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@ Firmenwagenfahrer, Listenpreisermittlung für die Firma

BMW
Themenstarteram 30. Juni 2015 um 8:09

Hallo zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage an alle Firmenwagenfahrer.

Bekommt ihr ein Schreiben von BMW-Autohaus indem hervorgeht, was der Wagen für ein Listenpreis hat?

Schliesslich muss die Buchhaltung des Unternehmens das ja wissen. Oder reicht hier einfach die Rechnung vom Autohaus?

Wird das Autotelefon rausgerechnet und der Listenpreis auf 100 Euro abgerundet? Steuerlich kann man das Autotelefon aus dem Neuwagenpreis rausrechnen.

Beste Antwort im Thema

Rechnung reicht. Bei Leasing auch die Auftragsbestätigung. Aufpassen, dass man den richtigen Preis nimmt, also nix Rabatte abziehen oder sowas, da ist das Finanzamt ganz heiß drauf. Bei uns in der Firma prüfen die sowas immer als erstes.

Telefon oder Freisprecheinrichtungen sowie Winterräder dürfen rausgerechnet werden, falls die drauf stehen und die Rundung wie du es schreibst. Meist ist die Freisprecheinrichtung allerdings Serienaustattung und dann gibts auch keinen Wert für.

Hab schon mal überlegt, mir den Wert von dem Hersteller ausrechnen zu lassen und abzuziehen, denn mit dem Fahrzeugpreis bezahlt mans ja doch irgendwie. Bisher hatte ich da aber nicht die nötige Lust zu.

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22 Antworten

Zitat:

@Torck

Bekommt ihr ein Schreiben von BMW-Autohaus indem hervorgeht, was der Wagen für ein Listenpreis hat?

ja.

Ein Telefon steht bei mir erst gar nicht mit drauf. ;)

Gruß Micha

Rechnung reicht. Bei Leasing auch die Auftragsbestätigung. Aufpassen, dass man den richtigen Preis nimmt, also nix Rabatte abziehen oder sowas, da ist das Finanzamt ganz heiß drauf. Bei uns in der Firma prüfen die sowas immer als erstes.

Telefon oder Freisprecheinrichtungen sowie Winterräder dürfen rausgerechnet werden, falls die drauf stehen und die Rundung wie du es schreibst. Meist ist die Freisprecheinrichtung allerdings Serienaustattung und dann gibts auch keinen Wert für.

Hab schon mal überlegt, mir den Wert von dem Hersteller ausrechnen zu lassen und abzuziehen, denn mit dem Fahrzeugpreis bezahlt mans ja doch irgendwie. Bisher hatte ich da aber nicht die nötige Lust zu.

Zitat:

@Knalla schrieb am 30. Juni 2015 um 11:47:01 Uhr:

Rechnung reicht. Bei Leasing auch die Auftragsbestätigung. Aufpassen, dass man den richtigen Preis nimmt, also nix Rabatte abziehen oder sowas, da ist das Finanzamt ganz heiß drauf. Bei uns in der Firma prüfen die sowas immer als erstes.

Gegebene Rabatte dürfen aber abgezogen werden. § 8 II 1 EStG.

Achso ich bin davon ausgegangen, dass es um die 1% Versteuerung als geldwerten Vorteil ging. Da dürfen Rabatte nicht berücksichtigt werden. Bruttolistenpreis ist da die Grundlage.

Wenns nur um die Ermittlung der Anschaffungskosten für die Firma geht, dann natürlich Rabatt abziehen.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 10:48

Zitat:

@Knalla schrieb am 30. Juni 2015 um 23:34:46 Uhr:

Achso ich bin davon ausgegangen, dass es um die 1% Versteuerung als geldwerten Vorteil ging. Da dürfen Rabatte nicht berücksichtigt werden. Bruttolistenpreis ist da die Grundlage.

Wenns nur um die Ermittlung der Anschaffungskosten für die Firma geht, dann natürlich Rabatt abziehen.

Richtig, die Frage war auch über die 1% Versteuerung gestellt.

Zitat:

@iiSS schrieb am 30. Juni 2015 um 23:11:59 Uhr:

Zitat:

@Knalla schrieb am 30. Juni 2015 um 11:47:01 Uhr:

Rechnung reicht. Bei Leasing auch die Auftragsbestätigung. Aufpassen, dass man den richtigen Preis nimmt, also nix Rabatte abziehen oder sowas, da ist das Finanzamt ganz heiß drauf. Bei uns in der Firma prüfen die sowas immer als erstes.

Gegebene Rabatte dürfen aber abgezogen werden. § 8 II 1 EStG.

Nicht ganz korrekt. Siehe § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

 

Pkw sind IMMER mit dem BLP ohne Rabatte als Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regel heranzuziehen.

 

Gefährliches Halbwissen ;)

Mein Chef meinte das merken die nie und hat sich erst eine AB mit Einrechnung des Rabattes ausstellen lassen und den rabattierten Betrag angesetzt. Er durfte nachzahlen bei der nächsten Prüfung.

Die gucken da genau hinterher und rufen auch mal beim Autohaus oder direkt beim Hersteller an. Auch was die km-Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte angeht prüfen die die Angaben genau.

am 2. Juli 2015 um 14:10

Zitat:

@Torck schrieb am 30. Juni 2015 um 10:09:51 Uhr:

Wird das Autotelefon rausgerechnet und der Listenpreis auf 100 Euro abgerundet? Steuerlich kann man das Autotelefon aus dem Neuwagenpreis rausrechnen.

Und wieviel sparst du dann damit im Monat?

Macht man wohl eher als Hobby oder uas Prinzip und nicht weil es sich lohnt, oder?

Zitat:

@Knalla schrieb am 2. Juli 2015 um 13:43:05 Uhr:

Mein Chef meinte das merken die nie und hat sich erst eine AB mit Einrechnung des Rabattes ausstellen lassen und den rabattierten Betrag angesetzt. Er durfte nachzahlen bei der nächsten Prüfung.

Die gucken da genau hinterher und rufen auch mal beim Autohaus oder direkt beim Hersteller an. Auch was die km-Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte angeht prüfen die die Angaben genau.

Da kann man dann schonmal an der Intelligenz der Protagonisten zweifeln. Wer denkt, dass das FA diese Kleinigkeiten nicht findet, der hat sich wirklich geschnitten. Und wenn die Prüfer bei diesen augenscheinlichen Dingen schon "beschissen" werden, dann bohren sie richtig und graben alles andere auch noch aus...

am 2. Juli 2015 um 14:37

Ich habe alle drei Jahre Außenprüfung.

Tag1: small talk

Tag2: Verträge prüfen, insbesondere Leasingverträge

Tag3: Strecken abfahren wegen Entfernungsangaben Wohnung - Arbeitsstätte ;)

Tag4: Diskussion 1. Teil

Tag5 - Tag20: Umsatzsteuer

Tag21: nächste Firma....

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 16:32

Zitat:

@Sencer schrieb am 2. Juli 2015 um 16:10:25 Uhr:

Und wieviel sparst du dann damit im Monat?

Macht man wohl eher als Hobby oder uas Prinzip und nicht weil es sich lohnt, oder?

Also, bei meiner Konfiguration macht das 4€ im Monat, 48€ im Jahr und 144€ in den drei Leasingsjahren aus. Es ist von meinem Nettogehalt die Rede.

Zitat:

@Torck schrieb am 2. Juli 2015 um 18:32:07 Uhr:

Zitat:

@Sencer schrieb am 2. Juli 2015 um 16:10:25 Uhr:

Und wieviel sparst du dann damit im Monat?

Macht man wohl eher als Hobby oder uas Prinzip und nicht weil es sich lohnt, oder?

Also, bei meiner Konfiguration macht das 4€ im Monat, 48€ im Jahr und 144€ in den drei Leasingsjahren aus. Es ist von meinem Nettogehalt die Rede.

Gilt aber nur für portable Ausstattungen die bei Auslieferung nicht fest eingebaut war. D.h. auch, dass nur eine nachträglich eingebaute Freisprecheinrichtung rausgerechnet werden darf. Telefon geht immer raus, weil mobil und nicht festverbunden (aber bei welchen Autos ist ein Telefon dabei???).

Zumindest steht alles sehr übersichtlich hier:

http://www.bwr-media.de/.../

Zitat:

@Knalla schrieb am 30. Juni 2015 um 11:47:01 Uhr:

 

Meist ist die Freisprecheinrichtung allerdings Serienaustattung und dann gibts auch keinen Wert für.

Hab schon mal überlegt, mir den Wert von dem Hersteller ausrechnen zu lassen und abzuziehen, denn mit dem Fahrzeugpreis bezahlt mans ja doch irgendwie. Bisher hatte ich da aber nicht die nötige Lust zu.

Und ist damit sowieso festverbaut und kann nicht rausgerechnet werden, siehe mein Post zuvor inkl. Link.

Zitat:

@jansp13 schrieb am 1. Juli 2015 um 19:41:35 Uhr:

Zitat:

@iiSS schrieb am 30. Juni 2015 um 23:11:59 Uhr:

 

Gegebene Rabatte dürfen aber abgezogen werden. § 8 II 1 EStG.

Nicht ganz korrekt. Siehe § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

Pkw sind IMMER mit dem BLP ohne Rabatte als Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regel heranzuziehen.

Gefährliches Halbwissen ;)

So ist es. Denn in § 8 II 1 EStG steht auch: "Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend"

Da ist nämlich eben der Haken: Rabatte werden NICHT vom BLP abgezogen. Wundert mich, dass der User auf § 8 EStG verweist, aber den Part übersehen hat ;)

@TE:

Im Leasingvertrag steht der BLP.

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