Forum190er
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. 190er
  7. *heul* Ich wurde geküsst... von einem Franzosen :-(

*heul* Ich wurde geküsst... von einem Franzosen :-(

Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 13:19

Hi Folks,

kam gerade aus der Uni und was passiert mir auf´m Parkplatz vorm Supermarkt: alter Opi (Bj. 1914 ^^ in einem Citroen) nimmt mir die Vorfahrt. Sind zwar nur ganz leicht zusammen gestoßen, aber immerhin: der Scheinwerfer is hin, der Blinker auch, Kotflügel verbogen... und Gott weis was noch! Er ist mir ja direkt auf´s Rat geknallt. Der Wagen fährt zwar noch gerade, jedenfalls soweit ich das beurteilen konnte auf den 2km bis nach Hause.

Bevor der Typ von der Versicherung kommt und den Schaden schätzt, könntet ihr doch mal drüber schaun. Was kostet sowas denn, also Scheinwerfer und der ganze kram? Werde definitiv eine Achsvermessung machen lassen.

Ach manno... jetzt bin ich traurig :-(

Ähnliche Themen
18 Antworten
Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 13:20

bild 2

Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 13:21

bild 3

Du hast aber oooch Gligg nee nee nee.

Also Blinker und Scheinwerfer guggst ma bei Ebay 250196601848, morgen bin ich im hauseigenen E Lager schlauer ob wir noch'n rechten haben. Blinker haben wir.

Ey griggst Du zu fähre Breis.

Der Rest sieht gar net so schlimm aus, kann man ziehen und kloppen. Nur Deine Achse dat wees ich ausse Ferne net ob und wie stark des gerummst hat.

Gruss Andre

Hallo Andre,

so wie es aussieht braucht der Themenstarter einen LINKEN Scheinwerfer, oder aber vielleicht auch nur das Scheinwerferglas, das einzeln erhältlich ist.

 

Viele Grüße

Wenn das andere Auto aufs Rad getroffen hat, könnte u.U. noch ein Federbein und/oder ein Querlenker dazukommen. Hängt natürlich von der Geschwindigkeit ab. Rahmenschaden dürfte bei dem Schadensbild nicht zu befürchten sein.

Ach und so schief wie der SW drinhängt könnte ein neuer fällig sein weil beim alten die Befestigungen gebrochen sein könnten. Einfach mal Haube aufmachen und nachschauen

Zitat:

Original geschrieben von MJ093

Hallo Andre,

so wie es aussieht braucht der Themenstarter einen LINKEN Scheinwerfer, oder aber vielleicht auch nur das Scheinwerferglas, das einzeln erhältlich ist.

 

Viele Grüße

Ach ja, des leidige und doch so schöne Thema, okay vorn links ( Shit Fahrerseite )

Dem Benzel von vorn ins hübsche Gesicht geschaut ...nee ne? Rechts?

Ich weiß was Du meinst und a richtig ist:(

Schau mer nach'm linken:D Fahrerseite ;)

Gruss Andre

Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 16:42

Danke Jungs...

nur doof das der Sachverständige sich noch nicht gemeldet hat! Die Dame von der DEVK (wo der Unfallgegner ja versichert ist) meinte, dass der noch heute mit mir telefonieren will...

Ich muss normalerweise tägl. 150km Autobahn fahren... das mache ich aber mit einer wohl möglich verzogenen Aufhängung nicht!

Ich selbst würde mal eine Probefahrt mit dem Fahrzug machen und beobachten, ob das Auto noch geradeaus fährt und ob das Lenkrad bei Geradausfahrt auch gerade gestellt ist. Wenn das alles so i.O. wäre, würde ich damit auch erst einmal fahren. Die Bilder vom Schaden sehen nicht wirklich dramatisch aus. Natürlich kann man hier per Ferndiagnose nicht sagen, ob da z.B. was am Querlenker verbogen ist. Allerdings sollte man das mit obigen Tests relativ sicher feststellen können.

Das ist aber nur meine eigene Meinung und so würde ich in diesem Fall verfahren. Jeder ist natürlich selbst für sich verantwortlich. 

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

nur doof das der Sachverständige sich noch nicht gemeldet hat! Die Dame von der DEVK (wo der Unfallgegner ja versichert ist) meinte, dass der noch heute mit mir telefonieren will...

:eek: :eek: :eek:

Wenn du dich darauf einlässt ist dir nicht zu helfen. Den Gutachter suchst DU dir selber aus da du ja offenbar nicht schuld bist und der andere den Unfall verursacht hat. Ggf. kannst du die ganze Sache sogar auf deren Kosten einem Anwalt übergeben und den das regeln lassen.

Mit Fahrwerksvermessung, Kotflügel, Scheinwerfer, Lackierung, ggf. Reifen und Felge, Instandsetzung Blech unterm Scheinwerfer, Stosstange wird ggf. auch noch was abbekommen haben ... wird das schon grenzwertig zum wirtschaftlichen Totalschaden werden. Gerechnet wird hier immer mit Originalteilen.

Grössenordnung Zeitwert 2000€ +- je nach Zustand, Restwert 500€ +-. Zuzüglich Nutzungsausfall und Aufwandspauschale für dich liegt die Obergrenze bei gut 1500€ die du bekommen kannst.

Hab den ganzen Sch... gerade durch :(

Gruß Meik

Themenstarteram 13. Dezember 2007 um 8:25

Den Gutachter kann ich nicht aussuchen, weil die DEVK nur ihre eigenen akzeptiert (ist bei fast alles Versicherungen so; meine Mom ist ja meine Allianz-Vertreterin, die meinte das auch).

Ich habe mal selber geschaut und ich habe erstmal keine Beschädigungen entdeckt an der Aufhängung... hoffen wir das beste!

Themenstarteram 13. Dezember 2007 um 10:11

Sau komisch:

Mich hat gerade ein Gutachter von der DEKRA angerufen wegen Termin! Er will das Auto besichtigen, vorm Haus. Ich so: 'Wie wollen sie das sehen, wenn da was an der Aufhängung kaputt ist, oder verzogen ist?" Er: "Das sehe ich auch so, dazu muss ich den Wagen nicht hoch heben!"

:D:D:D

Ich lach mich kaputt...

Ich geh jetzt zu nem anderen Gutachter in meiner Werkstatt!

Schraub mal als allererstes die Kunststoffleiste unter dem Scheinwerfer ab, bevor sie bricht. Dürfte ja noch heile sein.

Ansonsten, der Kotflügel selbst sieht nicht böse aus. Den würde ich auch vorsichtig zurechtklöppeln. Tausch ihn bloß nicht gegen irgendeinen Billig-Ersatzkotflügel aus. Da habe ich schlechte Erfahrungen mit Rost gemacht. Dein alter Flügel sieht ja gut erhalten aus.

Auf jeden Fall solltest du den Innenkotflügel fachmännisch richten lassen und dabei peinlich auf eventuelle Risse in Lack und Beschichtung achten. Sag dem Meister, das dir das Wichtig ist (wenn es die wichtig ist). Nicht das er denkt, naja, ist eh ein altes Auto. ;-) Da schleichen sich schnell Risse ein die dann der Pest zum Opfer fallen. Außerdem ist es ärgerlich wenn am Ende die Spalte schief verlaufen (auch eigene Erfahrung).

Schäden an der Radaufhängung kann ich mir kaum vorstellen. Aber eine Vermessung kann nie schaden.

Und sonst ... nicht zu viel ärgern. Lieber hier und da mal ein Malörchen als ein finaler Bums. So sehe ich das.

Gruß, der Bergziegenhirte

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Den Gutachter kann ich nicht aussuchen, weil die DEVK nur ihre eigenen akzeptiert (ist bei fast alles Versicherungen so; meine Mom ist ja meine Allianz-Vertreterin, die meinte das auch).

Jaja, die Allianz. Sorry, aber das ist kompletter Unsinn!!! DU darfst dir den Gutachter frei aussuchen, das ist ganz alleine DEINE WAHL. Ebenso den Rechtsanwalt. Das ist schlicht dein Recht als Geschädigter das die Versicherung dir nicht verweigern darf. Sie darf ggf. zusätzlich einen eigenen Gutachter schicken.

Und ja, man kann sehen ob das Fahrwerk krumm ist oder nicht. Daran ob und wie stark der Anstoss am Reifen oder der Felge war. Fahrwerksvermessung ist i.d.R. eh obligatorisch und wird im Gutachten aufgeführt. Bei leichten Anstössen ist aber ein grösserer Defekt an der Aufhängung auszuschliessen. Das sollte ein erfahrener Gutachter tatsächlich von aussen gut abschätzen können. Von unten sieht er auch nicht mehr, ob das Auto verzogen ist sieht man erst am Vermessungsprotokoll.

Richten? Ganz ehrlich: Vergiss es. Dafür sind die 190er eigentlich zu alt um nüchtern betrachtet noch gross zu investieren. Nimm eine Dose Hohlraumwachs und versiegel den Kotflügel von innen, ggf. besorgst du dir einen neuen beim Schrott, einen neuen Scheinwerfer und gut ist. Den Rest sparst du dir für ein "neues" Auto. Das sind Reparaturen die schnell den Restwert des Autos überschreiten. Selbst mit einfach zusammengeschustert wird der sicher noch 2 Jahre (oder mehr) halten.

Komplette Instandsetzung würde ich nur machen wenn der Wagen ein Liebhaberstück ist und du gewillt bist den irgendwann als Young- oder Oldtimer zu behalten und nicht mehr als Alltagshure.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Jaja, die Allianz. Sorry, aber das ist kompletter Unsinn!!! DU darfst dir den Gutachter frei aussuchen, das ist ganz alleine DEINE WAHL. Ebenso den Rechtsanwalt. Das ist schlicht dein Recht als Geschädigter das die Versicherung dir nicht verweigern darf. Sie darf ggf. zusätzlich einen eigenen Gutachter schicken.

 

 

 

hmm...

"Geschädigter" tja und genau da sehe ich persönlich das Problem...

 

...denn wer ist in diesem Fall, Schädiger und wer Geschädigter ?

es ist ja durchaus möglich, das die Sachlage erst einmal geklärt werden muss.

 

sorry -wenn ich nun in Ungnade :( falle,

aber aus den bisherigen Beiträgen,

ging ja eigentlich nur Parkplatz und Unfall hervor.

Selbst wenn der 93 jährige "Opi" da evtl. nicht so bewandert ist,

spätestens seine Versicherung wird wissen,

wo der Frosch die Locken hat (nochmal sorry)

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. 190er
  7. *heul* Ich wurde geküsst... von einem Franzosen :-(