"Hindurchschlängeln" von Motorradfahrern auf der Autobahn

Moin,

ich habe jetzt erstmalig gesehen, wie ein Motorradfahrer, der sich im Stau zwischen den Fahrzeugkolonnen hindurchgeschlängelt hatte, von einer Polizeistreife in flagranti erwischt und rausgewunken wurde. Die (keine Zivilstreife, ganz normale Autobahnpolizei) war direkt hinter mir, als der Motorradfahrer das tat. Das bei einem Polizeiwagen zu machen ist ja auch - sagen wir mal - mutig.

Nun scheint klar zu sein, dass es verboten ist. Frage: Wegen Verstosses gegen welchen § der StVO genau und mit wieviel Euros wird man denn da zur Rechenschaft gezogen ?

Und nochmals nein, ich war es nicht selber 😉 !

Beste Antwort im Thema

Solange er die Rettungsgasse nicht benutzt oder blockiert, interessiert das doch keine Katze, ob er da durchfährt. Deswegen kommt keiner ne Minute früher oder später an von denen, die sich so darüber aufregen.

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Hast du mich auf der Ignore-Liste oder bist du einfach zu faul meinen Link zum BKatV zu klicken? 😉

Da steht nach der lfd. Nummer der Tatbestand und alle §§, gegen die verstoßen wurde, sind aufgeführt.

Vielleicht haben die Polizisten den Herren aber auch mit auf die Wache genommen, dort pauschal 50 € Verwarngeld kassiert und eine Quittung auf einem Block ausgestellt, den es so gar nicht geben dürfte. 😰 😎

Ich halte Nr. 50 für am wahrscheinlichsten, eben weil´s derart leicht anzuwenden ist und eine Ausrede kaum möglich.

Leichter verdientes Geld gibt´s kaum und wenn man´s nicht kassieren würde, hätte man die Strafe vor einem knappen Jahr nicht verzehnfachen müssen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. September 2018 um 20:46:36 Uhr:


Hast du mich auf der Ignore-Liste oder bist du einfach zu faul meinen Link zum BKatV zu klicken? 😉

Weder noch 😉

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. September 2018 um 20:46:36 Uhr:



Da steht nach der lfd. Nummer der Tatbestand und alle §§, gegen die verstoßen wurde, sind aufgeführt.
...

1.1 / 1.2 und 25 konnte ich nicht ausmachen

23 wird bei Motorradfahrern woran festgemacht ?

Es war dreispurig und der Stau entstand durch baustellenbedingte Verjüngung auf zwei Spuren. Die Rettungsgasse war nicht wie im Lehrvideo, aber noch ok. Da fuhr das Motorrad (gegenüber Schrittgeschwindigkeit gefühlt) recht schnell durch. Nachdem der Peterwagen Blaulicht angemacht hatte, musste er schon sprinten, um da hinterherzukommen. Der Motorradfahrer hielt dann aber an und man vertagte sich auf den Standstreifen.

Dieses "Durchschlängeln" praktiziere ich auf der BAB seit mehr als 20 Jahren - immer nur dann, wenn links und rechts gestanden wird und ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit. Eine Rettungsgasse habe ich (noch) nicht genutzt - schlicht und ergreifend, weil fast nie eine Rettungsgasse gebildet wurde.

Im Berufsverkehr käme ich angesichts der Intelligenz vieler Autofahrer nicht auf die Idee. Viel zu riskant, da die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers anscheinend nicht beherrscht wird. Andere Länder sind das weiter. In Brüssel wie auch in Paris lässt man Motorrad und Rollerfahrer meistens vor fahren. Bis der durchschnittliche Autofahrer angefahren ist, haben die längst die Kreuzung passiert.

In Deutschland ist die Petition, das Durchschlängeln zu erlauben, ja leider gescheitert. Ging schließlich nicht um eine Diätenerhöhung.

Im Hamburg (?) gab es mal den Versuch, Motorradfahrer zum ordnungsgemäßen Parken zu veranlassen. Haben die dann auch gemacht und an einem Vormittag rechtzeitig die Parkplätze belegt. Immer schön ein Motorrad pro Parkplatz. Und jetzt wollen wir mal überlegen, wie viele Staus durch Motorradfahrer verursacht wurden. Als Autofahrer sollte man sich freuen, dass die Dinger den Stau nicht künstlich verlängern. Einfach mal im Hochsommer die Klimaanlage aus und direkt neben dem 40-Tonner dann das Fenster auf.

Ich kann mich noch an alte Luftgekuehlte Motorraeder erinnern die Stau gar nicht mochten und anfingen das Oel aus den Dichtungen zu pressen 😉
Ich denke auch das es keine Probleme macht so lange der Motorradfahrer langsam durch faehrt.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. September 2018 um 21:22:04 Uhr:


...
In Deutschland ist die Petition, das Durchschlängeln zu erlauben, ja leider gescheitert. Ging schließlich nicht um eine Diätenerhöhung.
...

...nur so als Hinweis, so eine Petition läuft gerade und kann noch bis Ende September mitgezeichnet werden.

Petition 79902: Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 11 Abs. 2 StVO (Freigabe der Rettungsgasse für Motorradfahrer) vom 20.05.2018

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 10. September 2018 um 18:31:53 Uhr:


Frage: Wegen Verstosses gegen welchen § der StVO genau und mit wieviel Euros wird man denn da zur Rechenschaft gezogen ?

Nach neuer Rechtslage würde man vermutlich das Nicht-Bilden der Rettungsgasse ahnden, weil dieses einfach nachweisbar und teurer ist. Die herkömmliche Ahndung basierte auf einem etwas an den Haaren herbei gezogenen Konstrukt, nämlich dem unzulässigen Rechtsüberholen. Nun ist es ja bei Kolonnenverkehr ausdrücklich erlaubt, rechts schneller als links zu fahren, aber nur unter den genauen Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 und 2a StVO. Das wird so auslegt, dass man nur "fahrstreifenbezogen" rechts schneller fahren darf, also nicht ständig zwischen zwei Fahrstreifen hin und her wechseln darf und nicht auf einem Fahrstreifen fahren darf, wenn dort bereits ein anderes Fahrzeug fährt. Es ist ein phantasiereich begründeter Scheintatbestand, der sich in der Rechtsprechung aber durchgesetzt hat.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. September 2018 um 21:39:59 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. September 2018 um 21:22:04 Uhr:


...
In Deutschland ist die Petition, das Durchschlängeln zu erlauben, ja leider gescheitert. Ging schließlich nicht um eine Diätenerhöhung.
...

...nur so als Hinweis, so eine Petition läuft gerade und kann noch bis Ende September mitgezeichnet werden.

Petition 79902: Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 11 Abs. 2 StVO (Freigabe der Rettungsgasse für Motorradfahrer) vom 20.05.2018

Sicher? Das kommt beim Anklicken des Links
Petitionen: Fehlerseite
Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage ist ein unerwarteter Fehler aufgetreten Zurück zur Startseite

...also nochmal... dass der obige Link nich funktioniert kann evtl. dran liegen, da ich noch dort angemeldet war.

Petition 79902: Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 11 Abs. 2 StVO (Freigabe der Rettungsgasse für Motorradfahrer) vom 20.05.2018

ggf. hier der Link zum Petitionsforum... auf der rechten Seite einfach über die ID-Suche nach "79902" suchen.

...und hier noch ne Ebene höher: https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html
der Pfad: Startseite > Petitions-Forum > Petition 79902

Gefunden hab ich sie unter

https://www.openpetition.de/.../...r-rettungsgasse-fuer-motorradfahrer

aber unterschreiben geht nicht, auch da immer Fehlermeldung. Kein Wunder, dass da die Unterstützer fehlen.

Gleiche Fehlermeldung bei deinem zweiten Link.

Funzt auch nicht

Edit Peter sein Link funzt

https://www.openpetition.de/.../staudurchfahrung-fuer-motorraeder

So falsch war meine Erinnerung nicht, das lief bereits 2014 - aber leider erfolglos.

Zitat:

@MichaelChr schrieb am 10. Sep. 2018 um 19:47:48 Uhr:


Da wundern sich die Kapperlständer...

Ohne Beleidigungen kommst du wohl nicht aus, oder? Du sprichst hier zwar niemanden direkt an, aber nötig sind solche Beiträge auch nicht. Respekt ggü. Mitmenschen täte dir git.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. September 2018 um 21:50:02 Uhr:


...also nochmal... dass der obige Link nich funktioniert kann evtl. dran liegen, da ich noch dort angemeldet war.

Petition 79902: Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 11 Abs. 2 StVO (Freigabe der Rettungsgasse für Motorradfahrer) vom 20.05.2018

ggf. hier der Link zum Petitionsforum... auf der rechten Seite einfach über die ID-Suche nach "79902" suchen.

...und hier noch ne Ebene höher: https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html
der Pfad: Startseite > Petitions-Forum > Petition 79902

Nun hat es geklappt. Große Hoffnungen hab ich aber nicht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 10. September 2018 um 21:57:42 Uhr:


Ohne Beleidigungen kommst du wohl nicht aus, oder? Du sprichst hier zwar niemanden direkt an, aber nötig sind solche Beiträge auch nicht. Respekt ggü. Mitmenschen täte dir git.

Du weißt aber hoffentlich, dass diese Bezeichnung für österreichische Polizisten dort ungefähr genauso gebräuchlich ist wie die „Rennleitung“ bei uns?

Ok danke. Wusste ich tatsächlich nicht.
Ich weiß nur, wie man österreichische Politessen nennt, die ihre Tage haben:
Red Bull

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