"Ohren" einklappen während der Fahrt (XC70)

Volvo XC70 2 (B/P24)

Moin,

kann ich bei meinem XC70 MJ 11 die Aussenspiegel während der Fahrt - um in eine etwas enge Garageneinfahrt zu kommen - einklappen?

Vielen Dank vorab.

Ben

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Zitat:

@AC-Cobra289 schrieb am 11. Mai 2016 um 11:03:30 Uhr:


Hallo,
ich habe zum Spiegel einklappen noch eine andere Frage.
Wenn ich den rechten Aussenspiegel manuell einklappe ist mein xc 60 schmaler als 210cm, statt original 211cm.
Darf ich dann die Fahrspur für Fahrzeuge bis 210cm ( typischerweise in Autobahnbaustellen) benutzen?

Klaro! Aber immer! Tempomat rein, rüber klettern und Spiegel einklappen. Mache ich immer so. Bleibe dann auch gleich rechts sitzen. Muss ja den Spiegel nach der Baustelle wieder ausklappen. 😎

Gruss

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Technische Ausstattungen, die am Fahrzeug vorhanden sind, müssen auch funktionieren.

Z.B. ein Bremslicht am Moped musste nicht vorhanden sein (vielleicht heute anders, schon ein bisschen her), aber wenn eins dran ist, muss es auch funktionieren.

Ich glaube nicht, dass jemand davonkommt, der die MaxBreite durch Spiegeleinklappen erreichen will, wenn die rennleitung das sieht. Aber es können ja mal einige einen Dauertest fahren ...

Zitat:

@renesomi schrieb am 11. Mai 2016 um 15:46:32 Uhr:


Technische Ausstattungen, die am Fahrzeug vorhanden sind, müssen auch funktionieren.

Er funktioniert ja, nur temporär nicht, bzw. in die falsche Richtung 😛

...aber wahrscheinlich hast Du recht!

Ich käme auch nie auf die Idee.

In den Papieren steht 1.891 mm ohne Spiegel. Ob das einer nachmisst oder die Streckenposten eine Liste mit den tatsächlichen Maßen dabei hat?

Das ist dann aber auch mit eingeklapptem Spiegel auf der Fahrerseite. Aber den braucht man auf der Überholspur in der Baustelle eigentlich auch nicht, da einen keiner da überholen kann.

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Wird für die Rennleitung auch schwierig Strafen zu verhängen. Die sind in der Beweispflicht. Wie wollen die den Fahrer ermitteln wenn man rechts sitzt? 😛

Gruss

.... lustiges Völkchen hier diese Volvofahrer 😉 😁

Zitat:

@ramon.dk schrieb am 11. Mai 2016 um 16:44:00 Uhr:


Wird für die Rennleitung auch schwierig Strafen zu verhängen. Die sind in der Beweispflicht. Wie wollen die den Fahrer ermitteln wenn man rechts sitzt? 😛

Gruss

und dann noch in einem abgeklappten Spiegel, in dem man ja gar nicht zu sehen ist😁😁

Zitat:

@AC-Cobra289 schrieb am 11. Mai 2016 um 11:03:32 Uhr:


Hallo,
ich habe zum Spiegel einklappen noch eine andere Frage.
Wenn ich den rechten Aussenspiegel manuell einklappe ist mein xc 60 schmaler als 210cm, statt original 211cm.
Darf ich dann die Fahrspur für Fahrzeuge bis 210cm ( typischerweise in Autobahnbaustellen) benutzen?

Habe gerade mit einem Bekannten der Polizei diese Frage erörtert:

Massgeblich ist IMMER die Gesamtbreite des KFZ - d.h. mit BEIDEN Aussenspeigeln (Aussen-Aussenkante) ausgeklappt. Wenn eine fahrzeugspeziefische Sicherungsreinrichtung vorhanden ist (in diesem Fall 2 Außenspiegel), müssen sie auch uneingescheänkt benutzbar sein. Somit als die gemessene Gesamtbreite incl. Spiegel - unabhängig von der im FZ-Schein angegebenen Breite - immer die aktuelle gemessene Breite vor Ort des KFZ.

Die klappen doch aber auch von alleine weg wenn die vorne irgendwo anschlagen ;-)

jetzt und nun ging es um die rechtliche Sache - somit wohl geklärt.

Danke!

Schon wieder schlauer geworden heute, was den Einsatz hier auf MT vollkommen rechtfertigt 😁

Ich nutze immer die linke Spur in Baustellen, sei es BMW Gt, D6 oder nun T8.
Das ist zwar zwei, drei Zentimeter zu breit, aber damit sind ab Golf aufwärts heute fast alle Autos dabei und das ist oder war sicher nicht Sinn dieser Regel, die LKW o.ä. in den Engstelen von der linken Spur verbannen wollte.
Problematisch ist das zusätzlich mit den reduzierten Regelquerschnitten der BAB bei gleichzeitig zunehmenden Autobreiten geworden, wo plötzlich jeder Mittelklasse-PKW erfasst wurde.
Die reduzierten Regelquerschnitte sind m.W. inzwischen schon wieder Geschichte, die breiteren Autos nicht. Wäre schön, wenn sich ähnlich wie bei den Parkbuchtenbreiten aus den 50ern der Gesetzgeber mal an der Realität orientieren würde, anstatt dass wir in ein völlig überholtes Korsett gezwungen werden.

Ob der das noch lernt?

Ich? Nein, erst nach dem dritten Ticket. Stand heute: null.
Richtig ist mein Verhalten rwchtlich formal natürlich nicht, aber wenn sich alle dran halten würden, würde wohl der Verkehr in Baustellen zusammenbrechen 🙂

Zitat:

@Hoberger schrieb am 11. Mai 2016 um 22:01:22 Uhr:


aber wenn sich alle dran halten würden, würde wohl der Verkehr in Baustellen zusammenbrechen 🙂

Oder problemlos fließen.🙄

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