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"MOVE RIGHT >>>" Aufkleber für die Windschutzscheibe

Themenstarteram 13. März 2017 um 13:36

Hallo,

ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.

Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?

Vielen Dank im Voraus

"MOVE RIGHT >>>" Aufkleber
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DIGGA1994 schrieb am 13. März 2017 um 14:36:23 Uhr:

Hallo,

ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.

Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?

Vielen Dank im Voraus

Gemäß § 17 b der Anlage nur für konkret krass 3er BMW;)

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Zitat:

@DIGGA1994 schrieb am 13. März 2017 um 14:36:23 Uhr:

Hallo,

ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.

Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?

Vielen Dank im Voraus

Gemäß § 17 b der Anlage nur für konkret krass 3er BMW;)

Was soll das bringen mit dem Aufkleber für so eine Mühle?

@Emsland: :D

am 13. März 2017 um 13:59

Ich schätze, das geht nur mit Bestätigung vom Urologen, dass man das schnelle Auto als Ersatz für körperliche Unzulänglichkeiten südlich des Äquators hat.

Wäre für viele VT eine wahre Hilfe, die die rechte Spur, aus was für einen Grund auch immer, nicht kennen! :D

am 13. März 2017 um 14:21

Zitat:

@ttru74 schrieb am 13. März 2017 um 15:00:58 Uhr:

Wäre für viele VT eine wahre Hilfe, die die rechte Spur, aus was für einen Grund auch immer, nicht kennen! :D

Die wären dann so mit der Übersetzung beschäftigt, dass sie die rechte Spur erst recht nicht finden.

Es darf gern auf die Frage geantwortet werden. Und die lautet: "Ist das zulässig?" und nicht "Was haltet ihr davon?" :rolleyes:

Gruß

BMWRider

@TE: nein, ist vorne nicht erlaubt. Macht aber auch gar keinen Sinn, da diejenigen, die du damit ansprechen willst, gar nicht in den (Innen-)Spiegel gucken, um den Spruch zu lesen.

Hinten finde ich die Sprüche ohnehin viel besser, da sie von potentiell mehr Menschen gelesen werden, wie z.B. hier oder hier.

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Immerhin gibt es auch Sonnenblend Streifen zum Aufkleben mit Motorsport Aufdrucken.

So sieht es aus.

Ich habe auch einen Blendstreifen mit ABE und dort steht in dicken Lettern "Irmscher" drauf.

Das dürfte so wohl nicht erlaubt sein.

Erstens braucht der Aufkleber eine ABE und zweitens darf der ich glaube nur 0,1m² haben.

Moorteufelchen

Hallo, die , die immer links fahren, können kein Englisch , außerdem ist der Aufkleber für die nicht zu sehen .

Das ist n.m.M. Firlefanz . Wer z.B. auf der Autobahn immer auf der linken Fahrbahn fährt , macht das , weil er glaubt die rechte Spur sei nur für LKW , oder weil er Angst hat, dort zu fahren und nicht wieder in die Mitte zu kommen . Angst kann man mit gut zu reden nicht ändern .

Giovanni.

Soweit ich weiß, muss ein Aufkleber oder eine Folie eine Bauartgenehmigung nach Paragraph 22 der STVZO haben und darf nicht größer als 1/4 der Fläche oder größer 0,1qm sein.

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, erlöschen die Betriebserlaubnis für das KFZ.

 

Was den Text angeht bis du safe,da das unter Meinungsfreiheit läuft und nicht in irgendeiner Form Beleidigend, weder für Personen, Gruppen, Völker, Länder etc, etc...ist.

Gruß,

der_Nordmann

Für Aufkleber unter 0,1 qm gelten die genannten Paragrafen nicht, der Aufkleber ist also zulässig, wenn er das Maß nicht überschreitet.

Auf die schnelle gefunden:

Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557), der Sichtbereich muss frei bleiben.

Daher sollte es erlaubt sein wenn der- die Aufkleber selbstverständlich nicht im Sichtbereich liegen.

Der einzelne Aufkleber darf demnach nur < 0,1m² sein und alle zusammen max 1/4 der Scheibenfläche.

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