1 Punkt fürs falschparken
Hallo,
seit wann gibts punkte fürs falsch parken? ich stand 3 minuten im absoluten halteverbot,
4 Wochen später bussgeldbescheid 75.- und (( 1 PUNKT ??? ))
Ist das gerecht????
MFG . . .
22 Antworten
Hallo,
finde das auch sehr bedenklich wenn die Fakten stimmen, hier einen Punkt zu vergeben. Wusste auch noch nicht das, daß Ordnungsamt Punkte verteilen kann.
Nach den Fakten zu urteilen ist es meiner Meinung nach die Willkür eines angefressenen Angestellten des Ordnungsamts. Wenn da allerdings doch noch was besonderes zu beachten war, fände ich es zwar auch nicht fair, (saß ja im Auto) aber rechtlich gesehen in Ordnung.
Gruß
Michael
Re: 1 Punkt fürs falschparken
Zitat:
Original geschrieben von V3er
Hallo,
seit wann gibts punkte fürs falsch parken? ich stand 3 minuten im absoluten halteverbot,
4 Wochen später bussgeldbescheid 75.- und (( 1 PUNKT ??? ))
Ist das gerecht????
MFG . . .
Oje, wieviel Punkte sind es den jetzt ?
10 Punkte in der Probezeit wegen 2 mal zu schnell gefahren und 2 mal wegen mängel am auto zu tief etc.......
1 Punkt wegen telefonieren am Steuer,
und jetzt 1 Punkt fürs falschparken
Das sieht aber nicht gut aus. 🙂
Re: Re: 1 Punkt fürs falschparken
Zitat:
Original geschrieben von Klaus66
Oje, wieviel Punkte sind es den jetzt ?
10 Punkte in der Probezeit wegen 2 mal zu schnell gefahren und 2 mal wegen mängel am auto zu tief etc.......
1 Punkt wegen telefonieren am Steuer,
und jetzt 1 Punkt fürs falschparkenDas sieht aber nicht gut aus. 🙂
nicht schlecht für die Probezeit. sowas schaffen manche nichtmal in 10 Jahren.
Diese Geschichte hat mit "gerecht" nichts zu tun. Normalerweise hat falsches Parken nicht solche Folgen. V3er ist schlicht ein Wiederholungstäter.
Wer mehrfach nacheinander in kurzer Zeit auffällig wird (siehe Beitrag oben), handelt bewußt gesetzeswidrig. Die bearbeitende Behörde geht in solchen Fällen davon aus, dass erhöhte Uneinsichtigkeit vorliegt und folglich der Fahrer eine mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat. Diese mangelnde Eignung hat V3er gegenüber der Ordnungsbehörde noch dadurch zusätzlich dokumentiert, dass er sich der Aufforderung durch Ordnungsbeamte, sich zu entfernen, widersetzt hat und demonstrativ stehen geblieben ist.
Gerade solch ein Verhalten ist höchst unklug, bringt mit Sicherheit ein deutlich erhöhtes Bußgeld und Punkte ein und kann in weiteren Wiederholungsfällen auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Die maximale Punktzahl muss dabei nicht einmal erreicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von V3er
ich sass aber noch im auto, der typ vom ordnungsamt
meinte zu mir das ich dort wegfahren soll,
dann bin ich trotzdem 3 min. stehen geblieben und bin dann erst gefahren.
ja und 4 wochen später der brief ..................
😁
Zitat:
Original geschrieben von Klaus66
10 Punkte in der Probezeit wegen 2 mal zu schnell gefahren und 2 mal wegen mängel am auto zu tief etc.......
1 Punkt wegen telefonieren am Steuer,
und jetzt 1 Punkt fürs falschparken
🙄 😁
Derr FS wird vermutlich nicht mehr lange in Deinen Händen sein.
Nun steht ja auf jedem Ticket ein Grund (§§).
Wobei davon auszugehen ist das Fahrer,
die keine Bereitschaft zum Hören haben
diese auch beim Lesen nicht entwickeln. 😉
Punkte gibt es laut Bussgeldkatalog nur im Zusammenhang mit der Behinderung von Rettungsfahrzeugen.
Hier offizielles Behördendeutsch zum Grund:
Zitat:
Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004.
Zu Buchstabe d (Nrn. 51a bis 51a.3 BKat)
Die Erfahrungen in den Ländern zeigen, dass Rettungsfahrten, insbesondere der Feuerwehr, immer wieder durch an Engstellen parkende Fahrzeuge behindert werden. Allein in Hamburg sind in einem Vierteljahr 41 Fälle festgestellt worden, bei denen an Engstellen geparkt und ein anderes Kraftfahrzeug behindert worden ist. Wäre dort eine Einsatzfahrt erforderlich gewesen, so hätte sich das Einsatzfahrzeug eine andere Möglichkeit zur Anfahrt suchen müssen, was die Hilfeleistung beträchtlich verzögert hätte. Dieses Problem ist in der Vergangenheit auch tatsächlich wiederholt aufgetreten. In Köln war die Feuerwehr aus denselben Gründen z. B. gezwungen, ein besonders schmales Kfz zu beschaffen. Diesen Missständen soll nunmehr durch die Androhung eines Bußgeldes, das zugleich mit einem Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen wird, entgegengewirkt werden. Im Hinblick auf die Folgen, die die Behinderung einer Einsatzfahrt nach sich zieht, ist insoweit ein Abweichen vom Grundsatz, dass Parkverstöße als geringfügige Zuwiderhandlungen anzusehen sind, gerechtfertigt. Denn wird ein Einsatzfahrzeug konkret behindert, so kann dies das Leben derjenigen oder desjenigen gefährden, zu deren oder dessen Rettung das Einsatzfahrzeug ausgerückt ist. Insofern wiegt die Zuwiderhandlung noch deutlich schwerer als etwa das Parken auf einem Behindertenparkplatz, wenn dadurch Berechtigten das Parken verwehrt wird. Auch hier besteht zwar eine konkrete Behinderung, der Verordnungsgeber war aber Forderungen, die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zu bedrohen und in das Verkehrszentralregister einzutragen, wegen des erwähnten Differenzierungsgrundsatzes nicht gefolgt. Der Bedarf für die vorgesehene Verschärfung besteht schließlich, obwohl es in einigen Ländern bereits die Katastrophenschutzgesetze erlauben, bei der konkreten Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ein Bußgeld zu verhängen. Denn diese Tatbestände wirken, weil die Behörden zumeist mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts vorgehen und auch nur das Straßenverkehrsrecht öffentlich beachtet wird, wenig präventiv. Die eigentliche Neuerung beschränkt sich auf die neue Nr. 51a.3 BKat. Die übrigen Änderungen dienen der Beibehaltung der Systematik innerhalb der BKatV.
Zu Buchstabe g (Nr. 53.1 BKat)
Der neue Tatbestand dient der Anpassung an die Verschärfung des Bußgeldregelsatzes für das Parken an Engstellen mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges. Die Sanktion muss beim Parken vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten höher ausfallen, weil hier durch die Kennzeichnung der Stelle als Feuerwehrzufahrt auf die Unzulässigkeit des Parkens besonders hingewiesen worden ist.
Meine Meinung:
1 Punkt für eine Tat die Leben kosten kann
finde ich eine lächerliche Strafe.
Ich glaube auch nicht, dass ihn jemand fertig machen will. Aber der Typ vom Ordnungsamt hat ihm sogar noch die Chance gegeben wegzufahren! Wenn er es dann ignoriert, selbst schuld! Mein Vater sagte immer "Dummheit muss bestraft werden!" Wobei ich in diesem Fall eher auf "erziehungsresistent" tippen würde....
Bei diesem Vorstrafenregister ist eine erhöhte Strafe aber völlig normal.
der Threadersteller muss uns noch nennen, was nun der Grund dafür war! alle andereen Aussagen hier sind doch nur vermutungen oder Gesetzeszitate!
Ich würd da doch glatt bei der Bussgeldstelle anrufen, vorgangsnummer nennen und fragen!