"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
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Leute, es geht doch nur darum, dass die realitätsfremden Grenzwerte im Prüfzyklus mit "legalen" Mitteln erreicht werden, und das wird VW doch hoffentlich hinkriegen, die anderen Hersteller haben das (bis jetzt) ja auch hingekriegt.......
Die Umweltplakette gibt es grundsätzlich nur bei einer gültigen Betriebserlaubnis. Diese würde erlöschen, wie auch der Versicherungsschutz, wenn VW nicht entsprechend reagiert.
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:39:34 Uhr:
KFZ Steuer und grüne Umweltplakette richten sich nicht nach dem NOX Ausstoß.Zitat:
@Smart_Jack schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:29:44 Uhr:
Das KBA hat seine Pflicht erfüllt und genau richtig reagiert. Alles andere wäre Rechtsbeugung.
Die Einführung, Umsetzung und Überwachung von Gesetzen liegt in staatlicher Hand. Hier können Aufgaben natürlich deligiert werden. Sicher aber nicht an den zu Überwachenden oder an einen "Automobilclub". Hier hat de der Schutz des Kunden Priorität vor den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen bei VW.
Sonst wäre der betroffene Kunde in der Beweispflicht, daß sein Auto die erfoderlichen Grenzwerte nun einhält.
Eine höhere Einstufung bei der KFZ Steuer , Entzug der grünen Umweltplakette hoher Wertverlust bei Verkauf wären die logischen Konsequenzen.
Haltet einfach mal den Ball flach. Glaubt ihr allen ernstes jetzt wird Millionen von Autofahrern die Karre stillgelegt?
Die Politiker wollen doch gewählt werden...
Wenn es nach diesen Öko-Terroristen (DUH etc.) geht dann schon, aber denen geht es sowieso nur um das verbieten von allem und jedem. Eigentlich sollten die Verboten werde, als terroristische Vereinigung.
Zitat:
@Marini schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:52:15 Uhr:
Leute, es geht doch nur darum, dass die realitätsfremden Grenzwerte im Prüfzyklus mit "legalen" Mitteln erreicht werden, und das wird VW doch hoffentlich hinkriegen, die anderen Hersteller haben das (bis jetzt) ja auch hingekriegt.......
Ja, dass stimmt. Es geht nur um den Test. Eigentlich hat VW alles richtig gemacht, nämlich den Test bestanden.
Ein ziemlich guter Beitrag.
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Zitat:
@toaster33 schrieb am 21. Oktober 2015 um 10:56:24 Uhr:
Ja, dass stimmt. Es geht nur um den Test. Eigentlich hat VW alles richtig gemacht, nämlich den Test bestanden.Zitat:
@Marini schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:52:15 Uhr:
Leute, es geht doch nur darum, dass die realitätsfremden Grenzwerte im Prüfzyklus mit "legalen" Mitteln erreicht werden, und das wird VW doch hoffentlich hinkriegen, die anderen Hersteller haben das (bis jetzt) ja auch hingekriegt.......Ein ziemlich guter Beitrag.
Gratuliere, wirklich ein toller Beitrag, der zum Nachdenken anregt.
Leider passt er halt nicht in das lineare Newton'sche Weltbild der Techniker.....
Wie soll man das hier verstehen?
Da steht:
Volkswagen hat seinen europäischen Vertragspartnern untersagt, Bestandsfahrzeuge, die von der Dieselaffäre betroffen sind, zu verkaufen. Der Verkaufsstopp gilt für alle Neuwagen mit EA189-Diesel ohne Erstzulassung, die im Handel auf Lager stehen und betrifft die EU 28-Länder.
Wie passt das ganze mit den Aktionswochen der EA189 Modelle zusammen?
Zitat:
@marc4177 schrieb am 21. Oktober 2015 um 19:52:57 Uhr:
Wie soll man das hier verstehen?
.. Der Verkaufsstopp gilt für alle Neuwagen mit EA189-Diesel ohne Erstzulassung, die im Handel auf Lager stehen und betrifft die EU 28-Länder.Wie passt das ganze mit den Aktionswochen der EA189 Modelle zusammen?
Betroffen vom Verkaufsstopp sind somit Lagerfahrzeuge (stehen z.B. im Verkaufsraum, auf dem Hof des Händlers usw.) mit EA189 Motor, die bis jetzt noch keine (!) Erstzulassung hatten und somit noch als Neufahrzeuge gelten (nicht älter als 1 Jahr lt. BGH ?). Die sollen dann erst zu gegebener Zeit umgerüstet werden, vor dem Erstverkauf.
Gebrauchte (also bereits vor dem Verkaufsstopp schon einmal zugelassene, auch Vorführfahrzeuge) sind somit nicht vom Stopp betroffen. Falls du aber auch die Aktionswoche(n) von Audi meinst, da handelt es sich auch nur um Gebrauchte und bereits einmal zugelassene.
Ja, aber warum sollen die denn nicht verkauft werden, dass meine ich?
Unsere sind doch auch auf den Straßen unterwegs und die, die auf dem Hof stehen und schon einmal zugelassen worden sind, dürfen wieder verkauft werden. Das passt aber nicht zusammen.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 21. Oktober 2015 um 20:14:18 Uhr:
Ja, aber warum sollen die denn nicht verkauft werden, dass meine ich?
..
Ist möglicherweise aus logistischen Gründen (Kosten ?) oder was auch immer einfacher, diese Fahrzeuge gleich an Ort und Stelle zu belassen und umzurüsten und sie dann erst zu verkaufen. Man muss nicht hinter diesen Fahrzeugen bzw. den Haltern "hinterher laufen". Evtl. ja auch eine zusätzliche vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem KBA und den Kunden. 😉
Stimmt, daran habe ich nicht gedacht und das macht auch Sinn.
Zitat:
@toaster33 schrieb am 21. Oktober 2015 um 10:56:24 Uhr:
Ja, dass stimmt. Es geht nur um den Test. Eigentlich hat VW alles richtig gemacht, nämlich den Test bestanden.Zitat:
@Marini schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:52:15 Uhr:
Leute, es geht doch nur darum, dass die realitätsfremden Grenzwerte im Prüfzyklus mit "legalen" Mitteln erreicht werden, und das wird VW doch hoffentlich hinkriegen, die anderen Hersteller haben das (bis jetzt) ja auch hingekriegt.......Ein ziemlich guter Beitrag.
Auch mal eine interessante Betrachtungsweise, aber mal ehrlich hinterfragen und in frage stellen kann man alles und kann auch alles anders interpretieren, aber dennoch sehr interessant.
Verkauft VW/Audi wider besseren Wissens die betroffenen Neufahrzeuge, besteht die Gefahr daß eine Zulassung bei den jeweiligen europäischen Ämtern verweigert wird. Ein weiteres Desaster wäre somit vorprogrammiert.
Diese Fahrzeuge ließen sich auch nur mit hohen Abschlägen verkaufen. Das würde wiederum zusätzlichen Druck auf die Preise der Jahreswagen und Leasingrückläufer erzeugen. Geschätzt min. 60% der betroffenen Modelle sind Leasingfahrzeuge.
Die Leasing Restwerte müßten neu bewertet werden. Hohe Abschreibungen drohen.
Auch die nicht betroffenen Neuwagenpreise könnten sich dem Preisrutsch nicht entziehen. Ein Teufelskreis.
Vermutlich sind auch weitere, neuere Motoren betroffen:
http://www.n-tv.de/.../...elt-an-weiteren-Motoren-article16190526.html
Wie ich bereits erwähnt hatte, sollte VW besser eine Liste derjenigen Konzernmodelle veröffentlichen, die NICHT manipuliert wurden. Diese Liste wäre sicherlich kürzer: VW Käfer mit Brezelfenster und Samba-Bus.
Gruß vom Räuber
Ja, das kam gerade sogar im Radio.
Nicht nur neuere, sondern auch noch ältere Fahrzeuge sollen davon betroffen sein. (Vorgänger Motor)
Man wird nun so lange recherchieren, bis alle Autos betroffen sind, und dann wird man die Grenzwerte anpassen müssen 😰