"Schwarze Rückleuchten"
Ob jemand weisst wo ich die "Schwarze Rückleuchten" für Audi Avant 4B Bj 12.98 bekommen kann???
Bei Ebay ist so was nicht vorhanden
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von katerpanne
Yep, die habe ich dran. ich stell morgen mal ein bild rein und von der abe, dann siehst du wie es aussieht. ich mag es manch anderer nicht. ist halt geschmacksache...
ich werde auf deine fotos warten!!!
Habe ein Bild mit schwarzen Rückleuchten bei eBay gefunden.
Schaut ja gut aus.
Bei mir in der Umgebung fährt ein dunkler Avant mit lasierten Rückleuchten.Sieht schon sehr gut aus.
Wenn die rechtliche Lage geklärt wäre, würde der Einbau für mich auch in frage kommen.
Da schon bei schwarzen Hellaleuchten rote Reflektoren ans Heck geklebt werden mußten, warum nicht bei den Lasierten?
Gruß
makuuu
Joo, würde mir auch sofort welche besorgen wenn die rechtliche Lange geklärt ist.
Würde mich auch mal gerne wissen, warum man bei schwarzen Hellaleuchten Reflektoren ans Heck geklebt werden mußten, warum nicht bei den Lasierten?
Bis denne.
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Hi,
wie versprochen hier die Bilder - hat etwas länger gedauert.
-> makuuu -> das könnte meins sein, komme aus Schillerslage (trotz CE).
Der Verkäufer bei Ebay ist OK, ging alles ganz flott. Probleme rechtlicherseits gabs bislang nicht. Weder Polizei noch TÜV haben etwas gesagt.
Und das mit den Rückstrahlern... guck Dir mal Bild "dunkel" an, dazu kann man die Nebelschlussleuchten missbrauchen, damit war auch der TÜV einverstanden, obwohl es nicht im Abstand von 20cm ist. Leuchten sind auch nur lasiert und NICHT lackiert.
Also ich persönlich finde es gut, bei Ebay ging alles ganz flott und angehalten hat mich damit auch noch keiner.
Oh man kann nur eine Datei anhängen, gut also noch 2 postings :-)
Ein netter Gruss, Katerpanne
Bei Tag
Bei Nacht
Zitat:
Original geschrieben von A6+Avant+4B
Aber ich glaube nicht das man diese mit einer "Allgemeinen ABE für gefärbte Rückleuchten"
eingetragen bzw. vom TÜV abgenommen werden.Und so einfach ran bauen würde ich auch nicht machen, denn wenn Dir dann einer auffährt (was ich Dir nie wünschen würde) bekommst Du mind. eine Mitschuld.
Eine Lasierung der Rückleuchten führt grundsätzlich zum Erlöschen der Bauartzulassung der Leuchte. Eine Eintragung ist deshalb nicht möglich.
Sollten die Leuchten trotzdem verbaut werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Im Falle eines (Auffahr-)Unfalles kann dies für den Halter/Fahrer ausgesprochen teuer werden und der Auffahrende hat gute Chancen, einen erheblich Teil seiner Schuld auf den Vorausfahrenden abzuwälzen...
Sinn der Reflektoren in den Heckleuchten ist es, dass man dein Fahrzeug im geparkten Zustand besser erkennt durch das auffallende Scheinwerferlicht. Deine zwei roten Nebelschlußleuchte über dem Nummerschild bringens nicht wirklich.
Hier noch ein kleiner Text von ner anderen Seite:
"Auch im Bereich der Heckleuchten folgen junge Fahrer dem Trend, ihr Fahrzeug zu verändern, indem sie etwa die Serienheckleuchten mit Hilfe von verbotenem Lack schwarz einfärben (lasieren). Dadurch werden die sicherheitsrelevanten Rücklichtfunktionen fast unkenntlich gemacht, das Fahrzeugheck ist bei Dunkelheit kaum zu erkennen. Lediglich typgeprüfte schwarze, rote, grüne oder blaue Heckleuchten, wie sie zum Beispiel Hella für verschiedene auch ältere Fahrzeuge anbietet, erfüllen die vorgeschriebenen Lichtwerte und sind zur Nachrüstung zugelassen."
Hi,
kurz zu den 2 vorherigen Artikeln. Es gibt eine ABE für diese Heckleuchten bzw. ist es ein Schrieb, in dem eine Firma diese lasierten Heckleuchten als Sondergenehmigung eingetragen bekam (diese liegt den Heckleuchten bei).
Man kann durch eine Einzelabnahme auch diese Heckleuchten eintragen lassen, wenn sie denn die Richtlinien erfüllen (Nach Aussage eines TÜV-Prüfers liegt dieses beim Wohlwollen des Prüfers).
Wenn bei meiner TÜV-Abnahme der Prüfer der Ansicht ist, das es Aufgrund der Bescheinigung und der Nebelrückleuchten keine Beanstandung gibt, dann Frage ich mich, warum dieses hier zur Diskussion steht.
Es jedem selber überlassen was er macht und was nicht. Hier ging es um das Thema schwarze Rückleuchten und nicht, was ist beim Tuning erlaubt und was nicht, bzw. welcher TÜV trägt was ein.
Meine Erfahrungen habe ich geschildert und was man daraus macht bleibt jedem selber überlassen.
Ein netter Gruss, Katerpanne
Zitat:
Original geschrieben von katerpanne
Man kann durch eine Einzelabnahme auch diese Heckleuchten eintragen lassen, wenn sie denn die Richtlinien erfüllen (Nach Aussage eines TÜV-Prüfers liegt dieses beim Wohlwollen des Prüfers).
Die Richtlinien der StVZO gewähren in diesem Punkt KEINEN Ermessensspielraum. Eine Einzelabnahme für lasierte Rückleuchten wäre NUR unter Beibringung eines neuen lichttechnischen Gutachtens zulässig.
Danke das habe ich gemeint. Das ist genau das selbe als wenn man sich eiinen Auspuff oder sonstiges ohne ABE anbaut ... Dann ist das auch fällig.