´´Hilfe Verkehrsrecht´´

Hallo zusammen

Meine Lebensgefährtin hat heute Post vom Landkreis Storman bekomm. Und zwar ist das Fahrzeug was auf ihren Namen zugelassen ist auf der A1 in der Baustelle geblitzt worden mit 23 km/h zu schnell (12.10.2010). Der Fahrer war nicht Sie, sondern Ich. Es war auch ein Foto dabei, aber auf dem Foto ist kein Gesicht zu erkennen. Da genau vor dem Gesicht der Duftbaum baumelt.

So nun meine Frage:
Was passiert wenn sie vom Zeugen-/verweigerrungsrecht gebrauch macht, und sagt Sie weiß es nicht mehr?

Das Fahrzeug wurde letzte woche verkauft.

Beste Antwort im Thema

Sorry, so ein Ratschlag ist für mich irgendwie schwachsinnig. Warum kann ein Erwachsener Mensch nicht zu seinen Taten stehen, noch dazu dürften hier die Konsequenzen nicht so großartig sein.
Und dass so etwas ein Abzockveruch ist finde ich auch nicht. Es ist ja jeder noch selbst verantwortlich ob er zu schnell fahren will und bei bedarf auch dafür bezahlt oder nicht.
Ich bin auch kein Unschuldslamm und auch selber vor kurzem auf der Landstraße mit 22 km/h zu schnell erwischt worden. Da zahlt man seine Strafe und hat damit seine Ruhe...

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Geh zum Anwalt. Kann man auf dem Bild nicht klar erkennen wer gefahren ist, dann ist es so viel ich weiß auch kein gültiger Beweis.

Das ist nicht die feine Englische.

Wer Mist macht, sollte dazu stehen.

23 sind zwar nicht wenig aber auch keine Katastrophe.
Ich würde mal sagen damit kommst du mit ca 65% Wahrscheinlichkeit durch. Eher mehr, den Anwalt kann man sich sparen.

Toll find ichs aber nicht wirklich.

Moinsen,

wahrscheinlich ist das, das ganze dann keine Konsequenzen für sie hat (23 km/h auf der AB sind schließlich kein Kapitalverbrechen mit entsprechendem Fahndungsdruck😉). Die Rennleitung kann euch natürlich auch einen Hausbesuch abstatten, insbesondere wenn die Halterin entsprechend vorbelastet ist kommt in Extremfällen auch die Auferlegung eines Fahrtenbuchs in Frage....

Aber im Normalfalle kommt dann nichts mehr, so zumindest meine Erfahrung, also lockerbleiben...

Das konsultieren eines Anwalts ist bei der momentanen Situation eher überflüssig.

Zitat:

Original geschrieben von Marcello1



Was passiert wenn sie vom Zeugen-/verweigerrungsrecht gebrauch macht, und sagt Sie weiß es nicht mehr?

um künftig zu vermeiden, dass der fahrer nicht feststellbar ist, könnte die auflage erfolgen, ein fahrtenbuch zu führen. dabei ist mir unbekannt, ob das fahrzeug- oder fahrzeughaltergebunden ist.

ok, zu langsam... aber hauptsache ich hab was gesagt. 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Marcello1


So nun meine Frage:
Was passiert wenn sie vom Zeugen-/verweigerrungsrecht gebrauch macht, und sagt Sie weiß es nicht mehr?

Nach welchem Gesetz soll hier ein Zeugenverweigerungsrecht bestehen?

hallole zusammen

Stehe dazu und Zahle denn sonst ist nach dem
geltenden Recht der Halter haftbar und bekommt dazu
noch en Fahrtenbuch aufgebrummt.

Die Verwaltungsbehörde macht immer zwei bilder
und die mit einer sehr hohen auflösung.
auf dem anderen bist du sicher besser zu erkennen.
Hat uU.nicht viel mit dem zu tun was man Dir zusendet

Jol.

Zeugnisverweigerungsrecht haben nur:

Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Oma/ Opa, Uroma/ Uropa etc., Onkel, Tante, Schwager, Schwägerin

Oh. Hab den Verlobten, die Verlobte vergessen. Und die gerade Linie geht natürlich durch bis zum letzen Enkel

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


hallole zusammen

Stehe dazu und Zahle denn sonst ist nach dem
geltenden Recht der Halter haftbar und bekommt dazu
noch en Fahrtenbuch aufgebrummt.

Jol.

In D Halterhaftung bei Verstößen in fliessendem Verkehr...? Nada! lediglich im ruhendem Verkehr (Parkverstöße).

Ein Fahrtenbuch gibt's nur dann, wenn der Halter des Fahrzeugs offensichtlich die Zusammenarbeit beim Ermitteln des Fahrers verweigert - was aber nicht zutrifft. Schließlich verlangt niemand, daß man sich über Wochen und Monate merken muß, wer wann mit seinem Auto gefahren ist. Ist der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen, dann kann man dem Halter daraus keinen Strick drehen. In Anbetracht der geschilderten Sachlage handelt es sich hier wohl um einen Fall für die Rundablage P...😁

Hallo,

man kann zunächst einen Widerspruch einlegen.
Das Problem ist, dass dem Widerspruch nicht statt gegeben wird.
Leicht zu erkennen, dass die Bearbeitung des Widerspruchs von der gleichen Behörde oder Amt kommt.
Was bleibt übrig einen Anwalt einzuschalten, die Behörde wir i.d.R. mit dem einfachen Bürger nicht kooperieren wollen.
Solltest du aber in Betrach ziehen einen RA einzuschalten, dann schmeiß den Anhörungsbogen gleich weg!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


man kann zunächst einen Widerspruch einlegen.
Das Problem ist, dass dem Widerspruch nicht statt gegeben wird.

Was der TE zur Zeit in den Fingern hat, ist ein Anhörungsbogen. Warum man dagegen Widerspruch einlegen sollte, entzieht sich leider meinem Vorstellungsvermögen. Auf diesem Bogen wird mitgeteilt, daß der Halter nicht der Fahrer ist, der Fahrer leider nicht zu erkennen ist und daher bedauerlicherweise auch nicht benannt werden kann. Damit ist der Abzockversuch zu 99% als gescheitert anzusehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Ein Fahrtenbuch gibt's nur dann, wenn der Halter des Fahrzeugs offensichtlich die Zusammenarbeit beim Ermitteln des Fahrers verweigert - was aber nicht zutrifft. Schließlich verlangt niemand, daß man sich über Wochen und Monate merken muß, wer wann mit seinem Auto gefahren ist.

vor allem, kurz bevor die kiste verkauft wird und etliche damit ne probefahrt machen. insofern - stehe nicht dazu und verzichte auf das bezahlen - die gleichen das sowieso an anderer stelle wieder aus. ;p

Sorry, so ein Ratschlag ist für mich irgendwie schwachsinnig. Warum kann ein Erwachsener Mensch nicht zu seinen Taten stehen, noch dazu dürften hier die Konsequenzen nicht so großartig sein.
Und dass so etwas ein Abzockveruch ist finde ich auch nicht. Es ist ja jeder noch selbst verantwortlich ob er zu schnell fahren will und bei bedarf auch dafür bezahlt oder nicht.
Ich bin auch kein Unschuldslamm und auch selber vor kurzem auf der Landstraße mit 22 km/h zu schnell erwischt worden. Da zahlt man seine Strafe und hat damit seine Ruhe...

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Sorry, so ein Ratschlag ist für mich irgendwie schwachsinnig. Warum kann ein Erwachsener Mensch nicht zu seinen Taten stehen, noch dazu dürften hier die Konsequenzen nicht so großartig sein.
Und dass so etwas ein Abzockveruch ist finde ich auch nicht. Es ist ja jeder noch selbst verantwortlich ob er zu schnell fahren will und bei bedarf auch dafür bezahlt oder nicht.
Ich bin auch kein Unschuldslamm und auch selber vor kurzem auf der Landstraße mit 22 km/h zu schnell erwischt worden. Da zahlt man seine Strafe und hat damit seine Ruhe...

Langsam nervt es...🙄

Gibt es hier eigentlich keinen thread mehr, ohne das sich irgendein user zur dümmlichen Moralapostelei verpflichtet fühlt? Wie wäre es stattdessen mal mit einer konstruktiven Antwort...?

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