0,5% Versteuerung Gewerbeleasing Nachweis ab 2023
Guten Tag,
aus dem Koalitionsvertrag geht hervor, dass ab 2023 nachgewiesen werden muss, dass mindestens 50% der Fahrten elektrisch gefahren wurden muss um in den Genuss, der 0,5% Versteuerung im Gewerbebereich zu kommen.
Da ich gerade einen Hybrid bestellen möchte und dieser voraussichtlich erst Ende 2022 geliefert wird, beginnt für mich der Spaß erst so richtig ab 2023.
Ein wesentlicher Grund für die Bestellung ist aber die 0,5% Versteuerung. Geplant ist den Wagen grundsätzlich primär nicht elektrisch zu fahren. Nun meine konkrete Frage - auf welche Weise kann so ein Nachweis überhaupt erbracht werden?
Im Falle des Hochsetzens von 0,5% auf 1% ist das Privatleasing für mich vermutlich fast attraktiver.
Mir fehlen hier leider die technischen Kenntnisse um dies zu beurteilen.
Beste Grüße und vielen Dank!
84 Antworten
Zitat:
@RAAS schrieb am 26. November 2021 um 08:56:49 Uhr:
Werden mir im Fahrtenbuch 2x ein Fehler nachgewiesen ... muss halt rückwirkend 1% versteuert werden.
Was für ein Unsinn! Kannst Du bitte mal ein Urteil des BFH oder eines anderen Gerichts zeigen, dass das so postuliert hat?
Ich fahre seit 2008 meine Fahrzeuge mit elektronischem Fahrtenbuch und bei einer Außenprüfung wurden 24 (!!!) Fahrten bemängelt. Davon konnten 19 Fahrten entsprechend begründet werden. Somit blieben 5 Fahrten tatsächlich "strittig"
Long story short:
- Dein Steuerberater handelt mit dem Finanzamt einfach eine Pönale in Form einer Steuerrückzahlung aus und gut ist es!
"bzw. das Fahrtenbuch vom Finanzamt gänzlich nicht akzeptiert, dann "
Genau - nur wenn das FA tatsächlich das FB nicht akzeptiert, wird es richtig teuer; aber das ist nicht von der quantitativen Fehlerquote abhängig, sondern i. d. R. von der Intelligenz Deines Steuerberaters 🙂
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 26. November 2021 um 12:28:55 Uhr:
zu 4.
es rechnet sich ganz einfach deshalb, weil Du für Deine 300€ Versteuerung (ich nehme jetzt den Betrag einfach ungeprüft, aber dafür müsste der Wagen ja schon recht teuer sein BLP) ja nicht nur den Wagen bekommst. Tanken, Versicherung, Wartung, Reifen, Schäden, Leihwagen - alles nicht Deine Sache. Wenn nicht gerade ein absurd hoher Arbeitsweg zu versteuern ist, ist das Dienstfahrzeug immer günstiger als sich selbst einen Wagen zu kaufen und alles zu bezahlen. An unserem letzten Dienstfahrzeug habe ich einen Schaden iHv € 7800 verursacht (mann, das geht schnell). Und habe nichts damit zu tun, außer dass ich aufschreiben muss "beim Einfahren aufs Grundstück am zuschwingenden Hoftor entlang gekratzt."Du fährst keinen Leon Cupra für 300€ im Monat
Leasingrate 187 EUR => kann abgesetzt werden => 100EUR bei mir
zu versteuerndes Einkommen bei 0,5% 220EURO => 100EUR Steuerlast bei mir => In Summe 200EUR
zu versteuerndes Einkommen bei 1% 440EURO => 200EUR Steuerlast Bei mir => In Summe 300EUR
So war meine Rechnung. Der Punkt mit der Versicherung, Reifen etc. ist nicht von der Hand zu weisen, das kann ich dann über meine Firma abschreiben
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 26. November 2021 um 12:52:05 Uhr:
Weiterhin ist die tatsächliche Leasingrate oftmals geschönt, da die Bafa-Prämie mit einkalkuliert worden ist.300,- Euro für einen Cupra war bis vor kurzem realistisch. Mit 24M Laufzeit und Bafa als Anzahlung.
Geht es eigentlich um einen Dienstwagen von deinem Arbeitgeber oder bist du Einzelunternehmer?
Ja die Bafa habe ich mit reingerechnet. Das Autohaus würde mir einen Passus mitgeben, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Wagen nicht vor 2023 ausgeliefert wird und damit ggf. die Prämie wegfällt. Damit ist das Risiko ganz gut vom Tisch.
Stimmt, das hätte ich dazu schreiben sollen. Bin Einzelunternehmer. Im nächsten Jahr aber als Geschäftsführender Gesellschafter in einer GmbH tätig. Daher dann irgendwie auch Dienstwagen vom Arbeitgeber.
Wenn der Staat einen Anreiz in Form von 0,5% versteuerung vergibt kann man den auch nutzen, unabhängig davon ob man ständig elektrisch lädt.
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Zitat:
"zu versteuerndes Einkommen bei 1% 440EURO => 200EUR Steuerlast Bei mir => In Summe 300EUR"
Das wäre aber nur der Fall, wenn Du in der Progression bereits bei 42% + Soli liegen würdest.
Das wäre bei Single-Haushalten ~57.000,00 und bei Ehepaaren 116.000,00 € (Brutto).
Einen Teil der durch die 1% verursachte Steuerlast holst Du dir in Form Deiner Steuerklärung über die KM-Pauschale wieder zurück.
Wenn Du tatsächlich in der oben genannten Region liegen würdest, sollten Dir die 200,00 € / Monat nicht wirklich weh tun im Verhältnis zu den zuvor genannten Vorteilen.
Zitat:
@uricken schrieb am 26. November 2021 um 14:34:20 Uhr:
Zitat:
"zu versteuerndes Einkommen bei 1% 440EURO => 200EUR Steuerlast Bei mir => In Summe 300EUR"Das wäre aber nur der Fall, wenn Du in der Progression bereits bei 42% + Soli liegen würdest.
Das wäre bei Single-Haushalten ~57.000,00 und bei Ehepaaren 116.000,00 € (Brutto).Einen Teil der durch die 1% verursachte Steuerlast holst Du dir in Form Deiner Steuerklärung über die KM-Pauschale wieder zurück.
Wenn Du tatsächlich in der oben genannten Region liegen würdest, sollten Dir die 200,00 € / Monat nicht wirklich weh tun im Verhältnis zu den zuvor genannten Vorteilen.
Da liege ich, respektive sogar noch höher. Ob das weh tut sei eine andere Frage, prozentual ist der Unterschied den man für das Auto ausgibt schon nicht unerheblich.
Die KM-Pauschale kann ich als Selbstständiger doch sicherlich nicht mehr geltend machen, oder?
Schließlich reiche ich ja bereits die Tankbelege als Aufwendungen ein. Daher kann ich doch keine KM Pauschale mehr geltend machen?
Zitat:
@nielssge schrieb am 26. November 2021 um 14:25:28 Uhr:
Wenn der Staat einen Anreiz in Form von 0,5% versteuerung vergibt kann man den auch nutzen, unabhängig davon ob man ständig elektrisch lädt.
Und genau das soll ja uU geändert werden. Um eben zu vermeiden dass die Vergünstigungen abgegriffen werden für nix. Denn dass der Wagen nicht elektrisch genutzt wird ist ja nicht im Sinne des Erfinders - dann könnten Vollhybrid die selbe Förderung erhalten.
Zitat:
"Die KM-Pauschale kann ich als Selbstständiger doch sicherlich nicht mehr geltend machen, oder?"
Doch, das kannst Du, wenn Deine Arbeitsstätte nicht auch Deine Wohnstätte ist.
Das machst Du über Deine Steuererklärung ganz normal geltend.
https://selbststaendigen.info/suche-im-ratgeber/?lnk=d54b7c1ea713cb
Zitat:
@uricken schrieb am 26. November 2021 um 14:09:06 Uhr:
Zitat:
@RAAS schrieb am 26. November 2021 um 08:56:49 Uhr:
Werden mir im Fahrtenbuch 2x ein Fehler nachgewiesen ... muss halt rückwirkend 1% versteuert werden.
Was für ein Unsinn! Kannst Du bitte mal ein Urteil des BFH oder eines anderen Gerichts zeigen, dass das so postuliert hat?
Ich fahre seit 2008 meine Fahrzeuge mit elektronischem Fahrtenbuch und bei einer Außenprüfung wurden 24 (!!!) Fahrten bemängelt. Davon konnten 19 Fahrten entsprechend begründet werden. Somit blieben 5 Fahrten tatsächlich "strittig"
Long story short:
- Dein Steuerberater handelt mit dem Finanzamt einfach eine Pönale in Form einer Steuerrückzahlung aus und gut ist es!"bzw. das Fahrtenbuch vom Finanzamt gänzlich nicht akzeptiert, dann "
Genau - nur wenn das FA tatsächlich das FB nicht akzeptiert, wird es richtig teuer; aber das ist nicht von der quantitativen Fehlerquote abhängig, sondern i. d. R. von der Intelligenz Deines Steuerberaters 🙂
Mit dem Finanzamt zu verhandeln, gilt es dringend zu vermeiden - egal, wer die Verhandlung führt.
Google hilft weiter und liefert reichlich. Es haben schon viele AN, AG und Selbstständige aus allen Bundesländern geklagt und allesamt vor Gericht verloren. Ich versteuere 1% (ein Hybrid ist bei mir. vollkommen sinnfrei) und habe Ruhe.
Ehe hier Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden, sollte man sich lieber an seinen Steuerberater wenden, der einem sehr genau erklären kann, wie das mit der Versteuerung des Privatanteils funktioniert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. November 2021 um 18:08:44 Uhr:
Ehe hier Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden, sollte man sich lieber an seinen Steuerberater wenden, der einem sehr genau erklären kann, wie das mit der Versteuerung des Privatanteils funktioniert.
Diese Versteuerung habe ich jeden Monat auf dem Lohnzettel, außerdem kann man sich alle Varianten im Internet rechnen lassen. Das deckt sich bei mir 100%, deshalb gehe ich mal stark von einer Verlässlichkeit aus:
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
Zitat:
@RAAS schrieb am 26. November 2021 um 18:11:55 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. November 2021 um 18:08:44 Uhr:
Ehe hier Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden, sollte man sich lieber an seinen Steuerberater wenden, der einem sehr genau erklären kann, wie das mit der Versteuerung des Privatanteils funktioniert.Diese Versteuerung habe ich jeden Monat auf dem Lohnzettel, außerdem kann man sich alle Varianten im Internet rechnen lassen. Das deckt sich bei mir 100%, deshalb gehe ich mal stark von einer Verlässlichkeit aus:
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
Ich bezog mich nicht auf Dich. Hier wird einiges durcheinander geworfen und darum ging es mir.
Guten Morgen Zusammen,
mich würde einmal interessieren, ob bei einer Anhebung der Versteuerung von 0,5 auf 1% nur die Neuanmeldungen ab diesem Zeitpunkt betroffen sind oder ob das dann für alle angewandt wird, z.B. auch für einen Hybrid der 2021 zugelassen und für 4 Jahre geleast wurde.
Wusste nich wie ich es für eine Forumssuche formulieren soll daher dachte ich ich frag mal an dieser Stelle.
Das kann aktuell wohl keiner sagen, da davon bislang nur etwas im neuen Koalitionsvertrag steht. Da steht aber immer viel drin und es wurde noch nie alles davon umgesetzt … 😉