"Frischer" Gebrauchtwagen Motorschaden

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum ist, aber ich probiere es einfach mal.

Meine Freundin hat sich kurz vor Weihnachten von einem Gebrauchtwagenhändler einen Wagen gekauft. Bereits beim Kauf fiel auf, dass er relativ schlecht lief - er meinte aber, dass das auf eine längere Standzeit zurückzuführen sei und sich das innerhalb der ersten ein bis zwei Tage legen würde.
... is klar!
Der Motor läuft aber nicht nur schlecht wie Beton, sondern geht auch sporadisch aus! Sowohl im Standgas, als auch während der Fahrt, wenn man am Gas ist!

(Bitte nicht nach der Sinnhaftigkeit des Kaufes fragen - der Wagen steht ansonsten überraschend gut da, die Kilometer passen, es ist eine Gasanlage verbaut und man hat sich in den Wagen verliebt!)

Also habe ich ihn in eine Werkstatt gebracht um den mal durchsehen zu lassen. Dabei haben wir festgestellt, dass der dritte Zylinder nur 6 Bar, statt 14 Bar wie die anderen Zylinder an Kompression bringt.

Der Wagen geht also jetzt zu einer Werkstatt des Händlers!

Ich glaube zwar nicht so wirklich daran, dass er den Schaden richten lässt oder ggf. einen Tauschmotor einbauen lässt, da der Wagen "nur" 2800€ gekostet hat, aber insbesondere mit Bezug auf einen möglichen Tauschmotor bin ich etwas ratlos, auf was genau ich bestehen kann!

Bei der Durchsicht habe ich die Bremsen hinten gesehen - die hätten eigentlich keinen TÜV mehr bekommen dürfen, haben sie aber... daher habe ich Bedenken bei einem Tauschmotor einfach irgendwas eingebaut zu bekommen, was der Schrotti so hergab.

Zu was für Nachweisen ist der Händler verpflichtet und was kann ich fordern? Einen überholten Tauschmotor vom Aufbereiter oder kann er meiner Freundin einfach irgendwas einbauen mit einem handgeschriebenen Zettel "ca. 100.000km"?

Kann das von ihr auch abgelehnt werden, sodass sie den Kaufpreis erstattet bekommt oder MUSS sie, wenn er einen Tausch anbietet, dieses Angebot annehmen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@therealrob schrieb am 21. Januar 2020 um 15:58:54 Uhr:


Genau das meinte ich. Er muss den Motor ja auch irgendwo her haben und da ne Rechnungskopie oder wirklich eine Bestätigung über die Laufleistung.

Und welches Vertrauen bringst Du dem Stück Papier entgegen, was Fahrzeugverwertung X dem Hofnachbarn Auto An- und- Verkauf Y mal eben ausgestellt hat? 😉

Die Zweifel sind m.E. berechtigt, andererseits darf man bei der Reparatur eines 2.800 € Autos (welches man zudem sogar mit schlechten Motorlauf entgegengenommen hat) die Nachweispflicht auch nicht überspannen. Der exakte Zustand des Motors war ihr ja zuerst so egal, dass sie nicht einmal darauf bestanden hat, dass die Kiste bitte bei Übergabe ordentlichen laufen soll. Auch ein Motor mit 130.000 KM kann bei dauernder Kurzstrecke und fehlender Wartung fertig sein. Selbst wenn man die Aussage des Händlers "das bessert sich" glaubt, weiß man dann ja noch nicht, bis zu welchem Zustand sich das bessert.

Mit den - nachvollziehbaren - Restzweifeln wird deine Freundin sich arrangieren müssen, wenn der Wagen nach der Reparatur einwandfrei läuft. Wenn es Anhaltspunkte für einen erhöhten Motorverschleiß gibt, kann man das ja immer noch rügen. Ansonsten müsste sie das Geld für einen Fachmann in die Hand nehmen, um zumindest substantiiert die adäquate Reparatur in Frage stellen zu können.

Der Vorschlag, den Händler zu einer Rückabwicklung zu überreden (indem man deutlich macht, das man sonst ein sehr unangenehmer und pingeliger Kunde sein wird), halte ich auch für nicht verkehrt.

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:41:51 Uhr:



Zitat:

@obrutturbo schrieb am 22. Januar 2020 um 20:36:04 Uhr:


Ihr denkt auch, so ein Motor mit den gleichen km's wächst auf Bäumen. Ich habe geguckt dass ich was anständiges gefunden habe, dass der motor einwandfrei war von der Technik.... Zündkerzen,öl etc. Kamen immer neu rein. Wenn das auto 150000tkm weg hatte. Dann habe ich auch mal nen Motor mit 180000km oder aber auch mit 100000km. Was halt greifbar war im finanziell vertretbaren rahmen. Kein kunde hat sich jemals bei mir bzw. Über mich sofh beschwert. Ich war immer mehr als fair.

Mit Einbau des neuen Motors nach 5 Monaten hat dein Kunde erneut 1 Jahr Gewährleistung bekommen, das weißt du aber schon oder?

Und der Motor muss nicht den gleichen Kilometerstand haben, aber auch keinen allzu großen Unterschied mit Nachteil für den Kunden haben. Dann nimmst du einen mit 120 tkm statt 150. Das ist dein Geschäftsrisiko.

Durch eine Reparatur verlängert sich die Gewährleistung nicht, es bleibt bei 6 Monaten ab kauf. Gilt übrigens auch bei (Neuwagen)Garantien. So lange man als Kunde nichts bezahlt haben Reparaturen und der Einbau von Neu oder Gebrauchtteilen keinen Einfluss auf die Dauer der Gewährleistung.

Wobei man dann im Detail genau hinsehen muss, wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten gemeldet wird muss der beseitigt werden, wenn der gleiche Mangel aber wieder auftritt weil schlecht repariert wurde muss der Händler auch nach 6 Monaten noch mal ran.

ist halt die Frage wie es gewertet wird wenn der Urspüngliche Mangel z.b. Kolbenfresser war und der gebrauchte Motor dann etwas anderes hat.

Moin,

Stimmt nicht generell. Bei Schadensanerkennung und ausreichend großem Schaden hemmt die Instandsetzung den Ablauf der Fristen oder setzt sogar eine neue in Kraft. Ist zwar im Einzelfall zu prüfen, aber bei einem Motorschaden wird die Argumentation einer Kulanzleistung schwer zu vertreten, dann würde die Frist nämlich nicht gehemmt. Dazu gibt es mindestens eine BGH Entscheidung, die sich auf 212 BGB (Neubeginn der Verjährung) bezieht. Wenn du z.B. wegen schlechtem Motorlauf die Lambdasonde täuscht - dann wäre dies in der Regel als Kulanzleistung zu sehen, weil man dadurch den Mangel nicht klar anerkennt. Nur - bei einem Motorschaden geht das nicht. Im Grunde sagst du das mit deinem Beispiel auch schon aus - du gehst bei wieder auftreten des gleichen Mangels nach Instandsetzung ja auch von einer Hemmung des Fristablaufs für diesen Einzelposten aus.

Kurioserweise gilt dies nicht, wenn es zu einem Tausch aufgrund einer Garantiearbeit kommt.

LG Kester

Zitat:

@obrutturbo schrieb am 22. Januar 2020 um 20:36:04 Uhr:


Ich habe geguckt dass ich was anständiges gefunden habe, dass der motor einwandfrei war von der Technik.... Zündkerzen,öl etc. Kamen immer neu rein. Wenn das auto 150000tkm weg hatte. Dann habe ich auch mal nen Motor mit 180000km oder aber auch mit 100000km.

Hat irgendwer behauptet, dass der Einbau eines 180.000 KM Motors in einen Wagen mit 150.000 KM unvertretbar wäre? Natürlich liegen Motoren mit passender Laufleistung in der Regel nicht mal eben irgendwo im Regal bereit.

Ab einer gewissen Differenz besteht aber die Vermutung, dass es eben kein gleichwertiger Motor ist. Eine Abweichung von mehr als 25 Prozent nach oben würde ich als kritisch betrachten und alleine auf Grund des damit einhergehenden Minderwertes wäre über Wertausgleich zu reden.

Das der bei einem Auto aus dem unteren Preisregal denkbar gering ausfällt (ich würde mal für den Motor 1/3- 40 Prozent ansetzen, so dass bei bspw. 50 Prozent mehr Laufleistung ein Nachteil von ca. 400-600 € bestünde) und eventuell durch die zusätzlichen Wartungsarbeiten (Ölwechsel, Zündkerzenwechsel, Kühlmittelwechsel) kompensiert wurde, ist aber auch zu berücksichtigen.

Der gute Händler wird das ganze mit dem Kunden eben offen kommunizieren. Der Kunde hat ja auch ein Interesse seinen Wagen schnell wieder auf die Straße zu bekommen. Wenn da transparent dargelegt wird, woher der Motor stammt und wie sich der Zustand darstellt, kann zwischen vernünftigen Kunden und Händlern da immer ein Konsens gefunden werden. Dann macht der Händler eben als Ausgleich noch die Motorlager oder ähnliches kostenlos mit... das kostet den Händler fast Garnichts, hat für den Kunden aber einen Mehrwert.

Die anderen streiten sich dann eben 3 Jahre vor Gericht, mit Gutachterkosten und langem Nutzungsausfall... und vergleichen sich dann - mit Verlust für beide Seiten - in der Berufungsinstanz.

Zitat:

@ixtra schrieb am 23. Januar 2020 um 10:17:28 Uhr:


Ab einer gewissen Differenz besteht aber die Vermutung, dass es eben kein gleichwertiger Motor ist. Eine Abweichung von mehr als 25 Prozent nach oben würde ich als kritisch betrachten und alleine auf Grund des damit einhergehenden Minderwertes wäre über Wertausgleich zu reden.

eine sinnvolle Kompensation könnte ja auch sein, dass bei dem noch ausgebauten Motor z.B. der Zahnriemen erneuert wird ...

(der bei dem ursprünglichen Motor vielleicht nach 15.000 km fällig geworden wäre?)

das Teure ist ja meistens die Werkstattarbeit, wenn so was bei eingebautem Motor gemacht werden muss 😉

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 23. Januar 2020 um 11:18:38 Uhr:



eine sinnvolle Kompensation könnte ja auch sein, dass bei dem noch ausgebauten Motor z.B. der Zahnriemen erneuert wird ...
(der bei dem ursprünglichen Motor vielleicht nach 15.000 km fällig geworden wäre?)

das Teure ist ja meistens die Werkstattarbeit, wenn so was bei eingebautem Motor gemacht werden muss 😉

Stimmt, das wäre auch immer noch sinnvoll. Ich behaupte, es findet sich immer etwas, mit dem ein Händler ohne großen Kosteneinsatz auch einen nörgelnden Kunden zufriedenstellen kann. Und das ein Kunde, dem der Motor nach wenigen Wochen verreckt ist, erst einmal nörgelig ist, muss man auch nachvollziehen. Auch wenn der Händler dafür im Regelfall garnichts kann.

@TE: Wie du siehst, ist deine Frage nicht mit einem klaren: "So muss das gemacht werden" zu beantworten. Sprecht im ruhigen Ton mit dem Händler und äußert realistische Forderungen und bietet selber Lösungsansätze wie in der oben genannten Form.

Bedenkt, dass der Händler bei diesem Kauf wahrscheinlich draufzahlt. Das muss kein Mitleid auslösen, da dies einkalkuliert sein muss... aber vielleicht Verständnis dafür, dass er nicht freiwillig anbietet, einen vom Hersteller revidierten Motor einzusetzen 😉

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