0,5% Versteuerung Gewerbeleasing Nachweis ab 2023

Guten Tag,

aus dem Koalitionsvertrag geht hervor, dass ab 2023 nachgewiesen werden muss, dass mindestens 50% der Fahrten elektrisch gefahren wurden muss um in den Genuss, der 0,5% Versteuerung im Gewerbebereich zu kommen.

Da ich gerade einen Hybrid bestellen möchte und dieser voraussichtlich erst Ende 2022 geliefert wird, beginnt für mich der Spaß erst so richtig ab 2023.

Ein wesentlicher Grund für die Bestellung ist aber die 0,5% Versteuerung. Geplant ist den Wagen grundsätzlich primär nicht elektrisch zu fahren. Nun meine konkrete Frage - auf welche Weise kann so ein Nachweis überhaupt erbracht werden?

Im Falle des Hochsetzens von 0,5% auf 1% ist das Privatleasing für mich vermutlich fast attraktiver.

Mir fehlen hier leider die technischen Kenntnisse um dies zu beurteilen.

Beste Grüße und vielen Dank!

84 Antworten

Zitat:

@DG89 schrieb am 1. Dezember 2021 um 10:05:08 Uhr:


Guten Morgen Zusammen,

mich würde einmal interessieren, ob bei einer Anhebung der Versteuerung von 0,5 auf 1% nur die Neuanmeldungen ab diesem Zeitpunkt betroffen sind oder ob das dann für alle angewandt wird, z.B. auch für einen Hybrid der 2021 zugelassen und für 4 Jahre geleast wurde.
Wusste nich wie ich es für eine Forumssuche formulieren soll daher dachte ich ich frag mal an dieser Stelle.

Der Koalitionsvertrag spricht von "neu zugelassenen Fahrzeugen".

Koalitionsvertrag

Die Diskussion hier ist, wie ich finde, grundlegend falsch. Vor allem in Bezug auf die bisherige Regelung und die Meinung "es ist richtig so, weil viele diese Autos gar nicht so nutzen".
Der reduzierte Satz von 0,5% war aber damals eingeführt, weil Elektro und PHEV Fahrzeuge i.d.R. um einiges teurer waren und es immer noch teilweise sind (vor allem der Bruttolistenneupreis, um den es ja bei der pauschalen Versteuerung geht). Dadurch hat der Gesetzgeber im Gegenzug die Unternehmen steuerlich entlastet, um einen Anreiz in Richtung PHEV oder BEV Autos zu schaffen. Das hat nichts mit dem Nutzungsprofil zu tun, sondern rein mit der Tatsache des höheren Preises.

Zitat:

@automatik schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:37:46 Uhr:


Die Diskussion hier ist, wie ich finde, grundlegend falsch. Vor allem in Bezug auf die bisherige Regelung und die Meinung "es ist richtig so, weil viele diese Autos gar nicht so nutzen".
Der reduzierte Satz von 0,5% war aber damals eingeführt, weil Elektro und PHEV Fahrzeuge i.d.R. um einiges teurer waren und es immer noch teilweise sind (vor allem der Bruttolistenneupreis, um den es ja bei der pauschalen Versteuerung geht). Dadurch hat der Gesetzgeber im Gegenzug die Unternehmen steuerlich entlastet, um einen Anreiz in Richtung PHEV oder BEV Autos zu schaffen. Das hat nichts mit dem Nutzungsprofil zu tun, sondern rein mit der Tatsache des höheren Preises.

Also ich habe leider nicht den Glauben an den "barmherzigen Samariter der Gewerbetreibenden in Person des Gesetzgebers" und der "Ermöglichung des leider teuren Fahrzeuges für die armen Firmen und Mitarbeiter". Es geht allein darum, dass die E-Fahrzeuge ja schon mit Förderungen nur knapp sich rechnen können. Ohne Förderung würden die Dinger bei den Händlern stehen bleiben und keiner würde den Kram haben wollen. Es geht ganz allein nur darum: wie bekommen wir die E-Fahrzeuge zur lokalen CO2-Reduktion auf die Straße, die sich mit ihren Kaufpreisen und Nachteilen sonst keiner ans Bein binden würde? Und da es genau darum geht, finde ich es richtig wenn kontrolliert wird, ob der geförderte PlugIn überhaupt in diesem Sinne genutzt wird - oder nicht etwa am Ende doch mehr raushaut als es der Diesel getan hätte. Den Nutzern ist das nämlich oft total egal - Tankkarte, schnell tanken, weiter. Vorteil mitnehmen.

Keine Ahnung wie sich der Gebrauchtwagenmarkt bei Hybriden und Elektros in Zukunft verhalten wird, aber wie du ja richtig schreibst - ohne Förderung und Zugeständnissen wie die 0,5% Geschichte, bleiben die Dinger bei den Händlern stehen und es gäbe gar keinen Gebrauchtwagenmarkt, oder nur einen sehr Kleinen.

Nicht jeder will nen Neuwagen oder kann sich einen leisten, die ganzen Autokäufer die sich nach 2-3 Jahre alten Fahrzeugen umsehen musst mitmehmen. Dafür muss ein Markt geschaffen werden. Über die Hebel dafür lässt sich aber natürlich streiten 🙂

Ähnliche Themen

na zumindest Vollhybride von Zb Toyota und Honda sind sehr wertstabil. Bei reinen E-Fahrzeugen habe ich die Wahrnehmung, dass der Werterhalt - Tesla mal ausgenommen - eher mäßig ist.

Ich wage mal die Behauptung, dass 70-80 % der hybrid Fahrzeuge der Hersteller Audi, BMW und Mercedes ohne den Steuervorteil nicht gekauft worden wären.

Was macht es für einen Dienstwagenfahrer für einen Sinn, sich den Aufwand mit Laden zu Hause zu machen, wenn es keinen Steuervorteil gibt.

Bei den meisten Firmen wird es wohl so sein, dass die private Ladung nur pauschal abgegolten wird (35 € sind steuerfrei machbar ohne Nachweis). Bei 1% versteuerung fahr ich halt wieder Diesel und spare mir den Aufwand.

Zitat:

@nielssge schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:46:03 Uhr:


Ich wage mal die Behauptung, dass 70-80 % der hybrid Fahrzeuge der Hersteller Audi, BMW und Mercedes ohne den Steuervorteil nicht gekauft worden wären.

Richtig. Warum soll man mehr Geld für ein Fahrzeug ausgeben, dass zusätzliche potentiell fehleranfällige Komponenten an Bord hat?

Zitat:

Was macht es für einen Dienstwagenfahrer für einen Sinn, sich den Aufwand mit Laden zu Hause zu machen, wenn es keinen Steuervorteil gibt.

Welcher Aufwand? Stromzähler an die Steckdose, Ladekabel an den Stromzähler, 1x monatlich oder quartalsweise ablesen und abrechnen.

So könnte es sein…ist es aber nicht durchgängig. Auf der Betriebsversammlung eines Großkonzerns (Namen werden natürlich nicht genannt) wurde kürzlich darüber berichtet, dass 30% aller Hybrid-Dienstwagen (nur der Innendienst kann diese bestellen) ohne jegliche Nutzung des Ladekabels (o-Ton „Original verpackt zurückgegeben“) nach Leasingende wieder zurückgegeben wurden…

Woran das lag - ggf. fehlender Ladewille/-möglichkeit zu Hause und/oder am Dienstsitz - sei dahingestellt.

Auch das ist sicher nicht zu extrapolieren. Fakt ist jedoch, dass ein Hybrid auch entgegen der gedachten Nutzung genutzt wird von Leuten…und da stellt sich die Frage, wenn man das Laden nicht kann/will, warum hat man ihn sich zugelegt/ausgesucht? Sofern kein Zwang durch beschränkte Auswahl auf ausschließlich Hybrid existieren sollte, ist die verbleibende Antwort wohl offenkundig, was die Triebfeder war oder ist.

Just my 2 cents

Viele Grüße

Wenn man eine Wallbox mit integriertem Ladekabel zu Hause hat. Wozu genau brauche ich dann das mitglieferte Kabel mit Schukostecker? Die Aussage ist komplett sinnlos.

Zitat:

@Boz schrieb am 8. Dezember 2021 um 08:14:28 Uhr:


So könnte es sein…ist es aber nicht durchgängig. Auf der Betriebsversammlung eines Großkonzerns (Namen werden natürlich nicht genannt) wurde kürzlich darüber berichtet, dass 30% aller Hybrid-Dienstwagen (nur der Innendienst kann diese bestellen) ohne jegliche Nutzung des Ladekabels (o-Ton „Original verpackt zurückgegeben“) nach Leasingende wieder zurückgegeben wurden…

Woran das lag - ggf. fehlender Ladewille/-möglichkeit zu Hause und/oder am Dienstsitz - sei dahingestellt.

Auch das ist sicher nicht zu extrapolieren. Fakt ist jedoch, dass ein Hybrid auch entgegen der gedachten Nutzung genutzt wird von Leuten…und da stellt sich die Frage, wenn man das Laden nicht kann/will, warum hat man ihn sich zugelegt/ausgesucht? Sofern kein Zwang durch beschränkte Auswahl auf ausschließlich Hybrid existieren sollte, ist die verbleibende Antwort wohl offenkundig, was die Triebfeder war oder ist.

Just my 2 cents

Viele Grüße

Und was ist genau daran verwerflich, ein hybrid wegen 0,5 % Versteuerung zu wählen?

Eigentlich alles. Es ist weder sinnvoll, noch ökologisch, noch ökonomisch. Das ist auch der Grund, wieso die Besteuerung angepasst wird bzw. werden muss. In manchen Konzernen wurde per se zurückgerudert, da der Spritverbrauch immens gestiegen ist...

Zitat:

@tehShawn schrieb am 8. Dezember 2021 um 09:43:25 Uhr:


Wenn man eine Wallbox mit integriertem Ladekabel zu Hause hat. Wozu genau brauche ich dann das mitglieferte Kabel mit Schukostecker? Die Aussage ist komplett sinnlos.

Richtig! Nur in der Praxis großer Unternehmen wird sich dort niemand um die Stromabrechnung kümmern wollen. D.h. mit Glück gibt's die Pauschale + Tankkarte, oder eben nur die Tankkarte. Wozu das bei einigen bequemen Zeitgenossen führt ist klar...

Mich würde Eure Stellungnahme zu folgedem Beispiel interessieren:
Ich bestelle jetzt einen Plug-In Hybriden mit einer rein elektrischen Reichweite von 70 km zum 01.02.2023. Angenommen die Regelungen des Koalitionsvertrages werden 1:1 in die Tat umgesetzt würde es darauf hinauslaufen, dass das Fahrzeug zwar 0,5% versteuert werden kann (da die Neuanmeldung vor dem 08/2023 erfolgt ist) - Allerdings muss sofort nachgewiesen werden, dass mehr als 50% der zurückgelegten Strecken rein elektrisch angetrieben wurden. Bis hier hin ist alles klar, oder?
Ein eingebauter Leser/Sender übermittelt das Verhältnis zwischen rein elektrisch gefahrenen Kilometern und dem Rest an das Finanzamt, welches dem AG mitteilt dass es doch in diesem Monat eine 1% Versteuerung auf das AN-Gehalt anwenden soll, da ich nur 48% rein elektrisch geschafft habe. Habe ich mal ein Monat mit Rückenwind schaffe ich es auf die 0,5% Versteuerung und alles ist paletti. Damit das Finanzamt und der AG das ständige Hin und Her nicht ertragen können läuft es wohl darauf hinaus, dass das ganze Jahr über die 0,5% Besteuerung gilt - am Ende vom Jahr droht dann eine saftige Nachzahlung.

Ich weiß nicht wie andere Erfahrungen sind, aber nach knapp 3 Jahren und 60.000 km unterwegs mit einem Volvo V60 T8 (Plug-In Hybrid) kann ich sagen, dass hin und wieder der Motor durch die unterschiedlichsten Gründe unbeabsichtigt anspringt (Aufwärmung des Motors, Standheizung, Überholvorgang etc.). Auch wenn ich jeden Arbeitstag den Akku auf 100% laden kann, schaffe ich keine 50% rein elektrisch zurückgelegte Strecken. Ich verringere den Durchschnittsverbrauch und somit die Co-2-Emmissionen soweit, dass ich im Vergleich zu reinen Verbrennern einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leiste, ja. Aber mit einem Plug-In Hybriden (E-Motorleistung von vielleicht sogar 120 PS auf ca. 2 t Gewicht) eine halbe Strecke so zu tun als wäre er ein reines E-Auto mit mind. 250 PS halte ich für sehr bedenklich. Meiner Meinung nach ist es nur möglich diese Regelung zu erfüllen, wenn man einen kurzen Arbeitsweg ohne Steigung oder Autobahnabschnitten hat. Und da greift wieder ein anderer Grundsatz der heutigen Politik, die fehlende Gleichberechtigung.

Ich denke fairer wäre es, die Besteuerung einfach an die tatsächlich elektrisch prozentual gefahrenen Kilometer zu koppeln statt der harten Grene bei 50%. Also wer nur 48% elektrisch schafft, versteuer dann halt 0,52. Wer 75 elektrisch schafft dann 0,25 (wie bei einem rein elektrischen). Weniger als 0,25 geht nicht. Obs so kommt, weiß ich natürlich nicht. Hoffen wir es mal. In so einen Koalitionsvertrag wird ja in sehr kurzer Zeit sehr viel reingeschrieben. Wenn man dann bei der Umsetzung ist, kann man da hoffentlich nochmal intensiver drüber nachdenken…

Die Verwaltung von diesem Unsinn wird ein Vielfaches der zusätzlichen Steuereinnahmen kosten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen