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(Kein) Entgeltanspruch bei Verletzung von Rechten durch andere Verkehrsteilnehmer?

Themenstarteram 20. September 2020 um 14:23

Hallo Allerseits,

Eure Sichtweise zu dem Thema interessiert mich.

Angenommen, es könnte sich folgendes zutragen:

Ihr führt Euer (Kraft-) Fahrzeug. Jemand Anderes verletzt Eure Rechte im Straßenverkehr (z.B. wird Euch die Vorfahrt genommen), und Ihr müsst reagieren um einen Unfall zu verhindern (z.B. scharf bremsen). Der Verkehrsregelverstoß des Anderen kann Rechtsfolgen auslösen (z.B. Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren).

Für denjenigen, gegen dessen Rechte verstossen wurde (also Euch), ist kein Ausgleich vorgesehen.

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Fändet Ihr das gerecht?

Beste Antwort im Thema

Ok, gab ja schon einige heiße Anwärter auf den Titel des dümmsten Thread des Jahres, aber das Ding hier liegt gleich mal vorn. :)

37 weitere Antworten
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37 Antworten

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:39:42 Uhr:

Meine Zielsetzung ist in Erfahrung zu bringen: Fändet Ihr das gerecht?

Nein, weil es 1. nicht gerecht zu ermitteln ist, wann jemand etwas verhindert oder "zurücksteckt" und 2. die ganze Idee grober Unfug ist.

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Hallo Allerseits,

Eure Sichtweise zu dem Thema interessiert mich.

Angenommen, es könnte sich folgendes zutragen:

Ihr führt Euer (Kraft-) Fahrzeug. Jemand Anderes verletzt Eure Rechte im Straßenverkehr (z.B. wird Euch die Vorfahrt genommen), und Ihr müsst reagieren um einen Unfall zu verhindern (z.B. scharf bremsen). Der Verkehrsregelverstoß des Anderen kann Rechtsfolgen auslösen (z.B. Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren).

Für denjenigen, gegen dessen Rechte verstossen wurde (also Euch), ist kein Ausgleich vorgesehen.

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Fändet Ihr das gerecht?

Das ist wirklich der Beitrag des Jahres,das toppt sicher keiner mehr.

Deine Probleme hätte ich gerne.

Themenstarteram 20. September 2020 um 16:49

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. September 2020 um 18:43:42 Uhr:

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:39:42 Uhr:

Meine Zielsetzung ist in Erfahrung zu bringen: Fändet Ihr das gerecht?

Nein, weil es 1. nicht gerecht zu ermitteln ist, wann jemand etwas verhindert oder "zurücksteckt" und 2. die ganze Idee grober Unfug ist.

Wenn

Zitat:

"nicht gerecht zu ermitteln ist, wann jemand etwas verhindert"

wieso soll dann die Mithaftung hierbei

Zitat:

"Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit."

"gerecht" zu ermitteln sein?

Derjenige, der die Vorfahrt genommen hat, hätte bei der korrekten Anwendung der Verkehrsregeln jedwegliche Haftung verhindert - es hätte dann kein Unfall in kauf genommen werden können.

Zitat:

Wenn:

Zitat:

"nicht gerecht zu ermitteln ist, wann jemand etwas verhindert"

Warum ist dann die Mithaftung hierbei

Zitat:

"Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit."

"gerecht" zu ermitteln?

Weil im zweiten Fall ei konkreter Schaden entstanden ist, den man aufteilen kann.

Wenn ich morgen früh auf meine Vorfahrt verzichte und deswegen nichts passierr, bekommt der Nicht Unfallgegner das ja nicht mal mit.

Gegen wen richte ich dann meine Ansprüche? Und woher weiß derjenige, dass ich mir das nicht nur ausgedacht habe?

Themenstarteram 20. September 2020 um 17:21

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. September 2020 um 19:04:01 Uhr:

Zitat:

Wenn:

Zitat:

"nicht gerecht zu ermitteln ist, wann jemand etwas verhindert"

Warum ist dann die Mithaftung hierbei

Zitat:

"Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen Vielleicht Beispielhaft so:

A nimmt B dessen Vorfahrt. B bremst deshalb. Der Verstoß von A wird von Behörden als Vorfahrt missachtet mit Gefährdung angesehen - Bußgeld und Fahrverbot für A wird fällig. will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit."

"gerecht" zu ermitteln?

Weil im zweiten Fall ei konkreter Schaden entstanden ist, den man aufteilen kann.

Wenn ich morgen früh auf meine Vorfahrt verzichte und deswegen nichts passierr, bekommt der Nicht Unfallgegner das ja nicht mal mit.

Gegen wen richte ich dann meine Ansprüche? Und woher weiß derjenige, dass ich mir das nicht nur ausgedacht habe?

Wie wird ein Vorfahrtverstoß, zu dichtes auffahren etc. nachgewiesen? - schwierig, aber es ist ja wohl in einigen Fällen möglich.

Ansonsten wie ich auf Seite 2 bereits schrieb:

Zitat:

Der Verstoß von A wird von Behörden als Vorfahrt missachtet mit Gefährdung angesehen - Bußgeld und

Fahrverbot für A wird fällig.".

Also mal angenommen, der Verstoß an sich ist klar belegt.

Gegen Wen werden die Ansprüche gerichtet, wenn der Schaden eingetreten wäre?

Themenstarteram 20. September 2020 um 17:48

Zitat:

@Tarnik schrieb am 20. September 2020 um 17:55:35 Uhr:

Ja, ich finde es auch ziemlich komisch.

So wie ich unser Rechtssystem verstehe, ist es immer auf Ausgleich bedacht:

Rechte stehen Pflichten gegenüber.

Möchte ich ein Auto fahren (Recht), muss ich u.a. eine gültige Fahrerlaubnis besitzen (Pflicht).

Auf das Thema hier ist folgendes aufgeführt worden:

Zitat:

Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit

Also: Bei Verkehrsverstoß "Vorfahrt nehmen" gibt es die Pflicht der Mithaftung bei "Vorfahrtsrecht erzwingen". Welches Recht steht dem bei Verzicht auf die Vorfahrt gegenüber?

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Das stimmt so nicht. Der Regelverstoß des Gegners betrifft das Strafrecht. Wenn Du etwas haben willst ist dies Zivilrecht. Das sind also 2 Paar Schuhe.

Du hast jederzeit die Möglichkeit Deine Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Über den Zentralruf der Versicherer bekommst Du Über das Kennzeichen sowohl den Halter als auch dessen Haftpflichtversicherung heraus. Einfach Deinen Anspruch beziffern und bei der Versicherung einreichen. Ich in gespannt auf eine Rückmeldung von Dir.

Ich sehe keinen Anhaltspunkt für Ungerechtigkeit.

Diese Idee würde zu einer drastischen Überlastung der Gerichte führen.

Jeder würde versuchen auf die schnelle ein paar Euro ergattern zu können.

Um weitere Überlastung hier fernzuhalten (Moderation wegen Beiträgen die absolut nicht NUB-Konform sind wie oben einige) beende ich dies hiermit.

Moorteufelchen/MT-Moderation

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