(mutmaßlicher) Unfallwagen als unfallfrei verkauft

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Im Februar habe ich einen Gebrauchten gekauft (VW, Bj. 2008), der insgesamt top in Schuß war (und auch noch ist). Nun haben wir zufällig herausbekommen, dass ganz offensichtlich rechts unten (Unterboden) einmal ordentlich geflickt und lackiert worden ist - hat ein befreundeter KfZ-Mechaniker gesehen. Eine Recherche in der Werkstatthistorie ergab dann mehrere Reparaturen der letzten 3 Jahre - neue Fahrertür, neuer Kotflügel, neue rechte Hintertür...

Abgesehen davon, dass es mich maßlos ärgert, darüber beim kauf (beim vertragshändler!) nicht aufgeklärt worden zu sein, beschäftigt mich nun die Frage, ob das alles ausreicht, um die Einstufung als Unfallwagen zu rechtfertigen - damit würde ich definitiv noch mal beim freundlichen Händler vorstellig werden. Gibt es Erfahrungen?

Darüberhinaus hat der Wagen (wie viele VWs) Probleme mit Unterbodenrost - ist eher oberflächlich und Flugrost - dennoch ist es da. Ein Händler (ein anderer) sagte mir, da gobt es keine Kulanzregelungen mehr von VW - auch nicht bei noch laufender Garantie. Gibt es hier andere Erfahrungen?

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thejerk


Der Wagen hat 70.000km gelaufen und lediglich einen Vorbesitzer - auffällig sind eben nicht "nur" die getauschten Teile (die mir eigentlich gar nicht so wichtig wären) als vielmehr die reparierte Macke (ganz eindeutig ein langer Schrammer) am rechten Unterboden und neu lackierte Bodenleiste rechts unten.

Ja dann sprich mal mit dem Vorbesitzer und frage ihn dazu aus, ob das Unfallschäden waren oder ob nur Teile wegen Rost ausgetauscht wurden. Das ist nämlich in diesem Fall sehr wichtig, wenn Unfallschaden, dann steht dir ein Preisnachlass zu oder sogar die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, je nachdem.

Genaueres kann man aber von hier aus nicht sagen, was da genau "Sache" ist, wie vorher bereits gesagt wurde, sind eventuelle richterliche Entscheidungen dazu immer Einzelfallentscheidungen.

Stellt sich jedoch nach einem Gespräch mit dem Vorbesitzer heraus, dass es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt (wie "schlimm" der Unfall war, spielt keine Rolle) UND der von dir daraufhin angesprochene Händler zeigt sich uneinsichtig und will weder einen deutlichen Preisnachlass gewähren noch den Wagen zurücknehmen, dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betruges. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen. Eine Rechtsschutzversicherung brauchst du dafür nicht.

Grüße
Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betruges. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen. Eine Rechtsschutzversicherung brauchst du dafür nicht.

Grüße
Udo

Rechtsschutz braucht man für die Anzeige nicht, bringt aber ihm auch kein Geld oder die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Das ist nicht Aufgabe der Polizei. Dafür gibt es Gerichte. Stellt sich der Verkäufer quer, dann geht es quasi nur über einen Zivilprozess.

Zitat:

Original geschrieben von DeFlamingo



Rechtsschutz braucht man für die Anzeige nicht, bringt aber ihm auch kein Geld oder die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Das kommt darauf an, ich selbst hatte gerade bei einem Amtsgericht eine ganz unterschiedliche Erfahrung gemacht, dort hatte der Richter gegen die Einstellung des Verfahrens die Angeklagten dazu "verurteilt", mir, dem geschädigten Zeugen einen gewissen Betrag innerhalb einer Frist auf mein Konto zu überweisen, andernfalls würde er sie vor Gericht wiedersehen. Alles, was ich dafür tun musste, war eine Anzeige bei der Polizei zu machen, die übrigens nicht sehr hilfreich waren und meinten, das hätte ja doch alles keinen Sinn, ich würde den Betrag wohl abschreiben können.

Zitat:

Das ist nicht Aufgabe der Polizei. Dafür gibt es Gerichte. Stellt sich der Verkäufer quer, dann geht es quasi nur über einen Zivilprozess.

Aufgabe der Polizei in diesem Fall ist es lediglich, die Anzeige des Bürgers aufzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, die veranlasst dann alles weitere. Die Polizei ist nur ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, weiter nichts. Die haben eigentlich, wenn man genau betrachtet, nur sehr wenige Rechte, können aus eigener Machtvollkommenheit weder Ankläger noch gar Richter spielen.

Im Regelfall ist das aber so schon richtig, was du schreibst, will man als geschädigte Privatperson von jemand anderem Geld, Entschädigung oder sowas haben und derjenige weigert sich, so muss man normalerweise den zivilen Klageweg beschreiten. Und der ist langwierig, mühselig, teuer und nervenaufreibend und am Ende könnte das Ergebnis jetzt nicht wirklich befriedigen. Man muss da abwägen, ob ein Betrag X, um den es geht, es einem all die Mühen, Kosten und Nerven Wert ist oder nicht. Es soll ja einige Mitbürger geben, die an einem Zivilprozess, der sich unter Umständen über 10 Jahre hinziehen kann, wenn über alle Instanzen geklagt wird, nervlich zerbrochen sind über all die Jahre und die am Ende zwar letztlich Recht bekommen hatten, aber letztlich dann doch kein Geld, weil die beklagte Firma inzwischen Insolvent wurde ..... so ein Pech aber auch. Dann bleibt man außerdem noch auf seinen Kosten sitzen, bekommt kein Geld, hat dem verlorenen Geld noch anderes, gutes Geld hinterhergeworfen und ist um 30 Jahre gealtert, hatte für die Prozessdauer all seine Kraft da reingesteckt, dass man am normalen Leben nicht mehr richtig teilgenommen hatte .........

Also so ein Abenteuer "Zivilprozess" ........ ob man das macht, das sollte jeder für sich gründlichst abwägen, dann vielleicht doch lieber des verlorene Geld abschreiben, sich damit abfinden, einmal richtig darüber ärgern ...... und weiter gehts mit dem normalen, unbeschwerten Leben, ist ja nur Geld, das man verloren hatte.

Hingegen ist eine Anzeige bei der Polizei
- kostenfrei
- risikolos
- man kann danach die Sache vergessen, wahrscheinlich wird man nie wieder was davon hören, insofern war dann die Anzeige fast nutzlos, aber nur fast, denn falls der gleiche Händler diese Sachen wiederholt macht und wenn andere Geschädigte ebenfalls jeweils Anzeige erstatten, wird die Staatsanwaltschaft irgendwann doch gegen diesen betrügerischen Händler tätig werden, dann kann sie jede Anzeige als zusätzliche "Munition" vor Gericht verwenden.
- in seltenen Fällen hört man jedoch plötzlich und unerwartet dann doch wieder was davon, wird gar als Zeuge vorgeladen und bekommt sogar noch die Fahrtkosten und den Arbeitsausfall erstattet und gleichzeitig sieht sich der betrügerische und uneinsichtige Händler vor Gericht als Angeklagter in einem Strafprozess!

Man muss sich doch nicht alles gefallen lassen, ein Händler DARF bei einem von ihm angebotenen Gebrauchtwagen keine Unfallschäden verschweigen, selbst wenn ihm der Verkäufer des Wagens nichts darüber gesagt haben sollte, ist das alleine das Problem des Händlers, denn DER ist der Profi, DER hätte den Verkäufer fragen müssen, ob Unfallschäden vorliegen, DER hätte den Wagen untersuchen müssen, in welchem Zustand der genau ist, das ist seine verdammte Pflicht! Dafür berechnet der Händler doch einen Aufschlag, der verkauft den Wagen doch nicht für die gleiche Summe, wie er selbst dafür bezahlt hatte.

Grüße
Udo

naja erstmal muss man nun wirklich rausbekommen wieso diese dinge vorgenommen wurden. endweder den vorbesitzer fragen oder rausbekommen wo diese schäden repariert wurden. immerhin wurden diese dokumentiert und online direkt beim hersteller aufgenommen. wenn das fahrzeug nun auch direkt vom vertragshändler dieser marke stammt hätte der verkäufer diese schäden kennen müssen. aber erstmal muss klar sein das es überhaupt ein unfallschaden ist.
dazu kommt die frage "was ist ein unfallwagen". wenn paar kratzer an der tür neu nachlackiert wurden ist das doch kein unfallwagen.
wenn du rausbekommst das es wirklich ein unfallwagen ist wäre das direkte gespräch mit dem händler anzustreben. statt auf geldersatz (keiner gibt gerne geld wieder raus) würde ich eher auf gegenleistungen setzen. zb satz neue winterreifen oder die nächste inspektion auf deren kosten. gerade arbeitslohn "verkauft" dir der händler gerne weil er für ihn quasi kostenlos ist. also zb nen neuer zahnriemen einbauen für low kostet ihn keine 100€, dir aber locker 400-500 (je nach auto). der fantasy sind hier keine grenzen gesetzt. mit solchen extra leistungen kommste höchstwahrscheinlich schneller an dein "ziel". wenn du unbedingt geld willst und sie sich da querstellen dann darfste das oben genannte durchziehen. da ist die kostenlose inspektion usw doch deutlich angenehmer.

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