0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen

BMW i5 G60

Hallo zusammen,

die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.

LG

767 Antworten

Zitat:

@iPwnage schrieb am 18. November 2024 um 10:00:40 Uhr:


Ich versteuere meinen i5 aktuell (BLP 84.975€) mit 424€ monatlich und habe keine Kilometerversteuerung, da ich keine feste erste Tätigkeitsstätte habe. Somit bin ich eigentlich schon ziemlich glücklich im Vergleich zu meiner XC60 Verbrenner Versteuerung vorher (650€ brutto).

Zusätzlich dazu ist mein Fahrzeug über der vereinbarten Rate von 1050€ netto mtl., sodass ich etwa 91€ aufzahle.

Mit "Aufzahlen" meinst du privates Geld vom Netto an den Arbeitgeber?

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 18. November 2024 um 14:09:42 Uhr:



Zitat:

@iPwnage schrieb am 18. November 2024 um 10:00:40 Uhr:


Ich versteuere meinen i5 aktuell (BLP 84.975€) mit 424€ monatlich und habe keine Kilometerversteuerung, da ich keine feste erste Tätigkeitsstätte habe. Somit bin ich eigentlich schon ziemlich glücklich im Vergleich zu meiner XC60 Verbrenner Versteuerung vorher (650€ brutto).

Zusätzlich dazu ist mein Fahrzeug über der vereinbarten Rate von 1050€ netto mtl., sodass ich etwa 91€ aufzahle.

Mit "Aufzahlen" meinst du privates Geld vom Netto an den Arbeitgeber?

Genau, die Differenz zwischen vereinbarter Rate und realer Leasingrate beträgt bei mir 91€ und setzt den Geldwerten Vorteil herunter und geht dann vom Netto ab.

D.h. wenn die 1/4 kommen, hättest du 212 EUR minus 91€ privat getragen = 121€ zu versteuern. Sagen wir mit 45% Steuerlast. Dann sind das 55 € netto plus die 91 €, die natürlich weg sind.
Nicht schlecht Herr Specht!

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 18. November 2024 um 14:15:05 Uhr:


D.h. wenn die 1/4 kommen, hättest du 212 EUR minus 91€ privat getragen = 121€ zu versteuern. Sagen wir mit 45% Steuerlast. Dann sind das 55 € netto plus die 91 €, die natürlich weg sind.
Nicht schlecht Herr Specht!

Genau, ich bin zwar kein Steuerberater, hatte aber bisher immer das Gefühl, dass eine private Zuzahlung zur Erhöhung der Leasingrate grundsätzlich nicht so sehr weh tut. Bei uns ist das aber gedeckelt, mehr als 15-20% (je nach Rolle/Position) darf man generell nicht zuzahlen.

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Das kriegen wir auch ohne Steuerberater hin.
Eine Zuzahlung zur Leasingrate wirkt sich netto abzüglich der individuellen Steuer aus. 100€ Zuzahlung bei einem Grenzsteuersatz von 40% wirken mit 60 € in der Gehaltsabrechnung, weil die 100€ beim Geldwerten Vorteil abgezogen werden und dort 40€ gekostet hätten.

Wie kommt ihr auf so hohe Steuersätze? Fährt man da nicht eher McLaren oder Bugatti?

Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt aktuell 42 % und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € pro Jahr. Das ist für Akademiker nicht besonders hoch und ich vermute mal, dass jemand, der einen i5 als Firmenwagen erhält, auch dementsprechend gut verdient.

Zitat:

@Xentres schrieb am 18. November 2024 um 14:46:24 Uhr:


Wie kommt ihr auf so hohe Steuersätze? Fährt man da nicht eher McLaren oder Bugatti?

Grenzsteuersatz von 40% gibts ab ca. 65'000€ steuerpflichtigem Einkommen.
Für einen Bugatti muss man damit ca. 45 Jahre arbeiten.
Also: nein.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 18. November 2024 um 14:52:12 Uhr:


Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt aktuell 42 % und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € pro Jahr. Das ist für Akademiker nicht besonders hoch und ich vermute mal, dass jemand, der einen i5 als Firmenwagen erhält, auch dementsprechend gut verdient.

Ja, aber nur auf das, was drüber geht.

Der resultierende durchschnittliche persönliche Steuersatz ist ja niedriger.

Der ist doch für solche Kalkulationen maßgeblich, denn sonst würde man ja den i5 fiktiv in den Bereich über 66.761 EUR schieben. Den könnte man aber genauso gut mit dem Steuersatz ansetzen, der gerade für einen Zwischenbereich gilt.

Dann lieber Durchschnitt nehmen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 18. November 2024 um 14:56:26 Uhr:


Der ist doch für solche Kalkulationen maßgeblich,

Nö, man berechnet solche gehaltszusätzlichen Effekte mit dem Grenzsteuersatz.
Wie oben korrekt getan.

Okay.

Wenn Du 65.000 € verdienst und 1.000 Gehaltserhöhung bekommst, dann sind das netto rund 600€. Was Du für die ersten 65.000€ an durchschnittlichen Steuern gezahlt hast, ist dabei unerheblich. Deshalb Grenzsteuersatz.

Richtig. Nachgelesen kann das auch von jedermann auf § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG.

Vielleicht eine saloppe Erklärung:
Die Überlassung zur privaten Nutzung kommt ja (als Sachbezug) gedanklich on top. Man fragt sich von einem ausgehendem Gehalt, wieviel man für den überlassenen Firmen-PKW mehr zahlen muss. Daher ist die Grenzbetrachtung wichtig - wobei man eigentlich einschränken müsste, dass man bei einer knappen Überschreitung einer Progressionszone den Sachbezug nicht einfach mit dem letztgültigen Grenzsteuersatz berechnen dürfte, sondern jeden Euro im Zonenbereich einzeln.
Mathematisch kann man die (Zusatz-)Steuer in jeder Progressionszone allerdings einfach mit dem dort geltenden Steuersatz (hier 42% bzw. 0,42) ermitteln, da die Steuer sich hier linear verhält.
Für alle anderen gilt mein bereits angebrachter Hinweis - einfach mal eine Proberechnung durch die Lohnabrechnung oder dem Steuerberater durchführen lassen.

Zitat:

@stebo1970 schrieb am 18. November 2024 um 14:38:06 Uhr:


Das kriegen wir auch ohne Steuerberater hin.
Eine Zuzahlung zur Leasingrate wirkt sich netto abzüglich der individuellen Steuer aus. 100€ Zuzahlung bei einem Grenzsteuersatz von 40% wirken mit 60 € in der Gehaltsabrechnung, weil die 100€ beim Geldwerten Vorteil abgezogen werden und dort 40€ gekostet hätten.

Danke nochmal, das hilft mir bei meinem Verständnis. Somit ist das eigentlich gar nicht so blöd wenn man privat die Leasingrate aufstockt, zumindest wenn man sich vor Augen hält was ein solches Fahrzeug bei privater Anschaffung kosten würde.

Jo, mir ist schon klar, woher die Denkweise kommt.

Ich verstehe nur nicht ganz, warum man den Firmenwagen zwingend "oben" draufschlägt. Besonders bei einem Außendienstler, dessen "Werkzeug" ja der Firmenwagen ist. Da ist der Wagen ja gesetzter als das Gehalt an sich.

Deshalb hielt ich den Durchschnittswert immer als ehrlicher.

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