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(Grafik)Haltelinie überfahren = Rotlichtverstoß?

Themenstarteram 22. November 2019 um 12:37

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage.

Ein VT (Verkehrsteilnehmer) möchte links abbiegen (Auto in Gelb) und überfährt die Haltelinie (Rot) noch bei Grün kommt aber wegen Rückstau nicht mehr über die Kreuzung und muss knapp hinter dem Fußgängerüberweg (grün) stehen bleiben auf Höhe einer Verkehrsinsel (Blau).

Er kann auch nicht weiter da der Querverkehr dann bereits grün hat als sich der Stau vor ihm gelöst hat.

Der VT wartet also bis es wieder Grün ist (bzw kann dies nur mutmaßen da die Ampel nicht mehr sichtbar ist für ihn. Er orientiert sich hierbei am stehenden Querverkehr und den Verkehr hinter ihm der nun die Ampel passiert - es muss also grün sein) und räumt dann die Kreuzung bzw fährt weiter.

Was kann man dem VT (Geld) nun vorwerfen?

Ist dies als qualifizierter Rotlichverstoß zu werten?

Beide Achsen waren bereits über die Haltelinie als es Rot wurde. Es war auch kein Orange für den VT ersichtlich beim überqueren der Haltelinie - nur musste er eben danach warten wegen Rückstau.

Danke euch im voraus.

Beste Antwort im Thema

Eine alltägliche Situation, wenn auch nicht wünschenswert. Auf der einen Seite soll man erst in eine Kreuzung einfahren, wenn sie erkennbar frei ist, auf der anderen Seite muss auch der Verkehrsfluss aufrechterhalten werden. Ich bin da jedenfalls noch nie geblitzt oder belangt worden.

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Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 22. November 2019 um 23:06:48 Uhr:

Im Gegenteil, das ist hoch interessant:

Das mag ja hoch interessant sein, es hat aber dennoch nichts mit dem Fall des TE zu tun. Im Fall des TE wurde bei Grün eingefahren, dann wurde im geschützten Bereich gestoppt (nach der Fußgängerfurt, aber noch vor dem Schnittpunkt mit dem Querverkehr), dann wurde weiter gefahren als die eigene Ampel wieder Grünlicht zeigte, wobei letzteres nur aufgrund der Indizien erkannt wurde, weil die Ampel selbst nicht mehr im Blickfeld war.

Das kann also schon definitionsgemäß kein Rotlichtverstoß sein, es auch nicht mal ein Haltlinienverstoß. Es ist aber ein Verstoß gegen die Vorschrift die Kreuzung bei Rückstau freizuhalten.

Im Falle des TE hatte er aber keine Vorfahrt mehr gegenüber dem Querverkehr, anders als bei Nachzüglern, die schon im Kreuzungspunkt stehen. Es war also richtig, an der Stelle stehenzubleiben und zu warten.

Das verlinkte Urteil mag aus anderen Gründen interessant sein, hat aber mit dem Fall des TE nichts zu tun.

am 23. November 2019 um 8:13

Besser nach §11(1), s.o = 20€

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