"großes" Kennzeichen trotz Drosslung?

Hi, hab schon öfters gesehen und gehört, dass auch manche gedrosselte Maschinen ein großes Kennzeichen haben. Mein Fahrlehrer meint igendwie, dass das nicht geht und verboten ist oder sowas.
Nun meine Frage, wie krieg ich so ein großes Kennzeichen, also was muss ich sagen, tun etc. um eins zu bekommen? Und wie illegal ist es und mit was für Folgen muss man rechnen?

MfG Mito

49 Antworten

Hallo Timm,

Modell 2007, das heisst also das Moped ist schon 2006 gebaut worden und war schon einmal zugelassen, oder ?
Wie gesagt, seit 2007 können normalerweise keine Mopeds mit Euro-2-Einstufung mehr zugelassen werden.
Bei meinem Möp ging das nur weil ich eine Bescheinigung vom Hersteller bekommen hatte, in der stand das 2006 europaweit weniger als 5000 Mopeds dieses Typs zugelassen wurden.
Und Ende 2007 war auch mit der Sonderregelung endgültig Feierabend.
Seit Anfang 2008 gilt :
Rien ne vas plus, sans Euro-3 .
Also passe gut auf das Moped auf, die kastrierte 17 kW-Version will ja keiner mehr offen fahren, weil der "AHA-Effekt" nicht so krass ausfällt wie bei der 29PS-Variante.
Für die 5000 Euronen gibt es ja schon "richtige" Motorräder.

Gruß

Reimund

Das Baujahr kenn ich nicht. Die Erstzulassung ist aber Ende Juli 2007. Mein Apriliahändler hat mir erzählt, dass Aprilia eine Sondergenehmigung hat und von diesem Typ PY in ganz Europa nur 5000 Stück verkauft wurden. Der Rest ist alles Typ RD mit 15 PS. Auf jeden Fall ist meine Maschine Euro 2 und ich darf sie in einem Jahr wenn ich 18 bin und A-Lappen hab, komplett ohne Drossel mit 29 PS fahren. Das war mir wichtig. Wäre die Maschine nicht PY hätte ich sie auch nicht gekauft. Und wie gesagt, es ist das Modell von Aprilia für 2007.
Du hast das ja mit der Sondergenehmigung geschrieben, dass wird dann ja auch bei der Aprilia sein (siehe oben), dann klappt das ja auch, da sie erst Ende Juli 2007 zugelassen wurde und mit den Sondergenehmigungen erst Ende 2007 Schluss war.
Ja das mit dem "Sammlerwert" hab ich mir auch schon gedacht^^

Aber nochmal zum Nummernschild ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass wenn ich in eine Kontrolle der Polizei kommen, der Polizist was zu meinem Nummernschild sagt. Der wird sich die Papiere und den Lappen angucken und dann darf ich weiter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ein Spezie ist, der sich sehr gut auskennt und dann zu mir meint, du brauchst aber ein kleines Nummernschild. Das wäre ja auch Schwachsinn, weil mir die Zulassungsbehörde, dass zugeteilt hat.

Mfg,
Timm

Hallo Timm,

na da gibt es ja für den beschränkten A-Schein immer noch die Grenze von maximal 016kw/kg.
Keine Ahnung ob diese Regel bei der PY greift, aber die alten Renner mit 34 PS durfte man deshalb nur mit dem unbeschränkten A-Schein fahren.

Aber schau mal was ich gerade beim googlen gefunden habe:

Informationen zum Thema 'Neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ab 01.03.2007'

Mit dem 01.03.2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie löst Teilbereiche der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab.

Kennzeichen für Leichtkrafträder:
In der StVZO war noch vorgesehen, dass Leichtkrafträder über 80 km/h 'normale' Motorradkennzeichen erhalten. Diese Regelung ist mit der FZV entfallen, sodass seit 01.03.2007 alle Leichtkrafträder die kleineren Leichtkraftradschilder bekommen.

Scheint also doch so, das da jemand auf der Zulassungsstelle tief und fest geschlafen hat.
Offenbar hat der nur die 29 PS in den Papieren gesehen, für das gedrosselte Bike hätte er die großen Schilder jedenfalls nicht abstempeln dürfen.

Gruß

Reimund

also ich hab meine maschine am 14.12.2007 angemeldet und hab nen grosses bekommen ...
meine is auf 9.1 kw gedrosselt und hat maximal 10.7 kw ...
und bei uns in der umgebung hat auch niemand ein kleines 125er kennzeichen ...
ich hab son riesen kuchenblech ...
hat vor- und nachteile ich werd von polizei nich kontrolliert wegen grosses kennzeichen ...
nachteil ist das es fast breiter is als meine maschiene ^^...
MFG

Ähnliche Themen

@ Broetchenexpress

Hab ich natürlich alles schon im Vorfeld ausgrechnet. Klappt. Die Aprilia wiegt 137 kg, die darf man auch mit A-beschränkt offen fahren. Die älteren darf man erst mit A unbeschränkt fahren, weil sie zu leicht sind und zu viel PS haben.

Ich bin mit meinem Kennzeichen zufrieden und gut ist.

Mfg,
Timm

Deine Antwort
Ähnliche Themen