen. Welche empfiehlt ihr für nen Wohnwagen?
Schöne Grüße
Thorsten
Meik:
Zitat:
Bauartgenehmigt sind heutige Anhänger alle auf 100 geprüft, dass sie nur 80 fahren dürfen ist eine Vorschrift der StVO. Somit muss eine Ausnahme von der Vorschrift auch in der Verordnung selber stehen.
...und die techn. Eintragungen für 100km/h finde ich dann aber wieder im Fahrzeugschein...
Es hat sicherlich alles seine Richtigkeit, aber sehr glücklich muss man die gesamte Regelung, inkl. der unterschiedlichen Handhabung bei den offiziellen Stellen, nicht unbedingt finden.
Zitat:
Das ausgefüllte Merkblatt bekommt der Kunde bei der 100er Abnahme mit, wenn er es wegwirft oder nicht mitführt ist das letztlich sein Problem. Wobei alles wichtige auch in den Fahrzeugpapieren stehen muss/sollte. Mit Schlingerkupplung xy, Mindestleergewicht Zugfahrzeug usw..
Das Merkblatt ist (wahrscheinlich, ich kenne es nicht) allgemein gehalten und daher nicht für jeden im Einzelfall so sehr einfach zu verstehen.
In meinem WoWa-Fahrzeugschein befindet sich folgender zusätzlicher Eintrag, nach der Einzelfreigabe für 100km/h:
"bei Zugfahrzeug mit ABV und Mindestleergewicht von 1250kg geeignet für 100km/h auf Kraftfahrstraßen und BAB, sofern die sonstigen Voraussetzungen der 9. Ausnahme-VO ....erfüllt sind"
Das ist m.E. eigentlich etwas dürftig.
Außerdem auch nicht mal in jedem Fall korrekt:
Der WoWa hat ein zul. GG von 1000kg und keine ASK, somit wäre zwar im "durchschnittlichen Fall" der Faktor 0,8 anzuwenden, was auch die 1250kg Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs erklärt, aber eben nur im Durchschnittsfall.
Wenn man ein Zugfahrzeug mit Anhänger-ESP hat, bräuchte man keine ASK am WoWa, um trotzdem den Faktor 1,0 anwenden zu können und somit 100km/h mit einem 1000kg-Leergewicht-Zugfahrzeug zu fahren.
Diese Möglichkeit wurde durch den fixen Eintrag von 1250kg Mindestleergewicht aber amtlicherseits ausgeschlossen.
Im vorliegenden Fall hätte man entweder alle Möglichkeiten, die es bei Verwendung dieses WoWa gibt aufzählen müssen oder nur auf die Ausnahmeverordnung hinweisen müssen.
Mit dem vorliegenden Eintrag in den Fz-Schein gäbe es bei einer Kontrolle definitiv Ärger, wenn mit einem 1000kg-FZ inkl. Anhänger-ESP, gezogen wird, denn normale Ordnungshüter machen sich das Leben auch lieber einfach (und lesen gerne nur ab, was im Schein steht). Die Ausnahmeverordnung haben die wohl meist auch nicht ganz verstanden. Die Zulassungstelle in meinem Fall jedenfalls nicht.
Ein bloßer Hinweis auf die Verordnung wäre zu dünn. Dann bleibt nur noch ein individueller Merkzettel für den WoWa, der alle Möglichkeiten gem. der Ausnahmeverordnung aufzählt (ein DIN A5-Zettel reicht da vollkommen aus).
So ein Merkzettel könnte bundesweit einheitlich sein und er wird gleich vom TÜV (also von der fachlich beurteilenden Stelle) ausgedruckt. Im Fz-Schein gäbe es dann nur noch einen Hinweis auf diesen Zusatz. Damit wäre dann auch kein Mitarbeiter der Zulassungsstelle mehr überfordert, was die techn. Einträge in den Fz-schein anbelangt.
So ein individuell abgestimmter und exakter Merkzettel, mit dem das Rätselraten etwas eingedämmt werden kann und mit dem es weniger Diskussionen bei einer Kontrolle gibt, wäre für den Fahrer in jedem Fall hilfreicher, als die sonstigen Extra-Zettel (Bauartgenehmigungen usw.), die man sonst so mitschleppen muss.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Diese Möglichkeit wurde durch den fixen Eintrag von 1250kg Mindestleergewicht aber amtlicherseits ausgeschlossen.
Fauler Prüfer 😉
Bei mir steht da immer Mindestleergewicht x, bei Stabilitätsprogramm gem blablabla y kg damit alle Möglichkeiten offen bleiben. Bei Schlingerkupplung am WoWa entfällt das natürlich, da steht dann nur ein Wert, dafür der Verweis auf die verbaute Schlingerkupplung.
Mitarbeiter der Zulassungsstellen sind eh nicht das Problem, die übernehmen nur das was der Prüfer aufgeschrieben hat. Also direkt da meckern wenn er nur die Hälfte eingetragen hat. Der Merkzettel soll ja eigentlich nur eine Erläuterung der Eintragung in den Papieren sein und nicht die Eintragung ersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von mas20699
Ihr habt mich überzeugt.
Ich werde keine Billigreifen drauf machen. Welche empfiehlt ihr für nen Wohnwagen?
Schöne Grüße
Thorsten
Ich hatte vorher Vanco-Winter von Conti und jetzt die Semperit-Winter in C, weil die im Test super waren! Ich bin zufrieden.
Bei mir kommen auch Transporterreifen drauf, denke es ist so mehr Sicherheit vorhanden, wie bei PKW-Reifen, aber das hängt mit dem Fahrzeuggewicht zusammen, mein WoWa ist 1500kg zulGG, das ist so meine ich für PKW Reifen grenzwertig, Ob es nun ein markenreifen sein muß, das wiederum finde ich nur bedingt wichtig.
Joe
Zitat:
Original geschrieben von mas20699
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Welche empfiehlt ihr für nen Wohnwagen?Schöne Grüße
Thorsten
Hier
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