0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen

BMW i5 G60

Hallo zusammen,

die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.

LG

767 Antworten

Habe ich bei ChatGPT auch schon oft erlebt. Definitiv falsche Information und wenn man er/sie/es dann darauf hinweist, entschuldigt er/sie/es sich vielmals… „Du hast völlig recht, Thomas“…. Man MUSS definitiv immer alles was dabei raus kommt gegen checken…. Aber sorry, komplett OffTopic

Es ist ja leider so, auch hier in den Foren, dass es fast egal ist was man von wo zitiert,

oder sagt oder kommentiert. Es gibt immer jemanden der es besser weis, was anderes

kennt oder sagt, oder einfach eine andere Meinung hat, egal ob fundiert oder belastbar

oder nicht. Das zieht sich quer durch alle Foren und durch alle Themen. So schwören

einige auf ChatCPT - und nicht nur banale Nutzer - andere halten es für Humbug, einige

sehen die 0,25% für Fahrzeuge die vor dem 01.07. angeschafft und nach dem 01.07.

erstmals zur Nutzung übergeben wurden, andere eben nicht. Auch das wird sich klären

und alles was jetzt kommt und bis 100.000.-€ kostet ist es ja geregelt.

Und wie trolfs sagt, man muss nicht alles gegen checken, denn dann hätte man echt

viel zu tun.

Zitat:@Topschnucki schrieb am 20. August 2025 um 12:07:51 Uhr:
Es ist ja leider so, auch hier in den Foren, dass es fast egal ist was man von wo zitiert,oder sagt oder kommentiert. Es gibt immer jemanden der es besser weis, was andereskennt oder sagt, oder einfach eine andere Meinung hat, egal ob fundiert oder belastbaroder nicht. Das zieht sich quer durch alle Foren und durch alle Themen. So schwöreneinige auf ChatCPT - und nicht nur banale Nutzer - andere halten es für Humbug, einigesehen die 0,25% für Fahrzeuge die vor dem 01.07. angeschafft und nach dem 01.07.erstmals zur Nutzung übergeben wurden, andere eben nicht. Auch das wird sich klärenund alles was jetzt kommt und bis 100.000.-€ kostet ist es ja geregelt. Und wie trolfs sagt, man muss nicht alles gegen checken, denn dann hätte man echtviel zu tun.

Hm, eigentlich sagte ich, man MUSS alles gegen checken… ist zwar wirklich ein Aufwand, aber sonst wird oft wild halluziniert.

Zitat:
@Topschnucki schrieb am 20. August 2025 um 12:07:51 Uhr:
Es ist ja leider so, auch hier in den Foren, dass es fast egal ist was man von wo zitiert,
oder sagt oder kommentiert. Es gibt immer jemanden der es besser weis, was anderes
kennt oder sagt, oder einfach eine andere Meinung hat, egal ob fundiert oder belastbar
oder nicht. Das zieht sich quer durch alle Foren und durch alle Themen. So schwören
einige auf ChatCPT - und nicht nur banale Nutzer - andere halten es für Humbug, einige
sehen die 0,25% für Fahrzeuge die vor dem 01.07. angeschafft und nach dem 01.07.
erstmals zur Nutzung übergeben wurden, andere eben nicht. Auch das wird sich klären
und alles was jetzt kommt und bis 100.000.-€ kostet ist es ja geregelt.
Und wie trolfs sagt, man muss nicht alles gegen checken, denn dann hätte man echt
viel zu tun.

Einfach ins Gesetz schauen. Da steht es. Das ist die beste Quelle 😉

Ähnliche Themen

So, mein AG hat nun "das Finanzamt" gefragt und das würde bestätigen, dass die Anschaffung = EZ zählt. Damit schließen sie das Thema und raten mir "wenn ich ihnen nicht glaube" das selbst über die Einkommensteuererklärung zu klären. -.-

Zitat:@wundertuete99 schrieb am 20. August 2025 um 14:38:40 Uhr:

So, mein AG hat nun "das Finanzamt" gefragt und das würde bestätigen, dass die Anschaffung = EZ zählt. Damit schließen sie das Thema und raten mir "wenn ich ihnen nicht glaube" das selbst über die Einkommensteuererklärung zu klären. -.-

Für die Firma ist dies ja auch korrekt, da ab dem Zeitpunkt der EZ sämtliche wirtschaftliche Themen wie KFZ Steuer, Versicherung etc. auf die Firma übergeben.

Was auch immer jetzt richtig sein mag, ist für die, die gerade ein paar Tage zwischen Erstzulassung und Übergabe haben, natürlich extrem Ärgerlich.

Auf der anderen Seite geht es um 3 oder 4 Jahre mit der Möglichkeit sich das (ggf.) zuviel gezahlte Geld im Rahmen der Einkommensteuererklärung wiederzuholen (und dann nach einem Jahr erfolgreicher Erstattung sich einen Freibetrag eintragen zu lassen oder den AG dann doch noch überzeugen zu können).

Umständlich, aber betrifft eben auch nur sehr wenige.

Zitat:
@alete1310 schrieb am 20. August 2025 um 14:45:06 Uhr:
Zitat:@wundertuete99 schrieb am 20. August 2025 um 14:38:40 Uhr:
Für die Firma ist dies ja auch korrekt, da ab dem Zeitpunkt der EZ sämtliche wirtschaftliche Themen wie KFZ Steuer, Versicherung etc. auf die Firma übergeben.

Was für die korrekte Versteuerung der Einkommenssteuer des Angestellten keine Rolle spielt.

Zitat:
@wundertuete99 schrieb am 20. August 2025 um 14:38:40 Uhr:
So, mein AG hat nun "das Finanzamt" gefragt und das würde bestätigen, dass die Anschaffung = EZ zählt. Damit schließen sie das Thema und raten mir "wenn ich ihnen nicht glaube" das selbst über die Einkommensteuererklärung zu klären. -.-

Traurig, weil falsch.

Was natürlich die Frage aufwirft, was deine Lohnabrechnung macht, wenn du es dir nach dem 1. Jahr zurück holst, denn dann versteuern sie falsch 😉

Zitat:
@holgor2000 schrieb am 20. August 2025 um 16:33:55 Uhr:
Traurig, weil falsch.
Was natürlich die Frage aufwirft, was deine Lohnabrechnung macht, wenn du es dir nach dem 1. Jahr zurück holst, denn dann versteuern sie falsch 😉

Ich tendiere dazu es mir meinem Finanzamt per Steuerklärung zu klären und das dann beim AG vorzulegen für Jahr 2-5

Zitat:
@holgor2000 schrieb am 20. August 2025 um 16:33:55 Uhr:
Traurig, weil falsch.
Was natürlich die Frage aufwirft, was deine Lohnabrechnung macht, wenn du es dir nach dem 1. Jahr zurück holst, denn dann versteuern sie falsch 😉

Lieber Holgor, ich kenne Deinen beruflichen und fachlichen Hintergrund nicht. Die Steuer scheint es nicht zu sein. Wer das Prinzip der Lohnsteuer in Deutschland kennt und die praktische Umsetzung, dürfte in >99% der Fälle hier mit Kopf schütteln (links-rechts). Lass es bitte und verwirre hier keinen, stachele hier keinen auf und provoziere keine Falschmeldungen. Damit gehen die Leute in den Betrieb und tun sich keinen Gefallen damit.

Zitat:
@StefanLi schrieb am 20. August 2025 um 17:04:02 Uhr:
Lieber Holgor, ich kenne Deinen beruflichen und fachlichen Hintergrund nicht. Die Steuer scheint es nicht zu sein. Wer das Prinzip der Lohnsteuer in Deutschland kennt und die praktische Umsetzung, dürfte in >99% der Fälle hier mit Kopf schütteln (links-rechts). Lass es bitte und verwirre hier keinen, stachele hier keinen auf und provoziere keine Falschmeldungen. Damit gehen die Leute in den Betrieb und tun sich keinen Gefallen damit.

Was soll denn falsch sein? Begründung? Auf meine Frage an dich vorher hast du auch nicht reagiert.

Du behauptest ständig, irgendwas wäre falsch, aber was du meinst, sagst du nicht. Siehe hier: https://www.motor-talk.de/forum/0-25-versteuerung-geldwertervorteil-firmenwagen-t7781745.html?page=49#post72624237

Hallo in die Runde,

ich gehöre wohl zu den 50 auf diesem Planeten. BMW i5 wurde Ende Juni zugelassen und aufgrund Urlaub, von mir Mitte Juli beim Händler abgeholt. Die schriftliche Bestätigung der Personalabteilung, dass 0,25% vesteuert werden, habe ich im Vorfeld erhalten.

Schönes WE,

WBB

Richtig so! Eine gute Personalabteilung, die das Gesetz kennt 🙂

Vielleicht kann @WBB ja einfach einen anonymisierten Screenshot dieser Bestätigung posten? Das mag anderen Betroffenen argumentativ helfen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen