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!!! HILFE: Mein Auto steht mit auslaufenden verbranntem Öl in der Schweiz !!!

Mitsubishi

Hallo,

leider jetzt ein trauriges Thema:

Ich bin mit dem Auto & WoWa (s. Sig) in die Schweiz gefahren und auf dem Rückweg kurz vor dem Gotthard hat der Wagen abgestellt und es kam verbranntes Motor- oder Getriebeöl zwischen dem Motor und dem Getriebe in rauen Mengen hervor, aus dem Auspuff kam weißer Rauch (aber noch durchschaubar) und es hat gedampft wie blöd.

Der TCS (ADAC) meinte, dass es entweder die Dichtung zwischen Motor und Getriebe zerhauen hat, oder irgendwo im Getriebe musste eine Dichtung leiden. Die Motortemperatur ging nicht hoch, Öl war genug drinnen bis zu dem Vorfall. Im Vorfeld hatte das Getriebe zweimal kurz den Gang "verloren", hat sich aber wieder aufgerappelt.
Jetzt steht das Auto & der Wowa in der Schweiz und kommt erst in ein, zwei Wochen nach D.

Was man noch wissen sollte ist, dass unser Getriebe eine Revision im Jahre 03 bekommen hat (auch im Urlaub mit dem WoWa).

Zu den Fragen:

- Was könnte in etwas kaputt sein?
- Unser Auto ist noch 3500 Euro wert, lohnt sich noch eine Getrieberevision, wenn es denn sein müsste?
- Kann es sein, dass unser Getriebe unseren Wohnwagen mit zul. GG. 1,5 T nicht verträgt?
- Was soll ich jetzt tun?

Daten:

Mitsubishi Space Wagon, Bj: 1998, Automatik, 133 PS, AHK, Klima, 1. Getrieberevision 03
Anhängelast bei 12%: 1,3 T

Hobby 540 UL, zul. GG.: 1,5 T.

Ich bitte um schnelle Hilfe und danke schonmal für euere Hilfe.

MFG

mitwisser

Beste Antwort im Thema

Ich muß schon staunen. Wer 1,3 t Zuglast hat, dann mit 1,4 t tatsächlichem Gewicht und 170000 Km blauäugig durch die Berge fährt, darf sich nicht wundern, wenn das Automatikgetriebe irgendwann das Handtuch wirft, zumal das Automatikgetriebe der
alten Wagons sowieso nicht das solideste war. Ich wette meine letzten Haare auf dem Kopf, daß das Getriebe total hinüber ist und eine Reparatur absolut unwirtschaftlich. Damit wäre dann das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Um solches in Zukunft zu vermeiden, würde ich bei der Anschaffung eines anderen Zugfahrzeugs im eigenen Interesse darauf achten, daß zwischen der zulässigen Anhängelast und dem tatsächlichen Leergewicht mindestens 10, besser aber 20% Differenz liegen. Ansonsten: selber schuld.

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Zitat:

Original geschrieben von mitwisser


....

Aber das Endgültige K.O. Kriterium: In 6 Jahren 2 Besitzer. Dies ist eigentlich nicht normal.
...

mitwisser

P.S.: Wer seinen Colt im Südbadischen Raum los werden will, soll sich mal melden.

Hallo,

ich finde das total normal!

Wagen wird gekauft und mit Schlussrate finanziert, dann aber nicht abgelöst sondern der nächste Wagen gekauft. Und das kann einem Auto durchaus mehrfach hintereinander passieren.

Und was ist mit den Jahreswagen und Wagen von Werksangehörigen? Da kommen auch schnell 2 Halter zusammen...

Gruß
Marc
-der den Threat nicht versteht-

Hallo,

@ V70 Soest: Also eigentlich hast du recht. So habe ich das nicht gesehen.

Gruß

mitwisser

P.S.: Am Anfang wollte ich wissen, ob man mir beim defekten Getriebe helfen kann, und nun wollte ich eben nur schreiben, was passiert ist. Also macht doch Sinn oder? Sonst wäre er wohl schon dicht.

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