"Ordnung muss sein" - oder eher überregulierter Obrigkeitstaat?
Liebe Kollegen,
ich würde gerne mal Eure Meinung hören zu einem Thema, welches mich schon einige Zeit ziemlich beschäftigt:
Als Österreicher lebe ich in einem sehr regulierten Staat und lebe (meist zufrieden) damit, dass fast alle Bereiche des Lebens, besonders aber die des individuellen Straßenverkehrs!, sehr stark reguliert und reglementiert sind.
Während es in allen europäischen Staaten überwiegend sinnvolle Regelungen gibt, und halt leider auch einige skurrile Vorschriften, so ist es doch so, dass ich überall, wo ich mich mit dem Fzg. bewege, die Erfahrung gemacht habe, dass man Verstöße gegen "seltsame" Vorschriften manchmal auch mit Vernunft geregelt bekommen kann:
So zum Beispiel in Italien, wo das Licht am Tag Vorschrift ist auf allen Straßen außer innerorts, ist es mir schon 2x passiert, dass mich Carabinieri aufgehalten haben, weil ich auf der AB ohne Licht gefahren bin, mich aber nach freundlichem Gespräch unter Hinweis auf das gleißende Sonnenlicht ungestraft weiterfahren ließen.
Oder In Frankreich, wo ich auch nicht gestraft wurde, als ich bei einer Kontrolle den Alkotest nicht vorweisen konnte (mittlerweile abgeschafft).
Ähnliche Beispiele gibt es viele.
AUSNAHME DEUTSCHLAND:
nahe Dresden wurde ich einmal gestraft, weil ich bei Tag mit den Begrenzungsleuchten an gefahren bin (Abblendlicht wäre vonnöten gewesen, oder GAR kein Licht. Aber das "Standlicht" war nicht zulässig ?!?!), und einmal erhielt ich in einer bayerischen Kurzparkzone einen Strafzettel, weil meine ansonsten vollkommen ordnungsgemäße (und in allen europäischen Staaten anstandslos anerkannte!) Parkuhr eine nicht vorschriftsgemäße Hintergrundfarbe (ÖAMTC-Gelb anstatt blau) hatte.
Es gibt noch andere seltsame Geschichten von wirklich kafkaesk-surrealen Kommunikationen mit deutscher "Obrigkeit", welche mir (vermutlich "disziplinlosem"😉 Ösi vollkommen unbegreiflich sind.
Was meint die geschätzte Community:
Ist diese kompromisslose (und keinerlei vernünftigen Argumenten zugängliche) Regulierungswut im Sinne der allgemeinen Ordnung, oder wird da das Individuum in einer Weise unter Kuratel gestellt, welche jegliche Eigenverantwortung im Keim erstickt?
Eurer Meinung sehe ich mit großem Interesse entgegen und grüße herzlich,
perigord
Beste Antwort im Thema
Das dies hier gerade ein Österreicher schreibt ist wohl ein Witz? Ich bin beruflich (LKW) sehr oft in Österreich unterwegs und was ich da schon an Strafen bezahlt habe, ist echt nicht normal.
Eine nur für Quellenverkehr (was für ein furchtbares Wort) berechtigte Strasse zu fahren kostet in Österreich 500 (!)€. Den Euro 5 Norm Nachweis nicht zur Asfinag gefaxt, kostet pro Aufenthaltstag 110 €, bei nächster Einreise. Fahren ohne Licht (30 €). Überladen um 230 kg bei einem 40 Tonner 240 €. Go -Box 3 anstatt 5 Achsen eingestellt 250 €. Verkehrsschild Durchfahrverbot für LKW missachtet 250 €. Das das Fahren ohne PKW-Vignette 250 € kostet ist ja auch übertrieben, zumal die Österreicher unsere Autobahnen umsonst benutzen. Die Vignette wurde bei mir schon Sonntag Morgen 2.00 Uhr kontrolliert (hatte aber Vignette). Also zahle die dt. Pipistrafen, welche du erhalten hattest, wie ein Mann, da sie ja auch voll berechtigt waren!
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von perigord
Liebe Kollegen,
...nahe Dresden ( Ergänzung : Ostteil der BRD ) wurde ich einmal gestraft, weil ich bei Tag mit den Begrenzungsleuchten an gefahren bin (Abblendlicht wäre vonnöten gewesen, oder GAR kein Licht. Aber das "Standlicht" war nicht zulässig ?!?!) ... .
Schau mal hier :
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.htmlMan(n) kann sich auch wehren.
Urteil Amtsgericht und Stellungnahme Verkehrsministerium !Alles Auslegungs - und Ansichtssache.
Also wohl doch überreguliert.
Parkscheibe lernt jeder in der Fahrschule - es sei denn, man war nie in der Fahrschule.😁
Das Sinnbild einer Parkscheibe ist ein offizielles Verkehrszeichen der StVO (Zeichen 291).
Infos :
http://de.wikipedia.org/wiki/Parkscheibe
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html
Also bist Du in Bayern korrekt behandelt worden und in Dresden nicht ( der Osten gehört erst seit 23,5 Jahren ) zur BRD.
" Tief im Westen " ( 😎 ) wäre Dir das nicht passiert - da bin ich mir sicher ! 🙄
Grüße, D-C.
Habe meinen Führerschein in Wien gemacht, die Theorie Prüfung mit 100% abgeschlossen und nie etwas von der Parkscheibe gehört, da wir hier ohnehin Kurzparkzonen haben, welche per SMS oder "Kurzparkscheinen" bezahlt werden 😉
Dennoch habe ich sogar zwei Parkscheiben im Wagen, wenn ich mal im Ausland bin und diese verwenden muss.
Was ich lächerlich finden würde ist, dass wenn ich dann als Wiener (der sonst keine Parkscheibe verwendet) eine Grüne/Gelbe/Rote Parkscheibe aufstellt, einen Strafzettel kassiere.
Noch nicht passiert, aber was nicht ist, kann .. ^^
Meine Parkscheiben sind beide Blau. (1x von der Versicherung 1x vom Mercedes Händler..)
Denke die sollten passen. Ob der Umfang usw. passt, kA 🙂
warum glaubt ihr nutzen zb viele ausländischen lkw, welche deutschland als transitland verwenden, unsere schönen autobahnen um mal eben ein wenig zeit gut zu machen. das heisst begrenzer aus und ab geht die post.
weil in deutschland die strafen ein witz sind. während in frankreich der LKW sichergestellt wird bis die 2500 eur strafe bezahlt sind, kostet es in deutschland nur ein paar euro. das rechnet jeder spediteur mit ein.
die buß- und verwarnungsgelder sind doch hier ein witz. dazu kommt noch, dass wir, im gegensatz zu vielen anderen europäischen nachbarn, leider bisher immernoch keine halterhaftung haben.
also, liebe europäische nachbarn, ihr seit alle herzlich eingeladen nach deutschland zu kommen. hier könnt ihr zum spartarif mal richtig die sau raus lassen. unsere bußgeldtabellen enden da wo eure erst anfangen.
warum das so ist, erschließt sich mir nicht ganz. wird vermutlich aber wie fast alles historisch bedingt sein. unsere erbschuld eben - wir deutschen dürfen doch nicht schon wieder böse zu den nachbarn sein.😁
Ganz so einfach wie hier manche schreiben ist es nicht. Ich habe hier schon geschrieben, dass in jedem Land , "Ausländer" bevorzugt angehalten und bestraft werden. Weil eben der Ausländer sich nicht 100% mit der Gesetzgebung auskennt und dann einfach zahlt . Anfechten und Prozessieren lohnt sich bei den Anwaltskosten nicht.
Wenn ich manchmal auf VOX den Verkehrsanwalt sehe kann ich nur den Kopf schütteln . Der vertritt "Raser" wo er mit allen Mitteln versucht dass der Fahrer nicht oder weniger hart bestraft wird.
Bei uns geht eine Radarkontrolle so : Da steht ein Polizist mit der Laserpistole am Strassenrand und peilt die Wagen an . Bist du zu schnell wirst du aus dem Verkehr gezogen und du bezahlst deine Strafe fertig. Da gibt es keine Foto oder irgend eine Protokoll einer von sogenannten Eichmessungen .
Dierk-Carsten
@Dierk-Carsten
Bei deiner Parkscheibe vergisst du ,dass sogar das Spektrum von Blau vorgeschrieben ist.
Sollte deine Parkscheibe verblasst sein ist nach StVO auch ungültig obwohl sie Blau ist .
@Tuerboy
Mit der neuen EU-Gesetzgebung hast de facto Halterhaftung . Da jedes Land seine Strafzettel Europaweit einfordern kann ,muss de Polizei ist dann das Geld beim Halter einzufordern.
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Zitat:
Original geschrieben von Chrisifan
@Tuerboy
Mit der neuen EU-Gesetzgebung hast de facto Halterhaftung . Da jedes Land seine Strafzettel Europaweit einfordern kann ,muss de Polizei ist dann das Geld beim Halter einzufordern.
Ich glaube unser deutsches "in dubio pro reo" wiegt derzeit wohl doch noch ein wenig schwerer. Das Einfordern bedarf trotzdem eines eindeutigen Beweises. War zumindest mal ne Auskunft von nem Anwalt (allerdings "privat" und nicht beruflich erfragt)
Zitat:
[Ich glaube unser deutsches "in dubio pro reo" wiegt derzeit wohl doch noch ein wenig schwerer. Das Einfordern bedarf trotzdem eines eindeutigen Beweises. War zumindest mal ne Auskunft von nem Anwalt (allerdings "privat" und nicht beruflich erfragt)
Ich wünsche dir dass es so sein wird .
Wenn du im Ausland einen Strafzettel bekommst,schickt das betreffende Land einen Vollstreckungsbefehl ins Land des Fahrzeughalters.
Da ja alle Länder dem Datenaustausch zugestimmt haben bekommt das Antragstellerland die Daten des Fahrzeughalters. Darauf hin schickt das Antragstellerland den Bussgeldbescheid an die Deutsche Polizei die dann leider das Geld für den Antragsteller einziehen muss. . Ob der Halter tatsächlich zahlen muss kann ich dir nicht sagen. Das Problem ist das Antragstellerland hat deine Daten. Solltest du dann einmal in das Land reisen ,bekommen die ihr Geld.
Das geht sogar sehr einfach . Es braucht keine zufälige Zollkontrolle auf der Strasse, einchecken auf dem Flughafen , oder einchecken in einem Hotel . In Ländern wie Frankreich gehst du sofort in den Knast für 3 Tage , dann darfst du deine Strafe zahlen
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Fahren mit Standlicht. Schaut mal in o.a. Link.
Gruß
Upps gerade gesehen, war schon zitiert worden. sorry.
Wobei sich mir immer noch nicht erschließt, warum man mit
Begrenzungsleuchten (Standlicht) herum fährt?
Zumal ja anscheinend noch genug Taglich vorhanden war.
Gruß, Rudi
Wobei sich mir immer noch nicht erschließt, warum man mit
Begrenzungsleuchten (Standlicht) herum fährt?
Zumal ja anscheinend noch genug Taglich vorhanden war.
Gruß, Rudi
Hallo Rudi,
ich habe es doch schon geschrieben: ich fahr mit Standlicht aus der Garage um die Lichtautomatik zu überlisten, die sonst ohne Not die Xenons einschaltet und dann vergess ich das Standlicht. Oder ich nehme das Standlicht bewusst - nur in der Stadt - weil mein Lichtsensor zu empfindlich eingestellt ist, alle fahren ganz ohne oder mit Taglicht, nur ich mit voller Beleuchtung, jedenfall wenn ich der Automatik freien Lauf lasse. Mein Mopf hat keine Schalterstellung Null nur A. Mit meinen früheren Autos bin ich nie auf die Idee gekommen mit Standlicht zu fahren, da hatte ich auch nicht so eine bescheuerte Automatik.
Gruss Mönchekamp
Ich lebe im Gebirge.
Auf Bergstraßen kann es durchaus Sinn machen, mit Begrenzungsleuchten zu fahren: das Abblendlicht ist nicht notwendig (man will ja Energie sparen und die Leuchtmittel auch nicht unnötig verschleißen), Aber es ist aus Sicherheitsgründen auf manchen Straßen nicht verkehrt, wenn die Rückleuchten an sind, was beim normalen TFL ja bekanntlich nicht der Fall ist.
Deshalb fahre ich gelegentlich mit dem "kleinen" Licht.