"MOVE RIGHT >>>" Aufkleber für die Windschutzscheibe
Hallo,
ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.
Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DIGGA1994 schrieb am 13. März 2017 um 14:36:23 Uhr:
Hallo,ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.
Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?
Vielen Dank im Voraus
Gemäß § 17 b der Anlage nur für konkret krass 3er BMW😉
78 Antworten
Also ich sehe da für jeden Buchstaben einen einzelnen Aufkleber.
Im Extrem dürften die einzelnen Aufkleber je ca. 31x31cm messen, und wären dann immer noch kleiner als 0,1qm.
Für mich ist das zulässig, nicht jeder Aufkleber muss eine Bauartgenehmigung/Zulassung haben. Ich denke da an die ganzen "Kevin/Chantal fährt mit"-Aufkleber
Zitat:
@querys schrieb am 13. März 2017 um 18:47:31 Uhr:
Also ich sehe da für jeden Buchstaben einen einzelnen Aufkleber.
Im Extrem dürften die einzelnen Aufkleber je ca. 31x31cm messen, und wären dann immer noch kleiner als 0,1qm.Für mich ist das zulässig, nicht jeder Aufkleber muss eine Bauartgenehmigung/Zulassung haben. Ich denke da an die ganzen "Kevin/Chantal fährt mit"-Aufkleber
Kevin und co sollten dann aber kleiner 0,1qm sein.
Ansonsten bräuchten sie ne Bauartgenehmigung.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@querys schrieb am 13. März 2017 um 18:47:31 Uhr:
Also ich sehe da für jeden Buchstaben einen einzelnen Aufkleber.
Im Extrem dürften die einzelnen Aufkleber je ca. 31x31cm messen, und wären dann immer noch kleiner als 0,1qm.
Bei 31cm in der Höhe gibt es Probleme mit der Sichtgrenze.
Denn dies wird in den ABE´s der Blendstreifen auch deutlich definiert.
Damit soll verhindert werden, daß diese Streifen, egal ob mit oder ohne Beschriftung, zu weit unten angesetzt werden.
Das hätte ich dann in meinem Fall machen können, denn in der Scheibe ist schon ein sogenannter schwarzer Blendstreifen eingearbeitet.
Und wenn diese Sichtgrenze nicht wäre, hätte ich den Streifen einfach unten drunter setzen können.
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Zitat:
@querys schrieb am 13. März 2017 um 18:47:31 Uhr:
Für mich ist das zulässig, nicht jeder Aufkleber muss eine Bauartgenehmigung/Zulassung haben. Ich denke da an die ganzen "Kevin/Chantal fährt mit"-Aufkleber
Aber die, die du auf eine Verbundglasscheibe bappen willst müssen.
Ganz sicher.
Damit änderst du nämlich das vorgesehene Bröselverhalten.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 13. März 2017 um 19:50:16 Uhr:
Aber die, die du auf eine Verbundglasscheibe bappen willst müssen.
Ganz sicher.
Damit änderst du nämlich das vorgesehene Bröselverhalten.
Du weißt aber schon, dass eine Verbundglasscheibe eine Verbundglasscheibe ist, weil das Glas beim Bruch verbunden bleibt und eben NICHT bröselt?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 13. März 2017 um 19:50:16 Uhr:
Aber die, die du auf eine Verbundglasscheibe bappen willst müssen. Ganz sicher.
Nö, ganz sicher nicht. Wie gesagt, für Aufkleber unter 0,1 qm gibt es keinerlei Vorschriften (außer dass sie nicht im Sichtbereich angebracht sein dürfen).
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. März 2017 um 22:28:04 Uhr:
Du weißt aber schon, dass eine Verbundglasscheibe eine Verbundglasscheibe ist, weil das Glas beim Bruch verbunden bleibt und eben NICHT bröselt?
Das ist prinzipiell richtig. Es kommt aber auch noch auf andere Parameter wie Lichtbrechung etc. an, daher sind selbst transparente Folien über 0,1 qm auf für die Sicht wesentlichen Scheiben verboten.