0,5% Versteuerung gebrauchter Plugin Hybrid
Hallo zusammen,
ich überlege aktuell einen neuen Dienstwagen anzuschaffen, aus steuerlichen Gründen gerne einen Plugin Hybrid. Mit der aktuellen Regelung (über 60km oder unter 50g Co2) fallen ja leider viele raus. Bei Mobile.de werben allerdings doch einige Autohäuser, dass z.B. der Q7 55 oder der Touareq eHybrid noch für die 0,5% Versteuerung genutzt werden können.
Diese PKWs sind allesamt in 2021 zugelassen und haben damals daher die Bedingungen auch erfüllt. Heute aber ja nicht mehr. Ich habe bei mehreren Autohäusern nachgefragt und diese sagten mir, dass ich beispielsweise den Touareq kaufen kann und ihn für die 0,5% Versteuerung nutzen kann.
Die Argumentation bei denen ist, der Wagen wurde ja bereits 2021 auf den Hersteller zugelassen. In meiner Wahrnehmung geht es doch aber eigentlich um das Zulassungsdatum der eigenen Firma oder irre ich mich da? Also es wäre ja schön, wenn es so wäre, dann könnte ich einfach einen Wagen aus 2021 holen.
Vielleicht hat von euch ja jemand dazu ein genaueres Wissen 🙂
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
38 Antworten
Hallo Hydrou
Vielleicht bin ich in diesem Bereich minderbemittelt, für mich war das Anschaffungsjahr das Jahr in dem die Firma das Fahrzeug kauft - was in meinen Falle jetzt 2023 wäre und ab diesem Jahr gibt es doch nur für Hybrid die Lösung wenn man es (vorausgesetzt ich verstehe Annschaffubgsjahr richtig) nur bis 2022 diese 0,5 Regelung?
Das war diskutiert worden, ist dann aber dank FDP nicht umgesetzt worden.
@ulinet das war die Bafa Förderung für Hybride, die gibt es seit 1.1.23 nicht mehr.
Die 0,5 % Regelung ist momentan bis 2030 gesichert…
1. danke an Hydrou- damit weiß ich, dass mit dieser Variante ich einen Hybrid aus 2022 kaufen kann und diesen (sofern aktuellen Bedingungen von 80 km erfüllt) mit der 0,5 Regelung funktioniert
2. Wen ich Hanuse richtig verstehe, könnte auch einen neuen Hybrid bestellen mit Erstzulassung 2023?
Vielen Dank
Ulrich
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Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Feb. 2023 um 10:12:39 Uhr:
Das wird spätestens zum 01.08.2023 spannend, wenn die bisher für 2025 geplante Verschärfung vorgezogen wird: https://www.haufe.de/.../...rofahrzeugen_idesk_PI42323_HI15466882.html
So spannend scheint es vermutlich gar nicht zu werden, es sei denn man verschärft den CO2 Grenzwert ebenfalls. Denn den geforderten CO2 Grenzwert unterschreiten die meisten PHEVs problemlos (zumindest auf dem Papier - darum geht's ja).
Nochmal: Es gilt x km elektrische Reichweite ODER max. 50g CO2/100km.
Was wann kommt weiß letztendlich niemand, daher ist man mit einem kurzfristig lieferbaren Gebrauchtwagen natürlich "sicherer" als mit einem Bestell-Neuwagen bei ungewisser Lieferzeit.
Zitat:
@ulinet schrieb am 14. Februar 2023 um 16:38:21 Uhr:
2. Wen ich Hanse richtig verstehe, könnte auch einen neuen Hybrid bestellen mit Erstzulassung 2023?
Ja solange er die gültigen Bedingungen zum Zeitpunkt der Zulassung einhält…
Nochmals vielen Dank für euren Input
HierZitat:
@ulinet schrieb am 14. Februar 2023 um 16:38:21 Uhr:
(...) diesen (sofern aktuellen Bedingungen von 80 km erfüllt) mit der 0,5 Regelung funktioniert
das offizielle Schreiben vom Ministerium. Die 80km gelten erst ab 2025 und wie bereits gesagt bleibt es bei "oder 50g CO2".
Meine Frage war eine andere:
Wenn ich einen GEBRAUCHTEN Hybrid kaufe, der im Jahr der Anschaffung die 0,5%-Kriterien erfüllt, zwei Jahre später aber nicht mehr – gelten dann die 0,5% solange ich das Fzg halte (spätestens 31.12.30). Oder nur solange es die Kriterien für Neuanschaffungen erfüllt...?
Der MT hydrou hat gepostet, dass in diesem Falle Bestandsschutz gilt (also bis Ende 2030 0,5%).
Wenn das so ist werden viele gebrauchte Hybrids Ende nächsten Jahres sehr teuer werden....