"Radleichen" auf der Fahrbahn, Rechtslage?!
Moin Moin
Ich hab mal eine Frage die mich seit längerem beschäftigt und umtreibt. In letzter Zeit häufen sich die "Radleichen" am Straßenrand. Dabei handelt es sich sowohl um intakte Räder die aber schlampig abgestellt wurden und teilweise in die normale Fahrbahn ragen, als auch "verunfallte" Fahrräder mit krummen Vorder- oder Hinterrad bzw regelrechte Fahrradleichen wo fast nur noch der Rahmen übrig ist.
Teilweise liegen die Dinger auch quer auf dem Gehweg, manchmal über Wochen und sind sicher für ältere Menschen eine Stolperfalle.
Was mich nun intressieren würde, wie ist nun die Rechtslage wenn ein KFZ oder Mensch einen Unfall mit so einem Rad(rest) erleidet? Mal davon abgesehen das es quasi unmöglich ist den Halter zu ermitteln, wer haftet dann? Eigentlich ist besonders ein geschlachtetes/klar kaputtes Rad wohl mit normalem Müll wie einem alten Kühlschrank oder einem Stuhl gleichzustellen, gehört also auf die Deponie und nicht irgendwie halb in den Straßenverkehr reingeworfen.
Andrerseits könnte man ja unterstellen, dass der Besitzer vielleicht doch irgendwann wiederkommt und das Rad abfischt. Wie ist das also nun, wenn so ein Rad meinetwegen halb auf die Fahrbahn hängt und mir den Lack im vorbeifahren zerkratzt oder ich als Fußgänger über eine Radleiche stolper? Anbei mal ein paar Bilder die verdeutlichen was ich meine:
PS: Bitte keine schlauen Sprüche oder das übliche Gerede, ich will wirklich wissen was passiert wenn ich mit einem unsachgemäßen oder illegal entsorgtem Rad zusammenstoße, egal ob zu Fuß oder mit dem PKW. Weil beim PKW gibts dafür ein Strafmaß und es wundert mich etwas das die Leichen teilweise monatelang rumliegen obwohl das Ordnungsamt dort jeden Tag vorbeikommt und immer wieder die selben Beamten.
Beste Antwort im Thema
Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder wird man das Problem auch nicht in den Griff bekommen.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Betonung liegt auf "gab". War in der Form offenbar doch nicht so sinnvoll.Zitat:
Original geschrieben von Debalier
In der CH gab´s das, damit war jedes Fahrrad registriert & jeder Leichenbesitzer ermittelbar (seit Abschaffung ist´s in der Privathaftpflicht)
Sagt wer?
Seit wann muss eine Verordnung sinnlos sein um abgeschafft zu werden oder umgekehrt: seit wann muss sie sinvoll sein um eingeführt zu werden?😁
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Sagt wer?Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Betonung liegt auf "gab". War in der Form offenbar doch nicht so sinnvoll.
Seit wann muss eine Verordnung sinnlos sein um abgeschafft zu werden
Die Schweiz hats bekanntlich wieder angeschafft - u.a. weil es bspw durch Verwaltungsaufwand nicht kostendeckend war.
Ausserdem werden mit dem Fahrrad angerichtete Schäden sowieso durch die private Haftpflicht gedeckt, auch im Ausland (anders als es bei der "Velovignette" war).
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
seit wann muss sie sinvoll sein um eingeführt zu werden?
Solche Suggestivfragen und Umkehrschlüsse bringen uns wohl nicht weiter. Fakt ist, das Vorgehen wurde aus offensichtlich hinreichend triftigen Gründen geändert. Diese wurden zum Beispiel
*hier*und
*hier*in für das Schweizer Parlament offenkundig hinreichender Weise dargelegt. Entsprechend wurde entschieden.
Eine freiwillige Kennzeichnung gibt es schon, als Diebstahlschutz. Viele Radleichen dürften geklaute Räder sein, die für den Dieb ihren Zweck erfüllt haben. Leider glauben immer noch viele, ein billiges Rad würde nicht so schnell geklaut. Dabei werden Räder auch geklaut damit der Dieb leichter von A nach B kommt. Danach lässt der Dieb dieses stehen und der Eigentümer findet es nicht.
Das lässt sich mit Autos nicht vergleichen, diese werden fast nur als Wertobjekt (Ersatzteile, innen liegende Wertsachen oder ganzes Fahrzeug) geklaut.
Wer ein sehr billiges Rad fährt, tut das in der Regel, weil er sich kein besseres leisten kann. Da sind dann auch 20 Euro Wert von dem Rad viel Geld und werden nicht einfach stehen gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Ausserdem werden mit dem Fahrrad angerichtete Schäden sowieso durch die private Haftpflicht gedeckt
Und Du glaubst tatsächlich, das jeder eine private Haftpflichtversicherung hat...?
In Wahrheit ist es nämlich so, das man einem Nackten nicht in die Tasche greifen kann,
auf gut deutsch, du kannst deinen Rotz selbst bezahlen und der Mittellose lacht sich eins.
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Zitat:
Original geschrieben von Questor
Und Du glaubst tatsächlich, das jeder eine private Haftpflichtversicherung hat...?Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Ausserdem werden mit dem Fahrrad angerichtete Schäden sowieso durch die private Haftpflicht gedeckt
In Wahrheit ist es nämlich so, das man einem Nackten nicht in die Tasche greifen kann,
auf gut deutsch, du kannst deinen Rotz selbst bezahlen und der Mittellose lacht sich eins.
Nö, glaube ich nicht. Wobei wir ja von der Schweiz reden. Da ist die Quote der Privathaftpflicht Versicherten sehr hoch.
In Deutschland ist die Quote etwas niedriger. Zwar hat statistisch jeder Einwohner 6 Versicherungen und eine große Mehrheit der Deutschen hat auch eine Privathaftpflicht - aber trotzdem könnte man Pech haben und ausgerechnet an einen kommen, der nicht versichert ist.
Es ist auch dann ja nicht so, daß derjenige mittellos sein muss und nicht in der Lage ist, für den Schaden einzutreten.
Deine Forderung kannst du natürlich trotzdem immer geltend machen - wenn nichts zu holen ist, ersetzt in solchen Fällen oft die eigene Vollkasko den Schaden und übernimmt die Forderungen an den Unfallgegner.
Sollte auch dies nicht greifen, gibts immer noch die Verkehrsopferhilfe (Unfälle ohne Versicherungsschutz passieren bei Kraftfahrzeugen übrigens durchaus auch, da ist man selbst mit Pflichtversicherung nicht gegen gefeit).
Wir reden ja (auch) von der Schweiz. Da war es so, daß trotz der "Velovignette" immer wieder Fahrräder ohne Haftpflichtschutz unterwegs waren. Für diese gab es auch eine Regelung, damit Unfallgegner nicht auf ihren Schäden sitzen blieben, wenn der Verursache mittellos und unversichert war.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Betonung liegt auf "gab". War in der Form offenbar doch nicht so sinnvoll.Zitat:
Original geschrieben von Debalier
In der CH gab´s das, damit war jedes Fahrrad registriert & jeder Leichenbesitzer ermittelbar (seit Abschaffung ist´s in der Privathaftpflicht)
yes - von 1890 bis ende 2011 war die vignette pflicht, doch der verwaltungsaufwand (registrierung auf der gemeinde, zentrale datenerfassung usw.) wurde irgendwann ggü. den gebühreneinnahmen (4 - 10 sFR) als zu hoch eingestuft.
ps - hier wie dort muss eine verordnung nicht sinnvoll sein, um zu existieren. 😉 zu dem umstand, dass so ziemlich alles zerregelt ist, kommt die tatsache, dass viele sachen von kantönli zu kantönli anders geregelt - oder oft einfach nur anders gehandhabt werden. hab ich beim thema defekter airbag erfahren - während es in manchen kantonen "nur" eine (saftige) busse & ne frist zur behebung gibt, biste in anderen sofort den führerschein los & darfst bis zu 3000 Fr. strafe zahlen (& bist verkehrsrechtlich vorbestraft).
ich hatte bislang glück, hab´ mir aber wiederholt sagen lassen, dass das urteil oft schlicht im puren ermessen von polizei & richtern liegt.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Leider glauben immer noch viele, ein billiges Rad würde nicht so schnell geklaut. Dabei werden Räder auch geklaut damit der Dieb leichter von A nach B kommt. Danach lässt der Dieb dieses stehen und der Eigentümer findet es nicht.
Deswegen sollte man sein Fahrad immer nach dem St.-Florians-Prinzip sichern. Meins ist mit zwei Bügelschlössern gesichert, da war noch nie einer dran. Warum auch, wenn genug herumstehen, die mit einem Drahtschloss gesichert sind....
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Wer ein sehr billiges Rad fährt, tut das in der Regel, weil er sich kein besseres leisten kann. Da sind dann auch 20 Euro Wert von dem Rad viel Geld und werden nicht einfach stehen gelassen.
Einspruch: Ein billiges Rad wird immer dann verwendet, wenn es der Gefahr von Diebstahl oder Vandalismus ausgesetzt ist, unabängig von den finanziellen Mitteln. Ich hab auch so eine Gurke am Bahnhof stehen (s.o.), mit der ich den restlichen Weg zur Arbeit fahre. Und ja, Radleichen stehen da auch jede Menge.
Mein Rennrad bleibt schön immer Keller stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Mein Rennrad bleibt schön immer Keller stehen.
Löblich! Nicht dass Du damit am Ende noch auf der Bundesstraße fährst... 😉😁