!legale! unterbodenbeleuchtung - wie machen?
servus!
ich würde mir gerne einigen beleuchtungselemente einbauen, allerdings sollte dies auf legalem wege passieren.
sprich: z.b. unterbodenbeleuchtung am türkontakt.
da stellt sich mir die frage - wenn ich den kontakt so an der innenleuchte anschliesse, das die beleuchtung auch angeht, wenn ich das (standartmäßig bei offener tür angehende) innenlicht angeschaltet wird (was ja auch per schalter und geschlossener tür geht), ist das dann ok?
hätte den vorteil das ich es auch auf treffen etc bei geschlossener tür laufen lassen könnte.
was meint die stvzo bzw die grünen dazu? und der tüv?
ps: ja, suchfunktion genutzt, aber nix passendes gefunden 😁
39 Antworten
Also im Prinzip muss ich axsimu schon recht geben, aber wenn mir das ein TÜV eintragen würd .....
Is ja klar, wers während dem fahren anhat ists selbst schuld wenn er erwischt wird .... aber wenn sie wirklich nur am Türkontakt hängen .....
Naja, ich wart ja immer noch auf den langsamen Gerlosteiner 😉
Also Alex, antworte doch mal ......
mfg
MeNeCK
http://www.brabus-online.de/pic_prog/10pic12.jpgZitat:
Sehr geehrter Herr XYZ,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Die Brabus Seitenschweller (230-300-00) sind natürlich vom Tüv zugelassen.
Die integrierten Lampen leuchten beim öffnen der Türen, damit Sie beim aussteigen im Dunklen sehen wohin sie Ihren Fuß setzen.Mit freundlichen Gruessen
BRABUS
Michael Bolte
First Level Support
Brabus GmbH
Brabusallee
D-46240 Bottrop
http://www.brabus.com/
was man an nem mercedes sl ohne probleme eingetragen oder sogar mit abe bekommt. dürfte wohl auch an anderen autos möglich sein, ich meine mit TÜV segen.
Ich bräcuhte auch noch nen fahrzeugschein in dem sowas eingetragen ist... bitte per mail an zpeedy@35i.net
Aussage Polizei:
Zitat:
TBN: 330600
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat3 Pkte + 50,00 €
Zitat:
Original geschrieben von nighTwish
du meinst, du kennst nen tüv, der dir "ausstiegsbeleuchtung unterm wagen" einträgt?
"Ausstiegsbeleuchtungen" sind NICHT eintragungsfähig, allenfalls "Einstiegshilfen", und das auch nur unter strengen Bauartbestimmungen, wie bereits aufgeführt...
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nur mal so am rande hab da was neues bei ebay gesehen
die is wohl auch illegal oder?? weil röhrenbruch wies im thema gesagt wurde kann da ja nicht mehr passieren
ich will jetzt nicht das sich wieder alle aufregen
finde zwar unterbodenbeleuchtung geil, aber ich lass es lieber ist mir zu gefährlich
mfg
bisher hab ich nur wege gesehen die ins leere laufen.
ausser einem, den ich nicht weiterverfolgt hab.
fragt mich net was das damals war, der thread is mittlerweile 7 1/2 monate alt und das thema hab ich geldtechnisch an den nagel hängen dürfen 😁
Ja..die Unterbodenbeleuchtung is geil! Mit LED´s! Hab ich ma an nem Auto gesehen...leuchtet richtig schön hell....un man hat halt net den Nachteil von den Röhren!
Was au geil is UBB mit Fernbedienung =) Naaa..wo hab ich mein Auto stehen....*leucht..ach....kla...da *g
leute was geht den mit euch?
geht zum conrad oder besorgt euch den conrad katalog
da gibts für 40 euro zwei röhren die zugelassen sind als einstigsbeleuchtung
die hab ich auch
die gibts aber blos in blau
Zitat:
Original geschrieben von scirocco vr6
...da gibts für 40 euro zwei röhren die zugelassen sind als einstigsbeleuchtung
die hab ich auch
die gibts aber blos in blau
Blaue Neon's als Einstiegsbeleuchtung sind grundsätzlich NICHT zulässig, da blau einzig als Sonderbeleuchtung für Einsatzfahrzeuge zulässig ist....