...und die Geschichte geht weiter !!!
betrifft: Volvo V70BED5, Alter 2 Wochen und 2800km
Tach Leute,
vielleicht sollte es ja nicht sein, aber egal. Wenn ihr meinen diversen Freds, z.B. Lieferung V70BED5 u.s.w. "gelauscht " habt, werdet ihr ja mitbekommen haben, dass ich schon einiges mit der Autohaustruppe mitgemacht habe. Da war ein sofortiger Wechsel der Werkstatt einfach unsausweichlich. Also, ich heute zum "freiwilligen" Ölwechsel in eine andere Werkstatt. Nach ein paar Minuten kam der Meister angerannt und bat mich doch einmal mitzukommen. Er wollte mir etwas zeigen. An der Unterseite des Tankes war kreuz und quer ein Packband von Volvo (weiß mit blauer Schrift) angeklebt, eine Sache, die da nicht hingehört und die man nicht übersehen kann. Also zogen seine Jungs an dem Band und öffneten, ohne es zu wissen, einen stümperhaften Versuch, einen aufgerissenen Tank abzudichten. Noch mal zu genießen: Der Tank war aufgerissen, jemand hatte einen gummiartigen Kleber in das Loch gedrückt und dann das Klebeband (Volvo) drübergeklebt.
Bei der Entfernung lief dann natürlich der Tank aus.
Rekapituliert heißt das, mein Neuwagen wurde mir mit defektem Tank, miserabel abgedichtet und mit einem zusätzlichen Unterbodenschaden von ca. 40cm Länge übergeben. Da ich bei der Übergabe des Wagens nicht unter das Auto gekrochen bin, ist mir die Geschichte natürlich nicht aufgefallen.
Wie der Meister mir in der neuen Werkstatt bestätigte, hätte es der anderen Werkstatt zumindest auffallen müssen, den der Wagen geht ja vorher auf die Hebebühne. Er nimmt an, dass der Schaden beim Transport entstanden ist und vertuscht werden sollte.
Momentan steht das Auto auf einer Hebebühne, ich fahre einen V40 Mietwagen und denke wieder einmal, dass ich im falschen Film bin.
Soll ich irgendjemand verklagen? Wer bezahlt den Schaden? Unterbodenschaden = Wertminderung (Leasing) Schriftstück für die Rückgabe des Wagens in 4 Jahren?
Sacht mal was.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Mal ne dumme Frage.....
das ganze riecht ja danach, dass einer die Kiste aufgesetzt hat (zB Werkzeug lag auf dem Autotransporter im Weg rum).
Ist der Volvo nun ein "Unfallwagen"? Wenn ja muesste man das ja beim wiederverkauf angeben und hätte damit auch einen zusätzlichen wertverlust - den man von Volvo eigentlich erstattet bekommen sollte (bzw Rabatt auf den kaufpreis). Schliesslich sind ja immer spätfolgen möglich, zb Rost schon nach 30 statt den üblichen 40 jahren.
Gruss
Rapace
Ja sicher kann man versuchen, Wertverlust geltend zu machen. Das ist aber mehr eine Spekulation. Rein rechtlich gesehen ist es nicht möglich, einen irgendwo mit "geringem" Schaden (verzeih mir tuta2!) aufgesessenen Wagen als Unfallwagen zu deklarieren. Zur Geltendmachung des Anspruchs bedarf es ausserdem eines Gutachters, um vor Gericht Erfolg zu haben. Wenn Du mit Deinem Wagen über die Kupplung eines Feuerwehrschlauches fährst und den Unterboden verschrammst, ist es kein Unfall. IMHO auch kein Unfallwagen. Wenn der Wagen am Unterboden stark! eingedellt ist, liesse sich auf jeden Fall ein Unfallschaden laut Gutachten geltend machen. Der Wagen könnte beispielsweise von der Strasse abgekommen und irgenwie eine Böschung heruntergerollt sein. Fazit: Bei fachgerechter Reparatur des Wagens bestehen normalerweise keine Bedenken in puncto Langzeitschäden, sprich Rost. Nicht bei diesem Schaden. Auch wenn mich tuta2 jetzt ohrfeigen würde. Und da sich diese Werkstatt augenscheinig ins Zeug legt, hätte ich schon einigermassen Vertrauen. Den Wertverlust betreffend, würde ich tuta2 einfach raten, danach zu fragen und einen auf böse zu machen. Allerdings wird Volvo sich auf der Suche nach dem Schuldigen "verirren".
Gruss
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Mal ne dumme Frage.....
das ganze riecht ja danach, dass einer die Kiste aufgesetzt hat (zB Werkzeug lag auf dem Autotransporter im Weg rum).
Ist der Volvo nun ein "Unfallwagen"? Wenn ja muesste man das ja beim wiederverkauf angeben und hätte damit auch einen zusätzlichen wertverlust - den man von Volvo eigentlich erstattet bekommen sollte (bzw Rabatt auf den kaufpreis). Schliesslich sind ja immer spätfolgen möglich, zb Rost schon nach 30 statt den üblichen 40 jahren.
Gruss
Rapace
Ja sicher kann man versuchen, Wertverlust geltend zu machen. Das ist aber mehr eine Spekulation. Rein rechtlich gesehen ist es nicht möglich, einen irgendwo mit "geringem" Schaden (verzeih mir tuta2!) aufgesessenen Wagen als Unfallwagen zu deklarieren. Zur Geltendmachung des Anspruchs bedarf es ausserdem eines Gutachters, um vor Gericht Erfolg zu haben. Wenn Du mit Deinem Wagen über die Kupplung eines Feuerwehrschlauches fährst und den Unterboden verschrammst, ist es kein Unfall. IMHO auch kein Unfallwagen. Wenn der Wagen am Unterboden stark! eingedellt ist, liesse sich auf jeden Fall ein Unfallschaden laut Gutachten geltend machen. Der Wagen könnte beispielsweise von der Strasse abgekommen und irgenwie eine Böschung heruntergerollt sein. Fazit: Bei fachgerechter Reparatur des Wagens bestehen normalerweise keine Bedenken in puncto Langzeitschäden, sprich Rost. Nicht bei diesem Schaden. Auch wenn mich tuta2 jetzt ohrfeigen würde. Und da sich diese Werkstatt augenscheinig ins Zeug legt, hätte ich schon einigermassen Vertrauen. Den Wertverlust betreffend, würde ich tuta2 einfach raten, danach zu fragen und einen auf böse zu machen. Allerdings wird Volvo sich auf der Suche nach dem Schuldigen "verirren".
Gruss
Hallo ramon,
danke für deine Antwort. Mir ging es auch nict primär darum einige Euros "rauszuschinden". Es ist mehr grundsätzliches Interesse
Wenn man eine Beule vom parken hat sagt man beim verkauf dann eben "Schaden beim parken, wurde nachlackiert" oder so. Ich denke so etwas wie bei tuta muesste man beim verkauf auch angeben - oder gilt das Auto in diesem Fall noch als "unbefleckt" weil es eben so repariert ausgeliefert wurde? Nachlackierungen im Werk erfährt man ja auch nicht.
Da ich Selbstständig bin ist es bei einem Verkauf ja eher noch etwas kritischer bzgl Mängel usw, daher das Interesse.
Gruss
Rapace
PS:
Dass sich Volvo mit der Suche nach den Schuldigen verennen mag kann sein, ist aber egal. Volvo ist der Ansprechpartner. Punkt.
Wenn ich etwas liefere und mein Lieferant baut Mist schlägt der Kunde auch mich und nicht den lieferanten. Sündenböcke zu haben ist ok (manche lieben es regelrecht) aber nicht zwingend.
Zitat:
Original geschrieben von ramon.dk
... ist es kein Unfall. IMHO auch kein Unfallwagen. Gruss
Zu diesem Thema ein MT-Link, wodurch diese Situation zwar auch nicht allgemeingültig geklärt wird, aber immerhin der Begriff "Unfallwagen" etwas genauer definiert wird:
http://www.motor-talk.de/t328026/f13/s/thread.htmldanke für den Link.....
also vermutlich "nicht unfallfrei" aber "kein unfallwagen". Das klingt so unsinnig, dass es vor Gericht sicher bestand hätte.
Prost
Rapace
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von rapace
danke für den Link.....
also vermutlich "nicht unfallfrei" aber "kein unfallwagen". Das klingt so unsinnig, dass es vor Gericht sicher bestand hätte.
Prost
Rapace
Man könnte es auch Bagatellschaden nennen (siehe Link). Letztenendes ist es die Frage, was macht die Werkstatt und wie? Ist die Reparatur absolut perfekt ausgeführt und mit Sicherheit kein Schaden mehr feststellbar, liesse sich auch keine Wertminderung geltend machen. Aus meiner Sicht. Vor Gericht würde auf jeden Fall ein Gutachter hinzugezogen werden. Wie Du schon sagtest, wäre es im Werk passiert und dort perfekt nachgebessert worden, hätte der Kunde es nicht bemerkt und selbstverständlich keine Information darüber erhalten. Das betrifft aber alle Hersteller. Aus diesem Grund ist es wohl eher eine Gewissensfrage, diesen Schaden dem nächsten Besitzer mitzuteilen.
Gruss
Wertminderung --- Leasingfahrzeug
Moin Moin,
hinsichtlich der Wertminderung bitte nicht vergessen den Schaden, mit der entsprechenden Dokumentation, der Leasing Bank zu melden. In 3 oder 4 Jahren hat die Erinnerung einiger Beteiligter (insbesondere die des ausliefernden Freundlichen) möglicherweise nachgelassen und der Leasingnehmer darf den Wertverlust ausgleichen ... .
Viele Grüße,
igm
... der das 'Theater' mal mit Audi durchgemacht hat.
Was sagt eigentlich deine Leasinggesellschaft zu dem Vorfall?
Du hast denen ja hoffentlich bescheid gesagt?!
Wandlung ist natürlich möglich,nur ...es gibt ja keine BE mehr!
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Was sagt eigentlich deine Leasinggesellschaft zu dem Vorfall?
Du hast denen ja hoffentlich bescheid gesagt?!Gruß Martin
Ne, ahb' ich nicht ??? Die Leasinggesellschaft ist VOLVO Leasing. Muß ich den auch noch Bescheid sagen?
Grübel
Zitat:
Original geschrieben von tuta2
Ne, ahb' ich nicht ??? Die Leasinggesellschaft ist VOLVO Leasing. Muß ich den auch noch Bescheid sagen?
Grübel
Volvo Leasing ist Eigentümer Deines Elchs.
Vermutlich steht's im Kleingedruckten. Nachher zahlst Du die Wertminderung an die Leasinggesellschaft.
Normalerweise kann man sich auch mit dem ausliefernden Händler abstimmen. Ich hab's schon gehabt, dass die Händler auf eine Meldung verzichtet haben. Nur in Deinem Fall würde ich mich nicht auf die Absprache mit dem ausliefernden Händler verlassen.
Gruss,
igm
Zitat:
Original geschrieben von igmetall
Normalerweise kann man sich auch mit dem ausliefernden Händler abstimmen. Ich hab's schon gehabt, dass die Händler auf eine Meldung verzichtet haben. Nur in Deinem Fall würde ich mich nicht auf die Absprache mit dem ausliefernden Händler verlassen.
Gruss,
igm
Leasing ist in so einem Fall natürlich immer Sch.....ade. Ich würde mal mit dem Dealer reden, der die Reparatur ausführt, wie er die Dinge sieht. Der kaputte Tank ist natürlich kein Thema. Der wird getauscht. Logisch. Die Schramme im Unterboden ist aber ohne Probleme auf den Stand eines Neuwagens zu reparieren. Dabei werden an entsprechenden Stellen kleine Ösen "aufgeschweisst" (die werden nicht wirklich geschweisst) und das Blech so lange gezogen, bis keine Unebenheit mehr sichtbar ist. Hier kommt es auf die Begabung und Ausdauer des Mechanikers, bzw. Karosserieklemptners an, ob die Arbeit perfekt gelingt. Anschliessend wird Unterbodenschutz nach Werksvorschrift aufgetragen und die Sache ist Geschichte. Von dem Schaden sollte also nach perfekter Arbeit absolut(!) nichts mehr zu sehen sein. In diesem Fall bräuchte auch keine Meldung an die Volvo-Leasing zu erfolgen, da ja praktisch kein Schaden nachweisbar wäre.
Der ausliefernde Händler wird sich so oder so eh stur stellen und von nix wissen wollen, da sein Kunde zu einem anderen Händler abgewandert ist. Quasi nach dem Motto: Soll er sich kümmern!
Gruss
Beweissicherung
Der Missetäter hat hoffendlich nicht mit Handschuhen gearbeitet. Am Klebeband lassen sich vielleicht noch Fingerabdrücke sichern.
Da hier eine ernste Gefährdung vorliegt die in betrügerischer Absicht passierte würde ich eine Anzeige erstatten. Es könnte ja sonst noch heißen, das Du Dir selbst geholfen hast und als Volvofanatiker immer etwas Originalklebeband mit Volvologo in der Tasche hast.
Re: Beweissicherung
Zitat:
Original geschrieben von Seevolv
immer etwas Originalklebeband mit Volvologo in der Tasche hast.
Haben wir das nicht alle?
Gruß
Martin
Re: Beweissicherung
Zitat:
Original geschrieben von Seevolv
Der Missetäter hat hoffendlich nicht mit Handschuhen gearbeitet. Am Klebeband lassen sich vielleicht noch Fingerabdrücke sichern.
Da hier eine ernste Gefährdung vorliegt die in betrügerischer Absicht passierte würde ich eine Anzeige erstatten. Es könnte ja sonst noch heißen, das Du Dir selbst geholfen hast und als Volvofanatiker immer etwas Originalklebeband mit Volvologo in der Tasche hast.
Etwas weit ausgeholt. Es würde eine Hetzjagt auf alle Volvo-Mitarbeiter des entsprechenden Werkes und die in Frage kommenden Spediteure beginnen. Ich sage jetzt schon was passiert: Post irgendwann von der Staatsanwaltschaft "Die Ermittlungen werden mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Sobald neue Fakten vorliegen, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt." Das war's dann. Ende. Da ermittelt niemand mehr und der Fall wird zu den Akten gelegt.
Gruss
Re: Re: Beweissicherung
Zitat:
Original geschrieben von ramon.dk
Da ermittelt niemand mehr und der Fall wird zu den Akten gelegt.
Aber zumindest würde der ausliefernde Händler mal etwas ins grübeln bezüglich seiner Arbeitsmoral kommen, wenn er zum Sachverhalt gefragt wird. Die Beschädigung
mussdenen doch aufgefallen sein! Der zweite Händler hat es doch auch direkt gesehen.
Große Schweinerei, sowas!
Bernd
Re: Re: Re: Beweissicherung
Zitat:
Original geschrieben von skoell
Aber zumindest würde der ausliefernde Händler mal etwas ins grübeln bezüglich seiner Arbeitsmoral kommen, wenn er zum Sachverhalt gefragt wird. Die Beschädigung muss denen doch aufgefallen sein! Der zweite Händler hat es doch auch direkt gesehen.
Große Schweinerei, sowas!
Bernd
Jau, darum geht es in ester Linie.
Allerdings gibt es auch Menschen, denen selbst sowas am A... vorbei geht.