1, 71 alkohol und unfall. was nun???
Hi leute,
Ich bin neu hier.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte mal vor ca. 1jahr ein kleine unfall,
die ich in blut 1, 71 promille hatte.
Und es wurde kein gerichtsverhandlung statt gefunden.
Staatsanwaltschaft hat mir 9monate sperre gegeben.
Und jetzt ist es so weit das ich ein neu eintrag bei Zulassungsstelle,
machen muss.
Ich habe einen brief bekommen von Landeshauptstadt (Zulassungsstelle)
das ich 209euro vorschuss bar geld, passbild und neuen sehtest bringen soll.
Ich hatte kein punkte, und bis jetzt keine probleme in verkehr.
Und die frage währe von mir jetzt.
Kann es zu mpu kommen?
Wen mpu gegeben hätte dann hätte das doch in brief geschrieben oder???
Mfg
Kai
Beste Antwort im Thema
Hast du dir redlich verdient die MPU. Eigentlich solltest du nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen, alkoholisiert Autofahren ist wirklich unterste Schublade, der dreckigste Dreck, den man machen kann. Ich wünsch dir möglichst viele Hürden auf dem Weg zur Fahrerlaubnis 😉
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Gratuliere, ein schwerer, hürdenreicher und teurer Weg steht vor dir.
Stimmt.
Zitat:
Ohne intensive Vorbereitung und nachweisbarer Abstinenz solltest du erst gar nicht die MPU absolvieren.
Vorbereitung ist sicher nötig - aber warum kein KT?
Zitat:
Die meisten fallen beim ersten mal durch.
Bei guter Vorbereitung sicher nicht.
Zitat:
Über das Thema MPU kannst du hier im Forum seitenlange Erfahrungen nachlesen.
Ich habe da wenig hilfreiches gesehen.
@TE (ls_love): Bitte lies PN!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Vorbereitung ist sicher nötig - aber warum kein KT?Zitat:
Ohne intensive Vorbereitung und nachweisbarer Abstinenz solltest du erst gar nicht die MPU absolvieren.
KT muss auch nachgewiesen werden und ob bei 1,67 Promille das noch anerkannt wird, dürfte mehr als fraglich sein. Ohne Absprache und Genehmigung vom MPI dürfte das in die Hose gehen.
Und ob KT nun für den Betroffenen tatsächlich leichter durchzustehen ist, als eine "absolute" Abstinenz, da habe ich in diesem Fall hier auch so meine Zweifel.
Naja - KT (kontrolliertes trinken) lässt sich wohl kaum nachweisen. Das geht halt über ein Trinktagebuch und die Erklärung desselben bei der MPU.
Zitat:
Original geschrieben von ls_love
Ehrlich gesagt ich habe noch gestern getrunken🙂
Aber in brief steht nur bei c, ce, c uns ist ärztliche untersuchung forferlich
Dann warte lieber noch mit der beantragung des Fuehrerscheins. Wenn mir sowas passiert waere und ich will meinen Fuehrerschein wieder haben, haette ich keinen Tropfen mehr angeruehrt. Die Aufforderrung zur MPU kommt noch schriftlich. Den ganzen Spass kannst dir aber sparen wenn du nicht mindest 6 Monate keinen Tropfen Alk gesoffen hast. Eigendlich sollte man aus Strafe lernen 😉
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Nur weil etwas vorgeschrieben ist, so wird es noch lange nicht überall angewendet. In den Behörden arbeiten auch nur Menschen.
So lange man keine fristgerechte schriftliche Aufforderung erhält, muss man nirgends hin.
Ist ähnlich der Probezeit ....manche bekommen auch keine Aufforderung zum aufbauseminar, obwohl die einen Kat a Verstoß begangen haben 😉
Hast du dir redlich verdient die MPU. Eigentlich solltest du nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen, alkoholisiert Autofahren ist wirklich unterste Schublade, der dreckigste Dreck, den man machen kann. Ich wünsch dir möglichst viele Hürden auf dem Weg zur Fahrerlaubnis 😉
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Hast du dir redlich verdient die MPU. Eigentlich solltest du nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen, alkoholisiert Autofahren ist wirklich unterste Schublade, der dreckigste Dreck, den man machen kann. Ich wünsch dir möglichst viele Hürden auf dem Weg zur Fahrerlaubnis 😉
Es gibt bei weitem dreckigere dinge die Leute tun. Eine 2. Chance ist in so einem fall wie hier ist eigentlich ok, sofern der TE die Finger vom Alk laesst. Momentan macht es nicht gerade den Anschein. Aber warten wir ab.
erster Vorfall mit Auffälligkeit???
Dann könntest Du evtl. Glück haben. Normalerweise bekommst Du bei Antragsstellung alles Weitere gesagt (evtl. macht der Sachbearbeiter hier ne Ausnahme?? Vorsichtig nachfragen kann schlafende Hunde wecken, also mach das was man Dir geschrieben hat, sei aber auf ne MPU-Aufforderung gefaßt. Dann Vorbereitungskurs buchen)
Im I-Net steht genug davon, Suchmaschine mal anwerfen.
P.S.
Bei mir steht der Wagen einige Stunden wenn ich die zweite Mon Cheri (Likörpraline) auspacke, bspw. auf einer Geburtstagsfeier.
Wenn ich feiere ebenso.
Das ist ordentlich daneben gegangen.
1,71 ‰ Alkohol & Unfall was nun?
Sorry es is doch kein Kavaliersdelikt.
Um den Rucksack, den du nun schultern mußt beneidet dich sicher keiner.
Den Rest verkneif ich mir, den zu diesem Thema habe ich eine sehr klare ganz scharfe Einstellung
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Hast du dir redlich verdient die MPU. Eigentlich solltest du nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen, alkoholisiert Autofahren ist wirklich unterste Schublade, der dreckigste Dreck, den man machen kann. Ich wünsch dir möglichst viele Hürden auf dem Weg zur Fahrerlaubnis 😉
ja genau...immer feste druff! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Naja - KT (kontrolliertes trinken) lässt sich wohl kaum nachweisen. Das geht halt über ein Trinktagebuch und die Erklärung desselben bei der MPU.
... und den zum Tagebuch passenden Blut-, genauer Leberwerten.
Leberwerte sind nicht so genau, dass sie für den Abstinenznachweis ausreichen, weshalb sie auch als zulässiger Nachweis für Abstinenz nicht mehr anerkannt sind. Aber sie sind hinreichend genau und - viel interessanter bei KT - deutlich länger hoch. Ein Mogeln gegenüber den Tagebuchangaben fällt hier deutlich eher auf, als ein (taktisch überlegtes) Mogeln bei Abstinenz mit Urin-Screening.
Ob KT überhaupt ausreichend ist, legt ohnehin das MPI fest und ist in dieser Situation mit einem sehr hohen Wert eher unwahrscheinlich. Das wird eher für auch zulässig erklärt, wenn der Pegel relativ gering war (weit unter 1,1) und als Wiederholungstäter aufgefallen ist.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ja genau...immer feste druff! 🙄Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Hast du dir redlich verdient die MPU. Eigentlich solltest du nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen, alkoholisiert Autofahren ist wirklich unterste Schublade, der dreckigste Dreck, den man machen kann. Ich wünsch dir möglichst viele Hürden auf dem Weg zur Fahrerlaubnis 😉
Naja, wenn sich jemand, der wegen Alk den Führerschein weg hat, immer noch in der Woche tüchtig einen kippt --- ob das die beste Idee ist, wenn so jemand wieder auf der Straße unterwegs ist?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Naja, wenn sich jemand, der wegen Alk den Führerschein weg hat, immer noch in der Woche tüchtig einen kippt --- ob das die beste Idee ist, wenn so jemand wieder auf der Straße unterwegs ist?
Das wird ja auch nicht passieren, da er die fällige MPU so auf keinen Fall bestehen wird. Aber hier dumpf zu fordern, der TE solle nie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten ist totaler Schwachsinn (freundlicher kann ich es leider nicht formulieren), denn damit wird dem TE jegliche Fähigkeit abgesprochen, aus eigenen Fehlern zu lernen und sich zu verändern. Und wer anderen dies abspricht, der stellt sich selbst kein besonders gutes Zeugnis aus. Davon abgesehen haben solche Äußerungen in einem Thread nichts zu suchen, da sie den Fragesteller lediglich verurteilen, ihm aber in keinster Weise helfen.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
erster Vorfall mit Auffälligkeit???
Dann könntest Du evtl. Glück haben.
Absolut ausgeschlossen
Zitat:
Normalerweise bekommst Du bei Antragsstellung alles Weitere gesagt
Nein, es wird aufgrund der Antragstellung, also erst danach entschieden.
Die können doch keine Maßnahme anordnen, wenn für die Anordnung kein Anlass vor liegt und der Anlass ist erst der Antrag.
Man kann sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vorab machen und in einem direkten Gespräch dann nach eventuellen Auflagen fragen, wenn man einen Antrag stellen würde und würde dies dann mündlich, vorab und unverbindlich erfahren.
Brauch man hier aber nicht, ab 1,6 ist nichts zu klären.
Zitat:
evtl. macht der Sachbearbeiter hier ne Ausnahme??
Ausgeschlossen,
ab 1,6 ist die MPU gesetzlich vorgeschrieben und ohne jeden Entscheidunsgspielraum für die Fahrerlaubnisbehörde.
Es kann nur ein Fehler gemacht werden, in dem die MPU-Auflage vergessen wird auszusprechen. Aber Fehler sind korrigierbar. Die MPU-Auflage kann jederzeit nachverlangt werden, selbst nach einer erfolgten Neuerteilung.
Die Fristen, nach denen eine MPU-Anordnung nicht mehr (nachträglich) angeordnet werden kann sind 15 Jahre ab Entzug oder oder 10 Jahre nach Neuantrag, je nach dem, was später eintritt.
Wenn hier 2012 entzogen wurde, dann kann bis 2027 eine MPU angeordnet werden, auch noch nachträglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fehler einer Behörde.
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Naja, wenn sich jemand, der wegen Alk den Führerschein weg hat, immer noch in der Woche tüchtig einen kippt --- ob das die beste Idee ist, wenn so jemand wieder auf der Straße unterwegs ist?Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ja genau...immer feste druff! 🙄
Hat geschrieben das er was getrunken hat. Das er einen tuechtigen gekippt hat lese ich nirgens. Ich hatte gestern abend ein glas rotwein. Meine Aussage waere nun auch das ich gestern was getrunken hab. Hab ich nun auch kraeftig einen gekippt? 😉