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"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 13:11

Hallo Leute,

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!

 

(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)

Situation 1
Situation 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?

Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung

 

Zitat:

Wer hatte schon mal Stress deswegen?

Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.

 

Zitat:

Kennt jemand Gerichtsurteile?

Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?

In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.

Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.

So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.

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Irgendwie lenkt der TE in eine noch abstrusere Richtung.

Der Rächer der wilden Grundstücksausfahrten gegen den bösen bösen Grundstückseigentümer.

 

Ich habe auch ne Ausfahrt, aber nicht mal einen Bordstein.:eek:

Davor zu parken hat trotsdem keiner, macht auch keiner, ist eh genug Platz hier.

 

Und wenn ich will lege ich mir noch eine an, auch ohne Bordstein !

Nochmal ne sinnvolle Antwort zur Abwechslung von mir. Da der TE ja nun sein wahres Anliegen gezeigt hat, gebe ich dem TE noch einen Tip.

Gehe die Grundstückseigentümer anscheißen, beim Ordnungsamt oder Baubehörde oder was weiß ich, die haben ein offenes Ohr für Dich.

Davor zu parken ist die Variante für ...., ich sage es lieber nicht.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 16:37:05 Uhr:

Ich stelle mich aber doof und erkenne keine Grundstückszufahrt, weil keine Bordsteinabsenkung und keine Gehwegüberfahrt vorhanden ist:

§ 9 BerlStrG: Gehwegüberfahrten

(1) "Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden."

Landesrecht steht immer unter Bundesrecht. Auch wenn hier aus dem Landesrecht kein Kraftfahrzeug fahren dürfte (was den Nutzer der Zufahrt betrifft), ist das völlig unabhängig vom Bundesrecht der StVO, nach dem vor einer Ausfahrt Parkverbot besteht (was den davor parkenden Kraftfahrer betrifft).

Eine Ausfahrt bzw. Zufahrt muss auch nicht immer zwingend mit der Nutzung durch ein Kraftfahrzeug zusammen hängen, die zB. Müllabfuhr mit dem Transport von Mülltonnen ist eine von vielen weiteren sehr regelmäßigen Möglichkeiten zur Notwendigkeit und Nutzungsberechtigung einer Ausfahrt.

 

Zitat:

(4)"Gehwegüberfahrten für vorübergehende Zwecke dürfen von den Anliegern angelegt

werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträgers, auch hinsichtlich der

Lage, Abmessung und Beschaffenheit. [...]"

Gehwegüberfahrt ist etwas anders als eine Zufahrt und das ist auch wieder etwas anders als ein abgesenkter Bordstein.

In der sicherlich weit großen Mehrheit sind diese drei Dinge immer gemeinsam anzutreffen, sollte aber nicht darüber hinweg täuschen, dass auch die Möglichkeit für ein singuläres Auftreten existiert und die zugehörigen Vorschriften dann gelten.

 

Zitat:

In diese Lage habe ich mich schon hineinversetzt. Ich möchte aber auch, daß sich die Errichter ihrer kostenlosen "Einfahrten" in die Lage derer versetzen, die eine rechtmäßige Einfahrt haben

Ob diese Einfahrt unrechtmäßig ist und hier nicht berechtigte Nachteile für Dritte oder nicht berechtigte Vorteile für den Grundstücksnutzer "erschlichen" werden, kann man doch überprüfen lassen.

Aber einfach mal so selbst entscheiden, weil zwei von üblicherweise drei Dingen nicht vorhanden sind nun sofort auf die Unrechtmäßigkeit des dritten Dingens zu schließen, ist zu schnell geschossen.

 

Zitat:

Ich bin nun mal für Gerechtigkeit und gegen Anarchie.

Das Parken vor einer erkennbaren und dann auch noch zusätzlich ausgeschilderten Zufahrt im Widerspruch zur StVO, die Selbstentscheidung einer Parkerlaubnis und das Feststellen, dass hier Unrecht durch den Grundstücksnutzer besteht, nur weil man selbst dadurch Vorteile erlangt - vielleicht solltest Du nochmals die Bedeutung nachschlagen, für was der Begriff "Anarchie" steht und wer der Anarchist beim Parken vor einer Zufahrt ist ;)

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 16:15

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Januar 2015 um 16:09:17 Uhr:

Die Frage zu beantworten ist mir echt zu blöd.[...]

Das gestern noch aufkeimende Pflänzchen der Sympathie hast Du gerade wieder zertreten. Wenn Dir Fragen "echt zu blöd" sind oder Dich "anöden", mußt Du Dich auch nicht einmischen.

Die Kosequenzen für verbotenes Parken vor Grundstückszufahrten sind mir bekannt. Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.

Für Dich und die anderen Inquisitoren, die hier eine Hetzjagd gegen mich eröffnet haben, habe ich auch noch etwas Lesestoff: www.motor-talk.de/forum/bitte-zuerst-lesen-neue-spielregeln-in-verkehr-sicherheit

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:15:41 Uhr:

Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.

Warum soll es keine sein?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:15:41 Uhr:

Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.

Dann stelle die Frage dort, wo man sie auch für die jeweilige Örtlichkeit auch korrekt beantworten kann: beim lokal zuständigen Bauordnungsamt.

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 16:32

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2015 um 16:50:12 Uhr:

[...] Aus diesem Beitrag spricht der pure Neid. [...]

Nicht Neid, sondern der Ärger über Leute die sich unrechtmäßig einen Vorteil gegenüber anderen erschleichen.

Zitat:

Angenommen, der Eigentümer hätte dort [...]

Das ist o.T.

Zitat:

Nur, weil da nun keine ,,richtige,, auf 10 km erkennbare Einfahrt ist, machst du ein Fass auf. [...]

Das Faß habe ich nur hingestellt, aufgemacht wurde es von Dir und jetzt bist Du gerade dabei, den Inhalt in der Gegend herumzuspritzen. Ich erwartete eigentlich sachliche Argumente.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:15:41 Uhr:

 

Die Kosequenzen für verbotenes Parken vor Grundstückszufahrten sind mir bekannt.

Zitat:

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?

Ja deshalb fragst Du, verstehe.:)

Du musst schon zugeben das Du Dein Thema ein wenig undurchsichtig formuliert hast.

Hättest Du einfach die Bilder weggelassen, welche ganz normale Ein-bzw. Ausfahrten zeigen, wäre eher ein Schuh draus geworden.

So hast Du viele Beiträge selbst provoziert.

Zitat:

Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.

Warum das denn ?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:15:41 Uhr:

 

… Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.

VG-OSNABRUECK – Aktenzeichen: 2 A 144/02

1. Eine Grundstückszufahrt i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO setzt keine bestimmte (bauliche) Ausgestaltung voraus, sondern erfordert lediglich, dass ein bestimmter Grundstücksteil als Zufahrt zum Grundstück bzw. zu einem dort befindlichen Einstellplatz geeignet ist, tatsächlich in dieser Weise genutzt wird und dies auch für Außenstehende erkennbar ist.

Du wirst wahrscheinlich wenig Glück haben mit deinem Vorhaben.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:32:56 Uhr:

Nicht Neid, sondern der Ärger über Leute die sich unrechtmäßig einen Vorteil gegenüber anderen erschleichen.

Also die Leute, die das klare Verbot der StVO missachten und vor Zufahrten unrechtmäßig parken (wollen)?

 

Zitat:

Ich erwartete eigentlich sachliche Argumente.

So sachlich, wie Du es mit Begrifflichkeiten wie "Anarchie" vorgegeben hast?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:32:56 Uhr:

[

.... Ich erwartete eigentlich sachliche Argumente.

Sachliche Argumente, warum man gegen den § 12 verstoßen darf ?

Ob Deine Bildchen nun Ausfahrten sind, ob nun schwarz oder wild, wird Dir hier keiner sagen können, Du weist es ja selbst nicht, bzw. kannst es nicht begründen.

Ich sehe das Problem nicht. Zum Einen ist die Einfahrt klar als Solche zu erkennen und zum Anderen ist wohl über die ganze Straßenlänge ein niedriger Bordstein verbaut, wobei bei Einfahrten auch Einfahrten bleiben wenn hohe Randsteine verbaut sind. Ergo kann man den Randstein auch nicht als Indiz für oder wieder legale Einfahrt heranziehen.

Ob Sie Legal oder Illegal ist sagt Dir das Bauamt, aber auch vor nicht legalen Zufahrten darf man erst mal nicht parken, zumindest nicht wenn Sie nach Einfahrt aussehen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:32:56 Uhr:

 

Nicht Neid, sondern der Ärger über Leute die sich unrechtmäßig einen Vorteil gegenüber anderen erschleichen.

Und der ,,erschlichene ,, Vorteil besteht worin ? Wie es ausschaut, hast du dir für teuer Geld eine Einfahrt gebaut, während dein Nachbar das so gelassen hat, weil ihm entweder das Geld fehlte oder er keine Notwendigkeit darin sah, da unbedingt Rasengittersteine oder Pflaster verlegen zu lassen. Und da du vermutlich täglich auf die kleine Bordsteinkante schaust, steigerst dich mit jedem Tag mehr rein.

Im Übrigen: Es gibt noch sehr viel grössere, richtige Ungerechtigkeiten auf dieser Welt. Hängst dich da genauso rein oder zuckst da nur mit den Schultern, weil weit weg und du selbst bei Erfolg keinen erkennbaren Vorteil hast ?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 17:05

Danke @Roadwin und @birscherl und @Sir Donald für Eure überzeugenden Argumente. Viel mehr wollte ich ja gar nicht wissen. Ich fasse noch mal zusammen:

  • Auch mit Wissen über die Unrechtmäßigkeit und trotz fehlender Baulichkeiten nach StVG muß das Parkverbot nach StVO immer beachtet werden.
  • Parkt man dort vorsätzlich, liegt eine Behinderung oder sogar Nötigung vor (und man ist selbst ein Anarchist ;))
  • Als Abwehr gegen "Schwarzbauten" hilft eine Nachfrage (also der Anschiß) bei der zuständigen Behörde

Kann man das so stehen lassen?

Wich würde der Gesichtausdruck interessieren wenn der TE sein Auto nicht am abgestellten Platz wiederfinden würde. :D

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