[FL] BOSE Audio Pilot

Opel Insignia A (G09)

Wo finde ich bei mir den BOSE Audio Pilot?
So wie in der BA auf Seite 43 beschrieben finde ich ihn nicht. 😕

Wer eine BOSE-Soundsystem besitzt, besitzt der gleichzeitig auch das auf Seite 42 beschriebene Surround-System?
Wo kann der Surround-Modi, wie auf Seite 43 beschrieben, konfiguriert werden und welche Klangeinstellung kann ich dabei als Favorit abspeichern?

Beste Antwort im Thema

Hallo, Leute !

Ihr müsst das Thema sauber in einen technischen und einen juritischen Part unterteilen :

1. Zur Technik (und auch ein wenig Juristerei):
"Bose Audio Pilot" ist eine eingetragenes Warenzeichen (will nicht hier dessen Inhalte wiederholen, wurde auch im Forum schon ausreichend beschrieben), das auch GM und/ oder Opel nicht demontieren oder umdeuten können.
Wenn dieser Begriff - wie von Opel in seinen Betriebsanleitungen bis Mitte 2014 - verwendet wird, steht dahinter ein technisch exakt definiertes und rechtlich geschütztes Konzept, das mit entsprechend genau beschriebener Hard- und Software auch realisiert sein muss. Andernfalls handelt es sich um vorsätzliche In-Anschein-Nahme, auch Betrug genannt.
Nun wissen wir von findigen Usern aus unserem Forum, daß sowohl das zum "Bose-Audio-Pilot" gehörige Innenraum-Mikrofon, ein entsprechender digitaler Verstärker/ Equalizer (mit Meßmikrofon-Eingang) und die zugehörige Auswertungs-Software gar nicht verbaut bzw. implementiert und/ oder aktiviert worden sind.
Sollte big-watching-brother OPEL hier anderer Meinung oder besseren Wissens sein - bitte - hier ist Euer Podium zum Widerlegen .... und zur Wiedergutmachung an vorsätzlich getäuschten Kunden.
Für unsubstantiiertes Pro-Opel-Gesülze ist HIER allerdings KEIN Raum (und Verständnis !!).
Und erklärt bitte auch gleich, warum Ihr die in der Fahrzeugdokumentation beschriebene Funktion (die gedruckte, beigelegte BA ist Teil derselben) dann bisher nicht zugänglich gemacht habt !!!

2. Der individuell rechtliche Teil:
Wer einen Insignia (ST/ CT) FL bis Mitte 2014 mit Bose-Sound-System und mit beigelegter BA, die dieses Feature ausdrücklich beschreibt, erworben hat, kann (und sollte) seinem Recht nachhelfen.

Wie Ihr das macht - Anschluß an die change.org-Aktion, Einzelklage, Sammelklage (der in D neuerdings doch stattgegegeben werden soll - Danke an die VW-Verbrecher, die das ermöglichten) oder auf anderem Weg - bleibt letztendlich Euch überlassen.
Im Klage-Fall werdet Ihr immer nur Euren kaufvetragnehmenden Händler schlachten können - den allerdings todsicher - aber der kann (besonders, wenn er kein "EINZELFALL" bleibt) dies gegenüber dem Hersteller abbilden.
Und nur so kann man einen abgehobenen Hersteller wieder auf den Boden der Tatsachen zurück bringen.

Wer hier allerdings nur Dampf ablässt - DER ÄNDERT GAR NICHTS - und sorgt dafür, daß der Nachfolger evtl. auch wieder nur unerfüllte Hoffnungen weckt.

I like Opel - aber nicht um jeden Preis !!

VG
H.

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Zitat:

@TazedDevil schrieb am 27. Januar 2016 um 15:48:30 Uhr:



Zitat:

@macke28 schrieb am 27. Januar 2016 um 15:42:09 Uhr:


Nicht, dass ich dieses Vorgehen Seitens der Händler/ Opel toleriere, ganz im Gegenteil, ich hab einen Insignia FL mit Il900 !.Gen. zurückgehen lassen.
Also würde ich erstmal an die eigenen Eier denken*g*
wie, du hast den zurück gehen lassen mit der 1. Gen?

lief nicht sauber das il900...häufige Bluetooth - Koppelprobleme und Gesprächsabbrüchen.

Hab 3x Nachbessern lassen schön alles schriftlich mit Fristsetzung etc. nach BGB und HGB

Rücktritt vom Kauf-/ Leasingvertrag gemacht

mit FOH zusammen gesetzt, neuen Insignia konfiguriert und den "alten" bis zur Lieferung des "neuen" weiter gefahren.

Zitat:

@macke28 schrieb am 27. Januar 2016 um 15:55:36 Uhr:



Zitat:

@TazedDevil schrieb am 27. Januar 2016 um 15:48:30 Uhr:


wie, du hast den zurück gehen lassen mit der 1. Gen?

lief nicht sauber das il900...häufige Bluetooth - Koppelprobleme und Gesprächsabbrüchen.
Hab 3x Nachbessern lassen schön alles schriftlich mit Fristsetzung etc. nach BGB und HGB
Rücktritt vom Kauf-/ Leasingvertrag gemacht
mit FOH zusammen gesetzt, neuen Insignia konfiguriert und den "alten" bis zur Lieferung des "neuen" weiter gefahren.

... und genauso läuft bei mir gerade der Austausch.

(Allerdings habe ich zusätzlich 4 fehlende Ausstattungsfeatures, 9 sicherheitsrelevante Fehlfunktionen und 8 - na sagen wir mal "Komfortfunktions-"Fehler).

Alle Fehler wurden seit dem ersten Auftreten (ab 6 Wochen nach Auslieferung) dokumentiert, ausreichend Nachbesserungsmöglichkeiten (über fast 1,5 Jahre) eingeräumt, wiederum dokumentiert, Opel-Vorstandsschreiben gemacht (mit geistigem Tiefflieger als Antwort), Händler Nachfristen gesetzt und nunmehr auf Nacherfüllung durch Lieferung mängelfreier Neuware gedrungen. Mir tut der Händler leid, war immer fair, ist aber nunmal mein Vertragspartner.

Wenn das genügend Geprellte/ Geschädigte / Genervte machen, tun wir auch unseren Händlern Gutes. Dann sind sie, wie schon erwähnt, auch keine "Einzelfälle" mehr, werden sich entsprechend gegen Opel zusammenrotten (müssen) und können was beim Problemverursacher als IHREM Vertragspartner bewirken. Das kommt wiederum den Produkten und somit uns, letztendlich aber auch der Marke zugute. Vielleicht beginnt ja wirklich mal so ein Umparken .... in Rüsselsheim.

Wobei jeder einzelne Insi-Besitzer natürlich seine rechtliche Situation dahingehend prüfen sollte, ob er auch kaufvertragskonform rechtzeitig und umfassend seinen Vertragspartner über auftretende Fehler/ Probleme informiert hat, ausreichend Möglichkeiten zur Nachbesserung gegeben hat und seine avisierte Problemlösung (Nacherfüllung durch Nachbesserung od. Nachlieferung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag) einerseits für den Händler verhältnismäßig und andererseits für den Kunden zumutbar ist und auf diese spezielle Konstellation passt.
Das sind übrigens ganz normale Kundenrechte, die man genauso beim Kauf eines Bügeleisens anwenden kann.
Geschenkt wird einem sein (zustehendes) Recht allerdings nicht, das muß man selbst durchdrücken.

Und nochmal zu dem Kaugummi-Passus "Änderungen und Irrtümer vorbehalten":
Soweit eine BA als Teil der Fahrzeugdokumentation vorliegt, können zwar Veränderungen am Produkt eintreten, aber beschriebene, beinhaltete (und guten Glaubens so erworbene) Funktionen und Ausstattungen nicht ersatzlos wegfallen. Auch der Hinweis "steht ja nicht im Kaufvertrag" zieht nicht, der muss vom Umfang her zumutbar sein und braucht daher nicht eine vollständige funktionelle/ technische Dokumentation zu enthalten. Auch Werbeversprechen können, so die entsprechende Konfiguration entsprechend gewählt wurde, als zugesicherte Eigenschaft verlangt werden.

So, jetzt bin ich raus ...

H.

Blablabla

Was los knobo? Zu viel Text für dich? Ansonsten verstehe ich deinen überflüssigen Post nicht.

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