"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
1121 Antworten
Zitat:
@marc4177 schrieb am 9. November 2015 um 19:17:25 Uhr:
Ist doch aber alles normal, also ok. Was soll da sonst stehen, dass er betroffen ist?
Deine SQ5 ist doch nicht betroffen und dann kann da auch nichts anderes stehen.
Ich bewundere deinen Optimismus, was macht dich denn da so sicher, dass da nicht noch mehr nachkommt, wie ja schon geschehen?
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 9. November 2015 um 20:46:37 Uhr:
Ich bewundere deinen Optimismus, was macht dich denn da so sicher, dass da nicht noch mehr nachkommt, wie ja schon geschehen?Zitat:
@marc4177 schrieb am 9. November 2015 um 19:17:25 Uhr:
Ist doch aber alles normal, also ok. Was soll da sonst stehen, dass er betroffen ist?
Deine SQ5 ist doch nicht betroffen und dann kann da auch nichts anderes stehen.
Sicher oder Unsicher ist doch eigentlich egal. Wir können es doch nicht ändern.
Du kannst auch ein Anderes Fahrzeug einer anderen Marke kaufen und dort Probleme wegen irgendwelcher Sachen bekommen, da steckt man nicht drin.
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 9. November 2015 um 20:46:37 Uhr:
Ich bewundere deinen Optimismus, was macht dich denn da so sicher, dass da nicht noch mehr nachkommt, wie ja schon geschehen?Zitat:
@marc4177 schrieb am 9. November 2015 um 19:17:25 Uhr:
Ist doch aber alles normal, also ok. Was soll da sonst stehen, dass er betroffen ist?
Deine SQ5 ist doch nicht betroffen und dann kann da auch nichts anderes stehen.
Meiner wird erst im Mai 2016 2 Jahre alt. Sollte der Tatbestand einer Manipulation vorliegen, geht er zurück. So what?
Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 9. November 2015 um 21:52:20 Uhr:
Meiner wird erst im Mai 2016 2 Jahre alt. Sollte der Tatbestand einer Manipulation vorliegen, geht er zurück. So what?Zitat:
@helistar1860 schrieb am 9. November 2015 um 20:46:37 Uhr:
Ich bewundere deinen Optimismus, was macht dich denn da so sicher, dass da nicht noch mehr nachkommt, wie ja schon geschehen?
Auch das halte ich für sehr optimistisch.. So einfach wird das leider nicht funktionieren. Hinstellen kannst du ihn zwar, aber bis hier ein rechtlicher Anspruch geltend gemacht ist - falls dieser überhaupt zu einer Rückgabe berechtigen würde - hast du trotzdem kein Auto und kein Geld. Dann wird dir noch schön die Nutzungsdauer angerechnet.. Alles in allem sicher nicht lustig und langwierig.
Gruß Jürgen
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Zitat:
@Designs schrieb am 10. November 2015 um 11:00:58 Uhr:
Auch das halte ich für sehr optimistisch.. So einfach wird das leider nicht funktionieren. Hinstellen kannst du ihn zwar, aber bis hier ein rechtlicher Anspruch geltend gemacht ist - falls dieser überhaupt zu einer Rückgabe berechtigen würde - hast du trotzdem kein Auto und kein Geld. Dann wird dir noch schön die Nutzungsdauer angerechnet.. Alles in allem sicher nicht lustig und langwierig.Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 9. November 2015 um 21:52:20 Uhr:
Meiner wird erst im Mai 2016 2 Jahre alt. Sollte der Tatbestand einer Manipulation vorliegen, geht er zurück. So what?
Gruß Jürgen
Genau so sehe ich das auch, von wegen, einfach hinstellen und Geld zurück, dass kannst vergessen.
VW hat den 1.6 TDI wohl bei einigen Modellen gestrichen. Ich wollte gerade ein neues Firmenfahrzeug (Caddy)konfigurieren, da der Leasingvertrag ausläuft. Laut Konfigurator gibt es aktuell den Diesel wohl nur noch mit dem 2.0 TDI für den Caddy. Sogar die 75PS Variante greift nun auf den 2.0 zurück. Das ist Saugdieselniveau.
Es wird besser sein den aktuellen Leasingvertrag zu verlängern bis vielleicht in 2017 wieder Klarheit herrscht.
Die VW Wekstatt geht davon aus, daß der 1.6er wahrscheinlich getauscht werden muß. Vielleicht bekommen wir so kostenlos einen 2.0 mit 0km eingebaut. Das wäre natürlich interessant.
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 10. November 2015 um 13:51:45 Uhr:
Genau so sehe ich das auch, von wegen, einfach hinstellen und Geld zurück, dass kannst vergessen.Zitat:
@Designs schrieb am 10. November 2015 um 11:00:58 Uhr:
Auch das halte ich für sehr optimistisch.. So einfach wird das leider nicht funktionieren. Hinstellen kannst du ihn zwar, aber bis hier ein rechtlicher Anspruch geltend gemacht ist - falls dieser überhaupt zu einer Rückgabe berechtigen würde - hast du trotzdem kein Auto und kein Geld. Dann wird dir noch schön die Nutzungsdauer angerechnet.. Alles in allem sicher nicht lustig und langwierig.
Gruß Jürgen
Ist doch immer wieder prima, eine fachkundige Beratung zu haben!😁😛
Ich werde in den nächsten Tagen meinen Verkäufer auffordern, eine schriftliche verbindliche Erklärung abzugeben, ob der SQ5 von Abgasmanipulationen betroffen ist oder nicht.
Sollte er dies verneinen und der SQ5 am Ende doch betroffen sein, hat man nach juristischer Einschätzung eines großen Automobilverbandes gute Chancen, aufgrund einer arglistigen Täuschung beim Verkauf des Produktes durch Audi/Händler, auf Rückabwicklung des Kaufes innerhalb einer Zweijahresfrist - natürlich abzüglich der Laufleistung und event. Schäden.
Der Privatverkauf betroffener Fahrzeuge würde wirtschaftlich sicherlich sehr problematisch.
Und wie möchtest du diesen Anspruch durchsetzen? Aber jetzt bitte mal konkret antworten, sofern sich jemand im Detail damit auseinandergesetzt hat.
Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 10. November 2015 um 21:01:50 Uhr:
Ist doch immer wieder prima, eine fachkundige Beratung zu haben!😁😛Zitat:
@helistar1860 schrieb am 10. November 2015 um 13:51:45 Uhr:
Genau so sehe ich das auch, von wegen, einfach hinstellen und Geld zurück, dass kannst vergessen.
Ich werde in den nächsten Tagen meinen Verkäufer auffordern, eine schriftliche verbindliche Erklärung abzugeben, ob der SQ5 von Abgasmanipulationen betroffen ist oder nicht.
Sollte er dies verneinen und der SQ5 am Ende doch betroffen sein, hat man nach juristischer Einschätzung eines großen Automobilverbandes gute Chancen, aufgrund einer arglistigen Täuschung beim Verkauf des Produktes durch Audi/Händler, auf Rückabwicklung des Kaufes innerhalb einer Zweijahresfrist - natürlich abzüglich der Laufleistung und event. Schäden.
Der Privatverkauf betroffener Fahrzeuge würde wirtschaftlich sicherlich sehr problematisch.
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Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 10. November 2015 um 21:01:50 Uhr:
Ist doch immer wieder prima, eine fachkundige Beratung zu haben!😁😛Zitat:
@helistar1860 schrieb am 10. November 2015 um 13:51:45 Uhr:
Genau so sehe ich das auch, von wegen, einfach hinstellen und Geld zurück, dass kannst vergessen.
Ich werde in den nächsten Tagen meinen Verkäufer auffordern, eine schriftliche verbindliche Erklärung abzugeben, ob der SQ5 von Abgasmanipulationen betroffen ist oder nicht.
Sollte er dies verneinen und der SQ5 am Ende doch betroffen sein, hat man nach juristischer Einschätzung eines großen Automobilverbandes gute Chancen, aufgrund einer arglistigen Täuschung beim Verkauf des Produktes durch Audi/Händler, auf Rückabwicklung des Kaufes innerhalb einer Zweijahresfrist - natürlich abzüglich der Laufleistung und event. Schäden.
Der Privatverkauf betroffener Fahrzeuge würde wirtschaftlich sicherlich sehr problematisch.
So einfach ist das wirklich nicht! Um einen Kaufvertrag mit dem Händler wegen arglistiger Täuschung anfechten zu können, müsste der Händler bei Vertragsabschluss, ggf. Bei Fahrzeugübergabe positive Kenntnis über die Manipulationen gehabt haben. Nachträgliche Bestätigungen bringen da nichts. Die Verjährungsfrist ist dann auch nur ein Jahr ab Kenntniserlangung von der Täuschung. Schlussendlich werden betroffene Kunden entweder innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen können, oder Schadensersatz gegen den Hersteller, wenn dem Kunden tatsächlich ein Schaden entsteht ( z.B. Wertverlust).
Also, nicht so einfach!
Zitat:
@marc4177 schrieb am 10. November 2015 um 21:37:08 Uhr:
Er wird dir schon keine schriftliche Erklärung geben, daran wird es schon scheitern.
Na ja, wie heißt ein altes jüdisches Sprichwort:
"Am Verlangen ist noch keiner gestorben!"
Es ist schon lustig, wenn hier ein 'Hobby-Jurist' erläutert, wie er seine vermeintlichen Rechte durchzusetzen gedenkt. Träum weiter, 'verzinkt77'!
Zitat:
@renes17 schrieb am 10. November 2015 um 21:32:29 Uhr:
So einfach ist das wirklich nicht! Um einen Kaufvertrag mit dem Händler wegen arglistiger Täuschung anfechten zu können, müsste der Händler bei Vertragsabschluss, ggf. Bei Fahrzeugübergabe positive Kenntnis über die Manipulationen gehabt haben. Nachträgliche Bestätigungen bringen da nichts. Die Verjährungsfrist ist dann auch nur ein Jahr ab Kenntniserlangung von der Täuschung. Schlussendlich werden betroffene Kunden entweder innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen können, oder Schadensersatz gegen den Hersteller, wenn dem Kunden tatsächlich ein Schaden entsteht ( z.B. Wertverlust).Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 10. November 2015 um 21:01:50 Uhr:
Ist doch immer wieder prima, eine fachkundige Beratung zu haben!😁😛
Ich werde in den nächsten Tagen meinen Verkäufer auffordern, eine schriftliche verbindliche Erklärung abzugeben, ob der SQ5 von Abgasmanipulationen betroffen ist oder nicht.
Sollte er dies verneinen und der SQ5 am Ende doch betroffen sein, hat man nach juristischer Einschätzung eines großen Automobilverbandes gute Chancen, aufgrund einer arglistigen Täuschung beim Verkauf des Produktes durch Audi/Händler, auf Rückabwicklung des Kaufes innerhalb einer Zweijahresfrist - natürlich abzüglich der Laufleistung und event. Schäden.
Der Privatverkauf betroffener Fahrzeuge würde wirtschaftlich sicherlich sehr problematisch.
Also, nicht so einfach!
Entsprechende Klagen gegen den Hersteller betroffener VW Fahrzeuge sind bereits bei Gerichten eingereicht. Die Verjährungsfrist gegen den Hersteller beträgt bei Neufahrzeugen 2 Jahre. Der Händler ist selbstverständlich nicht der zu Beklagende! Er vertritt aber als authorisierter Vertragshändler den Hersteller gegenüber dem Kunden und ist folglich Ansprechpartner.
Sollte der SQ5 betroffen sein, werde ich in jedem Fall Klage einreichen. Nachbesserungen mit möglicher Leistungsminderung werde ich nicht widerstandslos akzeptieren.
Aus meiner Sicht kannst du aber erst klagen, wenn sich tatsächlich leistungsmäßig etwas ändert...also mal ganz ruhig, noch ist nicht mal sicher, dass dein Fahrzeug überhaupt betroffen ist und du drehst schon so am Rad. 😉
Und dein Verkäufer beim Händler wird dir nie im Leben (wenn er etwas Hirn im Kopf hat) irgendwas Verbindliches unterschreiben und etwas zusichern von dem er momentan gar keine Ahnung hat bzw. haben kann...selbst wenn du dich im Showroom auf den Kopf stellst.