"MOVE RIGHT >>>" Aufkleber für die Windschutzscheibe
Hallo,
ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.
Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DIGGA1994 schrieb am 13. März 2017 um 14:36:23 Uhr:
Hallo,ich habe heute in der Stadt einen Wagen gesehen, mit einem "MOVE RIGHT > > >" Aufkleber auf der Windschutzscheibe.
Da ich die Idee nicht schlecht finde.... Ist das nach StVO Zugelassen?
Vielen Dank im Voraus
Gemäß § 17 b der Anlage nur für konkret krass 3er BMW😉
78 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2017 um 09:41:02 Uhr:
Wenn ich es lesen kann hat der Aufkleber schon einen nötigenden Hintergrund.
Desweiteren sind regelmäßige Polizeikontrollen für den TE mit diesem Aufkleber sicher.
Zudem interessieren mich solche Aufforderungen, auch in Schriftzugform nicht die Bohne.
Der Aufkleber ist in Sachen Nötigung vergleichbar mit der Lichthupe. Hier muss schon zustätzlich eine Abstandsunterschreitung her, um es als Nötigung zu sehen.
Bei den Polizeikontrollen sehe ich keinen Grund den Wagen jetzt (wegen dem Text) raus zu winken. Hier muss schon zusätzlich eine unangemessene Fahrweise vorliegen.
Allerdings glaube ich schon, dass der Text (je nach Fahrzeug) auf andere Verkehrsteilnehmer wirkt. Einige werden platz machen, die sonst keinen Platz machen würden. Andere bleiben vor einem kleben, obwohl sie sonst platz gemacht hätten. Und weitere werden auf den Text gar nicht achten.
An einem alten verosteten PS-schwachen Opel finde ich den Text sogar relativ lustig. Bei modernen Fahrzeugen ist das irgendwie sowas wie billiges ATU-Tuning. Aber auch hier kann man es aus Spaß zum nächsten Parkplatztreffen dran kleben und dann wieder abkratzen. Nur muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2017 um 09:41:02 Uhr:
Ich wollte lediglich vom TE wissen, was Er denn mit einem solchen Aufkleber von den anderen, vor ihm fahrenden, Verkehrsteilnehmern denn erwartet ?!Ist der Schriftzug nicht in Spiegelschrift auf der Windschutzscheibe angebracht kann ich das als vorrausfahrender Verkehrsteilnehmer so oder so nicht lesen.
Was erwartet wer, der links blinkt oder Lichthupe gibt? Ja, dass der vor ihm Platz macht.
Jetzt hast du erst ihn nicht verstanden. Dann doch angeblich verstanden und jede Wette, gleich erklärst du uns auch, dass du eigentlich schon verstanden hast, was der TE damit bezwecken will 😉.
Ansonsten ist er doch in Spiegelschrift ausgeführt.
Doch doch, Geisslein hat ihn schon verstanden. Nur, was will der TE mit dem Aufkleber bezwecken? 😁😁
🙄