...und die Geschichte geht weiter !!!
betrifft: Volvo V70BED5, Alter 2 Wochen und 2800km
Tach Leute,
vielleicht sollte es ja nicht sein, aber egal. Wenn ihr meinen diversen Freds, z.B. Lieferung V70BED5 u.s.w. "gelauscht " habt, werdet ihr ja mitbekommen haben, dass ich schon einiges mit der Autohaustruppe mitgemacht habe. Da war ein sofortiger Wechsel der Werkstatt einfach unsausweichlich. Also, ich heute zum "freiwilligen" Ölwechsel in eine andere Werkstatt. Nach ein paar Minuten kam der Meister angerannt und bat mich doch einmal mitzukommen. Er wollte mir etwas zeigen. An der Unterseite des Tankes war kreuz und quer ein Packband von Volvo (weiß mit blauer Schrift) angeklebt, eine Sache, die da nicht hingehört und die man nicht übersehen kann. Also zogen seine Jungs an dem Band und öffneten, ohne es zu wissen, einen stümperhaften Versuch, einen aufgerissenen Tank abzudichten. Noch mal zu genießen: Der Tank war aufgerissen, jemand hatte einen gummiartigen Kleber in das Loch gedrückt und dann das Klebeband (Volvo) drübergeklebt.
Bei der Entfernung lief dann natürlich der Tank aus.
Rekapituliert heißt das, mein Neuwagen wurde mir mit defektem Tank, miserabel abgedichtet und mit einem zusätzlichen Unterbodenschaden von ca. 40cm Länge übergeben. Da ich bei der Übergabe des Wagens nicht unter das Auto gekrochen bin, ist mir die Geschichte natürlich nicht aufgefallen.
Wie der Meister mir in der neuen Werkstatt bestätigte, hätte es der anderen Werkstatt zumindest auffallen müssen, den der Wagen geht ja vorher auf die Hebebühne. Er nimmt an, dass der Schaden beim Transport entstanden ist und vertuscht werden sollte.
Momentan steht das Auto auf einer Hebebühne, ich fahre einen V40 Mietwagen und denke wieder einmal, dass ich im falschen Film bin.
Soll ich irgendjemand verklagen? Wer bezahlt den Schaden? Unterbodenschaden = Wertminderung (Leasing) Schriftstück für die Rückgabe des Wagens in 4 Jahren?
Sacht mal was.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Mal ne dumme Frage.....
das ganze riecht ja danach, dass einer die Kiste aufgesetzt hat (zB Werkzeug lag auf dem Autotransporter im Weg rum).
Ist der Volvo nun ein "Unfallwagen"? Wenn ja muesste man das ja beim wiederverkauf angeben und hätte damit auch einen zusätzlichen wertverlust - den man von Volvo eigentlich erstattet bekommen sollte (bzw Rabatt auf den kaufpreis). Schliesslich sind ja immer spätfolgen möglich, zb Rost schon nach 30 statt den üblichen 40 jahren.
Gruss
Rapace
Ja sicher kann man versuchen, Wertverlust geltend zu machen. Das ist aber mehr eine Spekulation. Rein rechtlich gesehen ist es nicht möglich, einen irgendwo mit "geringem" Schaden (verzeih mir tuta2!) aufgesessenen Wagen als Unfallwagen zu deklarieren. Zur Geltendmachung des Anspruchs bedarf es ausserdem eines Gutachters, um vor Gericht Erfolg zu haben. Wenn Du mit Deinem Wagen über die Kupplung eines Feuerwehrschlauches fährst und den Unterboden verschrammst, ist es kein Unfall. IMHO auch kein Unfallwagen. Wenn der Wagen am Unterboden stark! eingedellt ist, liesse sich auf jeden Fall ein Unfallschaden laut Gutachten geltend machen. Der Wagen könnte beispielsweise von der Strasse abgekommen und irgenwie eine Böschung heruntergerollt sein. Fazit: Bei fachgerechter Reparatur des Wagens bestehen normalerweise keine Bedenken in puncto Langzeitschäden, sprich Rost. Nicht bei diesem Schaden. Auch wenn mich tuta2 jetzt ohrfeigen würde. Und da sich diese Werkstatt augenscheinig ins Zeug legt, hätte ich schon einigermassen Vertrauen. Den Wertverlust betreffend, würde ich tuta2 einfach raten, danach zu fragen und einen auf böse zu machen. Allerdings wird Volvo sich auf der Suche nach dem Schuldigen "verirren".
Gruss
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Ich glaube mit Wandulung kommst du nicht durch wegen der Verhältnismäßigkeit.
Er hatte ja noch was von Schäden am fahrzeugboden geschrieben. Da geht es dann auch um Sachen wie Rahmen und Rostanfälligkeit. Kommt natürlich drauf an ob der WIederverkaufswert eine Rolle in den pers. Überlegungen spielt. Soll das Auto runtergefahren werden ist ein preisnachlass evtl. günstiger.
Mag sein dass eine Wandlung rechtlich nicht möglich ist, aber vielleicht ist Volvo auch kulant?
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Empfehle auch erst mal den kooperativen Stil - verbindlich im Ton und konsequent in der Sache - das Eskalationsgetriebe kann man dann immer noch hochschalten ......
Da sind wir einer Meinung. Immer die Keule in der Hinterhand behalten, nie gleich Zuschlagen. Steigern kann man immer noch.
Gruss
Rapace
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Ich glaube mit Wandulung kommst du nicht durch wegen der Verhältnismäßigkeit. Einn neuer Tank löst das problem und hebt den Wagen auf den Strand, den er braucht.
Mit Wandlung aller Verträge kommt er deswegen durch, weil in betrügerischer ABSICHT diese Vertuschungen vorgenommen wurden!!! (Habe meine RA befragt).
grüße tinpig
Nachtrag: Beim versuchten Betrug gilt auch nicht mehr die Sache mit den xxx Reparaturversuchen!
tinpig
und die Geschichte geht weiter...
Hallo Torsten, das ist je ein dickes Ding. Da verschlägt es einem die Sprache. Egal wo das passiert ist, das Fahrzeug hätte so nicht ausgeliefert werden dürfen! Und im Autohaus nicht`s gesehen, das glaube wer will! Selbst wenn beim Check auf der Hebebühne niemand das Klebeband interessiert, der lange Schaden am Unterboden muß bei einem Neuwagen in`s Auge fallen! Bleibt eigentlich bloß ein Fazit: Vertuschung! Also mein Vertrauen in solch ein Autohaus wäre dahin. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Du auf dem Schaden sitzen bleibst. An Deiner Stelle würde ich auf alle Fälle unbedingt einen Anwalt konsultieren, bloß um erstmal zu erfragen wie Deine Rechte wirklich sind und um nichts falsch zu machen, dem Zufall zu überlassen oder darauf zu vertrauen, daß das, was Du vom Autohaus erfährst, auch Dein Recht ist. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung?
Grüße Thomas
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Boulevardblatt
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Das ist genau der Punkt, der Bewegung reinbringt .....
Man stelle sich mal einen netten Artikel in dem Autoableger eines großen dt. Boulevardblattes vor - das wäre für Volvo ein Marketing-Supergau.
...
Moin Allerseits,
wenn man bedenkt, dass heutzutage Rückrufaktionen, wegen ihres gehäuften Vorkommens, maximal mit einem kleinem Artikel bedacht werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeine Zeitung und schon gar keine Boulevardzeitung sich dieses Falles annehmen wird. Dann hätte schon der Supergau eintreten müssen (Tank ausgelaufen, Motorradfahrer rutscht auf Sprit aus, schleudert in Fussgängergruppe junger Mütter ...).
Was mich allerdings erschreckt: Liegt der Tank wirklich so ungeschützt 'über der Strasse'? (siehe Bilder on tuta2)
Ansonsten halte ich auch von der kooperativen Reklamation am Meisten.
Viele Grüße
igm
der sich jetzt trotz Regenwetter mal unters Auto legt.
Re: Boulevardblatt
Zitat:
Original geschrieben von igmetall
Was mich allerdings erschreckt: Liegt der Tank wirklich so ungeschützt 'über der Strasse'? (siehe Bilder on tuta2)
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Hallo zusammen,
der Tank liegt bei fast jeden Fahrzeug so "ungeschützt".
Kunststofftanks sind im Regelfall doppelwandig und es bedarf schon enormer Krafteinwirkung, den Kunststoff so zu zerstören.
Die Spurenlage lässt auf das Überfahren eines harten, schmalen, scharfkantigen Gegendstandes schließen.
Als Verbrecher würde ich Dein AH nicht gleich bezeichen - solange nicht nachgewiesen ist, dass der Tank bei denen so "fachmännisch repariert" wurde.
Ich halte es eher für Schlamperei, ein Fahrzeug vor Auslieferung an den Kunde nicht von unten her auf Transportschäden zu prüfen (egal on Neu- oder Gebrauchtwagen).
Versuch erst einmal den schon genannten "kurzen Diestweg" über das auslifernde AH und informiere nebenbei Volvo Deutschland.
Ein neuer Tank und eine wirklich fachmännische Reparatur des Unterbodenschutzes sollten hinreichend sein.
Von einem Unfallschaden, der eine Wertminderung mitsichzieht würde ich hier nicht sprechen.
Gruss
Saruman
Unglaublich, was da passiert ist. Und ich ärgere mich über ein paar Geräusche. Ist der Wagen beim Entladen von der Rampe gerutsch, oder wie kann so etwas passieren?
Wandlung wäre wohl angebracht, wenn noch weitere Schäden vorhanden sind, hängt wohl auch von der Schwere der Unterbodenbeschädigung auf. Wenn es "nur" der Tank ist kann man den ja austauschen.
Ich würde zunächst auch versuchen, das ganze persönlich zu regeln, aber mit Einbeziehung von Volvo Deutschland. Aber sobald sich jemand quersttellt -> ab zum Anwalt, damit darf niemand durchkommen.
Viel Glück!
Gruß, Olli
Re: Re: Boulevardblatt
Zitat:
Original geschrieben von Saruman
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Als Verbrecher würde ich Dein AH nicht gleich bezeichen - solange nicht nachgewiesen ist, dass der Tank bei denen so "fachmännisch repariert" wurde.
Gruss
Saruman
...würde ich auch nicht tun, wenn man nachweisen würde, daß die es waren.
Allerdings so locker, wie Tank wechseln und neue Unterbodenschutzschicht draufmachen, sehe ich die Sache nicht mehr. Das Fahrzeug m u ß t e auf die Rampe, die Abdeckungen der Bremsen mußten entfernt werden und die ParkdistanceConrol mußte eingebaut werden. Wie soll man die Sache nun beschreiben? Schlamperei ist wohl nur angebracht, wenn niemand hätte zu Schaden kommen können. Angesichts des Schadens ist das aber nicht der Fall. Da gibt es wirklich andere Begriffe für, das werde ich aber nicht entscheiden.
Grüße
Kleiner Tipp
Hi tuta2,
deine Geschichte ist ja echt der Hammer. Habe mit Interesse auch alle Antworten gelesen. Wie viele andere schließe ich mich dem Rat an, gegn volvo moderat vorzugehen, da ich denke eine Wandlung wird nicht infrage kommen, dagegen wird sich volvo wehren, denn nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, musst du Ihnen die Möglichkeit der Nachbesserung geben, erst wenn diese scheitert, besteht die Möglichkeit zu wandeln. Und es dürfte unwahrscheinlich sein, diesen Schaden nicht zu beheben. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen unabhängigen Kfz-Gutachter beiziehen, bevor du den Wagen wieder übernimmst, der soll dann feststellen, ob das Fahrzeug in Ordnung ist, sollte es nämlich nicht der Fall sein, kriegst du Probleme mit der Beweisführung, solltest du 5 km später feststellen, es ist noch etwas defekt. Außerdem bist du auf der sicheren Seite wenn du das Fahrzeug zurück gibst, denn wenn es ein Leasing-Fahrzeug ist, prüfen sie es bei der Rücknahme, und stell´dir vor die stellen da fest, das irgendetwas größeres defekt ist. Die Beweislast trägst dann du und die dürfte schwierig werden. Falls dir das zu teuer ist, würde ich mir auf jeden Fall von volvo freizeichnen lassen, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist.Obwohl das die schlechtere Alternative ist.
Mit der boulevard-Presse zu drohen würde ich sein lassen, da kannst du mächtig Ärger mit der Rechtsabteilung von Volvo bekommen, die verklagen dich ruckzuck wegen Verleumdung, da du nicht beweisen kannst das der Fehler bei denen lag, kann ja auch dem Spediteur oder dem Zwischenhändler passiert sein, das Isolierband beweist da wenig, kriegt man sicher überall, vielleicht sogar bei ebay.
Ist mies für dich, und ich hoffe für dich, dass nicht mehr am Fahrzeug kaputt ist.
Für mich lerne ich daraus, bei meinem nächsten Neuwagen auch einmal unter das Fahrzeug zu schauen.
Danke dir!!
@ Corolvo
Zitat:
da ich denke eine Wandlung wird nicht infrage kommen, dagegen wird sich volvo wehren, denn nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, musst du Ihnen die Möglichkeit der Nachbesserung geben, erst wenn diese scheitert, besteht die Möglichkeit zu wandeln.
So wie du es schreibst, WAR es war mal geregelt. Seit der Schuldrechtsreform liegt die Lage ein wenig
anders.
Gruß,
Markus
++ Hi Corolvo ++
das mit der B.-Presse ist möglicherweise in der Tat ein zweischneidiges Schwert - eine Empfehlung in diese Richtung abzugeben ist das sicher nicht einfach. ich habe auch nur auf den potentiellen Marketingschaden hingewiesen und damit dargestellt, daß die Interessenlage von Volvo Dt. und Tuta2 so gegensätzlich nicht ist.
Anders ist das mit dem Händler und / oder dem Spedituer. Daß das Auto SO aus der Produktion gegeganden ist, halte ich für ausgeschlossen.
Ich denke es gibt einen für ALLE akzeptabelen Weg - unter Qualitätsgesichtspunkten ist dieser Fall trotzzdem der Oberrhammer - ich denke, da sind wir uns alle einig ...
& Grüße vom eMkay
Zitat:
Original geschrieben von V70BEMY2004
@ Corolvo
So wie du es schreibst, WAR es war mal geregelt. Seit der Schuldrechtsreform liegt die Lage ein wenig anders.
Gruß,
Markus
Hi Markus
Du hast natürlich recht, nach der Schuldrechtsreform hat sich einiges geändert, aber wie du schon sagtest ein "wenig"
Die von mir erwähnte Nachbesserung heißt jetzt Nacherfüllung. Im vorliegenden Fall scheint es mir recht aussichtslos eine Wandelung zu verlangen, da der Schaden behebbar ist. Eine Wandelung ist m.E. nicht verhältnismäßig und deswegen kaum durchsetzbar.
Ein anderer Schauplatz wäre hier die arglistige Täuschung, dass jemand wissentlich den Schaden verschwiegen hat, scheint hier offensichtlich, muss jetzt nur noch bewiesen werden. Und hier liegt die Beweislast bei Tuta2. Dann liegt aber auch keine Wandelung vor sondern der Kaufvertrag kann rückgängig gemacht werden und schadensersatpflichtig wird der Beklagte auch noch. Alles in allem keine beneidenswerte Situation und so locker wie sich das hier schreibt, ist es leider nicht. Neben den Kosten lässt man auch eine Menge Nerven.
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
++ Hi Corolvo ++
Anders ist das mit dem Händler und / oder dem Spedituer. Daß das Auto SO aus der Produktion gegeganden ist, halte ich für ausgeschlossen.
Ich denke es gibt einen für ALLE akzeptabelen Weg - unter Qualitätsgesichtspunkten ist dieser Fall trotzzdem der Oberrhammer - ich denke, da sind wir uns alle einig ...
& Grüße vom eMkay
Hi eMkay,
ich denke auch, dass das Auto so nicht aus der Produktion gegangen ist und der Fehler möglicherweise einer den nachfolgenden Beteiligten zu zuschreiben ist. Deswegen ist der Tipp über den Hersteller volvo Deutschland zu gehen, schon der Richtige. Die werden sich der Sache annehmen und entsprechenden Druck ausüben. Ich wollte mit meinem Hinweis auch nur deutlich machen, dass es schnell gesagt ist, ich gehe mal an die Presse. Aber wenn dir plötzlich eine Klageschrift über Verleumdung ins Haus kommt, da schluckst du erst dreimal bevor du weiter atmest und wenn ich das dann nicht beweisen kann, was ich da behaupte hängst du schnell am Fliegenfänger der Schadensersatz heißt. Und ich glaube das ist die Sache nicht wert.
Denn Tuta2 möchte sicherlich nur sein 100 % funktionstüchtigen Elch wieder haben