"Radleichen" auf der Fahrbahn, Rechtslage?!

Moin Moin

Ich hab mal eine Frage die mich seit längerem beschäftigt und umtreibt. In letzter Zeit häufen sich die "Radleichen" am Straßenrand. Dabei handelt es sich sowohl um intakte Räder die aber schlampig abgestellt wurden und teilweise in die normale Fahrbahn ragen, als auch "verunfallte" Fahrräder mit krummen Vorder- oder Hinterrad bzw regelrechte Fahrradleichen wo fast nur noch der Rahmen übrig ist.

Teilweise liegen die Dinger auch quer auf dem Gehweg, manchmal über Wochen und sind sicher für ältere Menschen eine Stolperfalle.

Was mich nun intressieren würde, wie ist nun die Rechtslage wenn ein KFZ oder Mensch einen Unfall mit so einem Rad(rest) erleidet? Mal davon abgesehen das es quasi unmöglich ist den Halter zu ermitteln, wer haftet dann? Eigentlich ist besonders ein geschlachtetes/klar kaputtes Rad wohl mit normalem Müll wie einem alten Kühlschrank oder einem Stuhl gleichzustellen, gehört also auf die Deponie und nicht irgendwie halb in den Straßenverkehr reingeworfen.

Andrerseits könnte man ja unterstellen, dass der Besitzer vielleicht doch irgendwann wiederkommt und das Rad abfischt. Wie ist das also nun, wenn so ein Rad meinetwegen halb auf die Fahrbahn hängt und mir den Lack im vorbeifahren zerkratzt oder ich als Fußgänger über eine Radleiche stolper? Anbei mal ein paar Bilder die verdeutlichen was ich meine:

PS: Bitte keine schlauen Sprüche oder das übliche Gerede, ich will wirklich wissen was passiert wenn ich mit einem unsachgemäßen oder illegal entsorgtem Rad zusammenstoße, egal ob zu Fuß oder mit dem PKW. Weil beim PKW gibts dafür ein Strafmaß und es wundert mich etwas das die Leichen teilweise monatelang rumliegen obwohl das Ordnungsamt dort jeden Tag vorbeikommt und immer wieder die selben Beamten.

Haveapint-018
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Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder wird man das Problem auch nicht in den Griff bekommen.

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Wir brauchen endlich die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder sowie die Führerscheinpflicht für deren Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wir brauchen endlich die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder sowie die Führerscheinpflicht für deren Fahrer.

Oder deutlich (deutlich!) teurere Fahrräder... 😉

Ja genau, alles was wir brauchen ist noch mehr Registirerungs- und Kennzeichnugswahnsinn. Demnächst bekommt jeder seine persönliche Nummer auf den Arsch Stirn tätowiert damit auch jeder Fußgänger einwandfrei erfasst werden kann wenn er bei Rot über die Ampel geht... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Ja genau, alles was wir brauchen ist noch mehr Registirerungs- und Kennzeichnugswahnsinn. Demnächst bekommt jeder seine persönliche Nummer auf den Arsch Stirn tätowiert damit auch jeder Fußgänger einwandfrei erfasst werden kann wenn er bei Rot über die Ampel geht... 🙄

Nein, geht ja um Radfahrer...

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wir brauchen endlich die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder sowie die Führerscheinpflicht für deren Fahrer.

Schwachsinn...

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wir brauchen endlich die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder sowie die Führerscheinpflicht für deren Fahrer.

du hast vergessen "NICHT" zu schreiben.

Selten so viel Schwachsinn gehört.

Wenn man unbedingt den Radverkehr und damit die Entlastung der Innenstädte begraben möchte, dann muss man solche Forderungen erfüllen...

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam


Moin Moin

Was mich nun intressieren würde, wie ist nun die Rechtslage wenn ein KFZ oder Mensch einen Unfall mit so einem Rad(rest) erleidet? Mal davon abgesehen das es quasi unmöglich ist den Halter zu ermitteln, wer haftet dann?
....Wie ist das also nun, wenn so ein Rad meinetwegen halb auf die Fahrbahn hängt und mir den Lack im vorbeifahren zerkratzt oder ich als Fußgänger über eine Radleiche stolper?

Ein "

abgestelltes

Fahrrad" kann grundsätzlich nicht

unfallursächlich

sein. Du musst deine Geschwindigkeit als Verkehrsteilnehmer den Sichtverhältnissen entsprechend anpassen so dass du jederzeit in der Lage bist, dein Fahrzeug innerhalb der sichtbaren Strecke anzuhalten.

Selbstverständlich kann das "abgestellte Fahrrad" gegen bestimmte Vorschriften verstoßen, unfallursächlich ist es jedoch grundsätzlich nicht!

N.T.

Vollste Zustimmung! Denn "grundsätzlich" bedeutet; es gibt uach Ausnahmen...schrieb ich vor einer Seite ja bereits....😉

Also mir sind Räder die irgendwo "ilegal" kreuz und quer rum stehen/liegen und vor sich hin gammeln
10 x lieber als Räder die "legal" auf der Strasse vor mir her eiern und alles aufhalten 😉😁

Was ist an einem Fahrrad Mist, wenn es mit Fahrrad-üblichen Geschwindigkeiten bewegt wird?

Sehr seltsam.....grübel....😉

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


10 x lieber als Räder die "legal" auf der Strasse vor mir her eiern und alles aufhalten 😉😁

Kommst doch eh nicht hinterher 😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Was ist an einem Fahrrad Mist, wenn es mit Fahrrad-üblichen Geschwindigkeiten bewegt wird?

Sehr seltsam.....grübel....😉

Was ist daran so schwer zu verstehen das Ich lieber freie Bahn habe

als einen Fahradfahrer vor mir habe den Ich nicht überholen kann?

Das heist doch nicht das Ich grundsätzlich was was gegen Radfahrer

habe oder ihnen das Recht ab spreche die Strasse zu benutzen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wir brauchen endlich die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder sowie die Führerscheinpflicht für deren Fahrer.

In der CH gab´s das, damit war jedes Fahrrad registriert & jeder Leichenbesitzer ermittelbar (seit Abschaffung ist´s in der Privathaftpflicht)..:

"Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, war bis zum 31. Dezember 2011 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein...Das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette wurde in der Schweiz mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Für Besucher aus dem Ausland war keine Vignette vorgeschrieben. Die Velovignette war eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die mit bis zu zwei Millionen Schweizer Franken gedeckt war."

Beim zweitmaligen Erwischen ohne Vignette wurde in den meisten Kantonen automatisch die Todesstrafe verhängt 😠 - oder irre ich mich da jetzt? 😉

Ich kann auch als Fußgänger 2 Millionen Franken verursachen. Vielleicht sollte ich mir auch ein Schild besorgen.

Zitat:

Original geschrieben von Debalier


In der CH gab´s das, damit war jedes Fahrrad registriert & jeder Leichenbesitzer ermittelbar (seit Abschaffung ist´s in der Privathaftpflicht)

Die Betonung liegt auf "gab". War in der Form offenbar doch nicht so sinnvoll.

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