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(Kein) Entgeltanspruch bei Verletzung von Rechten durch andere Verkehrsteilnehmer?

Themenstarteram 20. September 2020 um 14:23

Hallo Allerseits,

Eure Sichtweise zu dem Thema interessiert mich.

Angenommen, es könnte sich folgendes zutragen:

Ihr führt Euer (Kraft-) Fahrzeug. Jemand Anderes verletzt Eure Rechte im Straßenverkehr (z.B. wird Euch die Vorfahrt genommen), und Ihr müsst reagieren um einen Unfall zu verhindern (z.B. scharf bremsen). Der Verkehrsregelverstoß des Anderen kann Rechtsfolgen auslösen (z.B. Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren).

Für denjenigen, gegen dessen Rechte verstossen wurde (also Euch), ist kein Ausgleich vorgesehen.

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Fändet Ihr das gerecht?

Beste Antwort im Thema

Ok, gab ja schon einige heiße Anwärter auf den Titel des dümmsten Thread des Jahres, aber das Ding hier liegt gleich mal vorn. :)

37 weitere Antworten
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37 Antworten

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Hallo Allerseits,

Eure Sichtweise zu dem Thema interessiert mich.

Angenommen, es könnte sich folgendes zutragen:

Ihr führt Euer (Kraft-) Fahrzeug. Jemand Anderes verletzt Eure Rechte im Straßenverkehr (z.B. wird Euch die Vorfahrt genommen), und Ihr müsst reagieren um einen Unfall zu verhindern (z.B. scharf bremsen). Der Verkehrsregelverstoß des Anderen kann Rechtsfolgen auslösen (z.B. Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren).

Für denjenigen, gegen dessen Rechte verstossen wurde (also Euch), ist kein Ausgleich vorgesehen.

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Fändet Ihr das gerecht?

Wie genau stellst du dir das vor?

am 20. September 2020 um 15:34

- Pluspunkte sammeln ?

- oder ein allgemeines Punktesystem für´s "Sozialverhalten" wie in China ?

völlig verquere Fragestellung hier....

Ja, ich finde es auch ziemlich komisch.

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Dazu mal folgendes:

"Die Straßenverkehrsordnung beginnt mit der Feststellung, der Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Dass dieser Leitsatz auch rechtliche Folgen hat, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit." (autofahrerseite.eu)

Daraus folgt:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Vorfahrt. Somit gibt es da auch nichts, was du aufgeben könntest. Im Gegenteil, wird von dir gefordert zurückzustecken, wenn du dadurch einen Unfall verhindern kannst, auch wenn ein anderer einen Fehler macht.

Ein Bußgeld ist eine Strafe, die der Staat erhält, weil jemand gegen Gesetze verstößt. Auch hier gibt es nichts, woraus sich ein Rechtsanspruch für eine Belohnung an Dritte ableiten lassen würde.

Oder anders: Wenn du jemanden an der Supermarktkasse vor lässt bekommst du ja auch kein Geld.

Zur Frage an sich: Solche Ideen entwachsen wohl einer alternativen Erziehung, die ein Anspruchsdenken fern jeder Logik fördert. Bekloppte Auswüchse einer verkorksten Erziehungspolitik.

Themenstarteram 20. September 2020 um 15:57

"Wie genau stellst du dir das vor?"

Gute Frage! Eigentlich wollte ich erstmal in Erfahrung bringen wie andere darüber denken, was diesbezüglich als gerecht empfunden wird und was nicht ...

Vielleicht Beispielhaft so:

A nimmt B dessen Vorfahrt. B bremst deshalb. Der Verstoß von A wird von Behörden als Vorfahrt missachtet mit Gefährdung angesehen - Bußgeld und Fahrverbot für A wird fällig.

Also: B ist seinem Recht von A eingeschränkt worden. Dadurch kann B eine Ausgleichszahlung von A verlangen.

Höhe des Ausgleiches?

Idee 1:

Unfall gab es ja zum Glück keinen, also kein Schaden. Fiktiven Schaden ermitteln, hätte B nicht gebremst, davon einen Anteil als Ausgleich. Immerhin hat B ja den vollen Schaden verhindert, das ist ein Vorteil für

Alle. Problem: "Fiktiver Schaden" wird wahrscheinlich nicht zu ermitteln sein.

Idee 2:

Vielleicht in der Höhe, wie das was die Gesellschaft als angemessen für den Verstoß von A ansieht - also die kumulierten Forderung der Behörden (z.B. Bußgeld, Farhrverbot, Gebühren, Strafzahlungen ...) in Geldwert. Der Vorteil hier, das ist in der Höhe schon festgelegt. Das könnte B als Ausgleich fordern.

Weitere Ideen sind willkommen ...

Zitat:

@Tarnik schrieb am 20. September 2020 um 17:31:44 Uhr:

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Hallo Allerseits,

Eure Sichtweise zu dem Thema interessiert mich.

Angenommen, es könnte sich folgendes zutragen:

Ihr führt Euer (Kraft-) Fahrzeug. Jemand Anderes verletzt Eure Rechte im Straßenverkehr (z.B. wird Euch die Vorfahrt genommen), und Ihr müsst reagieren um einen Unfall zu verhindern (z.B. scharf bremsen). Der Verkehrsregelverstoß des Anderen kann Rechtsfolgen auslösen (z.B. Bußgeld, Fahrverbot, Strafverfahren).

Für denjenigen, gegen dessen Rechte verstossen wurde (also Euch), ist kein Ausgleich vorgesehen.

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Fändet Ihr das gerecht?

Wie genau stellst du dir das vor?

Zitat:

Dadurch kann B eine Ausgleichszahlung von A verlangen.

NEIN!

Themenstarteram 20. September 2020 um 16:02

"völlig verquere Fragestellung hier...."

An welcher Stelle genau?

"oder ein allgemeines Punktesystem für´s "Sozialverhalten" wie in China ?"

Nein, fallbezogen.

Zitat:

@remix schrieb am 20. September 2020 um 17:34:42 Uhr:

- Pluspunkte sammeln ?

- oder ein allgemeines Punktesystem für´s "Sozialverhalten" wie in China ?

völlig verquere Fragestellung hier....

Bist du im realen Leben Mitarbeiter beim Herrn BVM Scheuer?

Damit würdest du doch nur Anreize schaffen, eine Gewerbsmäßige Bande die andere in diese Situationen bringt und damit die Leute abzockt, ganz zu schweigen von den anderen Ungereimtheiten, Beweise, Nachvollziehbarkeit, Verhältnismäßigkeit etc.

Mir als Autofahrer wäre es auch zu blöd anderen Autofahrern die mal einen Fehler machen, so auszunehmen.

Themenstarteram 20. September 2020 um 16:23

"Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Ja, das gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig.

"Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit"

"wird von dir gefordert zurückzustecken, wenn du dadurch einen Unfall verhindern kannst, auch wenn ein anderer einen Fehler macht"

Also: Mithaftung ist gegeben, aber für "zurückstecken" gibt es keinen Ausgleich?

Genau dazu interessiert mich ob das als gerecht empfunden wird.

Ansonsten bleibts dabei: Unfall verhindern ist immer richtig - ich verstehe auch nicht wie man auf was anderes kommen könnte.

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. September 2020 um 17:56:11 Uhr:

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 16:23:51 Uhr:

Obwohl Ihr also aktiv (z.B. durch bremsen) Euer Recht (z.B. auf Vorfahrt) aufgegeben hättet, deshalb der Regelverstoß eines Anderen nicht zu einem Unfallschaden führte, bekämt Ihr gar nichts.

Dazu mal folgendes:

"Die Straßenverkehrsordnung beginnt mit der Feststellung, der Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Dass dieser Leitsatz auch rechtliche Folgen hat, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit." (autofahrerseite.eu)

Daraus folgt:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Vorfahrt. Somit gibt es da auch nichts, was du aufgeben könntest. Im Gegenteil, wird von dir gefordert zurückzustecken, wenn du dadurch einen Unfall verhindern kannst, auch wenn ein anderer einen Fehler macht.

Ein Bußgeld ist eine Strafe, die der Staat erhält, weil jemand gegen Gesetze verstößt. Auch hier gibt es nichts, woraus sich ein Rechtsanspruch für eine Belohnung an Dritte ableiten lassen würde.

Oder anders: Wenn du jemanden an der Supermarktkasse vor lässt bekommst du ja auch kein Geld.

Zur Frage an sich: Solche Ideen entwachsen wohl einer alternativen Erziehung, die ein Anspruchsdenken fern jeder Logik fördert. Bekloppte Auswüchse einer verkorksten Erziehungspolitik.

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 17:57:19 Uhr:

"Wie genau stellst du dir das vor?"

Gute Frage! Eigentlich wollte ich erstmal in Erfahrung bringen wie andere darüber denken, was diesbezüglich als gerecht empfunden wird und was nicht ...

Vielleicht Beispielhaft so:

A nimmt B dessen Vorfahrt. B bremst deshalb. Der Verstoß von A wird von Behörden als Vorfahrt missachtet mit Gefährdung angesehen - Bußgeld und Fahrverbot für A wird fällig.

Also: B ist seinem Recht von A eingeschränkt worden. Dadurch kann B eine Ausgleichszahlung von A verlangen.

Höhe des Ausgleiches?

Idee 1:

Unfall gab es ja zum Glück keinen, also kein Schaden. Fiktiven Schaden ermitteln, hätte B nicht gebremst, davon einen Anteil als Ausgleich. Immerhin hat B ja den vollen Schaden verhindert, das ist ein Vorteil für

Alle. Problem: "Fiktiver Schaden" wird wahrscheinlich nicht zu ermitteln sein.

Idee 2:

Vielleicht in der Höhe, wie das was die Gesellschaft als angemessen für den Verstoß von A ansieht - also die kumulierten Forderung der Behörden (z.B. Bußgeld, Farhrverbot, Gebühren, Strafzahlungen ...) in Geldwert. Der Vorteil hier, das ist in der Höhe schon festgelegt. Das könnte B als Ausgleich fordern.

Weitere Ideen sind willkommen ...

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 17:57:19 Uhr:

Zitat:

@Tarnik schrieb am 20. September 2020 um 17:31:44 Uhr:

 

Wie genau stellst du dir das vor?

Also ich fasse das zusammen: ich bin jetzt aufmerksam und zeige jeden an, der mir mein „Recht“ beschnitten hat und wo Unfallschäden vermeiden konnte. Ich nutze ein möglichst teures Fahrzeug (BMW 507 wäre doch gut?), damit der fiktive Schaden den ich abrechnen kann so hoch wie möglich liegt und scheffele Kohle in exorbitanter Höhe, weil mir spätestens jeden 2. Tag im Stadtverkehr jemand unaufmerksames unter kommt.

Ist so etwa Deine (Verzeihung - sehr verquere!) Idee des Geschäftsmodells?

Ich denke, Du träumst. Zumal - wie es schon gesagt wurde - Du die Verpflichtung hast Schaden abzuwenden.

Themenstarteram 20. September 2020 um 16:25

Inwiefern hat das mit der Fragestellung zu tun?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2020 um 18:08:22 Uhr:

Bist du im realen Leben Mitarbeiter beim Herrn BVM Scheuer?

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:23:29 Uhr:

"Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Ja, das gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig.

"Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit"

"wird von dir gefordert zurückzustecken, wenn du dadurch einen Unfall verhindern kannst, auch wenn ein anderer einen Fehler macht"

Also: Mithaftung ist gegeben, aber für "zurückstecken" gibt es keinen Ausgleich?

Genau dazu interessiert mich ob das als gerecht empfunden wird.

Ansonsten bleibts dabei: Unfall verhindern ist immer richtig - ich verstehe auch nicht wie man auf was anderes kommen könnte.

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:23:29 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. September 2020 um 17:56:11 Uhr:

 

Dazu mal folgendes:

"Die Straßenverkehrsordnung beginnt mit der Feststellung, der Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Dass dieser Leitsatz auch rechtliche Folgen hat, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit." (autofahrerseite.eu)

Daraus folgt:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Vorfahrt. Somit gibt es da auch nichts, was du aufgeben könntest. Im Gegenteil, wird von dir gefordert zurückzustecken, wenn du dadurch einen Unfall verhindern kannst, auch wenn ein anderer einen Fehler macht.

Ein Bußgeld ist eine Strafe, die der Staat erhält, weil jemand gegen Gesetze verstößt. Auch hier gibt es nichts, woraus sich ein Rechtsanspruch für eine Belohnung an Dritte ableiten lassen würde.

Oder anders: Wenn du jemanden an der Supermarktkasse vor lässt bekommst du ja auch kein Geld.

Zur Frage an sich: Solche Ideen entwachsen wohl einer alternativen Erziehung, die ein Anspruchsdenken fern jeder Logik fördert. Bekloppte Auswüchse einer verkorksten Erziehungspolitik.

Könntest du mal vernünftig zitieren? Keine Ahnungs was hier woher kommt. Danke.

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:25:08 Uhr:

Inwiefern hat das mit der Fragestellung zu tun?

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:25:08 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2020 um 18:08:22 Uhr:

Bist du im realen Leben Mitarbeiter beim Herrn BVM Scheuer?

Wenn du die Nachfrage beantworten würdest, könnte man deine Zielsetzng besser nachvollziehen.

Themenstarteram 20. September 2020 um 16:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2020 um 18:30:18 Uhr:

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:25:08 Uhr:

Inwiefern hat das mit der Fragestellung zu tun?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2020 um 18:30:18 Uhr:

Zitat:

@jetzt_auch_da schrieb am 20. September 2020 um 18:25:08 Uhr:

 

Wenn du die Nachfrage beantworten würdest, könnte man deine Zielsetzng besser nachvollziehen.

Meine Zielsetzung ist in Erfahrung zu bringen: Fändet Ihr das gerecht?

Das hatte ich eingangs gefragt.

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