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0,5% Versteuerung gebrauchter Plugin Hybrid
Hallo zusammen,
ich überlege aktuell einen neuen Dienstwagen anzuschaffen, aus steuerlichen Gründen gerne einen Plugin Hybrid. Mit der aktuellen Regelung (über 60km oder unter 50g Co2) fallen ja leider viele raus. Bei Mobile.de werben allerdings doch einige Autohäuser, dass z.B. der Q7 55 oder der Touareq eHybrid noch für die 0,5% Versteuerung genutzt werden können.
Diese PKWs sind allesamt in 2021 zugelassen und haben damals daher die Bedingungen auch erfüllt. Heute aber ja nicht mehr. Ich habe bei mehreren Autohäusern nachgefragt und diese sagten mir, dass ich beispielsweise den Touareq kaufen kann und ihn für die 0,5% Versteuerung nutzen kann.
Die Argumentation bei denen ist, der Wagen wurde ja bereits 2021 auf den Hersteller zugelassen. In meiner Wahrnehmung geht es doch aber eigentlich um das Zulassungsdatum der eigenen Firma oder irre ich mich da? Also es wäre ja schön, wenn es so wäre, dann könnte ich einfach einen Wagen aus 2021 holen.
Vielleicht hat von euch ja jemand dazu ein genaueres Wissen
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
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38 Antworten
Gibt es hierzu inzwischen eine verlässliche Aussage ob für Gebrauchte Plug-In Hybrid noch 0,5% gilt wenn dies stand bei EZ war?
Nach neuer Regelung würde mein Modell
nämlich nicht mehr in die 0,5% fallen, bis 40km war das aber noch der Fall ?????
Da hat sich doch nichts geändert.
Wenn du das Fahrzeug gebraucht anschaffst, gilt nicht die EZ, sondern es gilt das Anschaffungsdatum in deinen Firmenbüchern.
Der entsprechende Wortlaut im Einkommenssteuergesetz spricht nämlich nicht von der Erstzulassung, sondern der Abschaffung.
Zitat:
@Derpopo schrieb am 30. Dezember 2022 um 16:31:51 Uhr:
Gibt es hierzu inzwischen eine verlässliche Aussage ob für Gebrauchte Plug-In Hybrid noch 0,5% gilt wenn dies stand bei EZ war?Nach neuer Regelung würde mein Modell
nämlich nicht mehr in die 0,5% fallen, bis 40km war das aber noch der Fall ?????
Deine Frage wurde doch vor ner Woche in dem anderen Thread beantwortet:
https://www.motor-talk.de/.../...dienstwagen-ab-2023-t7284139.html?...
Warum stellst sie hier dann jetzt nochmal?
Welchen CO2-Ausstoß/km hat dein Modell?
Zitat:
@Derpopo schrieb am 30. Dezember 2022 um 16:31:51 Uhr:
Nach neuer Regelung (...)
Welche neue Regelung?
Hallo an alle
Entschuldigt wenn ich hier nochmal nachfrage, weil ich mir nicht sicher bin ob ich es richtig verstanden habe.
Wenn ich jetzt im März /April zum bsp ein GLE 350 als Firmenwagen gebraucht kaufe (der 2022 Erstzulassung hatte) darf ich ihn nicht mit der 0,5 Prozent versteuern, da die Anschaffung auf die Firma erst im Jahr 2023 erfolgte?
Danke für eure Hilfe
Beste Grüße
Ulrich
Warum sollte das nicht gehen?
Weil das Anschaffungsdatum auf die Firma relevant ist, nicht die Erstzulassung.
Klar aber bzgl der Dienstwagenbesteuerung ändert sich doch 2023 nix.
Solange der GLE die Voraussetzungen erfüllt wüsste ich nicht was gegen die 0,5 % spricht, das gilt ja auch für gebrauchte Elektro-/Hybridautos:
https://www.haufe.de/.../...eis-fuer-gebrauchtfahrzeug_186_487306.html
Lesen und Verstehen:
Zitat:
... Hybridfahrzeug, das nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 erworben wird, ist der Bruttolistenpreis nur zur Hälfte anzusetzen.
Das Fahrzeug wird bei Anschaffung dieses Jahr logischerweise nach dem 01.01.2022 angeschafft und damit entfällt die Voraussetzung für 0.5%.
Wobei der Artikel schon aus 2019 stammt und der 01.01.2022 auch nicht mehr korrekt ist.
Sorry aber ich weiß wirklich nicht wie du darauf kommst - die 0,5 % Versteuerung gilt auch für gebrauchte PHEVs solange sie nach 2018 angeschafft wurden.
Hier noch ein aktueller Artikel dazu:
https://www.carwow.de/.../...r-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen?...
"Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.
Die Regelung für die Steuererleichterung gilt – wie erwähnt – vorerst bis Ende 2030."
Nochmal: Wenn das Hybridfahrzeug die zum Zeitpunkt der Anschaffung und nicht die zum Zeitpunkt der EZ gültigen Voraussetzungen bezüglich der Mindestreichweite erfüllt, dann und nur dann kann es mit 0.5% versteuert werden. Daher kann es durchaus so sein, dass das Fahrzeug beim Erstnutzer mit 0.5% versteuert wurde und bei Erwerb und Nutzung beim Zweitnutzer mit 1% versteuert werden muss, wenn zu diesem Zeitpunkt neue Mindestreichweiten gelten. Das wird spätestens zum 01.08.2023 spannend, wenn die bisher für 2025 geplante Verschärfung vorgezogen wird: https://www.haufe.de/.../...rofahrzeugen_idesk_PI42323_HI15466882.html
Ich glaube, ihr habt schon dasselbe Verständnis, diskutiert aber aneinander vorbei.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug bei Anschaffung (egal ob das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen oder Neuwagen ist) den zum Anschaffungszeitpunkt laut Gesetz gültigen Grenzwert für CO2 oder Mindestreichweite einhält/erreicht.
Wir wissen aber nicht, welche Werte der gewünschte GLE350 Gebrauchtwagen hat.
Vielleicht kann uns @ulinet aufklären.
Hallo an alle
Vielen Dank für euren Input.
Der GLE 350 de hat über 80 km Reichweite elektrisch und erfüllt auch die 2025 benötigten Werte.
Trotzdem würde er gebraucht erst im 1 HJ 2023 angeschafft als Gebrauchtwagen (EU 2022) und wenn ich Hydrou richtig verstehe dann könnte ich die 0,5 Prozent Regelung nicht nutzen?
Danke und Grüße
Ulrich
Doch, dann schon, wenn er die zum Zeitpunkt der Anschaffung gültigen Mindestreichweiten erfüllt.