100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen
Hallo,
welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?
Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spielstephan
Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.
Kommst du mit 2,51 m durch?
(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).
231 Antworten
War das in einer Tempolimit-Zone, wurden alle Autos kontrolliert oder nur die mit Anhänger? Und es wurde dann jeder PKW mit Anhänger über 80 km geblitzt und dannach kontrolliert, ob er die Punkte zur Tempo 100 Freigabe erfüllt? Wie lang war denn der Stau?
Gut - wie gesagt - ist mir noch nicht vorgekommen. In diesem Fall hätte es mich dann erwischt. Wahrscheinlich 18 km zu schnell d.h. 1 Punkt und über 100 €.
@Dandy46:
Zitat:
Ich fahre inzwischen Reifen, die älter als 6 Jahre sind, mit einer Tempo 100-Freigabe. Einen Strafzettel würde ich mir nur einhandeln, wenn nach dem Blitzen mit über 80 km eine Reifenkontrolle erfolgt.
Dann fährst du inzwischen auch ohne 100km/h-Freigabe.
Mit einer ähnlichen Logik und der gleichen Wahrscheinlichkeit, dass die Reifen kontrolliert werden, könnte ich mit meinem Auto auch Reifen mit P-Index-fahren (wenn es den für meine Reifengröße gäbe), obwohl in Zulassung mindestens der T-Index gefordert ist.
In beiden Fällen passiert beim Blitzen in Bezug auf die nicht zugelassenen Reifen nichts. Wenn es zur direkten Kontrolle kommt, gibt es eine Geldbuße. (M.E. auch beim WoWa, obwohl man eventuell nur 80km/h gefahren ist, denn der WoWa hat eine 100km/h-Zulassung und ein 100km/h -Schild und somit muss er auch ständig die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Ob man die nun ausnutzt oder nicht.).
Wenn es zu einem schwerwiegenden Unfall kommt, wo es um Personenschäden und/oder viel Geld geht, wird definitiv alles aufgerollt und dann kann es wirklich teuer werden.
Zitat:
Sicherheitsaspekte: Ein Reifen der 10 Jahre alt ist, kann sicherer sein, als ein 5 Jahre alter.
Darum geht es doch gerade bei der 6-Jahre-Regelung!
Anhänger werden in der Regel lange Zeiten nicht bewegt und das ist für den Reifen nun mal nicht gut.
Davongeht der Gesetzgeber bei der 100km/h-Regelung aus.
Auch wenn deine individuellen Verhältnisse deutlich davon abweichen sollten, hast du dich nun mal leider daran zu halten. Völlig egal, ob du das gut findest oder nicht.
Du kannst ja ohne weiteres die 100km/h-Regelung für den WoWa wieder rückgängig machen, wenn du unbedingt ein paar Euro bei den Reifen sparen musst. (80km/h gegenüber 100km/h mit dem WoWa sparen ja schließlich auch deutlich Sprit)
Meine individuellen Verhältnisse sind auch so, dass ich praktisch nie annähernd Höchstgeschwindigkeit mit meinem Wagen fahre. Deshalb darf ich trotzdem keine, dann völlig ausreichenden, Reifen mit Q-Index auf ziehen. Die Betriebserlaubnis ist dann nicht vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
.....
Wenn es zur direkten Kontrolle kommt, gibt es eine Geldbuße. (M.E. auch beim WoWa, obwohl man eventuell nur 80km/h gefahren ist, denn der WoWa hat eine 100km/h-Zulassung und ein 100km/h -Schild und somit muss er auch ständig die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Ob man die nun ausnutzt oder nicht.).
@navec,
kleine Einschränkung. Im Gesetzestext heißt es " ... der Fahrzeugführer ist verantwortlich für ..."
Wenn der WW eine 100er Zulassung hat, darf ich den auch mit einem anderen Fahrzeug ziehen, welches nicht die Gewichtsvorgaben Zugfahrzeug <=> WW
erfüllt!😉
Dann darf ich allerdings auch nur 80km/h fahren.😰
Allerdings muss der Zugwagen das WW zul. Gesamtgewicht ziehen dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
@navec,Zitat:
Original geschrieben von navec
.....
Wenn es zur direkten Kontrolle kommt, gibt es eine Geldbuße. (M.E. auch beim WoWa, obwohl man eventuell nur 80km/h gefahren ist, denn der WoWa hat eine 100km/h-Zulassung und ein 100km/h -Schild und somit muss er auch ständig die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Ob man die nun ausnutzt oder nicht.).kleine Einschränkung. Im Gesetzestext heißt es " ... der Fahrzeugführer ist verantwortlich für ..."
Wenn der WW eine 100er Zulassung hat, darf ich den auch mit einem anderen Fahrzeug ziehen, welches nicht die Gewichtsvorgaben Zugfahrzeug <=> WW
erfüllt!😉
Dann darf ich allerdings auch nur 80km/h fahren.😰
Allerdings muss der Zugwagen das WW zul. Gesamtgewicht ziehen dürfen.
das ist korrekt.
Der Fahrer ist verantwortlich, wenn er denn über 80 km fährt, das das Gespann die Vorraussetzungen dafür erfüllt.
Der Unterschied zum Auto ist, dass du da bestimmte Bedingungen zum Betreiben des Autos erfüllen musst. Z.B. die vorgeschriebene Reifennorm Verwenden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Beim Wonhwagen ist das ähnlich, nur dass die 100 km-Freigabe getrennt zu sehen ist. Wenn hier ein Kriterium nicht erfüllt wird, verliert der WW, bzw das Gespann, die 100-km-Freigabe, nicht die Betriebserlaubnis.
Also Reifen älter als 6 Jahr = 80 km, alles drüber wird dann als Geschwindigkeitsüberschrietung (übrigens nach der strengeren LKW-Tabelle) gewertet.
Geandet kann so ein Verstoß nur werden, wenn über 80 km geblitzt wurde und gleich darauf die Überschreitung des Alters der Reifen festgestellt wurde.
@ navec
Der Unterschied in der Logik ist, dass der PKW in deinem Beispiel nicht durch den TÜV kommt. Der WW sehr wohl.
Und den Anhängerreifen schadet nicht die mangelnde Bewegung, sondern das Belasten einer Stelle wärend langer Standzeiten. Deshalb ist mein WW auch fast immer aufgebockt. Zuhause, wenn er untergestellt ist, und auf dem Campingplatz.
Aber du hast natürlich recht: Wenn ich erwischt werde, bin ich drann.
Bei einem Unfall müsste die Versicherung dann nachweisen, dass der Unfall-WW trotz alter Reifen über 80 gefahren ist.
PS: Der ganze Hopei mit der 100 Km-Freigabe ist sowieso etwas überspitzt. Die Franzosen haben nur zwei Limits auf der Autobahn. 100 bei Regen und 130 wenns trocken ist. Das gilt auch für Anhängerbetrieb.
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@Oskar78:
Zitat:
Wenn der WW eine 100er Zulassung hat, darf ich den auch mit einem anderen Fahrzeug ziehen, welches nicht die Gewichtsvorgaben Zugfahrzeug <=> WW
Das ist eine andere Baustelle, denn ich darf auch z.B. Anhänger ziehen, die maximal ein zul Gesamtgewicht haben, dass ich nicht ziehen dürfte.
Da ist die Begrenzung durch das Zugfahrzeug gegeben, genau so, als wenn das Zugfahrzeug bei der 100er-Regelung kein ABS hätte.
Der Anhänger selbst, bleibt aber offiziell weiterhin für 100km/h zugelassen, auch wenn die Reifen über 6 Jahre alt sind, und dies bleibt ja weiterhin auch durch das amtlich vorgeschriebene 100km/h-Schild sichtbar.
Die Polizeistreife muss m.E. bei einer Kontrolle während der Fahrt, wenn ein 100km/h-Schild am WoWa vorhanden ist und das Gespann z.B. auf der AB 100km/h fährt, dem ersten Anschein nach davon ausgehen, dass es sich um ein Gespann handelt, dass auch offiziell 100km/h fahren darf.
Wenn es sich im nachhinein (bei einer Nachkontrolle auf dem Parkplatz) herausstellt, dass die vom Fahrer/Halter zu verantwortenden Vorgaben für die 100er-Regelung nicht eingehalten wurden, könnte ich mir vorstellen, dass es nicht nur eine Strafe für zu schnelles Fahren gibt, sondern auch noch eine Strafe, weil der Anhänger für 100km/h nicht zugelassen ist (keine Betriebserlaubnis hat)
@Dandy46:
Zitat:
Beim Wonhwagen ist das ähnlich, nur dass die 100 km-Freigabe getrennt zu sehen ist. Wenn hier ein Kriterium nicht erfüllt wird, verliert der WW, bzw das Gespann, die 100-km-Freigabe, nicht die Betriebserlaubnis.
Das kann selbstverständlich auch sein (will ich gar nicht abstreiten), nur wo wäre das offiziell nach zu lesen?
Zitat:
Die Franzosen haben nur zwei Limits auf der Autobahn. 100 bei Regen und 130 wenns trocken ist. Das gilt auch für Anhängerbetrieb.
Da gibt es auch mittlerweile (Gewichts-)Beschränkungen (wurde hier im Forum schon durchgekaut. Inkl. der französischen Originaltexte!) und viele (vor allem ältere) WoWa in D sind maximal nur bis 100km/h zugelassen und dürfen daher nirgendwo auf öffentlichen Straßen über 100km/h fahren. (Ernste Auswirkungen gibt es wahrscheinlich aber auch erst beim (teuren) Unfall, wenn die deutsche Versicherung viel Geld zahlen müsste.)
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Vorsicht mit Angaben zum Reifendruck! Der ist verschieden- kommt darauf an, ob Du 13", 14" oder 15"-Felgen hast, welche Bereifung drauf ist und wie schwer der Wohnwagen ist! Gängig sind 3,5- 4 Bar, kleinere Wohnwagen- wie der Touring zB.- brauchen jedoch lediglich 2,7 Bar auf 13" Stahlfelgen!Zitat:
Original geschrieben von meixxu35
Die Sicherheit geht nat. vor, aber wen interessiert denn sonst das
Alter deiner Reifen? Man müsste dich direkt nach einer 100km/h-
Fahrt anhalten und das Reifenalter prüfen um erkennen zu können,
ob du die 100 fahren durftest. (nebenbei müsste dann auch dein
Reifendruck kontrolliert werden, denn der muss dafür auch 4 bar,
oder waren es 4,5😕, betragen) Die 100km/h-Plakette
darfst du nat. trotzdem dranhaben, kannst ja auch max. 80 fahren
mit älteren Reifen. Den TÜV juckt das ebenfalls nicht.
Seltsam, hier z.B.
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/100kmh_Zulassung_3052.htmsteht von Luftdruck überhaupt nichts 😕
Und ich dachte immer, der muss erhöht werden in diesem Fall. Scheint aber wohl nicht so.
Zitat:
Original geschrieben von Dandy46
War das in einer Tempolimit-Zone, wurden alle Autos kontrolliert oder nur die mit Anhänger? Und es wurde dann jeder PKW mit Anhänger über 80 km geblitzt und dannach kontrolliert, ob er die Punkte zur Tempo 100 Freigabe erfüllt? Wie lang war denn der Stau?Gut - wie gesagt - ist mir noch nicht vorgekommen. In diesem Fall hätte es mich dann erwischt. Wahrscheinlich 18 km zu schnell d.h. 1 Punkt und über 100 €.
Mit Wohnwagen mußt Du aber die LKW-Tarife zahlen! Das wird deutlich teurer. 😁
Zitat:
PS: Der ganze Hopei mit der 100 Km-Freigabe ist sowieso etwas überspitzt. Die Franzosen haben nur zwei Limits auf der Autobahn. 100 bei Regen und 130 wenns trocken ist. Das gilt auch für Anhängerbetrieb.
Stimmt auch nicht!
Zitat:
Original geschrieben von navec
Wenn es sich im nachhinein (bei einer Nachkontrolle auf dem Parkplatz) herausstellt, dass die vom Fahrer/Halter zu verantwortenden Vorgaben für die 100er-Regelung nicht eingehalten wurden, könnte ich mir vorstellen, dass es nicht nur eine Strafe für zu schnelles Fahren gibt, sondern auch noch eine Strafe, weil der Anhänger für 100km/h nicht zugelassen ist (keine Betriebserlaubnis hat)@Dandy46:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Das kann selbstverständlich auch sein (will ich gar nicht abstreiten), nur wo wäre das offiziell nach zu lesen?Zitat:
Beim Wonhwagen ist das ähnlich, nur dass die 100 km-Freigabe getrennt zu sehen ist. Wenn hier ein Kriterium nicht erfüllt wird, verliert der WW, bzw das Gespann, die 100-km-Freigabe, nicht die Betriebserlaubnis.
Ich sehe das so: Praktisch jeder Anhänger ist für 100 km/h zugelassen. Wenn nicht, gilt nach
StVZO § 58;
Zitat:
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein (...)
Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h, (...)
Die Tempo-100-Regel kommt aus der
StVO § 18 + 9.Ausnahmeverordnungund ist von daher eine andere Baustelle. Das hat mit der BE nichts zu tun.
@Oskar 78:
Das Benutzen alter Reifen führt beim WW nicht zum Erlöschen der Betriebeserlaubnis. Folglich darf er betrieben werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht für diesen Betrieb 80 km vor und bei Erfüllung gewisser Auflagen Tempo 100. Werden diese Auflagen nicht mehr erfüllt, gilt die Tempo 100 Regel. Dazu muss man nicht das Schild 100 abnehmen oder durchixen. (Weil der WW ja auch mit Zugfahrzeugen betrieben werden kann, die die Bedingungen nicht erfüllen.)
Für die Einhaltung der Auflagen an PKW und WW ist der Fahrer zuständig, wenn er über 80 km fahren will. Der TÜV kontrolliert nicht das Alter der Reifen wenn ein 100 km-Schild am WW ist.
@ Franjo 001
Schön wäre es gewesen, wenn du gleich anführst, was nicht stimmt. Aber du hast Recht. Ich habe vereinfacht, weil es für mich nicht gilt.
Es gibt in Frankreich ein Tempolimit für Gespanne, das bei 90 km liegt, wenn das Gespann ein Gesamtgewicht über 3,5 t hat und das Zugfahrzeug unter 3,5 t wiegt. Sorry, hatte ich vergessen, weil es für mich nicht in Frage kommt und gefühlt auch für keinen anderen.
@ichtyos
Zitat
"Ich sehe das so: Praktisch jeder Anhänger ist für 100 km/h zugelassen. Wenn nicht, gilt nach StVZO § 58"
Genau umgekehrt: Zeder Anhänger ist für 80 km zugelassen, per Sondergenehmigung in der StVO kann 100 gefahren werden, wenn das Gespann bestimmte Auflagen erfüllt. Wohlgemerkt Gespann - also auch der PKW.
@ navec
Zitat
"Da gibt es auch mittlerweile (Gewichts-)Beschränkungen (wurde hier im Forum schon durchgekaut. Inkl. der französischen Originaltexte!) und viele (vor allem ältere) WoWa in D sind maximal nur bis 100km/h zugelassen und dürfen daher nirgendwo auf öffentlichen Straßen über 100km/h fahren. (Ernste Auswirkungen gibt es wahrscheinlich aber auch erst beim (teuren) Unfall, wenn die deutsche Versicherung viel Geld zahlen müsste.)"
Das stimmt. Habe mich oben schon korrigiert. Ich halte 100 km für ein WW-Gespann in Ordnung. Wie sicher man damit fährt ist vom Gespann und vor allem von der Beladung abhängig und deshalb kann man es nicht pauschalisieren. Mein Gespann lieg auch bei 140 noch sicher. Allerdings darf dann kein Einfluss von außen kommen, da z.b. ein "Geradeziehen" am Ende der Tempo-Fahnenstange nicht mehr funktionier. Auswirkungen von Windstößen lassen sich also nur durch bremsen korrigieren. (Beim Passat bloß nicht die Anti-Schlinger-Funktion benutzen). Ich weiß, dass ich diese Reserve nach oben habe, würde sie aber nur in Extremsituationen nutzen. Außerdem steigt der Verbrauch bei allem über 100 überproportional.
Wie oben schon ausgeführt erlischt die Betriebserlaubnis des WW nicht. Wird vonm TÜV auch nicht geprüft. Nur das Sonderrecht erlischt.
Und damit handelt es sich um einen Tempoverstoß.
Hallo Tempo 100 Freunde.
Was für ein schönes Formum. An allen anderen Stellen auf Motortalk wäre diese Anrede eine Beleidigung 🙂
Nur noch mal zur Bestätigung, da ich mit meinem Anhänger zum TÜV muss:
Ich komme durch den TÜV auch mit alten Reifen? Der TÜV entzieht weder die 100er Zulassung, noch ist es ein Mangel, der zur Wiedervorführung zwingt?
Natürlich sind die Reifen optisch einwandfrei und ich werde mich vor der Urlaubsfahrt sogar neue besorgen. Aber da ich noch drei Monate (schnief) bis dahin habe will ich natürlich so spät als möglich neue besorgen um einen möglichst frischen zu haben.
Über eine kurze Bestätigung würde ich mich freuen.
Grüße
Thorsten
Du siehst das richtig.
Wenn du sicher gehen willst, dass du das dem Prüfer nicht vor Ort erklären musst: Vielleicht hat der TÜV Telefon und du eine Flatrate?
Zitat:
Original geschrieben von Dandy46
@ichtyosZitat
"Ich sehe das so: Praktisch jeder Anhänger ist für 100 km/h zugelassen. Wenn nicht, gilt nach StVZO § 58"Genau umgekehrt: Zeder Anhänger ist für 80 km zugelassen, per Sondergenehmigung in der StVO kann 100 gefahren werden, wenn das Gespann bestimmte Auflagen erfüllt. Wohlgemerkt Gespann - also auch der PKW.
Nein. Die Zulassung der Anhänger läuft generell auf 100 km/h - das ist Zulassungsrecht.
Nach StVO wird generell die Geschwindigkeit trotzdem auf 80 begrenzt - mit Ausnahme halt wieder auf 100 erhöht.
Wenn Du die Möglichkeit hast, schau mal in die Papiere eines großen LKWs. Da sind immer mehr als 80 eingetragen. Trotzdem dürfen die nicht mehr als 80 fahren.
Ihr habt mich überzeugt, dass die Betriebserlaubnis bestehen bleibt. STVO und STVZO ist natürlich ein Unterschied.
@situ:
Zitat:
Du siehst das richtig.
Wenn du sicher gehen willst, dass du das dem Prüfer nicht vor Ort erklären musst: Vielleicht hat der TÜV Telefon und du eine Flatrate?
Wenn das 100%-ig stimmt, muss man das ja wohl nicht mit dem Prüfer vor Ort klären. Auch der sollte den Unterschied zwischen STVO und STVZO kennen.
Warum überprüft man dann eigentlich die Reifen, wenn es um die erstmalige 100km/h-Zulassung für den Anhänger geht?
Ein schriftlicher Hinweis sollte dann doch vielleicht genügen?
Zitat:
Original geschrieben von navec
Warum überprüft man dann eigentlich die Reifen, wenn es um die erstmalige 100km/h-Zulassung für den Anhänger geht?
Ein schriftlicher Hinweis sollte dann doch vielleicht genügen?
Weil der TÜV bescheinigen muss, dass alle Auflagen erfüllt werden. So war das jedenfalls bei mir. Mit der Bescheinigung vom TÜV dann zur Zulassungsstelle, vorher das 100ter-Schild angeklebt. Die Zulassungsstelle hat dann ein Siegel auf das 100ter-Schild geklebt und eine Tempo 100-Freigabe an den KFZ-Schein angehängt.
Zitat:
Original geschrieben von navec
"Wenn das 100%-ig stimmt, muss man das ja wohl nicht mit dem Prüfer vor Ort klären. Auch der sollte den Unterschied zwischen STVO und STVZO kennen. Warum überprüft man dann eigentlich die Reifen, wenn es um die erstmalige 100km/h-Zulassung für den Anhänger geht? Ein schriftlicher Hinweis sollte dann doch vielleicht genügen?
Wenn ich etwas verbindlich wissen möchte, dann frage ich nicht in einem Forum (wo jeder alles erzählen kann), sondern den, der zu seiner Antwort auch stehen muss. Grundsätzlich und immer - es sei denn, so eine Möglichkeit gibt es nicht. Sie scheint mir hier aber gegeben (darauf wollte ich hinweisen). Aber du hast ja korrekt im Konjungtiv formuliert: "sollte".
So verneinte der hiesige Prüfer zunächst die Möglichkeit der Auflastung um die Stützlast. Weil ich darauf bestand, telefonierte er mit irgendjemandem, fand dann die entsprechende Akte und ist jetzt noch schlauer.
Wenn du deinen Wohnwagen beim TÜV für das 100er Gutachten vorstellst, dann werden die DOT der Reifen überprüft. Die Gutachten geben immer den Augenblicksstand wieder - auch wenn jeder Prüfer weiß, dass die Schalldämpfer an der nächsten Ecke wieder ausgebaut werden (nicht beim Wohnwagen, sondern beim Motorrad).