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07er am Abgrund

Themenstarteram 22. April 2003 um 12:27

So nun muß aber auch langsam dieses Forum hier mit dem Topthema Nr. 1 der Oldie und US-Car Freunde infiziert werden.

Eine neue Hiobsbotschaft der woll seit jahrzenten unfähigsten Regierung macht in der neuen Ausgabe der Oldtimer Markt von sich reden.

Die 07er Nummer wird höchst wahrscheinlich abgeschafft.

Hurra meine hubraumstarken Youngtimer werden damit zum unverkäuflichen,unfahrbahren (legal ist klar) Sondermüll.

Wollen wir uns das so einfach gefallen lassen?

Wollen wir darauf warten das unsere Oldtimerclubvertretungsorgansitionen die schon mit einigen fragwürdigen Aktionen von sich reden gemacht haben die Sache alleine in die Hand nehmen?

Jetzt heißt es anpacken und sich wehren,am besten nicht nur die die eine rote Nummer haben sondern alle die was mit alten Karren zu schaffen haben.

Den vielleicht stellt ja als nächstes einer fest dass die Steuern für das H-Kennzeichen zu niedrig sind oder Autos die älter als 10 Jahre sind alle drei Monate zum TÜV sollen oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Jetzt geht es einfach um mehr als nur um die rote Nummer ,sondern dennen da oben im Reich der Ahnungslosigkeit mal zu zeigen das wir keine geistig minderbemittelten Messis sind.

Mit frustierten Nachostergrüßen

Supersoul

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40 Antworten

Moin,

Ja wieso denn bescheuert ...

Um es mal auf den Punkt zu bringen ... diese Form wäre für alle die beste, sogar für die Verwaltung, da es so für Vater Staat erstaunlicherweise billiger wäre.

Ich habe keine 07ner Nummer, da ich mit den Beschränkungen nicht zurechtkäme. Ich hatte ein Saisonkennzeichen und hab die paar Euros Steuern auch gerne mehr bezahlt und konnte dafür dann bedenkenlos mit dem Auto zur Eisdiele fahren, ich kann mir halt nicht drei permanent zugelassene Autos erlauben ;-)

Gruß Kester

ich glaub, da muss mal was klargestellt werden.

1.)

thema "wartungsfahrt": da nicht näher definiert ist, was eine erhaltungsfahrt ist, wieoft man die unternehmen darf, wohin, usw. kann der nutzer des 07 fast alles als wartungsfahrt auslegen. das ist so. wer eine wartungsfahrt zum aldi macht.....warum nicht? ärger gibt es deswegen nicht, wenn der eigentliche sinn eine "wartungsfahrt" ist. dann hat man eben zum aldi einen abstecher gemacht. selbiges gilt natürlich für sonntagsfahrten.

oder nehmen wir einen club. man gründet mit einem freund der ein kfz mit 07 besitzt einfach eine GbR, zack, hat man den club. mit dem bin ich dann jeden mit dem "club" unterwegs. kein problem.

2.)

was du zur versicherung sagst ist einfach nicht richtig. was soll ich da jetzt gegenargumentieren. es ist schlichtweg falsch, basta.

de facto handelt es sich auch nicht um missbrauch wenn man die lücken einer verordnung ausnutzt. was anderes passiert mit dem 07 gar nicht. von missbrauch kann da gar keine rede sein.

und um mal vorzubeugen, ich würd hier ohne hintergrund schwafeln....

ich bin jurist und zudem auch noch bei einer versicherungsgesellschaft angestellt.

Zitat:

Original geschrieben von dreamy

ich glaub, da muss mal was klargestellt werden.

1.)

thema "wartungsfahrt": da nicht näher definiert ist, was eine erhaltungsfahrt ist, wieoft man die unternehmen darf, wohin, usw. kann der nutzer des 07 fast alles als wartungsfahrt auslegen. das ist so. wer eine wartungsfahrt zum aldi macht.....warum nicht? ärger gibt es deswegen nicht, wenn der eigentliche sinn eine "wartungsfahrt" ist. dann hat man eben zum aldi einen abstecher gemacht. selbiges gilt natürlich für sonntagsfahrten.

Hi.

Zumindest den o.g. Punkt kann ich zunichte machen. In einer Ausgabe von Motor-Klassik wurde vor ca. 2 Jahren berichtet, das ein Opel-Diplomat-Fahrer wegen Steuerhinterziehung angezeigt wurde.

Grund: Er fuhr morgens mit dem Auto zur Arbeit weil er -nachweisbar- mittags einen Termin für den Diplo. in einer Werkstatt hatte. Es wurde argumentiert, das er erst ca. 30 Km zurück hätte fahren müssen, um seinen Opel von zuhause aus in die Werkstatt zu fahren. Wären also, abgesehen von der verfahrenen Zeit, 60 Km für die Katz oder doch nur für Papa Staat´s Haushaltssäckel?!

Im weiteren Verlauf u. a. mit dem Deuvet, wurde auch von diesem "vorgeschlagen" selbst Probefahrten(!) mit einem Hund zu unterlassen, weil das nie eine Probefahrt sein könnte.

(So lustig es sich jetzt anhört: Ich hatte mal einen Hund -lange vor der roten Nr.- der beim arbeiten am Auto immer mit der Nase dabei sein mußte. Und stand der Kofferraum offen war er im Auto. Selbstverständlich wäre er auch bei Probefahrten dabei gewesen. Und wie hätte ich das dann erklären sollen?)

Und dann willst du zu einem Aldi fahren...?!

Gruß,

Mario

anzeigen kann man jeden.....

interessant ist was aus der sache mit dem diplo-fahrer wurde? weißt du das?

Nee, zu dieser Zeit war ja alles grade erst mal anlaufen. Motor-Klassik wollte aber am Ball bleiben. Müßte mal nachlesen ob und was passiert ist.

Habe zwar ein ABO aber aus Zeitgründen hänge ich ca. 2 Jahre(!) mit dem lesen hinterher.:(

 

Gruß,

Mario

Moin,

Zu Wartungsfahrten, Clubveranstaltungen und Einkaufen ...

Es gilt : §28 STVZO und 49. Ausnahmeverordnung. (Das hier ist ein gerichtlicher Kommentar, nicht der Gesetzestext !)

Zitat :

Für Fahrzeuge, die an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen, können rote Kennzeichen (07) ausgegeben werden. Daneben dürfen mit den benannten Fahrzeugen auch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Die Fahrzeuge bzw. Kennzeichenhalter müssen die weiteren Vorraussetzungen des §28 STVZO erfüllen (Zuverlässigkeit, Einhaltung der Pflichten bzgl. Fahrtenaufzeichnung, Verwendung und bestimmungsmässiger Gebrauch der Kennzeichen.

Die Fahrzeuge müssen mehr als 20 Jahre alt oder nur noch in sehr Begrenzter Anzahl (0,1% der Gesamtproduktion) vorhanden sein und dürfen nicht mehr im normalen Strassenverkehr, sondern nur noch auf Oldtimerveranstaltungen eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge sind keine üblichen Beförderungsmittel, sondern Gegenstände der Pflege von Automobiltradition und technischem Kulturgut.

Dabei muss das Fahrzeug an Veranstaltungen teilnehmen, nicht der Halter des Fahrzeuges.

Die 49. AVO spricht von Veranstaltungen , die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege kraftfahrtzeugtechnischem Kulturgut dienen. Die Darstellung kann sich daher nicht auf mehr oder weniger interne Veranstaltungen eines Clubs oder Vereines beziehen, sondern muss eine öffentlich ausgeschriebene bzw. angekündigte Veranstaltung eines Vereines im Rahmen des 49. AVO sein. Es ist daher eine Nennung, Anmeldung, Teilnahmenachweis oder Veranstaltungsausweis bei jeder Befassung vorzulegen.

Es ist davon auszugehen, daß diese Fahrzeuge sorgfältig gewartet und gepflegt werden und somit auch den Bau- und Beschaffenheitsvorschriften nachkommen, die seinerzeit für sie gegolten haben und deren Erfüllung die Übergangsvorschriften in § 72 Abs 2 StVZO in der Regel auch für die Gegenwart einräumen und genügen lassen. Es kann hierbei unterstellt werden, daß die wichtigsten Standards der Verkehrssicherheit (Bremsen, Lenkung, Reifen, Beleuchtung) gegeben sind. Der Halter des Kennzeichens bestätigt durch Entgegennahme des speziellen Fahrzeugscheines seine Kenntnis dieser Vorschriften.

Der Rest des Kommentares befasst sich mit der Führung des Fahrtenbuches.

*

Und der Gesetzestext :

§ 1

(1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

(2) Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden, und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.

(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.

*

Verstöße gegen diese Auflagen sind im Sinne von §18 STVZO Ordnungswidrigkeiten und können zeitgleich Straftaten gemäß §1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG sein. (Laut Bundesministerium für den Verkehr)

*

Solange Du durchkommst, schön und Gut. Kommst Du nicht durch, sieht es düster aus. So wischiwaschi ist die Formulierung gar nicht, wie sie sich so gerne geredet wird. Der Interpretationsspielraum wurde durch Gerichte auch schon festgelegt. Solange sich niemand dafür interessiert, hast Du schlicht Glück. Problematisch wird es bei einem Unfall mit vorhandensein von Alditüten.

Zu der Versicherungsfrage ist der jeweils einzelne Vertrag massgeblich, den man genau lesen sollte. Mein Vater hatte als Makler bereits einen Fall, (mit Roter 07ner Nummer) als an einem Jaguar nicht zugelassene Speichenräder montiert waren, das die Versicherung sich nach einem Schaden, einen Teil des Schadens vom Halter zurückholte, eben mit der Begründung der nicht zugelassenen Felgen. Wie du aus dem Kommentar oben entnehmen kannst, räumte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einer Klage wenig Chancen ein.

Stammtischweisheiten sind leider nicht immer der Weisheit letzter Schluss, gerade mit ihrer Exaktheit. Leider zählt im härtesten Fall nicht DEINE Interpretation des Gesetzestext, sondern die von Richtern/Juristen etc. pp. Und es darauf ankommen zu lassen, kann sehr teuer werden. Ich ziehe es daher vor, mich von dem 07ner Kennzeichen weit zu entfernen.

Einen Schönen Tag noch

Gruß Kester

hinsichtlich der bermerkung"stammtischweisheiten"

untermauerte ich extra in meinem vorangegangenen posting dass ich jurist bin.

insofern geb ich auch das mit dem "lies mal richtig" gern zurück.

zum beispiel mit den felgen, das du nennst:

ich hätte es auf eine klage ankommen lassen. ich glaube kaum, dass es der versicherungsgesellschaft gelungen wäre, einen kausalzusammenhang zwischen schaden und felgen herstellen zu können. das wäre die voraussetzung für einen regress gewesen.

 

im übrigen hat das vorhandensein von alditüten keinen einfluss auf die frage des regresses der versicherung bei einem unfall.

ausserdem ist es nicht unbedeutend, WELCHES gericht sich mit der thematik befasst hat. da gibt es schon unterschiede ob ein hinterwald amtsgericht oder eine weitaus höhere instanz urteilt.

und maßgebliche urteile (eines olg o.ä.) zu dem thema gibt es noch nicht viele.

versicherungsbedingungen für 07 ´er kennzeichen:

unterschiede in den haftpflichtverträgen gibt es bis auf die deckungssummen keine. die allgemeinen versicherungsbedingungen sind vom BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) allgemein geregelt und abgesegnet worden und sind bei jeder Versicherungsgesellschaft die selben.

ups! Kester, da fühlt sich aber jemand angesprochen u. auf die Füße getreten. ;) :)

Themenstarteram 28. April 2003 um 14:15

Gesetzestreue

 

Die Lösung wäre doch einfach um der Gesetzeslage Rechnung zu tragen,meine nicht ganz erstgemeinte (oder vielleicht doch?)Patentlösung:

Laßt uns einfach mehr Treffen ausrufen,ob einer kommt spielt ja keine Rolle.

Z.B ab 30000 Einwohner Städte ,an mindestens 4 Tagen die Woche, auf mindestens vier verschiedenen Plätzen.

Das ganze dann pro 100000 Einwohner langsam um den Faktor 2 steigern.

Dann ist doch nach kurzer Zeit ein Fläschendeckendes Netz von anberaumten Treffen vorhanden bei dem mindestens ein Treffen an einem Mc-Do ist oder in der nähe vom Aldi.

Gruß Supersoul

@ supersoul

:) die Idee finde ich gut :D

Aber stell dir mal vor, es ist ein (echtes) Treffen und keiner geht hin... ?!;)

Gruß,

Mario

Themenstarteram 28. April 2003 um 14:45

Hallo MC Lux.

Ich glaube nicht das ein Treffen auf dem z.b. Baumarktparkplatz oder bei Ikea eine ernstzunehmende Konkurenz zu gut eingespielten traditionelen Veranstaltungen wäre.

Die einzige Sorge die ich habe ist das bei solchen von mir vorgeschlagenen regionalisierten Treffen sich wohlmöglich neue Kontakte in der Oldiescenne auftun.

Nicht auszudenken was dabei passieren würde wenn sich plötzlich,z.b. Ferrarifahrer mit Taunusfahrer oder US-Car mit Porschefahrer oder Opel mit Käferfahrer anfreunden würden und dadurch wohlmöglich die geflegten Vorurteile die man hatte aufeinmal futsch sind und sich alle mal einig sind.

Die Vorstellung wäre ja furchtbar.

Supersoul

:D:D

:D Unvorstellbar ;)

Aber mal im ernst. Genau an so etwas bin ich bzw. sind wir am erarbeiten. Wir versuchen grad eine Young- & Oldtimer IG mit gemischten KFZ zusammen zustellen.

Im Moment sind wir zwar noch ein wenig BMW-Kopflastig aber das wird wohl schon noch werden. Ist jedenfalls recht lustig. Und genau das soll es ja auch sein.

Themenstarteram 28. April 2003 um 15:08

Wenn wir es schaffen könnten auch nur die hälfte aller Old-und Youngtimerfahrer aller Marken auch nur annähernd zusammen zubringen oder wenigstens ein wenig Respekt voreinander zu lerren, dann hätten wir eine Lobby die noch ganz andere Sachen,als 07er Nummern oder H-Zulassungsbestimmungen zu ihren gunsten beinflussen könnte.

Vielleicht schweißt ja der Kampf um bessere Rahmenbedingungen für die Oldtimerfahrer uns alle mal zusammen.

Wenn man mal die Zulassungsstatistik des KBA sieht was an Fahrzeugmengen (zwar verschwindent gering gegenüber dem Rest) die die 20 Jahre ab Erstzulassung erreicht haben, stelle ich fest das die Oldtimerei Zukunft hat, um Nachwuchs wie in anderen Interssengemeinschaften brauchen wir Oldtimerliebhaber uns keine Sorgen machen.

Die Idee von den gemischten IGs find ich sehr gut in meiner Region (K/BN/SU/WW) habe ich aber noch keine solche bemerkt.

Wer mich eines besseren belehren will gerne.

Supersoul

Moin,

Ich glaube diese Statistik wird sich auch wieder etwas erholen, was die älteren Fahrzeuge betrifft. Der große Kahlschlag durch die emissionsabhängige KFZ-Steuer, oder auch Strafsteuer *fg*, ist ja in dem Mass vorbei. Es sei denn, den Herren fällt wieder was ganz neues ein.

Iss aber nur ne Mutmassung, ich glaube halt daran *grins*

Gruß Kester

...vieleicht eine Altautosonderabgabe für alle die sich dem Neuwagenkauf verweigern und dem Staat die darauf anfallende Mwst vorenthalten, die den Banken die Zinsen für die Kredite verweigern die der armen Autoindustrie Gewinne vorenthalten die sie für Prestigeobjekte ala´ Pheaton benötigen...

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